In einem Rechtsstreit bezüglich eines Haftpflichtschadens gegen den Schadenverursacher u. a. , hier die Allianz-Versicherung, welche einen eindeutigen Reparaturschaden auf Totalschadenbasis abzurechnen versucht, verlangt der Geschädigte die Fiktiv-Abrechnung nach Gutachten.
Nunmehr lädt die 2. Instanz den Sachverständigen unter den Beweisfragen:
„Inhalt des Gutachtens vom xx. Februar 2012 Nr. …. nebst enthaltenen Fotos.“
Hat jemand eine Idee, was hier der Sachverständige bezeugen soll? Dass es genau die Fotos sind, die er seinem Gutachten beigefügt hat? Eine inhaltliche Aussage zum Gutachten oder gar zum Schadensumfang an Hand der Fotos kann nicht Grund der Ladung sein. Denn dann hätte diese lauten müssen:
„.. werden Sie als Sachverständiger geladen“.
@ Virus
reine Schikane, daher immer schön locker bleiben und Kosten produzieren.
@Gottlob Häberle
„reine Schikane, daher immer schön locker bleiben und Kosten produzieren.“
Wenn ich als Zeuge geladen bin, brauche ich immer eine Vertretung für mein Büro, die mit € 100.- netto pro Stunde, per Rechnung zu honorieren ist. Die Vertretung , nebst meinen Zeugengeld für die Terminsvorbereitung u. alles was dazugehört, ist erstattungsfähig.
Bisher habe ich das in jedem Fall erhalten. Im Termin hat sich evtl. noch ergeben, dass ich als Sachverständiger befragt werde, dann kostet es halt doppelt. Erst dann ist jeder zufrieden.
Hatte ich auch schon mehrfach.
Geladen als (Partei) Zeuge. Da dem Gericht i.R. Fotos nur als S/W Kopinen vorliegen, habe ich immer 4 zusäzliche Fotosätze dabei (einen für den Richter, je einen für jede Partei und einen für mich).
Bei besonderen Schadensbilder auch schon mal DIN A4 Fotos ind entsprechnder Anzahl zusäzlich.
Zu 95% wurde ich zwar als „Normaler“Zeuge geladen, nach meinem Vortrag aber als Sachverständiger Zeuge entlassen (und damit gibs Kohle 😉 )
@ Zwilling
Da liegst Du leider falsch.
Der sachverständige Zeuge ist Zeuge und nur als Solcher zu entschädigen.
Ich würde auf so eine Ladung hin den Vorsitzenden der Berufungskammer anrufen und fragen,welche Angaben von mir erwartet werden.
Als Zeuge kann ich nur über meine Wahrnehmungen aussagen,also über das, was ich gesehen,gerochen, gehört oder geschmeckt habe.
Es ist kaum vorstellbar,dass es in dem Verfahren überhaupt auf Wahrnehmungen des Sachverständigen entscheidungserheblich ankommt.
Kommt es dagegen auf seinen Sachverstand an,dann ist er als Sachverständiger zu laden und zu entschädigen.
Darauf muss man im Vorfeld hinwirken.
Hier ist Vorsicht geboten.Vorherige Klärung erspart das böse Erwachen auf der Anweisungsstelle.
Hirnbeiss says:
30. Mai 2013 at 15:27
@ Hirnbeiss
“reine Schikane, daher immer schön locker bleiben und Kosten produzieren.”
„Bisher habe ich das in jedem Fall erhalten“.
Und was sagte ich? Immer schön Kosten produzieren.
Nach meinem jetzigen Kenntnisstand geht es darum, dass die Allianz ihre Rechtsvertretung vortragen lässt, dem Gutachten wären keine Lichtbilder beigefügt gewesen. Zuvor wurde behauptet, dass auf den Lichtbildern, welche mit einer weiteren Ausfertigung des Gutachtens zum Gericht gereicht wurden, die kalkulierten Schäden nicht erkennbar bzw. nachvollziehbar wären. Diese Behauptung wurde mittlerweile durch ein Gerichtsgutachten widerlegt. Das alles vor dem Hintergrund, dass seitens der Allianz das Gutachten gar nicht angegriffen wurde, sondern dass über die Firma eucon ein Fahrzeug-Restwert ermittelt wurde, um den eindeutigen Reparaturschaden als Totalschaden abzurechnen.
Also, wenn mich einer fragt, ob die Allianz der HUK in Sachen unrechtmäßige Schadenkürzungen nach Verkehrsunfällen nachsteht, dann muß ich diese Frage mit einem deutlichen NEIN beantworten.
Daher, unglaublich aber wahr:
Nur, irgendwer muss das Geld jedoch zuvor verdient haben, und viele müssen auf ihr Geld „verzichtet“ haben, damit der Allianz-Vorstand sich mit diesen unglaublichen Summen die Taschen füllen kann.
Dass mich keiner falsch versteht, wer bereit ist, Verantwortung = Haftung zu übernehmen, soll auch dafür entsprechend entlohnt werden. Wurde die Deckung der Haftung von Herrn Dieckmann im Jahr 2012 jedoch mit sagenhaften 6.600 000 Euro und im Jahr zuvor mit 5.300 000 Euro bemessen, sind m. E. alle Aufwendungen der rechtswidrig herbeigeführten Prozesse von Herrn Dieckmann bzw. seines Führungsgremiums (2012: 44,7, 2011: 31,6 Millionen) der Versichertengemeinschaft rück zu erstatten.
Im Prozess beantragen, dass die Allianz das ihr eingereichte Gutachten im Prozess dem Gericht im Original als Urkunde vorlegt.Dann kann ja festgestellt werden, ob Seiten entfernt worden sind oder nicht. Gegebenenfalls auch den Hilfsantrag stellen, wenn Allianz Gutachten nicht mehr hat, das Gutachten bei der Eucon anzufordern und vorzulegen. Wenn das komplette Gutachten weg ist, steht fest, dass die Allianz fremdes Eigentum vernichtet hat, denn das Gutachten stand nicht im Eigentum der Allianz. Dann beantragen, dass Prozess ausgesetzt wird und die Akte der Staatsanwaltschaft zwecks Aufnahme der Ermittlungen gegen den verantwortlichen Sachbearbeiter der Allianz.
Wie konnte aber ein Gerichtsgutachter zu den Bildern Stellung nehmen, wenn keine da waren?
Wenn es nur darum geht, dass angeblich dem Gutachten die Lichtbilder fehlen würden, so sollte wie oben beschrieben, vorgegangen werden. Gegenseite soll Urkunde im Original vorlegen. Im Übrigen kann der Sachverständige als Zeuge bekunden, dass im Zeitpunkt der Versandfertigkeit das Gutachten mit Lichtbildern versehen war. Vielleicht kann das auch die für den Versand zuständige Mitarbeiterin als weiterer Zeuge bekunden.
Der Kunde des Gutachters, also der Geschädigte sollte auf jeden Fall mit anwaltlicher Hilfe bei der Allianz die Herausgabe des Gutachtens nach § 985 BGB durchsetzen. Die Allianz muss dann auch erklären, wenn sie das Gutachten nicht herausgeben kann, wo es geblieben ist. Insbesondere muss die Allianz erklären, wie das Gutachten zur Eucon gekommen ist.
Allianz,Arroganz,Aliens……….is doch so rischdisch?
Es ist bestimmt nicht das erste Mal, dass bei der Allianz und der Allsecur(gehört auch zur Allianz-Gruppe) Gutachten angeblich nicht angekommen sind bzw. nicht vorliegen. Die Häufigkeit der Fälle läßt den Verdacht aufkommen, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht oder die Organisation ist an irgend einer Stelle einfach schlampig.
Empfehlung: Gutachten nur noch per Einschreiben mit Rückschein zustellen.
Aldo V.
Hallo, Aldo,
all das läuft auch unter dem Fair Play Konzept ? Behauptet doch die ALLIANZ u.a. tatsächlich gegenüber Geschädigten, der beauftragte Sachverständige habe beispielsweise seine Fotos überhöht abgerechnet und 2,00 € pro Foto würde man regulieren. Vielleicht ein Grund, die Allianz-Vers. wegen rufschädigender und unzutreffender Behauptungen auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Mal sehen.-
Knut B.