HUK – Coburg beliebt zu Scherzen

Hallo zusammen,

noch immer meinen an einigen Standorten der HUK Coburg Versicherung  die Sachbearbeiter, getarnt als „Ihr Schaden-Team“, dem Unfallopfer mit rechtlich unzutreffenden Argumenten seinen Schadensersatzanspruch, wozu auch das Honorar des vom ihm beauftragten Sachverständigen gehört,  kürzen zu können.

Wohl um  bei derlei unsinnigen Ansinnen die Kosten für die Versichertengemeinschaft so gering wie möglich zu halten, gibt es „den Aprilscherz“ im Mai nun per E-Mail.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zahlen heute an Sie: Gutachterkosten 144,00 €

Auszuzahlender Betrag  144,00 €

Die Sachverständigenrechnung haben wir nur teilweise ausgeglichen, da das Honorar nach unserer Auffassung den „erforderlichen“ Aufwand zur Schadenbeseitigung gemäß § 249 BGB übersteigt.

Hinsichtlich der Bemessung des Honorars folgen wir den Empfehlungen des Berufsverban­des der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK) und legen das Gesprächsergebnis BVSK 2009 – HUK-COBURG als Maßstab zu Grunde. Die dort veröffentlichten Bruttoendbeträge orientieren sich an der Schadenhöhe und enthalten die i. d. R. erforderlichen Nebenkosten und die Mehrwertsteuer.

zum Schluss heißt es dann noch:

Für das Einholen näherer Erkundigungen ist insoweit der Geschädigte bzw. auf Grund einer rechtsgeschäftlichen Abtretung der Rechtsnachfolger darlegungs- und beweispflichtig. Hier­zu wurde bislang nichts vorgetragen, sodass wir nicht beurteilen können, inwieweit dem Wirtschaftlichkeitsgebot aus § 249 BGB genügt wurde.

Ohne entsprechenden Vortrag muss es bei der zur Verfügung gestellten Vorschusszahlung verbleiben.

Mit freundlichen Grüßen

HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG

Ihr Schaden-Team

Ich meine, all die gewonnenen Honorar-Prozesse gegen die HUK-Coburg Versicherung sind Vortrag mehr als genug.

Ach ja, falls ein Bundes-Kartellamt-Mitarbeiter hier mitlesen sollte, das vermutlich täglich tausendfach versandte Standart-Schreiben zur rechtswidrigen Schadensersatzkürzung bei Haftpflichtgeschädigten zum Nachteil der frei und unabhängig tätigen Kfz.-Sachverständigen kann hier: HUK-Kürzung nachgelesen werden.

Chr. Zimper

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24 Antworten zu HUK – Coburg beliebt zu Scherzen

  1. Gottlob Häberle sagt:

    Hallo SV Zimper,

    haben Sie mal überprüft, ob die seitens der HUK abgerechneten 144,- Euros tatsächlich

    „den Empfehlungen des Berufsverban­des der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK) 2009“

    entsprechen, oder ob hier möglicherweise eine Falschaussage vorliegt?

    Grüße aus dem Wilden Süden
    Gottlob Häberle

  2. Mister L sagt:

    @ SV Zimper

    Diese Schreiben sind nicht neu. Auch nicht, dass der ausgezahlte Betrag zur Schadenhöhe nicht dem der „Gesprächsergebnisse“ entspricht.

    Nach meiner Darlegung der korrekten Rechts- und Sachlage, erhielt ich ein weiteres Formschreiben der HUK:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben die Angelegenheit nochmals geprüft.

    Auf Grund Ihres Schreibens sehen wir keine Veranlassung, unsere bisherige Abrechnung zu korrigieren. Ihre Ausführungen sind nicht geeignet, die Honorarforderung als erforderlichen Herstellungsaufwand i.S.d. §249 BGB unter Beweis zu stellen. Wir erachten daher den zur Verfügung gestellten Betrag weiterhin als ausreichend.

    MfG…

    Eigentlich hätte ich mir immer mein 1. Antwortschreiben mit der Darlegung sparen können.

    Grundsätzlich kneift aber die HUK spätestens bei der Klageeinreichung. Aber mir reichts jetzt endgültig. So viel Ignoroganz schreit förmlich nach einer anderen Vorgehensweise. Da man es bei der HUK nicht kapieren will, werde ich mich zukünftig nur noch an den VN wenden. Dem mag die HUK dann erklären, warum mein Honorar doch komplett zu zahlen ist.

    Hallali

  3. Willi Wacker sagt:

    Hallo SV Zimper,
    das von Ihnen zitierte Schreiben der HUK-Coburg ist schon älteren Datums, denn es berücksichtigt die Vorgaben des BGH aus dem Urteil v. 20.10.2009 – VI ZR 53/09 – keineswegs. Die Preise des BVSK sind keine marktüblichen Preise, wie sie vom BGH gefordert werden. Dementsprechend ist die Verweisung des Geschädigten auf derartige Preise unzumutbar. Ich verweise auf Otting in MRW. Sondervereinbarungen der Versicherung bilden keine marktüblichen Preise. Mit dieser oder ähnlicher Begründung sind die Schreiben der HUK-Coburg bereits dutzendfach zurückgewiesen worden. Das ist kein Aprilscherz im Mai, sondern der Versuch der Coburger Versicherung wieder einmal das höchstrichterliche Urteil des BGH fehlzuinterpretieren oder, so wie es RA. Imhof sinngemäß am 15.5. gesagt hat, die BGH-Urteile nach dem Nichtanwendungserlass-Prinzip zu ignorieren.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  4. Frieda sagt:

    Tja,

    der Name ist halt Programm:

    „Schaden-Team“.

    Was macht ein Schaden-Team wohl?

  5. borsti sagt:

    Dieser „Textbaustein“ der HUK ist allseits bekannt. Wie links am Rand unten deselben zu entnehmen ist lautet dieser B01TX Stand: 02 2009 6Mio. Und wieso Kartellamt? Die sind doch nicht für sowas da! Oder doch?

    @Gottlob Häberle@
    Der Betrag dürfte dort nicht zu finden sein.
    Natürlich ist das dann mit §138 ZPO nicht vereinbar und m.E. nach Prozessbetrug. StGB läßt grüßen

    § 263 Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,..

    Also – auf auf – prüfen und dann ggf. Strafanzeige gegen das Schadenteam!

  6. Willi Wacker sagt:

    Hallo Mister L.,
    war doch immer schon mein reden. Was kümmert uns die HUK-Coburg-Versicherung, wenn der Schädiger gem. § 823 BGB selbst für die unerlaubte Handlung in Anspruch genommen werden kann. Nur so erfährt er, in welcher beratungsresistenten Versicherung er in der Holzklasse haftpflichtversichert ist. Spätestens, wenn ihm das Urteil bekannt gegeben wird, wird er sich obige Gedanken machen, warum seine Versicherung höchstrichterliche Rechtsprechung ignoriert und warum er vor Gericht gezerrt werden musste. Nur so geht es. Fahrer, Halter und Versicherung können wegen der eingetretenen Sachschäden, jeder für sich, in Anspruch genommen werden. Es besteht kein sachlicher Grund, die Versicherung, und nur die Versicherung, zu verklagen.
    Leider machen viel zu wenige den Schritt, nur den VN der HUK zu verklagen. Vielleicht bessert sich nunmehr das Ergebnis.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  7. rgladel sagt:

    1. ein Schadenteam macht Schaden, denn sonst hieße es Schadensbeseitigungsteam.
    2. Die Versicherungen werden schon wissen, warum sie sich ein Schadensteam leisten und keines zu Abwicklung der Schäden
    3. Das Kartellamt ist zur Zeit offensichtlich anderweitig beschäftig, bzw. sieht keine Veranlassung gegen eine Versicherung vorzugehen, denn diese stehen ja bekanntermaßen im großen Konkurenzkampf (so zumindest deren Aussage)
    4. Ob sich der Hick-Hack, den die Versicherungen da, zum Teil sogar wegen Beträgen von unter 10 € veranstalten, lohnt wissen die Götter (bzw. die Finanzexperten der Versicherungen). Vielleicht ist es aber auch nur ein kleinkindliches „Recht haben wollen“
    5. Oft ist ein nettes Schreiben an die Versicherung: „Kein Problem, wegen des Differenzbetrages wenden wir uns umgehend an Ihren VN“ die einfachste Lösung.

  8. Chr. Zimper sagt:

    W. W.: „das von Ihnen zitierte Schreiben der HUK-Coburg ist schon älteren Datums,“ – ne, das Schriftstück ist von gestern!

    Und zur Frage von G. H., ob die inhaltliche Aussage zur Höhe des Gesprächsergebnisses BVSK – HUK Coburg mit dem „auszuzahlenden Betrag“ übereinstimmt – bei weitem nicht.

    Eine Frage vermisse ich bis jetzt hier allerdings – die wäre: Was glauben eigentlich die SB bei der HUK Coburg, wie lange die da noch gebraucht werden? Alsbald, und das HUK-Computerprogramm schickt – ganz ohne SB-Zutun – die o. g. Mail in die europäische Welt. Das Programm wird in naher Zukunft so intelligent sein, dass es mögliche Widerpruchsschreiben inhaltlich auswerten kann. Sodass auch ganz automatisch ein Antwortschreiben wie das von Mr. L. zitierte wieder den Weg zum seine Zeit vertuenden Sachverständigen findet.

    Ach ja, eine Mehrwertsteuererhebung auf 25 % wird nur eine kurze Halbwertzeit haben. Denn wenn nach dem Willen vieler Versicherer, Rechnungen, sei es von Sachverständigen, sei es von Abschleppern, sei es von Mietwagenfirmen, sei es von Anwälten und sei es von Reparaturwerkstätten um zwei Drittel zu reduzieren sind, bzw. möglichst erst gar nicht mehr geschrieben werden, werden die von den Volksvertretern zu verwaltenden Kassen zwangsläufig chronisch leer blieben.

    Jetzt habe ich doch glatt vergessen, Deutschland steht ja unter Schock! Unser aller Michael Ballack kann nicht mit zur WM nach Südafrika. Das heißt, mit könnte er schon, nur spielen wird er nicht. Das Volk ahnt es bereits, Deutschland wird wieder nicht Fußballweltmeister werden können. Darum, es wird die Welt sowieso stehenbleiben oder gar untergehen!? Wozu sollte sich also ein SB der HUK oder einer anderen Versicherung noch Gedanken um seine Zukunft machen?

    Chr. Zimper

  9. borsti sagt:

    @Willi Wacker@ …“Nur so erfährt er, in welcher beratungsresistenten Versicherung er in der Holzklasse haftpflichtversichert ist.“

    Dem kann man nur zustimmen. Laut Urteilsliste hier in CH wurden allein vor dem AG Wiesbaden 63 und vor dem AG Leipzig 73 Prozesse von der HUK verloren, wenn ich mich nicht verzählt habe.

    Aber nein – sie prozessieren weiter – die armen Richter müssen davon schon ganz deppert sein.

    Bei einigen Amtsgerichten sollte dafür eine HUK-Schmerzpauschale eingeführt werden.

  10. rgladel sagt:

    Oft frage ich mich, ob es noch Sachbearbeiter bei den Versicherungen gibt, denn die Schreiben enthalten keinen Hinweis auf menschliches zu tun, beim zustande kommen.

  11. genervter Gutachter sagt:

    Hallo Zusammen,

    gibt es eigentlich eine Musterklage für solche Fälle?

  12. Glöckchen sagt:

    Na klar
    sie müssen nur den WW fragen!

  13. Willi Wacker sagt:

    Hallo Chr. Zimper,
    ich habe nicht bestritten, dass Sie das Schreiben der HUK nicht gestern bekommen hätten, ich habe mit Schreiben älteren Datums darauf hingewiesen, dass dieses Formularschreiben der HUK schon seit längerem bekannt ist. Offenbar haben Sie nicht so viele Schadensabrechnungen mit der HUK. Wie bereits Mister L. mitteilte, ist das Schreiben nicht neu. Mir war das Schreiben auch bereits seit längerem bekannt.
    Willi Wacker

  14. Willi Wacker sagt:

    Hallo rgladel,
    Hallo Frau Gladel,
    ist doch klar, warum da Schadens-Team steht und nicht Sachbearbeiter Müller, Schulze, etc. Den Sachbearbeiter könnte man ja noch persönlich, z.B. wegen bewußt falscher Angaben, belangen, ein unpersönliches Schadenteam keineswegs. Ihr Schlussfolgerung zu 1. überzeugt. Auch Ihre Ansicht zu 2. leuchtet ein. Punkt 5 ist der wichtigste, und den Weg sollte man sofort einschlagen. Der VN der Versicherung muss wissen, wo er versichert ist, in einer 1a-Versicherung oder eben in einer Holzklassenversicherung mit Stehplätzen.
    Was habe ich am 15.5. 2010 bei einem juristischen Vortrag gehört: Im Rahmen der Dispositionsfreiheit steht es dem Geschädigten frei, mit dem erforderlichen Geldbetrag tun zu lassen, was er will, das hat die Versicherung nicht zu interessieren. Das gleiche gilt mit dem beschädigten Auto. Der Geschädigte kann das verunfallte Fahrzeug auch als Mahnmal in seinen Vorgarten stellen, mit dem Hinweis, dass das Wrack HUK-geschädigt ist. Was meinen Sie, wieviele Mahnmale wir in Deutschland plötzlich haben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Willi Wacker

  15. rgladel sagt:

    Dieser Satz steht wortwörtlich auch bei den Ablehnungen des HDI und anderen Versicherunggesellschaften

    „Auf Grund Ihres Schreibens sehen wir keine Veranlassung, unsere bisherige Abrechnung zu korrigieren.“

    Haben die einen Texbausteinring?

    @borsti: Versuche mal eine Strafanzeige. Wenn Du Dich durch alle möglichen Argumente der Staatsanwaltschaft durchgekämpft hast kommt das ultimative Totschlagargumemt „mangelndes öffentliches Interesse“ sind doch nur Einzelfälle und durch zivilrechtliche Ansprüche gedeckt.

    Berufsverbände, Kartellamt, Staatsanwaltschaft, Wettbewerbszentrale haben besseres zu tun, als sich um solche Kleinigkeiten zu kümmern, da wird man schnell zum Querulanten abgestempelt, der einfach nicht einsehen will, das alles korrekt ist (habe mal ein paar Textbausteine der einschlägigen Stellen kombiniert und das ganze mit Sarkasmus gewürzt)

  16. genervter Gutachter sagt:

    Lieber Herr WW,

    ich greife die Antwort von Glöckchen auf:
    Sind Sie so freundlich und stellen mir die
    Musterklage zur Verfügung?

  17. Mister L sagt:

    @ rgladel

    „… mangels öffentliches Interesse “ sind doch nur Einzelfälle und durch zivilrechtliche Ansprüche gedeckt.

    Urteile werden hier gesammelt. Warum sammelt man nicht auch an einer zentralen Stelle diese Schreiben. Ich glaube dass man in kürzester Zeit einige hundert dieser Schreiben dann der Staatsanwaltschaft, der Wettbewerbszentrale, dem Kartellamt usw. übergeben kann. Bis jetzt hat jeder einzeln gekämpft und ist, wie von Ihnen erwähnt, ggf. als Querulant abgestempelt worden. Wenn aber mehrere zusammen (und damt meine ich nicht nur zwei bis drei) diese Vorgehensweise bündeln, kann dies nicht so einfach übergangen werden. Dann besteht eindeutig öffentliches Interesse. Denn gemeinsam ist man bekanntlich stark.

  18. VS-Steffen sagt:

    @rgladel

    Die HUK bekommt von mir keine Antwort – das ist reine Verschwendung!
    Wenn ich höre, dass die HUK die gegnerische Versich. ist lasse ich mir gleich alle VN-Daten geben, gebe nach Eingang des o.g. HUK-Schreibens alles einem RA und lasse den VN verklagen.
    Wenn sich eine Versich. gg. unqualifizierte Gut8en wehrt: okay.
    Die HUK interessiert doch gar nicht, wie hoch der Aufwand bei der GA-Erstellung war (z.B. Teildemontage/Freilegung) und/oder wie qualifiziert das Gut8en ist… .
    Das ist nur ein weiterer Versuch, die freien SV’s kleinzukriegen.

    Zur BVSK-Liste: da liege ich z.B. mit meinem Honorar im Mittelfeld. Wie sieht’s bei den anderen Kollegen aus?

    Zum „Gesprächsergebnis BVSK – HUK-Coburg / Bruderhilfe“ vom 01.11.2009: Restwertbörse-Zuschlag netto 17,50 EUR. Wenn ich car-tv einschalten würde, lägen meine Kosten bei 18,00 EUR netto (incl. 2 Fotos), das wäre also noch nicht mal kostendeckend.

    Bedauerlich, dass es noch SV’s gibt, welche die Kürzungen hinnehmen (Tenor: …sind ja nur 2 oder 3 Gutachten im Jahr…)

    MfG – Steffen Hohlfeld

  19. rgladel sagt:

    @Mister L.: Dann müssten viele sich die Mühe machen Anzeige zu erstatten und die Antworten sammeln. Meistens scheitert es an der Bequemlichkeit.

    Sicherlich würde es leicht sein eine „Sammelstelle“ einzurichten und die Klagen und Antworten zu katalogisieren.

  20. Willi Wacker sagt:

    Hallo VS-Steffen,
    ihr müßt euch von dem Gesprächsergebnis BVSK-HUK lösen. Die in diesem Gesprächsergebnis aufgeführten Preise sind nach BGH VI ZR 53/09 keine marktüblichen Preise, weil sie auf Grund einer Sondervereinbarung zustande gekommen sind. Der BGH hat in vorbezeichnetem Urteil ausdrücklich angegeben: „Das bedeutet insbesondere, dass sich der Geschädigte im Rahmen seiner Schadensminderungspßflicht nicht auf Sonderkonditionen … verweisen lassen muss.“ Dias Gesprächsergebnis des BVSK mit der HUK ist eine derartige Sondervereinbarung, die der geschädigte Kfz-Eigentümer nicht hinnehmen muss. Der Sachverständige kann im Rahmen seiner werkvertraglichen Berechtigung sein Honorar gem. § 632 BGB berechnen. Dieses so berechnete Honorar ist dann Schadensposition des Geschädigten und kann von diesem bei dem Schädiger eingefordert und ersetzt verlangt werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  21. Redaktion sagt:

    Hallo Mister L,

    bei Captain HUK werden schon seit längerem Schadensabwehr-Schreiben (nicht nur zum Thema SV-Honorar) gesammelt. Sobald genügend Material vorliegt, werden wir die Schreiben an die zuständigen Stellen weiterleiten. Wer also etwas dazu beizutragen hat bzw. die Sache beschleunigen will, kann entsprechende Anschreiben gerne an die Redaktion senden. Sämtliche Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Persönliche Dateninhalte werden vor Weitergabe immer anonymisiert.

    Fax: 0721/98929425

    Mail: id-redaktion[at]captain-huk.de

    [at] = @

  22. borsti sagt:

    Gerade eben erst habe ich festgestellt, dass dieses „Gesprächsergebnis“ 2008/2009 auf der Seite des BVSK öffentlich für Jedermann zugänglich und zum download bereit steht.

    Wenn diese Vereinbarung nur den Kreisen zugänglich wäre, die da miteinander gesprochen haben, hätte das vielleicht noch einen etwas anderen Charakter.

    Stellt dieses „Gesprächsergebnis“ mit seinen konkreten Zahlen, durch die hier erfolgte Veröffentlichung nicht einen erheblichen (wie tagtäglich durch die HUK-Schreiben vielfach nachgewiesen) und somit unzulässigen Eingriff in diesen Markt dar, oder sehe ich das falsch? Und was kann man dagegen mit Erfolg unternehmen? Ich meine das ernsthaft und nicht so wie oben gegen das „Schadenteam“.

  23. VS-Steffen sagt:

    @Willi Wacker
    DANKE – so weit war ich noch nicht… .
    (Aufträge ohne Ende – eigene Sachen stehen hinten an)

    Würde mich aber, soweit möglich, einbringen.
    Was wäre hilfreich?

    MfG – Steffen H.

  24. SV sagt:

    Sparen ist angesagt:
    Auch die reichste Stadt Oberfrankens schnallt den Gürtel enger

    Zitat:

    „Die Vestestadt kann durch die Gewerbesteuereinnahmen unter anderem der HUK-Coburg-Versicherung, die dieses Jahr 470 Millionen Euro Gewinn gemacht hat, oder auch des Autozulieferers Brose auf regelmäßige und vor allem ergiebige Einnahmequellen zählen.“

    GEWINN?

    Quelle: http://www.radio-plassenburg.de/default.aspx?ID=7054&showNews=727253

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