Hat die HUK Coburg Versicherung die „Kontrolle“ über den Zentralruf der Autoversicherer übernommen ?

Gemäß aktueller (telefonischer) Aussage von Mitarbeitern des Zentralrufes der Autoversicherer gibt es ein „Verbot“ seitens der HUK Coburg Versicherung gegenüber dem Zentralruf der Autoversicherer, irgendwelche Versicherungsdaten der HUK gemäß § 8a PflVG 2. herauszugeben. Aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ sei der Zentralruf nicht mehr berechtigt, die Versicherungsnummer des Schädigers (HUK-VN) zu nennen. Dieses „Verbot“ bestehe angeblich schon seit dem vergangenen Jahr. Offensichtlich will man damit Geschädigte dazu zwingen, sich dem Schadensmanagement der HUK auszuliefern, indem der Geschädigte direkt mit der HUK Kontakt aufnimmt, um die Versicherungsnummer des Unfallgegners zu erfahren? Sofern dieses globale „Verbot“ seitens der HUK tatsächlich existiert und der Zentralruf diesem „Verbot“ Folge leistet (was er ja offensichtlich praktiziert),  handelt es sich um einen eindeutigen Gesetzesverstoß gegen die Auflagen des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) seitens des Zentralrufes.

Zitat § 8a PflVG:

(1) Es wird eine Auskunftsstelle eingerichtet, die Geschädigten, deren Versicherern, dem deutschen Büro des Systems der Grünen Internationalen Versicherungskarte und dem Entschädigungsfonds nach § 12 unter den Voraussetzungen des Satzes 2 auf Anforderung folgende Angaben übermittelt, soweit dies zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich ist:

1. Namen und Anschrift des Versicherers des schädigenden Fahrzeugs sowie dessen in der Bundesrepublik Deutschland benannten Schadenregulierungsbeauftragten,

2. die Nummer der Versicherungspolice und das Datum der Beendigung des Versicherungsschutzes, sofern dieser abgelaufen ist,

3. bei Fahrzeugen, die nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2009/103/EG von der Versicherungspflicht befreit sind, den Namen der Stelle oder Einrichtung, die dem Geschädigten nach geltendem Recht ersatzpflichtig ist,

4. Namen und Anschrift des eingetragenen Fahrzeughalters oder, soweit die Auskunftsstelle diese Informationen nach Absatz 2 erlangen kann, des Fahrzeugeigentümers oder des gewöhnlichen Fahrers; § 39 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes gilt entsprechend.

Demzufolge ist nun Anzeige beim Bundesministerium der Justiz fällig, mit der dringenden Forderung, dem Zentralruf der Versicherer diese Auskunftsstelle zu entziehen. Jeder, dem ähnliches widerfahren ist, sollte eine entsprechende Beschwerde an das Bundesjustizministerium richten und/oder den Vorgang der CH-Redaktion zur Verfügung stellen.

Grund zur Beschwerde ist jedoch nicht nur die aktuelle Blockadehaltung der HUK Coburg.
Der Zentralruf der Autoversicherer fungiert  inzwischen vielmehr auch als aktive Vermittlungsstelle für Versicherer zur Einleitung des aktiven Schadenmanagements. Anrufer werden regelmäßig (und oft ungefragt) direkt mit dem gegnerischen Versicherer verbunden. Des weiteren operiert der Zentralruf als globale Datensammelstelle für Versicherer, indem versucht wird, sämtliche Geschädigtendaten abzufragen (was eindeutig nicht zu den hoheitlichen Aufgaben des Zentralrufes gehört). Nach Angaben von Mitarbeitern des Zentralrufes gibt es für die Datensammlung eine entsprechende Vergütung durch die Versicherer.
Die Auflagen aus dem Pflichversicherungsgesetz zur bloßen Herausgabe der Versichertendaten des Schädigers an den Geschädigten werden also schlichtweg ignoriert und die zentrale Auskunftsstelle für die Zwecke der Versicherer missbraucht (Schadensmanagement).

Was zu tun ist, sofern der Zentralruf der Versicherer seine (hoheitlichen) Pflichten verletzt, ist eindeutig in § 8a Ziffer 3 des PflVG geregelt. Seitens des Gesetzgebers hatte man offensichtlich schon damals mit einer derartigen Entwicklungen gerechnet und den Abgang des Zentralrufes gleich in den Gesetzestext einformuliert.

Zitat:

(3) Die Aufgaben und Befugnisse der Auskunftsstelle nach den Absätzen 1 und 2 werden von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG – „Zentralruf der Autoversicherer“ – in Hamburg wahrgenommen, sobald und soweit diese schriftlich gegenüber dem Bundesministerium der Justiz ihre Bereitschaft dazu erklärt hat. Das Bundesministerium der Justiz gibt die Erklärung und den Zeitpunkt, ab dem die betroffenen Aufgaben von dem Zentralruf der Autoversicherer wahrgenommen werden, im Bundesanzeiger bekannt. Der Zentralruf der Autoversicherer untersteht, soweit er die übertragenen Aufgaben wahrnimmt, der Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz. Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Aufgaben und Befugnisse der Auskunftsstelle nach den Absätzen 1 und 2 der in § 13 genannten Anstalt zu übertragen, soweit die Wahrnehmung der Aufgaben durch den Zentralruf der Autoversicherer nicht gewährleistet ist oder dieser nicht mehr zur Wahrnehmung der Aufgaben bereit ist.

Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin:

Im Falle des Zentralrufes treffen sogar beide Optionen zu. Die Wahrnehmung der Aufgaben durch den Zentralruf ist schon seit vielen Jahren nicht mehr gewährleistet und offensichtlich ist er dazu auch nicht mehr bereit. Wie sollte er auch, nachdem er in der Hauptsache von den Versicherern getragen wird und damit in jeder Hinsicht von der Versicherungswirtschaft abhängig ist?

Auf diesen Mißstand wurde hier im Blog sowie auch in anderen Medien immer wieder hingewiesen; u.a. gab es auch am 24.01.2012 in der ZDF-Sendung Frontal21 darüber einen interessanten Bericht.

Ich denke, es ist dringend an der Zeit, dass das Bundesjustizministerium hier mit der nötigen Konsequenz einschreitet und eine wirklich unabhängige Stelle – gemäß § 13 PflVG – diese hoheitlichen Aufgaben übernimmt.

Siehe hierzu auch den CH-Beitrag vom 24.01.2012

oder unter der Kategorie „Zentralruf der Autoversicherer

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15 Antworten zu Hat die HUK Coburg Versicherung die „Kontrolle“ über den Zentralruf der Autoversicherer übernommen ?

  1. Alois Aigner sagt:

    Der Zentralruf in seiner jetzigen Form muss abgeschafft werden. Dem Geschädigten muss wieder eingeräumt werden, über staatliche Stellen, wie Straßenverkehrsämtern oder Landratsämtern, Angaben über den Halter eines unfallverursachenden Kfz zu erhalten. Die anfallenden Auskunftsgebühren der kreisfreien Städte oder Landkreise sind dann wiederum Kosten des Schädigers, denn diese hängen unmittelbar mit dem Unfall zusammen.

    Das hat den Vorteil, dass wieder Gebühren in die klammen Haushaltskassen der Städte und Landkreise fließen. Darüber hinaus kann sich der Geschädigte unmittelbar an seinen Schädiger wenden. Er ist nicht gezwungen, die Kfz-Haftpflichtversicherung einzuschalten, die ohnehin nicht den Schaden korrekt reguliert.

    Servus
    Aigner Alois

  2. H.J. sagt:

    Geschätztes Reaktionsteam,
    wird das wieder eine unendliche HUK-COBURG-Saga ?
    Dann bliebe jedem Unfallgeschädigten generell nur zu empfehlen, nicht unbedacht zum Hörer zu greifen, sondern sich sofort anwaltliche Hilfe zu bedienen oder anders ausgedrückt: Keine Schadenregulierung im Zuständigkeitsbereich der HUK-Coburg ohne unabhängiges Beweissicherungs-Gutachten und ohne anwaltliche Hilfe. Von der Versicherung empfohlene Einschaltung von DEKRA-Sachverständigen strickt zurückweisen und zukünftig noch mehr Klartext sprechen sowie die VN der HUK-Coburg direkt und alleinig in die Verantwortung nehmen, denn so ergibt es sich gesetzestreu aus § 249 BGB.

    H.J.

  3. Manfred M. sagt:

    Da setzt dann die HUK-COBURG aber Ursachen, deren Tragweite sie bisher wohl kaum überblicken kann.
    Das Faß der Tricksereien wird zunehmend löchriger und die Versicherungsvertreter haben allen Grund, zukünftig mit ihrer Muttergesellschaft vermehrt kommunizieren zu müssen. Das kann vielleicht auch nützlich sein.-

    Mit besten Grüßen

    Manfred M.

  4. Bernd Barremeyer sagt:

    Hallo geschätztes Redaktionsteam,

    wie Alois Aigner (hoffentlich mit der Ministerin für Verbraucherschutz verwandt!) schon treffend bemerkt hat, muss die Auskunftsstelle in öffentliche Hand. Es ist ein Unding, dass der zur Schadensregulierung berufene Schädigerversicherer über den GDV bereits im Vorfeld Zugriff auf die Geschädigtendaten erhält. Diese Fehlentwicklung muss dringendst beseitigt werden.

    Die Auskunft über Daten des Schädigers, dessen Versicherung, dessen Policen-Nummer, etc. sind schon aus Gründen der Ausgewogenheit in eine staatliche Behörde einzugliedern. Das könnte z.B. auch das Kraftfahrtbundesamt sein. Gerade im nördlichen Schleswig-Holstein fehlen Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor. Die neue „Bundesauskunftsbehörde“ könnte aber auch in einer der finanzschwachen Städte des Ruhrgebiets angesiedelt werden, z.B. in Gelsenkirchen. Das schafft Arbeitsplätze.

    Damit hätte dann eine Loslösung von dem GDV auch noch arbeitspolitische Vorteile. Auf jeden Fall muss das jetzige System weg. Die Macht der „Angstmacher“ (wie die Autorin Krüger treffend die Versicherungen genannt hat) muss entschieden beschnitten werden. Es ist daher jedem der Kauf des Buches ans Herz zu legen.

  5. Franz511 sagt:

    Hallo liebe Mitleser,
    ich habe im Frühjahr, nachdem mir der Zentralruf die Auskunft verweigerte, wenn die HUK-Coburg als Versicherung des Schädigers ins Spiel kam, die Redaktion Frontal 21 angeschrieben. Ich bezog mich auf deren Sendung vom 24.01.2012.
    Leider erfolgte keine Reaktion seitens des ZDF. Ob es daran liegt, dass der Sender auch von Werbeeinnahmen seitens der HUK-Coburg profitiert?
    Meiner Auffassung nach wäre es eine gute Fortsetzung des bereits angeschnittenen Themas gewesen.

    Gruß Franz511

  6. Klaus-Dieter sagt:

    Leider glaubt ein Großteil der Angestellten des Zentralrufs das Märchen, dass der Zentralruf eine freiweillige Dienstleistung sei und die Geschädigten mit der Preisgabe ihrer Daten diese Dienstleistung „freiwillig“ zu finanzieren haben. Dieses Argumentationsmuster wird unabhängig davon vorgetragen, um welche Versicherung es geht. Oftmals wird der Geschädigte gar als „Kunde“ des Zentralrufs bezeichnet! Bei gefühlt jedem zweiten Anruf gibt es eine Diskussion, ob ich nun die Daten des Geschädigten im Tausch gegen die Versicherungsdaten herauszugeben habe oder nicht. Ich breche derlei Diskussionen regelmäßig mit Hinweis auf § 8a PflVG ab.
    Hinsichtlich der HUK hat man mir kürzlich die Mitteilung der Daten am Telefon verweigert. Die Daten sind mir dann nach einer Diskussion mit dem Vorgesetzten der Telefonistin per Fax übersandt worden.

  7. Ra Imhof sagt:

    Halterauskunft bei der Zulassungsstelle ist Standard in meinem Büro.
    Die Kosten dafür sind vom Schädiger zu ersetzen.
    Die Auskunft ist dann auch der eindeutige Beleg dafür,welche Person der Halter des Schädigerfahrzeuges ist.Damit ist dann auch die Passivlegitimation (§7 StVG) für das Klageverfahren durch gerichtsverwertbare Beweisurkunde nachweisbar.
    Wie oft sich dagegen der Zentralruf mit seinen „Auskünften“ in der Vergangenheit bereits „geirrt“ hatte,lässt sich kaum noch zählen.
    Frau Zimper hatte dem Vernehmen nach doch schon vor Jahren am Telefon von einer Mitarbeiterin des Zentralrufes erfahren,dass dort für den Versicherer gegen Provision Informationen über den Geschädigten erfragt und weitergegeben werden.
    Soetwas braucht die Welt sicher nicht!
    Bei der Zulassungsstelle dauert es halt manchmal etwas länger.
    Folge:Höhere Mietwagenkosten/Nutzungsausfallschaden,höherer Gegenstandswert für die RA-Kosten.
    Wo also ist das Problem?
    Der Schädiger ist verpflichtet,dem Geschädigten die Daten zu seiner Haftpflichtversicherung bekannt zu geben.
    Wieso sollte der Rechtsanwalt diesen Daten auch noch hinterherlaufen zumal er für diese Tätigkeit keine Bezahlung erhält?
    In der Ruhe liegt die Kraft!

  8. Rudi Ratlos sagt:

    @ Ra. Imhof

    Völlig richtig. Es gibt keine Vorschrift, die für die Schadensersatzforderung notwendigen Daten vom Zentralruf der Versicherungen zu erhalten. Der althergebrachte Weg über die kreisfreien Städte – Strßenverkehrsämter – oder die Landkreise – Landratsämter – ist nach wie vor üblich und erstattungsfähig, wie Sie aufzeigen.

    Eine Verletzung der Schadensminderungspflicht kann in der Auskunft über die Städte und Landkreise auch nicht gesehen werden, da es keine Vorschrift gibt, die Daten über den Zentralruf einzuholen, zumal bei Unfällen mit HUK-Coburg-Versicherung nur unzureichende Daten erteilt werden. Wer selbst nicht rechtskonform handelt, kann nicht vom Gegenüber erwarten, dass er ihm auf den Leim geht.

    Selbstverständlich sind die Nachnahmekosten der Zulassungsbehörden notwendige Wiederherstellungskosten im Sinne des § 249 BGB. Sie hängen unmittelbar mit dem Unfall zusammen und sind als sochen mit dem Unfall verbundene Vermögensnachteile (vgl. BGH NJW 2007, 1450). Nach meiner Kenntnis berechnen die Städte und Kreise je nach Gebührenordnung 12 oder 16 Euro per Nachnahme. Diese Kosten muss der bei der HUK-Coburg versicherte Unfallverursacher als Folge des von ihm verursachten Unfallschadens ebenfalls – Dank seiner ach so guten Versicherung in Coburg – auch noch tragen. Aber alles geschieht im Sinne der Versichertengemeinschaft. Da lachen selbst die Hühner in Coburg.

    @ Franz 511

    Haben Sie es mal mit dem NDR versucht? Möglicherweise interessiert sich Herr Christoph Lütgert für den Fall. Bisher hat er vornehmlich die Praktiken der Allianz-Versicherung angeprangert. Aber vielleicht nimmt er sich jetzt auch mal die HUK-Coburg vor.

  9. Karle sagt:

    @RA Imhof

    Versierte Anwälte und Gutachter wissen natürlich sehr genau, wie sie an die Daten des Unfallgegners kommen, wenn der Zentralruf diese Daten verweigern sollte. Darum geht es hier aber nicht.

    Das geschilderte Problem beim Zentralruf ist doch, dass die Geschädigten an die Versicherung „vermittelt“ werden und demzufolge erst gar nicht mehr beim Gutachter oder Rechtsanwalt ankommen. Den Geschädigten mit allen Mitteln direkt zu „verarzten“ ist die Strategie der HUK, der es zu begegnen gilt. Mit der Verweigerung der Daten durch den Zentralruf hat die HUK und der Zentralruf die rechtliche Grenze weit überschritten. Deshalb bin ich auch der Meinung, dass die Beschwerde beim BMJ bestimmt Bewegung in das üble Spiel bringt. Ohne Zentralruf fällt ein Großteil des Schadensmanagement-Kartenhauses in sich zusammen. Das wissen die Versicherer sehr genau. Deshalb ran ans Werk. Ansatzpunkte gibt es inzwischen ja jede Menge.

    Was nützen alle Möglichkeiten einer alternativen Halteranfrage, wenn das Schadensmanagement mit Hilfe des Zentralrufes am Anwalt vorbei läuft?
    Das mit der Ruhe interpretiere ich deshalb anders. Wenn beim Anwalt „Ruhe“ Einzug hält, dann gibt es keine Kraft, sondern irgendwann die Insolvenz.

  10. Norbert Preuss sagt:

    Hei Captain-HUK-Leser,

    ist ja wieder typisch für die Coburger Versicherung. Aber gut, dass ihr darüber geredet habt!
    Ich bin froh, dass ich der Versicherung den Rücken gekehrt habe. Ich hatte jetzt zwar wieder ein Werbeschreiben von denen in der Post. Aber ich habe das Schreiben sofort in den Papierkorb. Haus und Wagen sind jetzt bei der Westfälischen Provinzial. Ich bin gut bedient mit der neuen Versicherung für Auto, Hausrat, Haus, Gebäudehaftpflicht und Privathaftpflicht.

    Übrigens war mir aufgefallen, dass im Gegensatz zu Ergo und HUK-Coburg meine neue Versicherung in dem Buch „Die Angstmacher“ von Anja Krüger nicht negativ erwähnt wurde. Das spricht doch für die Provinzial in Westfalen und gegen die HUK-Coburg in Bayern.

    Für den Hinweis auf das Buch von Anja Krüger, das ich mir zugelegt und mit Interesse gelesen habe, recht herzlichen Dank an die Herren Redakteure und Herrn Chefredakteur.

  11. Ra Imhof sagt:

    @Karle
    Ich meinte „Ruhe“ im Sinne von „Besonnenheit“.
    Still halten und abwarten wäre sicher grottenfalsch,da bin ich ganz bei Ihnen.
    Wer nutzt denn den Zentralruf noch?
    Geschädigte,die von netten Polizeibeamten auf diese üble Nummer hingewiesen werden?
    Mietwagenunternehmer,nur um schon im Vorfeld zu erfahren wer später ihre Rechnung kürzt?
    Reparaturwerkstätten,damit sie schonmal wissen wohin später der Reparaturablaufplan hin soll und mit wem sie später den Telefonterror um die Bezahlung führen dürfen?
    Der Zentralruf ist ein Auslaufmodell!
    Er ist für die zielführende Schadensregulierung mittlerweile schlicht unbrauchbar.Das wird schon bald auch in der Breite verstanden werden.
    Es gibt andere,viel bessere Mittel die ladungsfähige Anschrift des Schadensersatzschuldners ausfindig zu machen.
    Und wenn ein SV dort nach der zuständigen Versicherung fragt,dann bekommt er auch eine Antwort.
    Ist die Antwort ausreichend,dann empfiehlt er den Kunden an einen versierten Anwalt;ist die Antwort ungenügend,dann erfolgt die Empfehlung mit Nachdruck.
    Sie müssen doch sehen,dass hinter den Umtrieben mancher Versicherer nicht nur ein Plan steckt,sondern auch eine gewisse Not.
    Die Branche ist schon lange dabei,den letzten Rest ihres Ansehens den Kapitalinteressen der Anteilseigner zu opfern und lebt damit-wie so Viele in diesem Lande-vom Bestand.
    Das wird nicht mehr lange Gut gehen.

  12. Kris sagt:

    Die bisherige Diskussion war wertvoll,aber jetzt gilt es zu handeln. Welche Vorschläge gibt es dazu ? Wer macht

    – was,
    – wann
    und mit welcher zeitlichen Zielsetzung ?
    Ich werde zunächst im Wahlkampf das Thema anschneiden und mal lauschen, was die einzelnen Parteien dazu zu sagen haben. Bin aber gespannt, ob der Faden ansonsten weiter gesonnen wird. –
    Kris

  13. Karle sagt:

    @RA Imhof

    „Der Zentralruf ist ein Auslaufmodell! …Das wird schon bald auch in der Breite verstanden werden.“

    Woher kommt diese grobe Fehleinschätzung? Wer überbringt die frohe Botschaft in der Breite den potentiell Geschädigten?
    Zum Thema Auslaufmodell bin ich völlig anderer Meinung. Nichts was den Versicherern Milliarden in die Kasse spült, ist ein Auslaufmodell. Der Zentralruf ist kurz vor der optimalen Höhe seiner Möglichkeiten angelangt und wird bis zur Perfektion weiter optimiert. Bestes Beispiel ist der o.a. Bericht.

    Wie das System funktioniert, haben Sie ja selbst beschrieben:

    „Wer nutzt denn den Zentralruf noch?
    Geschädigte,die von netten Polizeibeamten auf diese üble Nummer hingewiesen werden?“

    Genau da ist der Hund begraben. Die Polizei verweist inzwischen flächendeckend auf den Zentralruf der Autoversicherer. Die Rufnummer ist auf vielen Unfallkarten bereits aufgedruckt. Die „Schulung“ der Versicherer dahingehend hat also bestens funktioniert. Fast jeder Geschädigte erhält inzwischen vom „Freund und Helfer“ den „antlichen guten Rat“, sich an den Zentralruf zu wenden oder, sofern bekannt, schnellstens mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufzunehmen. Auf einen teuren Anwalt zu verzichten bekommt er dann vom netten Polizisten als Sahnehäubchen obendrauf. Die Versicherung ist also direkt nach dem Schaden am Geschädigten. Das ist die Realität. Von Auslaufmodell also keine Spur. Wie wollen Sie dagegen „anstinken“?

    Die Anwaltschaft moniert schon seit Jahren, dass nur 10% der Schäden bei den Anwälten ankommen. Die anderen 90% werden ohne Anwalt „geschadenmanagt“. In der Hauptsache verantwortlich dafür ist der Zentralruf der Autoversicherer, durch den die meisten Geschädigten abgegriffen werden. Daran wird sich auch die nächsten 10 oder 20 Jahre nichts ändern, wenn man den Zentralruf weiterhin rechtswidrig operieren lässt und ihn nicht mitsamt der Wurzel komplett ausreißt. Die Gelegenheit ist da. Schlagkräftige Argumente und Belege, die man dem Gesetzgeber vorlegen kann, gibt es inzwischen jede Menge. Man muss die Gelegenheit nur nutzen.

    Würde sich der Zentralruf in der Hand der Geschädigtenseite befinden, würden die Versicherer bei jeder geringsten Unregelmäßigkeit sofort das BMJ kollektiv bombardieren. Und zwar genau so lange, bis der Laden dicht ist. Darauf kann man wetten.
    Man kann aber auch darauf wetten, dass die Geschädigtenseite weiterhin untätig bleibt und auf bessere Zeiten hofft. Selbst wenn der Zentralruf (nachweislich) gegen Gesetzestexte verstößt.

    Die Helfer der Geschädigten haben sich schon immer die Butter vom Brot nehmen lassen. Zuerst mit dem Zentralruf, dann mit den Notrufsäulen, danach die jahrelange Hinnahme der rechtswidrig agierenden Restwertbörsen (Urheberrechtsverstöße), keine Klagen bei der fiktiven Abrechnung ohne Rechtsschutz und ab 2015 geht es weiter mit der eierlegenden Schadensmanagement-Wollmilchsau, genannt E-Call. Wo ist die Lobby der Geschädigten im Europaparlament, die verhindert, dass sich die Autohersteller und die Versicherer das Call-Center für das E-Call unter den Nagel reißen? Spätestens wenn das geschehen ist, sind die restlichen 10% der Geschädigten auch noch „verarztet“. Damit ist dann nicht nur die Butter weg, sondern auch noch das Brot.

    In der Ruhe liegt die Kraft?

  14. Ra Imhof sagt:

    @ Karle
    wir werden doch alle erfahrener,oder etwa nicht?
    Seien Sie nicht so pessimistisch!
    Welchen immensen „Schaden“ alleine dieser Blog bereits angerichtet hat,ist wohl kaum zu ermessen.
    Also,betreiben Sie Aufklärung,Aufklärung,Aufklärung!
    Und:Manche wollen unbedingt doof bleiben,also bitte nicht grämen,wenn sich nicht jeder Vollpfosten auf den rechten Weg führen lässt,sondern weitermachen!

  15. Jan Luis D. sagt:

    Ich hatte da einen Traum und er war gut.
    Stellt Euch einmal vor, dass in allen Polizeidienststellen für den Publikumsverkehr gut sichtbar Poster angebracht sind, die vor einer Inanspruchnahme des Zentralrufes warnen, wie ansonsten vor Diebstahl und anderen verbrecherischen Aktionen auch gewarnt wird. Aber auch in Anwaltskanzleien, Gerichten, Kfz-Werkstätten und Sachverständigenbüros könnten solche Informationen weiterhelfen, wie etwa

    Zentralruf der Autoversicherer ? Nein, Danke.
    Weil ich will mich nicht vom Gegner beraten lassen will,
    wie ich mich zu verhalten habe.

    Sicher gibt es auch noch zugkräftigere Argumente, welche die Aufmerksamkeit ansprechen.

    Jan Luis D.

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