HUK-Coburg hängt die Allianz ab

Quelle: FAZ.net vom 10.05.2011

Dank günstiger Tarife ist der Versicherungsverein aus Oberfranken Marktführer in der Autoversicherung geworden. Doch der Erfolg hat seinen Preis. Die Sparte macht Verlust.

Die ruinöse Rabattschlacht in der Autoversicherung hat bei der HUK-Coburg Spuren hinterlassen. Erstmals seit dem Ende der neunziger Jahre verdiente der sonst so profitable Versicherungsverein aus Oberfranken kein Geld mehr mit seinen Kraftfahrzeugpolicen. Weil in den strengen Wintermonaten zu Beginn und am Ende des Jahres 2010 deutlich mehr Schäden reguliert werden mussten als im Vorjahr, verschlechterte sich die relevante Schaden-Kosten-Quote von 94,9 auf 102,3 Prozent. Der versicherungstechnische Verlust betrug 8,4 Millionen Euro.

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5 Antworten zu HUK-Coburg hängt die Allianz ab

  1. Gottlob Häberle sagt:

    Ist es daher nicht umso erstaunlicher, dass die HUK – so aus Fachkreisen verlautet – derzeit in den Regionalbereichen mit den Kennzeichen S, WN, LB, ES mit aggresiven Sonderkonditionen wirbt?

    Soll dies ein Verdrängungswettbewerb gegen die dort ansässige WGV darstellen?

    Eine Zielgruppe beider Versicherer sind schließlich die Beamten.

  2. Schwarzkittel sagt:

    @ Gottfried Häberle:

    Es geht nur über den Verdrängungswettbewerb.

    Die absolute Anzahl zugelassener Fahrzeuge schwankt minimal, also auch die absolute Zahl der möglichen Verträge.
    Über die Schiene „Geiz ist…“ läuft da vieles, denn die meisten Kunden gehen zum Versicherungsvertreter ((§ 59 II VVG) der im Interesse des Versicherers (VR) handelt. Würden sie zum Makler gehen (§55 III VVG) der im Interesse des Kunden handelt, würden sie schnell Mogelpackungen und Lücken besonders in der Kasko aufgedeckt bekommen und dann vielleicht nicht über den Preis, sondern über die Leistung entscheiden.
    Außerdem hasse ich es persönlich, dass mir beim Briefmarkenkauf ein Konto (Postbank), ein Bausparvertrag (BHW) und eine Versicherung (na, wer ist auch gelb ?) verkauft werden soll……

    Also: Augen auf beim Versicherungskauf !

    Grüße aus der Suhle

    Schwarzkittel

  3. Rudi sagt:

    BGH I ZR 144/03

    „Ein Angebot unter den Einstandspreisen des Unternehmens ist in der Rechtsprechung insbesondere dann als unlauter angesehen worden, wenn es in einer Weise erfolgt, die geeignet ist, einen oder mehrere Wettbewerber vom Markt zu verdrängen, und zu diesem Zweck eingesetzt wird (BGH GRUR 1979, 321, 322 – Verkauf unter Einstandspreis I).

    Schaden-Kosten-Quote von 102,3 Prozent = Verkauf von Versicherungsleistung unter dem „Einstandspreis“.

  4. R.G. sagt:

    Hi, Rudi,

    das ist doch mal ein Denkanstoß, der bisher noch nicht diskutiert worden ist.

    Was sagen denn die Herrn Juristen zu einer Argumentation, die in diese Richtung läuft ?

    Mit freundlichen Grüßen

    R.G.

  5. Willi Wacker sagt:

    Hallo Rudi, hallo R.G.,
    der Denkanstoß ist vom Prinzip nicht schlecht, aber man sollte folgendes bedenken:
    Während früher in der Kfz-Haftpflichtversicherung Gewinne nicht erwirtschaftet werden durften, hat sich das ja bekanntlich geändert, was zu Prämienreduzierungen geführt hat. Schon mit diesen Prämienreduzierungen wurde versucht, den Mitkonkurrenten aus dem Rennen zu werfen. Damit wurden zwar die urspünglichen Gewinne durch reduzierte Prämien gemindert, aber immer noch ein Gewinn, nämlich durch mehr Kunden, erzielt. Wenn der Versicherung aber GEwinne zugestanden wurden, dann müssen auch Verluste eingestanden werden. Ob Verluste auf Dauer wirtschaftlich sinnvoll sind, ist eine andere Frage.
    Man hätte früher eingreifen müssen, als ruinöse Preiskämpfe eingeleitet wurden. Aber da hat die Aufsichtsbehörde, wie heißt die noch mal?, versagt.
    Jetzt haben die Versicherer die Unwirtschaftlichkeit erkannt und heben die Prämien wieder an.
    Die Unlauterkeit lag bereits in den ruinösen Dumpingpreisen der HUK-Coburg. Billig ist nämlich nicht alles!

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