Der X-fach gescheiterte Versuch der Privatfirma HUK-Coburg, an vielen unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen das berechtigte Honorar gewaltsam zu kürzen, geht in die nächste Runde. Mir liegen mehrere Schreiben der HUK-Coburg an SV vor, welche ordnungsgemäß auf den Urheberrechtschutz in Ihrem Gutachten hingewiesen haben.
So schreibt die HUK-Coburg an einen Sachverständigen…
Auszugsweiser Text als Zitat:
"Das von Ihnen übersandte Gutachten beinhaltet keine Hinweise zur Einschaltung einer Restwertbörse. Eine Einstellung der Lichtbilder des Unfallfahrzeuges in eine Restwertbörse durch unser Unternehmen haben Sie urheberrechtlich ausgeschlossen. Wir können das Gutachten deshalb unserer Schadenregulierung vorläufig nicht zugrunde legen.
Wir stellen anheim, uns die Einschaltung bzw. Überprüfung Ihres ermittelten Restwertes durch Vorlage der Gebotsblätter nachzuweisen oder und in diesem Fall die Einstellung zu gestatten.
Bis dahin müssen wir auch die Erstattung des Sachverständigenhonorars zurückstellen.
Sollten Sie zukünftig mit der Einstellung in eine Restwertbörse durch uns einverstanden sein, bitten wir Sie uns eine Einverständniserklärung zukommen zu lassen."
Zitat Ende
Nun m. Meinung nach bedeutet dieser Hinweis eindeutig, dass dieses gesetzlich festgeschriebene Urheberrecht wissentlich seit Jahren von der HUK-Coburg verletzt wurde (darüber wird im geschlossenen Kreis noch zu sprechen sein und bitte nicht hier).
Dass man nun versucht, dieses zweifellos bestehenden Recht auszuhebeln, indem man den Sachverständigen mittels Ankündigungen von weiteren Repressalien, wie weiterhin eine Honorarverweigerung, Druck über den Geschädigten wegen Regulierungsverzögerung zu nötigen versucht seinen Rechtsanspruch des Urhebers aufzugeben, passt zu allen anderen rechtswidrigen Handlungen dieser Firma.
Der SV soll durch seine Unterschrift faktisch genötigt werden auf sein Urheberrecht zu verzichten, um dann evtl. einen von der HUK-Coburg zugeteilten geringen Geldbetrag seines berechtigten Honorares erhalten. Zynischer geht es nicht mehr!
So sieht es aus liebe Leser und Kollegen.
Und wenn es tatsächlich noch eine Berufsehre u. Solidarität unter den SV geben sollte, dann ist hier die Grenze dessen überschritten, was man sich von dieser unseriösen Privatfirma bieten lassen darf.
Denkt doch bitte auch einmal über nach, wie es unseren Nachfolgern den jungen Kollegen ergehen wird, wenn wir hier einer beratungsresistenten Privatfirma das Feld überlassen bzw. uns ihren Wünschen fügen. Wir hinterlassen einen Trümmerhaufen von zerstörten Idealen welche vorher "die 3 Säulen der Verbraucherfestung" qualifiziert, unabhängig und neutral waren.
Denkt bitte vor allem an all die Unfallopfer, welche ohne Euer zutun um berechtigte Schadenersatzforderungen gebracht werden.
Leute,
KFZ.-SV zu sein ist nicht nur ein Beruf wie jeder andere, sondern sollte m.E. eine Berufung sein!
Jetzt ist m. M. nach der Zeitpunkt gekommen, alle unnötigen Vereinbahrungen mit der HUK-Coburg aufzukündigen, um endlich Rückgrat und Solidarität mit den kämpfenden Berufskollegen zu zeigen. Tut etwas dazu, damit das Schadenersatzrecht welches unsere Väter und Großväter durchgesetzt und geschaffen haben, nicht in absehbarer Zeit den alleinigen Schadenersatzvorstellungen einer Fa. HUK-Coburg erliegt. Zeigt endlich persönlich Rückgrat, wenn es Eure Verbände schon nicht tun.
MfG
Franz Hiltscher
Nachdem ich meinem RA noch schnell ein, zwei Hinweise zu einem Schreiben des Herrn Trauth (Anwalt der HUK) diktiert habe und dachte, dass ich für heute HUK-frei bin, habe ich mal schnell noch hier rein geschaut und meine Augen tränten…
Mir fällt spontan folgendes ein:
Wir SV gründen eine eigene Restwertbörse, zu der nur wir Zugang haben. Die Kollegen stellen Ihre Fahrzeuge ein und wir geben Restwerthinweise ab.
So a la, ich meine, dass im hiesigen Bereich 1500,00 drin sein müssten.
Dann druckt sich der Kollege das Hinweisblatt aus und kann es vorlegen. Selbstverständlich kann er, weil er ja das Fahrzeug als Einziger in natura gesehen hat, einen Restwertvorschlag mit angeben.
Nach der Hinweisabgebezeit von, sagen wir, 24 Stunden, druckt er sich das Blatt aus und kann dies der HUK mitschicken. Selbstverständlich wird kaum ein SV über den Vorschlag des einstellenden Kollegen einen Restwert eingeben, weil wir (die anderen also) das Fahrzeug ja gar nicht in natura gesehen haben.
Macht aber nix, denn die Einstellung kostet 15,- Euro netto und wenngenug zusammen gekommen ist, machen wir alle Urlaub auf den Bahamas oder mauern die Tür zum Haupteingang der HUK Coburg in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zu…
Aber mal im Ernst:
Die HUK wird immer dreister. Mittlerweile bin ich echt am Überlegen (mein RA übrigens auch…), ob wir nicht
a) das pers. Erscheinen von Herr H. vor Gericht als Zeuge für irgendeinen Mist veranlassen sollen und
b) Strafanzeige wegen Veruntreuung von Versicherungsgeldern gegen die HUK stellen sollen.
Wer macht mit?
Grüße
Andreas
Offener Brief an Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel, sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Zypries,
heute will ich versuchen sie auf diesem Wege und mit diesem offenen Brief zu erreichen.
Seit Jahren führt die HUK Coburg einen regelrechten Krieg gegen rechtschaffene, unabhängige und freiberuflich tätige Gutachter.
Der HUK Coburg geht es dabei m. E. nicht, wie von der HUK Coburg vorgeschoben, um zu hohe Sachverständigengebühren oder gar um weiterhin günstige Versicherungsprämien, sondern einzig und allein um die Diskreditierung nicht gefügiger Gutachter, um damit freie Bahn für ihre Regulierungspraktiken (mittels Vertrauenswerkstatt und/oder Schadensfeststellung durch abhängige Gutachter(-organisation)) zu schaffen.
Sozusagen geht es der HUK Coburg m. E. einzig und allein um die Gewinnoptimierung.
Dies erreichen sie indem sie den Geschädigten suggeriert:
Weil dein Gutachter zuviel verlangt (oder ein falsches Gutachten erstellt) verzögert sich deine Regulierung, also spreche nächstes mal doch gleich mit uns und du hast bin in Wochenfrist dein Geld.
Jetzt ist es (siehe obiger Beitrag) offensichtlich geworden, was diese Versicherung hier macht.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel und sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bitte sorgen sie dafür, das dem Einhalt geboten wird.
Nach meiner Ansicht, darf es in einem Rechtsstaat nicht sein, das ein ganzer Justizapparat zu Versicherungszwecken missbraucht wird.
Um es für Sie verständlich zu machen, was ich meine, hier noch einmal die bisherige Vorgehensweise im Überblick:
Zunächst wurden die Sachverständigen diskreditiert, indem von dieser Versicherung gegenüber Geschädigten, deren Rechtsanwälte und Werkstätten behauptet wurde, das Honorar dieses Gutachters sei nicht Prüffähig, da dieser ja nicht nach Zeitaufwand abrechnen würde.
Nach ca. 500 verlorenen AG, LG und OLG Prozessen und einer Watschen für die HUK Coburg durch den BGH, (Urteil des X. Zivilsenats vom 4.4.2006 – X ZR 80/05 siehe auch Pressemitteilung Nr. 57/06 vom 4.4.2006), wurde dann einfach die Art der Diskreditierung geändert.
Und zwar wurde nun gegenüber unserer Kundschaft, unseren Rechtsanwälten und unseren Werkstätten behauptet, wir würden willkürlich, einseitig und ohnehin überteuerte Honorforderungen festlegen. Zusätzlich wurde an Vorgenannte herangetragen, dass es auch weiterhin Probleme mit den Abrechnungen geben wird, wenn diese weiterhin mit diesem zu teueren Gutachter zusammenarbeiten würden.
Nach weiteren ca. 500 verlorenen AG, LG und OLG Prozessen und der Umsetzung der oben zitierten BGH-Entscheidung, durch die unabhängigen Gutachter, nämlich der Vereinbarung von Werkverträgen mit den Geschädigten und der damit für die HUK Coburg aussichtslos geworden Honorarprozesse, wird nun einfach wiederholt die Art der Diskreditierung geändert.
Die Krönung der Unverschämtheit ist die dabei gelieferte Begründung.
Diese ist unverschämt, denn laut unserer obersten BGH Rechtsprechung gilt: (siehe Urteil des VI. Zivilsenats vom 12.7.2005 – VI ZR 132/04)
Zitat Seite 6:
Somit ist auch dieser Versuch offensichtlich, ich würde sogar behaupten wissentlich, aussichtslos und wird mal wieder zu unzähligen und sinnlosen Prozessen führen. Dennoch dienen sie der oben genannten Sache der HUK Coburg, der Verdrängung von nicht gefügigen Gutachtern und der damit verbundenen Gewinnoptimierung.
Also, bitte Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, lassen sie dieses Vorgehen nicht weiter zu. Sorgen sie beispielsweise für ein Verbot der Direktregulierung durch die zahlungspflichtige Versicherung. Am besten führen sie die, 1996 gänzlich gestrichene Gewinngrenze für KFZ Haftpflichtversicherungen wieder ein. Es liegt nicht in der Macht einzelner Gruppen, Zusammenschlüsse oder Verbände von Gutachtern, gegen diese geballte Finanzkraft der HUK Coburg Gruppe vorzugehen.
Lassen sie es bitte nicht zu, dass eine einzelne Versicherung weiterhin Gutachter und unseren Rechtsstaat missbrauchen und das nur um noch mehr Profit für die Nutznießer der Versicherungswirtschaft zu erzielen!
Viele Mittelständler werden ansonsten als Steuerzahler eliminiert! Dies betrifft nicht nur Gutachter, sondern auch KFZ Händler, KFZ Werkstätten, KFZ Lackierbetriebe und (Verkehrs-)Rechtsanwälte.
Insbesondere geht es hier auch um den Schutz der Geschädigten vor der Zahlungsunwilligkeit einzelner Versicherer.
Die Geschädigten sind keine Täter, sondern Opfer eines Verkehrsunfalls.
Mit freundlichen Grüßen
SV Sander
Hat der BGH nicht eindeutig festgelegt wer den Restwert festlegt?
Also wieso kann eine Fa. HUK (und manch andere) nicht den Inhalt eines neutral erstattetem Gutachten nachvollziehen? Ich gebe zumindest die seriösen Restwertaufkäufer mit Namen, Gebot und Ruf- Nr. an.
Sehr geehrte Kollegen,
ruhig Blut!
Das o.a. Schreiben der HUK zeigt doch nur die extreme Nervosität in Coburg, was die Restwertbörse betrifft.
Die wissen genau, dass ihr Lieblingsspielzeug mit der Durchsetzung des Urheberrechtes über kurz oder lang „zerbröselt“.
Die kennen das Problem schon lange und haben deshalb jede Menge „Bauchschmerzen“.
Der Krug geht immer so lange zum Brunnen…….
Das Schreiben zeigt nur eindeutige „Hilflosigkeit“, weil das Krügchen jetzt zu brechen droht.
Zu den Sachverständigengebühren sagt die Rechtsprechung:
Der Geschädigte hat grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten, sofern ihn kein Auswahlverschulden trifft – auch bei fehlerhaften Gutachten. (Ausgenommen natürlich eindeutiger Bagatellschaden)
Wo ist also das Problem, wenn die HUK-Coburg gegen die gesamte Rechtsprechung einschl. BGH nach wie vor der Meinung ist, dass ein Gutachten nicht korekt sei, sofern die Restwertbörse nicht eingeschaltet wurde und jetzt meint, mit Zahlungsverweigerung kontern zu müssen.
Hier hilft ein nettes Gespräch mit dem Anwalt des Geschädigten.
Der Kunde geht brav in Vorlage mit den Sachverständigenkosten, um der Freistellungsdiskussion aus dem Weg zu gehen.
Die HUK erstattet in der Regel daraufhin zähneknirschend die SV-Kosten und lässt sich dann die Rechte aus dem Vertragsverhältnis Geschädigter/Sachverständiger abtreten.
Danach kann die HUK, wenn sie den will, mit einer Klage vollständige oder auch teilweise Rückzahlung der Sachverständigenkosten begehren.
Viel Spass!!!
mfG
Der offene Brief ist an sich eine gute Idee.
Wäre es möglich diesen Brief mit einem Quäntchen mehr Respekt bzw. mit einer ordentlichen Anrede zu gestalten?
Vielleicht den Inhalt hier und da etwas verfeinern damit er auch ernstgenommen wird.
Danke!
Zitat HUK Schreiben s.o.:
„… Wir können das Gutachten deshalb unserer Schadenregulierung vorläufig nicht zugrunde legen. …“
Sehe ich das jetzt falsch oder bekommen auch unsere Kunden zukünftig ihr Geld nicht?
Ich meine das ist schon heftig, hier geht es nicht nur um unsere Bezahlung!
Meinen sie wirklich der Kunde kommt nochmal wenn er Monate (dank dem „unbelehrbaren“ Gutachter) auf seine Entschädigung warten muss. Wissen sie schon was die HUK Leute denen erzählen warum sie kein Geld bekommen.
Also ich sehe da schon auch ein großes Problem in Sachen Kundenabgewöhnung durch …..!
Grüße aus dem Kornfeld
Die Kundenabschreckung ist eher unser Vorteil. Wir haben seit Jahren den Kunden bereits bei der Besichtigung (oder später am Telefon) mitgeteilt, dass Sie sich bei der Regulierung durch die HUK auf Unannehmlichkeiten gefasst machen müssen, wie besipielsweise Restwertbörsenangebote, Reduzierung der zustehenden Ersatzansprüche durch Abrechnung nach ominösen V-Sätzen, Reduktion des Wiederbeschaffungswertes, etc, etc.
Und bisher ist spätestens nach dem ersten Schreiben der HUK aufgewacht und zum Anwalt gegangen… Und uns bestätigt er: Jaja, genauso wie Sie gesagt haben, Gott sei Dank haben Sie mich gewarnt!
Es bedeutet zwar mehr Aufwand in der Überzeugung, aber so gewinnt man an Vertrauen, weil man den Geschädigten gleich richtig aufgeklärt hat und die HUK macht ja tatsächlich Probleme, also hatte ich SV ja recht!
Paradox, aber es ist so. Ich glaube nicht, dass einer wegbleibt, wenn man ihn vorher gründlich über die Machenschaften der HUK aufgeklärt hat.
Grüße
Andreas
Hallo Kollegen!
Die HUK-Coburg schreibt: “… Wir stellen anheim,uns die Einschaltung bzw. Überprüfung Ihres ermittelten Restwertes durch Vorlage der Gebotsblätter nachzuweisen oder und in diesem Fall die Einstellung zu gestatten. Bis dahin müssen wir auch die Erstattung des Sachverständigenhonorars zurückstellen….
Nun frage ich mich, was hat deren Unvermögen ein Gutachten zu überprüfen mit dem berechtigten Honoraranspruch des Sachverständigen für seine bereits erbrachte Leistung zu tun? Fakt ist, dass der Sachverständige den Restwert auf dem örtlichen/regionalen seriösen Markt aufwendig ermittelt hat! Wenn dieser Wert ebenso wie alle anderen Werte korrekt im Gutachten ausgewiesen wird, ist das Gutachten “nachvollziehbar und verständlich!
Möchte der eintrittspflichtige Versicherer diese Werte nun prüfen oder kontrollieren, kann er dies ja ebenso auf dem jeweils entsprechenden Markt tun. Allerdings wäre dies für den Versicherer ebenso aufwendig, wie dies bereits für den Sachverständigen war. Insofern geht es also nicht darum, dass der Versicherer “nicht in der Lage ist den Wert zu prüfen, sondern vielmehr darum, dass der Versicherer “nicht Willens ist, eine ebenso aufwendige Prüfung zu betreiben, wie sie zur Ermittlung aber dem Sachverständigen abverlangt wird.
Diese Bequemlichkeit oder dieses Unvermögen des Versicherers bei seiner Gutachtenüberprüfung, rechtfertigt jedoch keinesfalls eine Lockerung oder gar Aufhebung des Datenschutzes und des Urheberrechts an Gutachten.
Darüber hinaus ist erst Recht nicht nachvollziehbar, weshalb der Sachverständige den Honoraranspruch für seine bereits erbrachte Leistung, wegen dem Unvermögen oder der Bequemlichkeit des Versicherers bezweifeln lassen muss!
Also in diesem Schreiben wirft die HUK-Coburg wie üblich wieder einmal alles in einen Topf und versucht daraus erneut ein “ganz eigenes Süppchen" wirrer Rechtsauffassungen den Sachverständigen und Verbrauchern unter zu jubeln.
Eine Aushebelung des Datenschutzes und des Urheberrechtes sowie eine Zahlungsverweigerung des Sachverständigenhonorars nur wegen der Bequemlichkeit oder dem Unvermögen des eintrittspflichtigen Versicherers ist jedenfalls in keiner Weise berechtigt.
Freundliche Grüße Guido Scherz (SV)
Hallo Hr. Kollege Scherz,
richtig ist wohl: „nicht Willens!“ Da mit Angabe der Restwertangebote ja auch der Bieter bekannt ist, ist der/die SB/in einfach *überfordert* diesen anzurufen und sich das Gebot bestätigen zu lassen.
Oder wie ich vor kurzem zu einem SV einer Versicherung (der arbeitet tatsächlich ordentlich) sagte: „nicht alles was wir machen gefällt den Versicherern.“ darauf er: “ das stimmt so nicht. Es ist eher so!: unseren Oberen gefällt nicht, DAS ES EUCH GIBT!!!“
@ Helmut Sander Dienstag, 13.02.2007 um 18:56
Wie irgendetwas geschrieben ist, ist erst einmal vollkommen unwichtig, dass jemand überhaupt einen offenen Brief an unsere verehrte Führungsriege schreibt, aber umso wichtiger!
Also Information ist „ALLES“
Die Rohfassung ist gar nicht schlecht, nur noch die eigenen Emotionen etwas herausnehmen (auch wenn´s schwerfällt) und schon gewinnen die Fakten deutlich an Gewicht. Allerdings sollte man auch nicht vergessen, wer hier letztendlich der Adressat ist, insofern dürfte eine einfache und zweckentsprechende Ausdrucksweise durchaus angezeigt sein (Natürlich nur für die Vorkoster).
Wenn Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen,
jeder Zeit Kollege Sander, ich bin dabei!!!
Im Übrigen sind schon einige Anträge von Kollegen auf den richtigen Weg gebracht worden, ich wollte es selber nicht mehr Glauben, aber es knackt ganz gehörig im Gebälck. So steht zu Bsp. durch die unermüdliche Arbeit der Kollegen eine Entscheidung (aller IHK) noch im Frühjahr diesen Jahres an, wie gegen diese unseriöse Firma auf zentraler Ebene vorgegangen werden soll.
Bei der HUK-Coburg kann man von einem klassichen Mehrfrontenkrieg ausgehen (hat aber damals schon nicht Funktioniert). Deshalb ist es nur ein Frage der Zeit wann es „Eskaliert“
War ja auch zunächst nur ein Warnschuss. Mir ist schon klar,das dies nicht so aus einer Laune heraus funktioniert. Arbeiten wir doch gemeinsam, hier auf Captain Huk ein, Schreiben aus. Ist ein gemeinsames Schreiben gefunden, ab ans Bundesministerium der Justiz sowie an die Bundesregierung und hier als ordentlicher Bericht veröffentlicht. Kennt hier jemand jemanden von der Bildzeitung? Der Axel Springer Verlag hat sich in der Vergangenheit vorwiegend als unabhängiges Medium präsentiert und so eine Headline in der Bildzeitung wäre von Seiten der Bundesregierung kaum zu übersehen. Wenn ich so lese was laut Definition von Wikipedia folgen müsste:
wäre ich doch auf die Antwort Antwort jeweiliger Stellen gespannt.
Mfg
SV Sander
@ Franz Hiltscher,
man versucht hier nicht nur bestehendes Recht (Urheberrecht) auszuhebeln, nein der SV soll mittels Zahlungsverweigerung seines Honorars und Androhung, dass dies auch in Zukunft so geschehen werde, gezwungen werden, gegen die Weisungen seines Mandanten zu verstoßen.
Dies nennt man in Anwaltskreisen „Mandantenverrat“
Wenn ich so ein Schreiben von der HUK erhielte, würde ich sofort auf dem nächsten Polizeirevier Strafanzeige wegen Erpressung stellen.
(Das kostet nämlich nichts)
Auf die Begründung einer eventuellen Einstellung des Verfahrens durch einen (natürlich HUK- versicherten) Staatsanwalt wäre ich gespannt wie ein Flitzebogen und die Presse hätte auch was zu schreiben.
Erpressung ?
sowas würde doch keine Versicherung machen, oder doch?
Nach dem „Rechtsauffassung“ der HUK- Coburg ist das wohl keine Erpressung, daher kann ich mir die Stellungnahme der HUK nur so vorstellen:
„Wir bleiben bei dieser Praxis.
Nach unserer (alleine gültigen) Rechtsauffassung ist das keineswegs eine Erpressung, sondern lediglich der Versuch, mißliebige,Sachverständige (weil tatsächlich noch unabhängig) auf die rechte (HUK-)Spur zu bringen.“
Ist das auch wirklich Erpressung?
Wer hilft mir zu verstehen?
Die Kommunikation mit den relevanten Medien läuft, auch einige Eingaben und Verfahrensanträge sind auf den Weg gebracht worden. Einzelheiten hierzu sollten aber tatsächlich nur noch im internen Bereich besprochen werden.
Also den Humor haben die kleinen Cobolde ja nicht verloren.
„Deutschland morgens 10.00 Uhr (Fanpost)“
Wir erachten 126,- EUR für üblich und angemessen.
SV-Forderungsbetrag 291,- EUR.
Abtretung an „Erfüllungs statt“ mit Werklohnvereinbarung vorhanden.
Weiterhin wir nehmen Bezug auf BGH XZR 80/05 und 122/05.
(Ich schließe mich der Bezugnahme auch an und veweise auf den üblichen Weg !!!!)
Der von captain-huk.de eingeschlagene Weg mit diesem Blogg, mit Presse-TV, offener Brief untermalt mit Gerichtsurteilen und der ständige Hinweis auf die gezielt rechtswidrige Regulierungspraxis der HUK-Coburg Versicherung zeigt doch Wirkung. Die täglichen Leserzahlen werden doch immer höher. Heute verfügt doch fast jeder Geschädigte über Internet. Bei jeder Auftragsannahme schreiben wir dem Geschädigten auf die Auftragskopie die Internetseite von http://www.captain-huk.de und fordern ihn auf sich zu informieren. Die rufen am nächsten Tag von der Arbeit aus, „das ist ja unglaublich, senden sie das Gutachten zum Rechtsanwalt. Danke für ihren guten Rat“.
Wir selbst in unserem kleinem Kreis haben uns darüber Gedanken gemacht. Wenn die HUK-Coburg auf den höchsten Wert in der Restwertbörse abstellt, warum wir dann nicht eventuell auch den höchsten Wert aus mobile.de/Autoscout24.de als Wiederbeschaffungswert einstellen sollen und damit unseren Wiederbeschaffungswert zu beweisen. Denn wenn auf der Restwertseite das höchste Gebot Beachtung finden soll, dann muss doch im Gegenzug der höchste Wiederbeschaffungswert auch beachtet werden. Unser Sachverstand sagt zwar dass das Eine nicht zum Anderen passt was in den Börsen steht. Aber eins ist dabei aufgefallen, im Vergleich bleibt die Differenz gleich. Ob man mit den höchsten oder den niedrigsten Werten vergleicht. Nur so wie es die HUK-Coburg unterstützt durch die Sachverständigenorganisation DEKRA gerne haben will, wird für den Geschädigten kein Schuh daraus. Niedrigster Preis vom Automarkt und höchster Preis von der Restwertbörse ist gleich Wiederherstellungsaufwand, das entspricht nur der HUK-Coburg Profitvorstellung.
JA JA, wie sagte einst ein HUK-Mitarbeiter über C-H.
Zitat vom 06.04.2006
„Es stellt eine Art Selbstfindungsgruppe zur Therapie von zutiefst verletzten guten Menschen dar, die vom zweitgrößten deutschen Autoversicherer aus purer Bosheit und in voller Absicht um ihre Existenz betrogen werden sollen“.
Also das mit der Therapie könnte man dem Helferlein fast noch Übel nehmen, aber wirklich nur fast. Wenn man jetzt das Wort Bosheit noch durch Habgier ersetzt sind wir wieder auf einer Linie. Und das mit dem zweitgrößten ………… naja, schaun wir mal.
Selbst ein großer deutscher Automobilhersteller musste von dem kleinen aber feinen EU-Ausschuß noch lernen.
Angesichts des Schitzophrenen Verhaltens dieser Versicherung drängt sich einem unweigerlich die Frage nach „Scientology Ähnlichen Strukturen“ und Methoden auf? So ganz mit rechten Dingen kann das ja nicht mehr zu gehen, ich frage mich weshalb der „Verfassungsschutz“ nicht auch dort einmal einen Blick in die Schreibtische wirft.
@Beobachter,
auch das Finanzamt sollte sich mal mit dieser „Organisation“ befassen.
Bei handwerklichen Leistungen (Rep. Garantie) ist doch Gewerbesteuer fällig. Oder gehe ich da fehl?
Siemens und Co. ist doch auch im „Visier“.
Wiesonst kann ein Hoehnen in allen möglichen Kremien auftauchen? Sogar in „Regierungsberatungsstellen“?
Fehlt nur noch seine Anwesenheit im BGH!!!!(Grins)
@WESOR Zitat
Wir selbst in unserem kleinem Kreis haben uns darüber Gedanken gemacht. Wenn die HUK-Coburg auf den höchsten Wert in der Restwertbörse abstellt, warum wir dann nicht eventuell auch den höchsten Wert aus mobile.de/Autoscout24.de als Wiederbeschaffungswert einstellen sollen und damit unseren Wiederbeschaffungswert zu beweisen. Denn wenn auf der Restwertseite das höchste Gebot Beachtung finden soll, dann muss doch im Gegenzug der höchste Wiederbeschaffungswert auch beachtet werden.
Hallo WESOR,
das habe ich hier schon vor so vielen Jahren bei unserem AG durchgezogen, daß ich nicht mal mehr weiß in welchen Jahre das war, geschwiege denn daß ich das Aktenzeichen noch hätte.
Der Richter hat genau diese Argumentation in völliger Übereinstimmung mit dem Kläger gesehen.
Höchster Restwert = höchster Wiederbeschaffungs-/Zeitwert was auch immer.
@Höchster Restwert = höchster Wiederbeschaffungs-/Zeitwert was auch immer.
Sag ich doch schon seit Jahren bzw. seit der Zeit wo die Fa.Allianz Restwertregresse reihenweise verloren hat.
Wenn es schon sein muß, dann mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.
@ Antwort von borsti 14.2. um 10,42h auf wesor
Findet das Verfahren Differenz zu den höchsten ermittelten Werten noch Verwendung bei Ihnen? bzw. belegen Sie es mit dem Anzeigeninserat? Wir haben die Feststellung speziel bei Kleinwagen älteren Bj mit Airbag gemacht. Dort werden Händlerverkaufspreise aufgerufen die weit über den Listen liegen. (Das Doppelte manchmal). Die dann zB vorgelegten Listenwerte durch die HUK/DEKRA sind zwar nach den Listen ermittelt, aber nicht Marktkonform. Zu diesen Preisen findet man kein gleichwertiges Händlerangebot.
Gibt da ja sogar schon eine passende Software zu:
Elkomo -> PP Carfinder -> TaxxIt
Ist schon Standard in unserem Hause und hält vor Gericht regelmässig Stand.
Hier bekommt man eine Übersicht aller vergleichbareb Fahrzeuge aus den Angeboten der drei größten Auotbörsen: mobile.de autoscout und faircar.
Grüße
Nur das wir uns nicht falsch verstehen.
Wir suchen dort kein Höchstgebot, sondern den durchschnittswert der „regionalen“ Angebote.
Ferner erhält mann einen durchschnittswert aller vergleichbaren (regionalen) Angebote je Eingrenzung. z.B. 50 km, 100 km oder 200 km.
Grüße
Hallo Wesor,
Listen verwende ich hier nur bei neueren Fahrzeugen. Generell orientiere ich mich an den Gebrauchtfahrzeugbörsen. Das ist halt heute leichter als früher als man Sonntags noch zu den Automärkten geschlichen ist oder Zeitung lesen mußte.
Ansonsten hatte ich schon längere Zeit kein Problem mehr mit den von mir bezifferten WBW’s. Aber warum weiß ich eigentlich auch nicht so genau?? Viellleicht arbeite ich zu wenig.
Wenn der WBW von uns kommt gibt es selten Probleme.
Aber wir kümmern uns auf ganz speziele Art um die WiederbeschaffungsWerte die im Auftrag der beanspruchten Versicherung über eine Partnerwerkstatt der HUK-Coburg durch die DEKRA erstellt werden. Dabei stellen wir nicht marktkonforme Preise fest. Jetzt suchen wir nach nach sicheren Methoden um die von uns ermittelten Gutachten-Werte, die natürlich auf Händlerverkaufspreisen beruhen im zu erwartenden Klageverfahren der HUK-Coburg mit Unterstützung der DEKRA Sachverständigen abzusichern. Was bei den zu erwartenden Gerichtsverhandlungen gut ist, die DEKRA kann nicht mehr als Gerichtsgutachter bestellt werden. Weil sie ja schon Parteigutachter der HUK-Coburg in diesen Fällen ist…Wenn nur die Geschädigten nicht so Angsthasen wären. Da zahlen sie Rechtsschutzversicherungen und nutzen sie nicht um ihr Vermögen zu schützen. Wenn nur der Instanzenweg schneller wäre, könnte man mehr machen.
@Wesor
Kommt Zeit kommt Rat! Wir sind am Ball.
Die Fehler bei der Durchsetzung des Schadenmanagement häufen sich.
Eine bundesweite Koordinierung der SV war für die HUK-Versicherer nicht eingeplant.
Der Fisch stinkt bekanntlich zuerst immer am Kopf, aber wo ist der bei dem Schaden-Team der HUK-Coburg ?
Mit freudlichen Grüßen
aus St. Petersburg
Urheberrecht auch in Berlin angekommen in verschaerfter Form! Die Gutachten werden dem Anspruchsteller zurückgesandt mit dem Hinweis: Gutachten können nicht verwendet werden, da sie angeblich nicht überprüft werden können. Wir arbeiten gerade daran. Uns Sachverständige werfen sie vor, wir würden die Gesamtkosten in die Höhe treiben. Was tut die HUK? Hier sinnlose Prozesse führen, die nur dazu führen, dass unsere Anwälte besser über die Runden kommen, was für ein Irrsinn. Merkt die HUK eigentlich nicht, das sie bei jedem Kunden, den sie in dieser Weise auf die Füsse steigt, einen möglichen Kunden verliert? Was für Berater haben die eigentlich? Andere Versicherer zicken zwar auch rum, aber das halte ich im Verhältnis zur HUK für normal. Also bis bald, halte Euch auf dem Laufenden, wie wir mit dem Urheberrecht fertig werden. Ich weiss jetzt schon, wird teuer für die HUK.
Standartschreiben für neues HUK vorgehen.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Mit ihrem Schreiben teilen Sie uns mit das sich die HUK Coburg wieder eine neuen Irrweg eingeschlagen hat, um die freien und unabhängigen Sachverständigen aus dem Markt zu drängen. (vgl. ZDF, Frontal 21 vom 20.02.2007, Ärger nach dem Autounfall,
Zitat::
Sie bitten mich daher um Stellungnahme.
Ein sehr guter Verkehrsrechtsanwalt hat sich die Mühe gemacht explizit auf dieses Thema einzugehen und seinen Bericht unter http://www.captain-huk.de/ veröffentlicht. Ich könnte das nicht besser Formulieren:
Restwert: Erläuterungen der IFS (Institut f. Sachverständigenwesen e. V.)
Donnerstag, 22.02.2007 um 16:35 von Peter Pan
Ferner kann ich sie noch auf das entsprechende BGH Urteil hinweisen:
Urteil des VI. Zivilsenats vom 12.7.2005 – VI ZR 132/04
Und auf zwei weitere Fernsehberichte:
ARD, plusminus: "Restwertbörsen (06.07.2004). Wie Autoversicherer ihre Kunden mit fiktiven Angeboten austricksen.
SWR, Restwertbörsen, Versicherungen drücken sich um Zahlungen (15. März 2005): "… "Ein Geschädigter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen." (BGH VI ZR 119/04)
Somit gibt es m. E. nur eine Vorgehensweise:
Verklagen Sie bitte den Schädiger direkt auf Zahlung der restlichen Reparaturkosten damit dieser merkt wo er da versichert ist und auch ich bitte um einen Streitverkündung meinerseits, damit wir uns zusätzlich den oben zitierten Rechtsanwalt ins Boot holen können.
@ Gutachteronline
„damit wir uns zusätzlich den oben zitierten Rechtsanwalt ins Boot holen können“.
Piratenboot?
BSZ® e.V. warnt vor dem sogenannten Schadenmanagement der Versicherer.
Freitag, 30. Juli 2004
Trotz Rekordgewinn: Allianz baut Stellen ab
ERSTELLT 03.11.06, 13:54h
HUK Coburg schreibt Rekordgewinn
Donnerstag 18. Mai 2006, 14:07 Uhr
Ich habe dagegen bereits Mitarbeiter ausstellen müssen und unser Ford Haupthändler hat mich dann gefragt ob man da Abfindungen zahlen müsste er könnte sich keine zwei Meister mehr Leisten.
Nebenbei dieser Ford Haupthändler ist Vertrauenswerkstatt der HUK Coburg!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ein freier Karossie&Lackbestrieb ist als Vertrauenswerkstatt auch bereits auf Nachfolgersuche, mangels Ertragslage. Jetzt verrechnet er 56 € und wurde mit einem Landbetrieb mit 44 € konfrontiert.
Rekordjahr: Dekra legt zu 07.12.2006
Von Hebel: Dekra führt den Markt“ 02.02.2007
Na wir können uns ja dann auch mal bei der DEKRA bewerben, die brauchen Mitarbeiter.
HUK ich habe gesprochen.
G.o.
Jetzt weiß ich wie es geht, auch weiterhin erfolgreicher Gutachter zu sein.
Ich schreibe alle Versicherungen an:
Dann denke ich müsste doch auch mein Laden wieder rollen!
So und nun geh ich jetzt brechen.
ZE
Mit solchen Debatten geht der Informationsgehalt für den Verbraucher, sowie dessen Interesse dieser Seite in den Keller.
Was ist los mit Euch?
Die HUK-Coburg hat durch Herrn Adolph das „Agreement“ zur Honorarabgeltung unter Bezugnahme auf einen Hinweis zum Urheberrecht im Gutachten gekündigt und sich im beurteilungsrelevanten Zusammenhang veranlaßt gesehen, die Ausführungen des Instituts für Sachverständigenwesen so zu interpretieren, dass man bei oberflächlicher Betrachtung bzw. „auf den ersten Blick“ den Eindruck gewinnen könnte, man habe bei der Restwerteinschätzung gegen die sog. Mindestanforderungen verstoßen. Die damit aufgeworfene Frage, war zu klären und hierzu hat die Industrie- und Handelskammer im mittleren Ruhrgebiet zu Bochum mit Schreiben vom 28.02.07 u.a. ausgeführt:
„Selbstverständlich unterfallen Gutachten dem Urheberrechts-
schutz. Sie können deshalb nicht ohne weiteres von Dritten ins Internet gestellt eingestellt werden, egal zu welchem Zweck.“
„Eine Plausibilitätsprüfung ist auch ohne Vorlage von Geboten aus Restwertbörsen möglich. Insbesondere auf Grund der Ihrem Gutachten beigefügten ausführlichen Erklärungen zur Ermittlung des Restwertes ist m.E. eine Nachvollziehbarkeit gegeben.“
„Nicht richtig ist allerdings aus unserer Sicht der Schluss, dass ohne eine Restwertbörseneinschaltung prinzipiell keine korrekte und plausible Restwertermittlung möglich wäre.“
„Ein sehr befremdliches Gebahren zeigt m.E. die HUK, wenn sie die Erstattung der Gutachterkosten von Ihrer Zustimmung zur Einstellung in die Restwertbörse abhängig machen will.“
Insofern ist den Ausführungen zum Restwert von „Peter Pan“, die Sie mir noch ergänzend zukommen ließen, nichts hinzuzufügen.“
Fazit: Die Verpflichtung zur korrekten und vollständigen Regulierung der Gutachterkosten ist nicht von den Erwägungen abhängig zu machen, die seitens der HUK-Coburg hier im beurteilungsrelevanten Zusammenhang angesprochen werden.
-.-.-.-.-.-
Für weitere Informationen in diesem Zusammenhang kontaktieren Sie mich bitte unter der Telefax-Nr. 0234-470309.
„Der X-fgescheiterte Versuch der Privatfirma HUK-Coburg, an vielen unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen das berechtigte Honorar gewaltsam zu kürzen, geht in die nächste Rundeach “
Möchte nur mal so nebenbei anmerken das die HUK-Coburg keine „Privatfirma“ ist sondern eine VVaG. Wer nicht weiß was das ist sollte dies mal gründlich recherchieren aber keine falschen Behauptungen aufstellen.
Viele Grüße