EUCON-Prüfbericht der Allianz irritiert das Unfallopfer und diskreditiert den freien Sachverständigen

Vorab – auf die Schreiben 2 mal klicken, dann sind diese gut lesbar.

Völlig irritiert kommt unser Kunde ins Büro, um sich erklären zu lassen, was es mit dem von uns erstellten Prüfbericht auf sich hat.  Ungläubig lauschen wir seinen Worten und schauen  auf die nachfolgenden Schreiben der Allianz an unseren Kunden:

 

 

 

 

Man achte darauf,  das Anschreiben der Allianz ist nicht unterschrieben und die Firma eucon verzichtet auf jeden Hinweis zum Ersteller des Prüfberichts.  Ein verantwortlicher weit und breit somit nicht in Sicht und demzufolge auch nicht greifbar, so hoffen wohl hier die Akteure.

Dafür, eine Schadenkürzung von beinahe 700 Euro sowie eine vergessene Wertminderung von 200 €, keine Zahlung für persönliche Aufwendungen, keine Zahlung der Nutzungsausfallentschädigung und kein Ausgleich für persönliche Aufwendungen – all dies im Namen des Sachverständigen vom Geschädigten.

Ein Hammer, den wir nicht akzeptieren können. Bei meiner Recherche zum tatsächlich Verantwortlichen des Prüfberichts landete ich bei der Firma EUCON einen Volltreffer. Den zugesagten Rückruf des Abteilungsleiters der Firma eucon zur Klärung des Sachverhaltes ist man bisher schuldig geblieben und wird es  wohl auch bleiben.

Meine Frage, wenn die Allianz Versicherung angeblich rechtskonform handelt – warum zeichnet dann dafür niemand verantwortlich? Und warum wird seitens eucon suggeriert, dass hier der unabhängige Sachverständige einen gekürzten Anspruch aufgrund fiktiver Abrechnung vorgenommen hat?

Ihr hier mitlesenden Sachverständigen – wie viele Prüfberichte habt ihr wohl verfasst, von denen ihr nichts wisst und auch niemals erfahren sollt?

Chr. Zimper

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88 Antworten zu EUCON-Prüfbericht der Allianz irritiert das Unfallopfer und diskreditiert den freien Sachverständigen

  1. beobachter sagt:

    hallo frau zimper,
    eine bodenlose frechheit stellt ein solches handeln der „allianz“ mit seinen absolut charakterlosen komplizen von „eucon“, sowohl ihnen , wie auch dem geschädigten gegenüber, dar.

    hier ist doch sicherlich ein straftatsbestand zu finden ?

    ich denke hier an die vielen kollegen, welche mit sicherheit ebenfalls betroffen sind und dies gar nicht wissen.

    durch solche betrügereien erspart sich die allianz millionen und diskreditiert die betroffenen sv dermassen, dass eine weitere beauftragung der sv von seiten der gschädigten mit sicherheit nicht mehr erfolgt.

    eine bitte noch, könnte man diesen schriftverkehr als download hier einstellen, da nur sehr schwer lesbar.

    ich wünsche ihnen viel erfolg bei der bekämpfung socher machenschaften

  2. beobachter sagt:

    hallo frau zimper,

    nachtrag: sorry, jetzt kann auch ich den schriftverkehr lesen, nachdem ich zweimal geklickt habe.

  3. borsti sagt:

    Auch wir hier haben mit solchen Machenschaften zu kämpfen.
    Wirft sich die Frage der Beihilfe auf ( § 263 STGB). Die Allianz greift jetzt wohl voll in die „Tasten“. Da werden die RA Bach, Langheid & Dallmayr eingespannt um eine bundesweite Kampange zu fahren. Das Grobste kommt erst noch.

  4. Buschtrommler sagt:

    Zitat:
    Und warum wird seitens eucon suggeriert, dass hier der unabhängige Sachverständige einen gekürzten Anspruch aufgrund fiktiver Abrechnung vorgenommen hat?

    In dem Schreiben kann ich persönlich keinen Zusammenhang erkennen daß der Ga-erstellende ! Sv die Kürzung gemacht hat.
    Aber:
    Der Vorgang an sich ist ungeheuerlich.Mit welchen Mitteln wird sonst noch versucht den Geschädigten zu „rasieren“?
    Müsste nicht auf Geschäftsbriefen der jeweilige Ersteller namentlich genannt werden?
    Oder elektronische Unterschrift?
    Dies alles zusammen schreit förmlich nach gewieftem Anwalt.
    (Da stellt sich schon wieder die Frage nach dem rechtmäßigen Verhalten der Versicherer, externe Prüfstellen einzuschalten und ob die Vs ihren Aufgaben gerecht wird wenn sie es tut…)
    Viel Erfolg beim klagen.
    Gruss Buschtrommler

  5. Hunter sagt:

    @Buschtrommler

    „In dem Schreiben kann ich persönlich keinen Zusammenhang erkennen daß der Ga-erstellende ! Sv die Kürzung gemacht hat.“

    Eucon Prüfbericht vom 08.08.2008

    Seite 1

    Angaben zum Ersteller:

    Firma: Sachverständigenbüro Zimper

  6. Buschtrommler sagt:

    ..ok Hunter…keine Haarspalterei..ich habe es so verstanden:
    Prüfbericht eines Ga, das wiederum von Sv-Büro Zimper erstellt wurde…
    Sorry.
    Gruss Buschtrommler

  7. Hunter sagt:

    Hallo Buschtrommler,

    das ist keine Haarspalterei, sondern ausgefeilte Allianz/Eucon-Psychologie der untersten Schublade.

    Insider wissen natürlich gleich was gemeint ist.
    Welcher Gutachter kürzt schon sein eigenes Gutachten?

    Man muss das Protokoll jedoch mit den Augen und dem Wissen eines Geschädigten lesen, der statistisch gesehen, alle 10-12 Jahre einen Unfall hat und versuchen, dessen Gedankengänge zu verstehen.

    Der Geschädigte glaubt hier in der Tat, der Sachverständige habe sein eigenes Gutachten herunter gekürzt!

    Genau deshalb wurde das Kürzungsprotokoll so und nicht anders formuliert. Und ich denke, dass es aus diesem Grund hier eingestellt wurde.

  8. Otto sagt:

    beobachter
    Dienstag, 26.08.2008 um 11:22
    hallo frau zimper,
    eine bodenlose frechheit stellt ein solches handeln der “allianz” mit seinen absolut charakterlosen komplizen von “eucon”, sowohl ihnen , wie auch dem geschädigten gegenüber, dar.

    Verehrter Beobachter,
    Ihre Emotionen sind verständlich, bringen aber in der Sache wohl wenig. Es scheint sinnvoller, sich hier ausschließlich auf die Sachfragen zu beschränken, denn alles andere sollten die damit befaßten Rechtsanwälte auf den Weg bringen, zumal es sich ja fast ausschgließlich um Rechtsfragen handelt. Ist absehbar, dass fiktiv abgerechnet werden soll, erscheint es allerdings ratsam, die Geschädigten bereits vorab umfassend darüber zu informieren, was sie erwarten könnte. Informationen sollten auch als Anlage dem Gutachten rein vorsorglich beigefügt werden. Den Geschädigten muß vorab eine Vorstellung davon vermittelt werden, warum trotz Gutachten vieles noch schief laufen kann und stetige Hinweise auf das Internetportal von http://www.captain-huk.de sind an jedweder Stelle empfehlenswert. Inzwischen informieren sich hier auch viele Rechtsanwälte und… Richter auf allen Ebenen. Deshalb können wir ganz nüchtern solchen gezielten Konfrontationen begegnen und dass
    die unabhängigen freiberuflichen Kfz-Sachverständigen in den Augen der Versicherungen überflüssig sind, wissen wir seit mehr als 30 Jahren. Deshalb gibt es ja auch so viele Überläufer, die sich in gewissen Berufsverbänden zusammenfinden und sich über deren Firmierung mit dem Siegel der Unabhängigkeit schmücken. Das sollte unter wettbewerbsrechtliche Gesichtspunkten einmal nachhaltig analysiert und verfolgt werden. Also gilt es Material zu sammeln, um die Kulisse aufbereiten zu können.

  9. Friedhelm S sagt:

    Hallo Hunter, hallo Buschtrommler,
    Hunter hat den Hintergedanken der Versicherung verstanden. Dem Geschädigten, der ein GA bei SV Zimper hat erstellen lassen, soll mit dem Prüfbericht ,dessen Ersteller nach dem Wortlaut des Prüfberichtes der SV Zimper ist, suggeriert werden, dass der eigene Gutachter sein Gutachten gekürzt hat. Hierin steckt m.E. der Verdacht des Betruges. Durch Irrtumserregung wird der Geschädigte dazu genötigt, seine in wirklichkeit bestehenden Rechte nicht in voller Höhe geltend zu machen. Hierin liegt die in § 263 StGB geforderte Vermögensverfügung. M.E. sollte Strafanzeige gegen, ja gegen wen, gestellt werden. Wer ist Aussteller dieses Prüfberichtes? Die Allianz wohl nicht. Eine Prüffirma wird ihre Beteiligung abstreiten. Wichtig ist daher, von der eintrittspflichtigen Allianz zu erfahren, wer wirklich Aussteller dieses Prüfberichtes ist. Rechtlich dürfte der Prüfbericht als nicht unterzeichnetes und keinen wahren Aussteller erkennen lassendes Dokument als nicht existent zu betrachten sein.
    Auf Briefe, die keinen Absender und keine Unterschrift erkennen lassen, reagiere ich auch nicht. Die hier mitlesenden Anwälte sind gefragt.
    Mit freundl. Grüßen
    Friedhelm S.

  10. Chr. Zimper sagt:

    Hunter, du siehst das völlig richtig. Wir haben den „Prüfbericht“ und das Anschreiben jeweils einem Werkstattinhaber, einem Versicherungsvertreter und unseren lieben Nachbarn vorgelegt. Die Frage dazu war, was meint ihr, wer hat diesen Prüfbericht erstellt. Alle waren sofort der Meinung, dass wir der Urheber des „Kürzungsberichtes“ waren.

    Mit welchen Taschenspielertricks wohl der Versicherer bei der Berechnung der auszuzahlenden Lebensversicherungen oder der Riesterrente arbeitet?

    Da bleibt nur – Vertrauen ist gut – Kontrolle ist unerlässlich.

    Chr. Zimper

    Eine wirklich traurige Welt, in die wir unsere Kinder geboren haben.

  11. Frieda sagt:

    Ich glaube nicht, dass der Prüfbericht als rechtlich nicht existent angesehen werden kann. Dieser Prüfbericht ist SO von der Versicherung BESTELLT worden. Und er ist SO an den Geschädigten weitergeleitet worden mit der Vorstellung, dass SO abgerechnet wird. Es geht um WISSEN und WOLLEN, und damit um VORSATZ. Dafür ist der Sachbearbeiter verantwortlich, der den Prüfbericht in Auftrag gegeben hat und der Sachbearbeiter, der ihn weitergeleitet hat. Ausserdem der Schadensleiter, der nächst höhere Vorgesetzte, bis hoch zum Vorstand. Ob solches Verhalten als gewerbsmäßiges kriminelles Verhalten von allen Beteiligten angesehen werden kann?

    Schickt eure Stellungnahmen doch in Zukunft nicht mehr an den Sachbearbeiter, sondern direkt an den Vorstand, oder noch besser, direkt an den Aufsichtsrat. Dann gibt es keine Fehler, Missverständnisse o.ä. bei Weisungsempfängern mehr – vielmehr hat man es dann direkt mit den Schadensverursachern zu tun und auch strafrechtlich seinen Ansprechpartner. Der Vorstandsvorsitzende und der Aufsichtsratsvorsitzende werden sich sicher freuen, wenn sie jeden Tag körbeweise sehen können, wie beliebt ihre Firma ist, und wie viel Fanpost sie bekommen.

  12. Wüstenfuchs sagt:

    EUCON-Prüfbericht der Allianz irritiert das Unfallopfer und diskreditiert den freien Sachverständigen
    Montag, 25.08.2008 um 18:58 von SV Zimper | · Gelesen: 1043 · heute: 799 |
    ———————————————————-

    Hallo, Frau Zimper,

    verkehren Sie damit verbundene Absicht doch einfach ins Gegenteil und versuchen Sie doch mal über die Regionale Tagespresse am Sitz der Fa. EUCON mehr Licht ins Dunkel zu bringen. Wenn auch die Vorgehensweise dieser Firma und der Versicherung hinterhältig erscheint, so ist sie doch recht einfach strukturiert. Investieren Sie zum eigenen Vorteil einmal richtig Zeit in eine mustergültige Stellungnahme und Sie werden sehen, wie sich die Fronten klären lassen, wobei für Sie noch ein Werbeeffekt abfällt.
    Einige Versicherungen haben hier wohl immer noch nicht bemerkt, wie sehr eine solche Vorgehensweise und die dahinter stehende Absicht ihrem Image schadet. Kreieren Sie eine Überprüfungsmöglichkeit von eigenen Schadenschätzungen der Autoversicherer mit Minderwertberechnung und von Reparaturen durch Vertrauenswerkstätten. Damit ergibt sich doch ein vernünftiger Gegenpol im Interesse der Verbraucher, damit Bewegung in die Sache kommt. Sie können aber auch im Auftrag Ihres Auftraggebers eine eigenen Prüfbericht zum Prüfbericht der gegnerischen Versicherung erstellen. Dabei sollten allerdings Rechtsfragen nicht abgehandelt werden. Steht hiuerfür das Konzept einmal, geht alles ganz einfach und dann muß nur noch die Kostenübernahme geklärt werden. Vielleicht bietet es sich aber auch an, einen solchen Prübericht zum Prüfbericht durch einen anderen Sachverständigen ausfertigen zu lassen, damit Ihr Kunde sieht, dass Sie qualifiziert und unabhängig gearbeitet haben. Ob exemplarisch ein Beweisverfahren eingebunden werden könnte, sollte durch die Juristen geprüft werden. Das wäre dann wirklich der letzte Federstrich.-

  13. Friedhelm S sagt:

    Hallo Frieda,
    gute Idee! Ich fürchte nur, der Vorstand wird sich um den körbeweise Schriftverkehr einen feuchten Kehricht scheren. Die Verwirrung der Geschädigten und die Diskreditierung des SV sind doch von der Allianz gewollt. Eine neue Welle rollt auf die SVs zu. SVs aufgepaßt!
    Ihr Friedhelm S

  14. Frieda sagt:

    @SV Zimper

    Die Allianz hat für ihr Handeln doch einen wohlklingenden Namen gefunden:

    FAIRPLAY.

    In Fachkreisen munkelt man aber eher von:

    FAIRARSCHUNG.

    Was macht sich auf dem Briefbogen denn besser:

    Ihr FAIRPLAY-Team

    oder

    Ihr FAIRARSCHUNGS-Team?

  15. Andreas sagt:

    Die Aufmachung des Prüfberichtes sollte man einmal unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten überprüfen lassen, denn die Fehlinterpretation über den Verfasser ist eindeutig gewollt und somit wird zu Lasten des SV in den Wettbewerb bzw. den Erwerb des SV eingegriffen.

    Grüße

    Andreas

  16. Frank sagt:

    Hi Andreas,

    ist diese „Urkundenfälschung“ nicht bereits ein Staftatbestand?

  17. downunder sagt:

    hi frieda
    die idee mit der fanpost finde ich genial!!
    problem nur,dass man die postadressen dieser damen und herren schwerlich herausfinden kann!!
    werde einfach erst mal googeln und hoenen eingeben.
    didgeridoos,play loud

  18. tirili sagt:

    Es ist – mal wieder- eine Unverschämtheit, was sich die Allianz da leistet.

    Mann muss allerdings schon über alle Maßen naiv sein, wenn man glaubt, man könnte mit Briefchen den Vorstand oder Aufsichtsrat beindrucken. Wer wird denn wohl die Linie des Abwehrens gerechtfertigter Ansprüche mit den im Streitfall vollkommen irrelevanten „Prüfberichten“ herausgegeben haben?

    Bei allem Ärger über die bewusste Manipulation durch die Allianz ist mir aber rätselhaft, wie sich ein hier im Forum überaus aktives Mitglied darüber aufregen kann, dass bei EUCON kein Sachbearbeiter genannt wird.

    Sollte es tatsächlich einen Sachverständigen geben, der nicht weiß, dass bei Auftragsstreichern wie ControlExpert oder Eucon nie ein Mensch (geschweige denn ein kompetenter Sachverständiger) eine Prüfung vornimmt? Die „Prüfung“, die in keinem Fall auch nur das Papier wert ist, auf dem sie steht, wird grundsätzlich automatisiert durchgeführt.

    Zumindest EUCON schreibt das sogar ganz offen auf der homepage:
    „Im Bereich Schadenmanagement bieten wir mit „Check-it“ umfassende Services rund um die Schadenregulierung an. Die Möglichkeit der automatisierten Überprüfung von Schadendokumenten wird heute von den unterschiedlichsten Auftraggebern genutzt. Insbesondere Versicherungen, Leasingfirmen und Fuhrparks aber auch Werkstattnetzbetreiber stellen durch unseren Prozess sicher, dass eine vereinbarungsgemäße Abrechnung gewährleistet ist und es zu einer schnellen und für alle Teilnehmer effizienten Abrechnung kommen kann.“

    Ich für meinen Teil würde mich hier nicht öffentlich echauffieren, sondern den Damen und Herren von der Allianz auf juristischem Weg zeigen, was geht und was nicht. Bei allem Verständnis für den berechtigten Ärger wäre ein Bericht über die juristischen Schritte sehr viel interessanter als das ewige Wehklagen.

    Ist zumindest meine unmaßgebliche Meinung.

    Gruß, tirili

  19. beobachter sagt:

    @ borsti:
    „…Da werden die RA Bach, Langheid & Dallmayr eingespannt um eine bundesweite Kampange zu fahren. Das Grobste kommt erst noch.

    Auch wir wurden bereits von dieser Rechtsanwaltskanzlei „beglückt“

  20. Chr. Zimper sagt:

    Hi tirili,

    was antwortet ich dir auf das „ewige Wehklagen“? Vielleicht: Bevor die Pferde den Wagen ziehen können, müssen diese erst eingespannt werden.

    Bis dahin.

    Chr. Zimper

  21. virus sagt:

    http://www.strafrecht.euv-frankfurt-o.de/263a-Abs-5.1061.0.html

    Hier kann bei Prof. Dr. Gerhard Wolf auch zur Thematik Computerbetrug nachgelesen werden – gewerbsmäßiges Handeln als Mitglied einer Bande § 263a Abs.5
    Aber noch unendlich vieles mehr, z.B. zur Urkundenfälschung oder Straftaten gegen den Wettbewerb.

    Virus

  22. F.Hiltscher sagt:

    Dann lasst doch von diesem kompetenten Mann, Prof. Dr. Gerhard Wolf ein Rechtsgutachten erstellen über die bekannt berüchtigten Controlfirmen.
    Gerne steuere ich einen Obulus dazu.
    MfG
    Franz Hiltscher

  23. Landratte sagt:

    F.Hiltscher Mittwoch, 27.08.2008 um 21:00
    Dann lasst doch von diesem kompetenten Mann, Prof. Dr. Gerhard Wolf ein Rechtsgutachten erstellen über die bekannt berüchtigten Controlfirmen.
    Gerne steuere ich einen Obulus dazu.

    Hallo, Kollege Hiltscher,

    ich ziehe mit und verzichte dafür auf andere Glücksspiele.
    Würde mich freuen , wenn der BVSK sich solidarisch erklären würde und RA Fuchs kann sicher auch noch einen kleinen Obulus beisteuern.

    Mal sehen, ob ansonsten die Tat der Vorrede folgt.

  24. Schwarzkittel sagt:

    hmmm, jetzt haben Bach, Langheid und Dallmayr mich auch „beglückt“:

    Ich vertrete ein Unfallopfer, dessen Schaden am PKW durch einen Sachverständigen begutachtet wurde (ist übrigens ein Mitglied im BVSK).
    Schaden brutto rund 1.900,00 EUR bei rund 29.0000,00 EUR WBW. Schaden ist schon in Fachwerkstatt repariert. Rechnung liegt der Allianz vor.

    Der Gutachter hat folgenden Satz im Gutachten:
    Der Auftraggeber ist berechtigt, das Gutachten dem regulierungspflichtigen Versicherer zur Verfügung zu stellen. Soweit der Versicherer beabsichtigt, das Gutachten oder Teile daraus Dritten zugänglich zu machen, ist die Einholung einer schriftlichen Zustimmung … erforderlich.

    Nun kommen BLD:
    „Die Allianz hat uns gebeten, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen.
    Grund hierfür ist, dass der von Ihrer Partei eingeschaltete Sachverständige X unserer Mandantin untersagt hat, das erstattete Gutachten durch externe Dienstleister überprüfen zu lassen, wie dies grundsätzlich bei allen Gutachten freiberuflich tätiger Sachverständiger geschieht. Die Gründe für diese Weigerung sind weder unserer Mandantin noch uns bekannt.

    Sobald das Einverständnis des Sachverständigen vorliegt, wird unsere Mandantin umgehend nach Überprüfung die berechtigten Ansprüche ausgleichen.

    Mit freundlichen und kollegialen Grüßen“
    Soweit BLD.

    Was nun ?

    Nach Ablauf der Regulierungsfrist von zwei Wochen wird der Schädiger und die Allianz verklagt.

    Grüße aus der Suhle

    Schwarzkittel

  25. Hunter sagt:

    Prima Sache. Da kann der Schwarzkittel doch wieder richtig Geld verdienen.
    Waidmanns Heil in die Juristensuhle!
    Vielleicht noch eine klitzekleine Meldung an das BaFin, dass die Allianz, nach deren Angaben, nicht mehr in der Lage ist, Unfallschäden aus „eigener Kraft“ abzuwickeln?
    Auch wenn das BaFin, wie so oft, nicht reagieren sollte, lässt sich die Sache bestimmt gut vermarkten. Z.B. in einem Fernsehbeitrag?!

  26. Chr. Zimper sagt:

    Zitat: „…das erstattete Gutachten durch externe Dienstleister überprüfen zu lassen, wie dies grundsätzlich bei allen Gutachten freiberuflich tätiger Sachverständiger geschieht.“

    Vielleicht von EUCON? Schwarzkittel können Sie mal bei Gelegenheit bei der Allianz nachfragen?

    Chr. Zimper

  27. Frank sagt:

    Hi Schwarzkittel,

    bist nicht alleine. Ich habe auch Post von diesen G……
    erhalten. Strotzt vor Lügen, Nötigung, Erpressung, Anstiftung zu einer Straftat usw. usw. bis hin zur Geschäftsschädigung.

    Hoffentlich Ali anz versichert!!!

  28. einmaleins sagt:

    Hi Schwarzkittel

    Die Regulierungsqualität(?) der Allianz wurde doch schon mehrfach besprochen. Hieß sie nicht:

    FAIRARSCHUNG?

    Aber aus eigener Kraft können die das wohl nicht, sondern bedienen sich externer Dienstleister. BLD gehören da wohl auch dazu?. Machen die das auch EDV-gestützt, ohne viel denken zu müssen? Weisungsgemäß mit Textbausteinen Papier zu beschmutzen, dürfte doch nicht so schwer sein?

  29. Mister L sagt:

    @Schwarzkittel

    Auch ich als SV habe schon mehrfach die Formschreien der Kanzlei BLD bekommen. >Die Allianz hat uns gebeten mit Ihnen Kontakt aufzunehmen…blablabla<
    Darauf hin habe ich über die jeweiligen Schadensachbearbeiter Kontakt mit der Allianz aufgenommen. Von dort wurde mir jedesmal!!! bestätigt, dass von einer Beauftragung der Kanzlei BLD weder der Sachbearbeiter noch dessen Gruppenleiter etwas wusste. Es wurde mir aber mitgeteilt, dass die Gutachten direkt an die „Controlexperten“, zum Scannen und anschließenden „Überprüfen“ gesendet werden. Da in diesen Fällen keine weitere Rückmeldung an die Schadenabteilungen erfolgt, ist eine Beauftragung der Kanzlei BLD eindeutig nur durch CE und nicht durch die Allianz gegeben. Man teilte mir weiter mit, dass in diesen Fällen wegen fehlender Rückmeldung die Schadenfälle automatisch ruhen. Nur wenn ein „Kürzungsprotokoll“ von CE eintrifft, wird dieses an die jeweiligen Geschädigten weitergeleitet. Nachdem mir die Gutachten von BLD freundlicher Weise wegen angeblicher Unbrauchbarkeit zurück gereicht wurden, habe ich diese den jeweiligen Sachbearbeitern bzw. Gruppenleitern nach telefonischer Rücksprache persönlich zurück gesendet und sie wurden bis jetzt alle akzeptiert und, oh Wunder, innerhalb von ca. einer Woche war jeder Schaden auch ohne CE-Abzüge reguliert.
    Trotz positiven Ausgang bleibt aber immer noch die berechtigte Frage: Darf ein Kontrollunternehmen derart in die Schadenabwicklung eingreifen und selbst eine Anwaltskanzlei beauftragen, ohne dass die Versicherung davon Kenntnis erhält? Wer reguliert denn dann eigentlich die Schäden? Die Allianz doch offensichtlich nicht. Denen gehts wie Derrick. Die tappern angeblich im Dunkeln.

  30. Willi Wacker sagt:

    Hallo Schwarzkittel,
    Sie sollten von Ihren Kollegen eine Original-Vollmacht der Auftraggeber vorlegen lassen. Wer behauptet, beauftragt zu sein, mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen, muss diese Beauftragung durch Original-Urkunde nachweisen.
    Grüße in die Suhle
    Willi Wacker

  31. Mister L sagt:

    Und es kommt noch besser…

    Gerade eben erhielt ich eine Mail zu einem neuen Allianz-Schaden von einem Mitarbeiter einer sog. Mondial Group, was mich verwunderte aber auch anregte nachzuprüfen, wer hinter der Mondial-Group steckt.

    Hier das Ergebnis:

    Die Mondial Assistance Group ist eine Fusion im Jahre 2000, aus der schweizerischen ELVIA-Reiseversicherung und der französischen SACNAS-Mondial-Assistance.
    Die Mondial Gruppe, zu der seit 2000 bzw. 2001 die Unternehmen World Acsess(USA), Worldcare(Australien) und Autoassist(Thailand?!) zählen, gehört aus gleichen Teilen den Gesellschaften AGF(Paris) und RAS (Mailand), die beide (wie sollte es auch anders sein) Mitglieder der Allianz-Gruppe sind.

    Eine deutsche Postanschrift, Telefon- bzw. Faxnummer der Mondial Assistance Group konnte ich nicht ausfindig machen. Man bat mich bezüglich des Schriftverkehrs, diesen ausschließlich per e-Mail an den Sachbearbeiter zu senden.

    Kann Schadenabwicklung nicht schön verworren sein?!

    Frei nach dem Leitspruch der Mondialgruppe:
    Lokale Kompetenz – weltweite Erreichbarkeit

    Ich freue mich jetzt schon auf den ersten Schriftverkehr mit einer thailändischen Schadenabteilung. Scheinbar reicht dann mein „Fachchinesisch“ nicht mehr aus und ich muss auf „Fachthailändisch“ umdenken.

    Schadenabwicklung bei der Allianz im Zuge von Outsourcing bedeutet wohl auch an die unmöglichsten Stellen „Fairteilen“.

  32. Hunter sagt:

    Sind die Damen und Herren der „Mondial Gruppe“ eigentlich offiziell legitimiert, Schäden für die Allianz abzuwickeln?
    Liegt ein entsprechender Nachweis vor?
    Schreiben kann jeder viel!
    Ohne Nachweis ist es nicht ratsam, jedwelchen Schriftverkehr mit Hinz und Kunz (=HuK 🙂 ) zu führen.

  33. Frank sagt:

    Hi Mister L,

    geschrieben:
    Frei nach dem Leitspruch der Mondialgruppe:
    Lokale Kompetenz – weltweite Ereichbarkeit

    kommt dazu,

    lokal besch…… oder wie würde man sonst dazu sagen?

  34. fotograf sagt:

    Der Auftraggeber müßte hier eine Strafanzeige wegen Betrugsversuch unter sofortigem Verweis auf das hohe öffentliche Interesse (wegen aus dem öffentlichen Straßenverkehr hervorgehend)gegen die Versicherung stellen. Der Prüfberichterstatter ist der Beihelfer, der Kürzungsbetrag entspricht der Betrugssumme die durch diese geschickte Täuschung über den Urheber erzielt werden sollte.Bei Rückweisung hätte nur der Beschädigte ein Beschwerderecht. Der SV sollte dies ausdrücklich in seiner Stellungnahme zum Kürzungsbericht vermerken und sich voll auf seinen Zusatzumsatz für diese Stellungnahmekosten konzentrieren.Mit einem Merkblatt im Gutachten welches jeden GA-Besteller auf derartige Kürzungsberichte schon im Vorfeld hinweist und auffordert sich sofort beim SV zu melden ließ sich bei uns bereits seit mitte 2007 jeden Monat kontinuierlich ein Zusatzumsatz zwischen 500 und 900 euro realisieren.

  35. fotograf sagt:

    Hallo Schwarzkittel,der SV Ihres Geschädigten kennt sich offensichtlich im „Urheberrecht am Sachverständigengutachten“ (§31 Praxishandbuch Sachverständigenrecht) nicht aus. Nach der Zweckübertragungslehre kann er dem Gutachtenbesteller eines Haftpflichtgutachtens die Weitergabe an Dritte nicht untersagen.Ein Prüfer i S §10AKB bleibt immer nur ein solcher Dritter.Würde der Auftraggeber soein Verbot einhalten wäre das Gutachten für ihn unbrauchbar. Ich halte deshalb dieses Verbot für unwirksam und deshalb ist es unbeachtlich für die Versicherung weil juristisch folgenlos bei Nichtbeachtung aber strikter Einhaltung der Gutachtenzweckbestimmung. Aber woher soll das der arme GA wissen , wenn nicht einmal die RA davon eine Ahnung haben, die hier die Rücknahme des Verbotes erbitten.=reine Regulierungsverzögerung sonst nichts.

  36. Frank sagt:

    Hallo Fotograf,

    ein GA wurde doch zu einem Verwendungszweck erstellt. Warum sollte es dann trotz urheberrechtlichen Hinweis nicht Verwendung finden dürfen. Es ist doch nur die Verwendung außerhalb des Verwendungszweckes geschützt. Zum Beispiel „Bilder in die Börse oder Gutachten ins Internet zur Erziehlung von ex orbitanten Marktwerten (Höchstgebote). Eine Prüfung des Gutachtens durch die Versicherung, bin ich der Meinung und darüber gibts doch bereits Urteile, ist denen doch mit geeignetem Fachpersonal möglich. Zur Vorhaltung von Fachpersonal sind die doch, meines Wissenstandes über die Vers. Zulassung, dazu verpflichtet. Oder ist das anders?
    Hier sollte mal Klarheit geschaffen werden und zwar von „fachlich Kompetenten“ Rechtsanwälten.
    Die Aufforderung der Versicherung zum beseitigen des UHR durch den SV ist doch nur der Versuch das Urheberrecht zu unterlaufen und damit eine !ÜBLICHKEIT“ zu erlangen.
    Jeder SV der das zulässt sollte sich mal die Konsequenzen überlegen.

  37. F.Hiltscher sagt:

    Hallo Fotograf,
    nicht alles was im „Bayerlein“ steht ist richtig.Dort steht auch u. anderem dass Lichtbilder aus GA nicht urheberrechtlich zu beachten sind.
    Das LG Hamburg (Urheberrechtskammer sagt aber genau das Gegenteil!
    So wie ich das sehe schreibt der SV seinem Auftraggeber nicht etwas vor, sondern vermerkt textlich für die zum Schadenersatz verpflichtete Versicherung, dass diese wegen dem GA, vor Weitergabe an Dritte bei dem Urheber die Erlaubnis einholen muss.
    Der Urheber von so einem Beweissicherungsgutachten, hat nämlich einen Rechtsanspruch darauf, dass nur „Berechtigte“ dieses Werk prüfen.
    Als das Buch Praxisrecht f. Sachverständige geschrieben wurde, gab es diese rechtswidrig agierenden Controlfirmen noch nicht.
    Eindeutig waren damals nur jene Personen als Prüfer (Dritte) vorgesehen die eine fachliche Kontrolle vorzunehmen hatten.
    Mit „Dritten“ waren aber sicher keine unqualifizierten Auftragsstreicher gemeint, die aufgrund einer rechtswidrigen Versicherungsvorgabe den SV im Ruf u. das Unfallopfer finanziell schädigen.

    Schon aus dieser Absicht der Versicherungen heraus, das Gutachten nur zum Zweck einer rechtswidrigen Handlung weiterzuleiten rechtfertigt nach m.M. das Verbot der Weitergabe! Das hat was mit praktizierenden Verbraucherschutz zu tun.
    Da man unschwer nachweisen kann, dass diese Controlfirmen das Gutachtenergebnis nur auf Anweisung der Schädigerversicherung um vorher bestimmte Positionen zu kürzen haben, ist damit der eigentliche Kontrollzweck nicht mehr gegeben.
    M.E. will die Schädigerversicherung selbst nicht als rechtswidrig handelnde Firma dastehen, weil sie Kürzungen vornehmen müsste welche diametral zur ständigen Rechtsprechung stehen.Deshalb bemüht man „außenstehende“ Firmen die zwar den Eindruck erwecken als wären Sachverständige zu einem anderen GA Ergebnis gekommen,was aber nur scheinbar so ist.
    Ohne Sachverstand wird hier nur das Vorgegebene gekürzt um Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen!

    Pfui Teufel u. meine Verachtung an alle die da mitmachen Unfallopfer zu übervorteilen damit die Schädigerversicherungen nicht den nach der Rechtsprechung festgelegten Schadenersatz bezahlen müssen.
    Man kann nur hoffen das sich die Kindern dieser unseriösen Auftragsstreicher u. Unfallopferübervorteiler von ihren Vätern später unterscheiden u. diese Schweinereien nicht als Üblich ansehen.
    Vielleicht empört sich auch mal jemand mit seinem richtigen Namen, oder bin ich der einzige der sich offen gegen diese Rechtsbrecher stellt.
    F.Hiltscher

  38. Chr. Zimper sagt:

    @ Hiltscher: „Da man unschwer nachweisen kann, dass diese Controlfirmen das Gutachtenergebnis nur auf Anweisung der Schädigerversicherung um vorher bestimmte Positionen zu kürzen haben, ist damit der eigentliche Kontrollzweck nicht mehr gegeben.“

    Im Verkehrsanwalt (DV) 2/2008 ist unter „5. Wissenswertes“ nachzulesen:

    „… Dabei werden regelmäßig die Stundenverrechnungssätze und Verbringungskosten ect. stereotyp moniert und auf von der Versicherung vorgegebene Werte heruntergesetzt.

    Diese Verfahrensweise hat einer der Geschäftsführer der Control-Expert GmbH, Herr Dipl.-Ing. Gerhard Witte, in einer Beweisaufnahme vor Gericht eingeräumt. Herr Witte, der auch als amtlich vereidigter Sachverständiger – unabhängig von Control-Expert GmbH -, tätig ist, war im Verfahren 17 C316/06 vor dem AG Velbert vernommen worden. In der Vernehmung gab er auf die Frage an:

    „Es ist richtig, dass ich Geschäftsführer und Gesellschafter der Firma Control-Expert GmbH bin und dass diese Firma – auch auf Grund von Aufträgen von Versicherungen – mit Vorgaben arbeitet, die dann jeweils aber in ihren Prüfberichten auch genannt sind.“ …..“

  39. Frank sagt:

    Hallo Frau Zimper,

    wäre schön mal diese „Vorgaben der Versicherung“ zur Prüfung von freien SV Gutachten zu sehen.

    Kann die keiner besorgen?

  40. Scouty sagt:

    Neue Masche der HUK-Coburg ?

    Da fällt mir heute ein Abrechnungsschreiben der HUK-COBURG an eine Anwaltskanzlei in die Hände, in dem auch auf eine Zahlung an den Sachverständigen hingewiesen wird und dann heißt es im Nachsatz:

    „Die Sachverständigengebühren übernehmen wir nach Rücksprache mit dem Gutachter in der o.g. Höhe.“

    In diesem Abrechnungsschreiben wird also bereits wieder einmal mit Angabe eines nicht zutreffenden Sachverhalts getrickst,denn kein Mitarbeiter der HUK-COBURG hat zur Abrechnung des Sachverständigenhonorars je mit mir Rücksprache genommen.

    Es wäre interessant zu erfahren, ob sich in anderen Abrechnungsschreiben der HUK-Coburg entsprechende Formulierungen finden.

  41. Andreas sagt:

    … denn kein Mitarbeiter der HUK-COBURG hat zur Abrechnung des Sachverständigenhonorars je mit mir Rücksprache genommen….

    Doch, das haben die Lügner mit Sicherheit. Selbst Schuld, wenn Sie nicht da waren, um das auch mitzubekommen.

    Solche Behauptungen hat die HUK gegenüber den Anwälten unserer Gegend auch schon gemacht, aber „unsere“ Anwälte sind mittlerweile so geeicht, dass sie bereits wissen, dass wir bei uns nicht kürzen lassen.

    Grüße

    Andreas

  42. Friedhelm S. sagt:

    @ Ch. Zimper 4.9.2008

    Hallo Ch. Zimper,
    mit Ihrem Kommentar haben Sie doch das „Streichunternehmen“ Control-€xpert als solches entlarvt. Es handelt sich um ein Auftragsunternehmen, das nur darauf ausgerichtet ist, im Auftrage der Versicherungswirtschaft Schäden klein zu rechnen, bzw. von der Respr. bereits anerkannte Schadenspositionen herauszurechnen, z.B. Verbringungskosten, Ersatzteilpreisaufschläge, Lohnkosten der Fachwerkstatt und und und… Man sollte einmal den Gesellschaftvertrag der entsprechenden Firma einsehen und überprüfen, ob die durchgeführte Streichtätigkeit überhaupt noch mit dem Gesellschaftzweck übereinstimmt.
    Mit freundl. Grüßen
    Friedhelm S.

  43. Willi Wacker sagt:

    Hallo SV Zimper,
    ich würde Ihrer Kundin anraten wegen des Differenzbetrages Klage bei dem örtlich zuständigen Gericht zu erheben. Möglichst sofort und dann dem Richter, der Richterin den “ Prüfbericht“ vorzulegen. Das Gericht soll sich selbst ein Bild über die Machenschaften der Allianz bilden.
    Ihr Willi Wacker

  44. WESOR sagt:

    Scouty 040908 um 13.02 Ja diese Anschreiben werden von der HUK-Coburg an Anwälte verschickt. Nach Erhalt der Klage gegen die HUK-Coburg erhielten wir von der HUK-Coburg einen Anruf, in dem behauptet wurde, wir als SV Büro wären mit der gekürzten Regulierung einverstanden gewesen. Das einzig Richtige daran ist, dass wir nicht alle unrechtmässigen Kürzungen der HUK-Coburg und DEVK einklagen. Mit bestimmten unbelehrbaren Hohlköpfen und Angsthasen von Geschädigten lässt man es eben am besten bleiben. Da wird dann eben der eigene Kunde verklagt damit er sieht dass die HUK-Coburg und DEVK nicht Recht hat. Wenn diese Geschädigten dann ein Urteil in Händen haben, dass die Rechnung für das Gutachten in voller Höhe zu zahlen ist dann kehrt Vernunft ein und sie klagen gegen HUK-Coburg und DEVK. Der GF einer großen Malerfirma mit Fuhrpark hat seit dem ein Vertrauen in unsere Dienstleistung und unseren Anwalt. Jeden noch so kleine Schramme lässt er mit unseren Gutachten über den Anwalt regulieren. Das beteiligte AH hat am Anfang die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen und Angst gehabt, diesen großen Kunden zu verlieren. Heute sind alle Happy !

    Nur wer klagt kann gewinnen. Wer nicht klagt hat schon verloren.

  45. Mister L sagt:

    @ scouty „Neue Masche der HUK-Coburg?“

    Auch mir ist heute etwas „komisches“ untergekommen.

    Nicht dass man mir nur mitteilte, dass die HUK wieder mal versucht, mein Honorar auf „BVSK-Gesprächsergebnis“ zu kürzen, wurde mir über den Rechtsanwalt eines Geschädigten zusätzlich ein Kaufangebot über einen Restwert (ermittelt von der HUK über die AUTOonline-Börse) zugefaxt, das etwas höher war als meins. Da in diesem Angebot unter Anzahl der Bilder kein Eintrag vorhanden war, machte mich dies stutzig. Angebote in Onlinebörsen ohne Bilder machen bekanntlich keinen Sinn. Denn wer kauft schon gerne die Katze im Sack?! Bei meinem Anruf bei Autoonline in Neuss wurde mir freundlicher Weise von einer Sachbearbeiterin erklärt, dass in diesem Gebot 14 Lichbilder enthalten sind. Auf genauere Nachfrage hat sie mir Einzelheiten beschrieben, die man nur kennen kann, wenn man die Bilder eingesehen hat. Verweist aber dann auf den zuständigen Vertriebsleiter, zu dem ich ohne Möglichkeit von verbaler „Gegenwehr“, verbunden wurde. Wie ich schon vermutet hatte, waren bei ihm plötzlich (und nach seiner nachhaltigen mehrfachen Aussage mir gegenüber) keine Bilder in dem genannten Objekt enthalten. Er bezichtigte auf mein Befragen sogar seine Mitarbeiterin als Lügnerin. Warum keine Anzahl der Bilder im Angebot aufgeführt wurden, begründete er damit, dass es angeblich Versicherungen gibt, die keine Bilder einstellen lassen. Ich konnte mir nicht verkneifen, ihn aufgrund der Aussage und des Wissens seiner Sachbearbeiterin, der Unwahrheit zu bezichtigen. Anschließend habe ich mit dem Höchstbieter Kontakt aufgenommen und dieser stellte mir freundlicher Weise per e-Mail die gesamten Angebots-Unterlagen zur Verfügung. Und, oh Wunder, es sind 14!!! Lichtbilder (alle aus meinem Gutachten) in der Anzeige enthalten. Weiterhin wurde meine gesamte Schadenbeschreibung, sowie die genaue Angabe zu Vor- und Altschäden wörtlich übernommen (gescannt). Und als ob dies noch nicht genug wäre, hat man noch das Copyright-Zeichen mit meinem dahinter vermerkten Büronamen unkenntlich gemacht, bzw. die Bilder teilweise so verkleinert, dass es nicht mehr darauf zu sehen ist.
    Die Unterlassungsverfügung gegen die HUK läuft. Mal sehen, ob zum LG Hamburg Urteil gegen die HUK noch ein zweites erwirkt werden kann.
    Ich jedenfalls werde mir einen Zugang zu Autoonline besorgen, und bei jedem meiner Gutachten recherschieren. Bei der HUK ist dies einfach. Dort wirbt man damit, dass man ausschließlich Restwerte über Autoonline ermitteln lässt.
    Viele Grüße an Herrn Witte und HUK-HUK-Hurra.

  46. Andreas sagt:

    „Nur wer klagt kann gewinnen. Wer nicht klagt hat schon verloren.“

    Wahre Worte, WESOR und Glückwunsch zu dem jetzt besseren Kunden. 🙂

    Grüße

    Andreas

  47. HansOlg sagt:

    Super MisterL-Ein zweites? lachhaft, eher wohl ein elftes! Den Bertrugsversuch danach (nach Lizenzgebührzahlung) bitte nicht ungeahndet lassen, weil hier besonders kriminell (§108 UHRG in Tateinheit mit §263 STGB)

  48. Mister L sagt:

    @ HansOlg

    Danke für den Tip. Ich werde diesen nach Öffnung der Kanzlei sofort an meine Anwälte weitergeben. Mich würde aber noch dringend interessieren, wie ich an die Aktenzeichen der anderen 10 Urteile komme. Denn diese wären sicherlich bei der Durchsetzung von Bedeutung.

    Viele Grüße von Clever & Smart

  49. Frank sagt:

    Hi Mister L,

    wie wärs mit einer Anzeige beim obersten Wettbewerbsschützer der Nation. Hier liegt doch „Bandenbildung“ vor.
    Die Zeit ist doch genau richtig. Wird doch überall von DATENSCHUTZ gesprochen. Auch bei der Regierung

  50. SV sagt:

    Nee Frank, a u ß e r für die Regierung. Von NICHTS kommt NICHTS.

    http://www.captain-huk.de/allgemein/bis-zu-300-lobbyisten-im-bundesministerium

    S. G. SV

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