Zu diesem Ergebnis kam eine Forsa-Umfrage bei 1.072 Rechtsanwälten, die der Deutsche Anwaltsvereins (DAV) in Auftrag gegeben hatte.
Passend zu der HUK´schen Geschäftspolitik hier nun der Hinweis auf einen Beitrag zur (miserablen) Abwicklung von Unfallschäden einiger Kfz-Haftpflichtversicherer, der in der aktuellen Ausgabe des Stern vom 30.11.2017 (49/2017) erschienen ist.
Quelle: Stern.de vom 29.11.2017
„Manche Versicherungen versuchen, die Zahlung zu verweigern, andere zögern sie möglichst lange hinaus: Eine Umfrage unter Verkehrsanwälten zeigt, geschädigte Autofahrer kommen immer schwerer an ihr Geld.
Die Regulierung von KfZ-Haftpflichtschäden hat sich nach der Beobachtung von Verkehrsanwälten in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Besonders der Marktführer Huk-Coburg falle negativ auf. Das hat eine Forsa-Umfrage ergeben, über die der stern in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe berichtet. 72 Prozent der 1072 befragten Anwälte sagen, dass sich in den letzten fünf Jahren das Regulierungsverhalten verschlechtert habe, für 52 Prozent sogar deutlich. Lediglich vier Prozent erkennen Verbesserungen.“
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Der hilflos wirkende Versuch der HUK, das schlechte Abschneiden des Coburger Versicherers mit seiner „Markführerschaft“ zu relativieren, kann mitnichten überzeugen. Ein gelegentlicher Blick in die Forsa-Umfrage bringt hierzu entsprechende Erleuchtung. Darüber hinaus pfeifen es die Spatzen schon seit vielen Jahren von den Dächern. Bestes Beispiel für das desaströse Regulierungsverhalten sind die unzähligen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der HUK, die auf dieser Plattform bereits „verewigt“ sind. Im Vergleich mit der Allianz oder der VHV kommt die HUK hierbei noch deutlich schlechter weg, als bei der Forsa-Umfrage im Stern-Beitrag. Als passendes Beispiel hierzu sei das Streitaufkommen zu den Sachverständigenkosten erwähnt, zu dem – neben weiteren 2.000++ – inzwischen mehrere hundert Urteile aus Leipzig gegen die HUK in der CH-Urteilsliste erfasst sind! Ungeachtet der verlorenen Rechtsstreite lässt sich die (beratungsresistente) HUK in Leipzig trotzdem immer wieder stets aufs Neue verklagen – und schädigt damit auch noch den Rest der Bevölkerung, da die Gerichtskosten (aufgrund der geringen Streitwerte) in der Regel durch den Steuerzahler mitfinanziert werden müssen.
Siehe auch:
Verkehrsanwaelte.de vom 30.11.2017
Stern.de vom 27.01.2008
Stern.de vom 16.02.2009
Stern.de vom 26.10.2009
Stern.de vom 16.12.2013
Und da ist er wieder, der billige Versuch der Allianz, sich rauszureden:
„In manchen Fällen wird auch darüber gestritten, welche Forderungen angemessen und welche nicht angemessen sind. Es ist nachvollziehbar, dass in diesen Fällen die Regulierung länger dauert. Als Versicherer sind wir aber verpflichtet, die Schadenursache aufzuklären um berechtigte Forderungen zu bezahlen und unberechtigte Forderungen gegen unseren Kunden abzulehnen.“
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Und der GDV, der leistet einen Offenbarungseid:
97,3 % der Haftpflichtgeschädigten der letzten 3 Jahre wissen nicht, ob und in welchem Maß sie dank aggressivstem Schadenmanagements der Kfz-Versicherer innerhalb des GDV übervorteilt wurden.
„Auch GDV kontert
Auch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat auf die Umfrageergebnisse mit einer Stellungnahme reagiert. Damit weist der Gesamtverband erneut darauf hin, dass sich die befragte Personengruppe ausschließlich mit Streitfällen beschäftigt. Zufriedene Kundenstimmen würden bei dieser Umfrage außen vor bleiben.
Von diesen würde es, laut dem GDV, aber reichlich geben. So wurden gemäß Verbandsstatistiken in den letzten drei Jahren 97,3 Prozent aller Kfz-Haftpflichtschäden ohne Zutun eines Anwalts reguliert. Die Einschätzung der Verkehrsanwälte könne sich also nur auf die 2,7 Prozent der Fälle stützen, in denen es zum Prozess kam.“
Quelle: http://www.procontra-online.de/artikel/date/2017/12/kritische-kfz-studie-versicherer-wehren-sich/
97,3 % „Zufriedene“ beinhaltet wohl auch eine hohe Dunkelziffer von „Unwissenden“, die die Reibungswärme beim „über den Tisch ziehen“ als Nestwärme empfinden.
Spätestens beim Wiederverkauf fällt es dann vor die Füsse mit „unsachgemäßer Instandsetzung“ und fehlender / unzureichender Wertminderung, inclusive der Reduktion / Wegfall von Garantie / Kulanz.
@virus,
dann haben wir jetzt die Zahlen schwarz auf weiß wieviel der Geschädigten gnadenlos abgezockt werden?
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen das auch ohne Anwalt gekürzt wird was das Zeug hält und die HUK schon mal gern Kasko und Haftpflicht verwechselt. Für mich besitzt eine Stoßfängerverkleidung nach wie vor nicht die selben Eigenschaften nach einer Kunststoffreparatur nicht die selben Eigenschaften wie vor dem Unfall. Ohne Frage lassen sich optisch akzeptable Ergebnisse erreichen, nur bleibt dem Geschädigten die Möglichkeit bei einem eventuell folgenden Eigenschaden verwehrt. Ich denke das es da noch eine Vielzahl von Beispielen gibt mit denen ein unbedarfter Geschädigter über den Tisch gezogen wird.