HUK Coburg erklärt Unterlassung aufgrund falscher Behauptungen zum Sperrvermerk betreffend Weitergabe des Gutachtens an unbeteiligte Dritte

Wer kennt ihn nicht, den Textbaustein der HUK Coburg, wenn der Kfz-Sachverständige in seinem Gutachten auf das gesetzliche Urheberrecht, den Datenschutz und/oder auf die Untersagung der Weitergabe des Gutachtens an unbeteiligte Dritte hinweist ?

HUK-Zitat:

„Auf dem von Ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten/Kostenvoranschlag befindet sich der Hinweis, dass uns eine Weitergabe der Unterlagen an Dritte untersagt sei. Dadurch ist uns die Möglichkeit einer Prüfung, die zwingende Voraussetzung für eine korrekte Schadenregulierung ist, genommen.“

Ein couragierter Kfz-Sachverständiger hat nunmehr die HUK auf Unterlassung entsprechender Äußerungen gegenüber Dritten in Anspruch genommen. Unmittelbar vor Klageeinreichung wurde seitens der HUK die geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnet. Hier der Inhalt des Schriftstücks im Volltext, von dem uns der betroffene Sachverständige freundlicherweise eine Abschrift – zur uneingeschränkten Verwendung einschl. Namensnennung – überlassen hat:

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

1.

Die HUK-Coburg Haftpflicht- Unterstützung- Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. verpflichtet sich, es künftig zu unterlassen, gegenüber Dritten in Bezug auf von Herrn Robert Spörlein erstellte Schadensgutachten, die einen Hinweis auf sein Urheberrecht enthalten und der eintrittspflichtigen Schädigerpartei untersagen, „Daten und Lichtbilder, die u.a. Schadenart und Schadenumfang des gegenständlichen Fahrzeuges dokumentieren, per Internet (z.B. in Fahrzeugbörsen) national und/oder international zu veröffentlichen bzw. an unbeteiligte Dritte weiterzugeben“, zu behaupten, zu verbreiten oder behaupten oder verbreiten zu lassen:

„„Auf dem von Ihnen in Auftrag gegebenen Gutachten/Kostenvoranschlag befindet ich der Hinweis, dass uns eine Weitergabe der Unterlagen an Dritte untersagt sei. Dadurch ist uns die Möglichkeit einer Prüfung, die zwingende Voraussetzung für eine korrekte Schadenregulierung ist, genommen.“

2.

Die HUK-Coburg Haftpflicht- Unterstützungs- Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. verpflichtet sich, für jeden Fall der in Ziffer 1 niedergelegten Verpflichtung an Herrn Spörlein eine Vertragstrafe in Höhe von € 10.000,00 zu bezahlen.

3.

Die HUK-Coburg Haftpflicht- Unterstützungs- Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. verpflichtet sich weiter, Herrn Robert Spörlein die bei Herrn Rechtsanwalt Biedermann für seine außergerichtliche Tätigkeit entstandenen Gebühren und Auslagen zu erstatten, die gemäß anliegender Kostenberechnung € 651,80 betragen, zu erstatten und den Erstattungsbetrag bis spätestens 09.12.2009 auf eines der angegebenen Konten des Herr Rechtsanwalt Biedermann zu Überweisen.

Coburg, den 03.03.10

HUK Coburg Allgemeine Versicherungs AG

Wieder ein lobenswertes Beispiel dafür, was erreicht werden kann, wenn man seinen Weg konsequent verfolgt und sich nicht beirren lässt!
Die Unterlassungserklärung selbst ist im Übrigen eine ideale Arbeitsgrundlage zur weiteren Verwendung.

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7 Antworten zu HUK Coburg erklärt Unterlassung aufgrund falscher Behauptungen zum Sperrvermerk betreffend Weitergabe des Gutachtens an unbeteiligte Dritte

  1. Jurastudentin sagt:

    Hallo Redaktion,
    ob die HUK-Coburg jetzt vernünftig wird? Ein erster Schritt scheint getan. Ich glaube aber immer noch nicht daran, dass nunmehr flächendeckend der Spuk mit der Nichtprüfbarkeit des Schadensgutachtens auf Grund eines „Sperrvermerkes“ zu Ende ist.
    MfG
    Jurastudentin

  2. Zivilist sagt:

    …….mal einer der wenigen der nicht vor den V….. kuscht. SUPER

  3. Glöckchen sagt:

    Sehr schön!
    Der Satz:“Dadurch ist uns die Möglichkeit der Prüfung….genommen“ ist aber auch besonders dreist!
    Die sollen Personal einstellen,welches qualifiziert ist,Gutachten zu Prüfen,anstatt groben Unsinn zu verbreiten!
    Schumi sechster,und überhauptkeine HUK-Werbung bei RTL–suuuper Sonntag bisher!!

  4. virus sagt:

    „HUK Coburg erklärt Unterlassung aufgrund falscher Behauptungen zum Sperrvermerk betreffend Weitergabe des Gutachtens an unbeteiligte Dritte“

    und ein freier? unabhängig? arbeitender (Gut)achter erklärt mir heute auf meinen Hinweis, dass auch im Kaskoschadenfall der Restwert nicht in einer Onlinebörse zu ermitteln ist, dass das doch so schön bequem und einfach wäre, Einstellen, Abrufen, Eintragen, Rausschicken.
    Da kannste doch ne Krise kriegen und nach alledem, was hier schon bewegt wurde – die HUK gibt eine Unterlassungserklärung ab, ganz ohne Richterspruch!!!! – vom Glauben abfallen.

  5. Willi Wacker sagt:

    Tja, manche lernen es nie! Da hilft auch kein ständiger Hinweis auf diesen Blog!

  6. Mirko Schwäblein sagt:

    Glückwunsch! Und vielen Dank für das freundliche Zur Verfügung Stellen. Es geht ja nicht nur um die lediglich lästige Kürzungspraktik. Vielmehr sollte auch das Erstellen von Konkurrenzgutachten durch Dritte (z.B. CAREXPERT, DEKRA, SSH u.s.w.) bei denen die Zunft der freiberuflichen Sachverständigen in übelster Weise von tw. minder qualifizierten und dabei auch noch völlig überforderten Mitarbeitern dieser Organisationen diffamiert und beleidigt werden, endlich unterbunden wird.

    Grüße aus Hennigsdorf!

  7. Mirko Schwäblein sagt:

    PS: Wäre es möglich, auch das Begleitschreiben zur Unterlassungerklärung einzusehen (Rechtsgrundlage etc.) ??? Das wäre bestimmt sehr interessant.

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