HUK STREBT DURCH „SELECT PARTNER" UMFASSENDE MARKTMACHT AN.
Nach Einführung der Kaskopolice mit Werkstattbindung zum 1. April 2006, bei der die Partner-Werkstätten, laut „AUTOHAUS- SchadensManager", mit einem deutschlandweiten Preisgefüge zwischen 43 und 58 EURO Stundensatz „beglückt" werden sollen, setzt die HUK-Coburg offensichtlich noch ein „Highlight" obendrauf.
Analog zur Kaskopolice mit Werkstattbindung soll nun angedacht sein, die „Vertrauensbetriebe" der HUK-Coburg nun auch in „Select- Partner" umzubenennen.
Dies berichtet jedenfalls der „AUTOHAUS- SchadensManager" in seiner letzen Ausgabe:
„..Neben einem HUK- Schild am Eingangsbereich ist ein Pylon oder ein Werbeträger (z.B. Fahne) mit dem HUK- Logo im Zufahrtsbereich anzubringen, ferner muss Informationsmaterial über die HUK- Coburg ausliegen.
Diese Werbemittel sind „ s e l b s t z u b e z a h l e n " !!
Während andere Versicherer ihren Werbeaufwand selbst finanzieren, sollen dies nun zu einem großen Teil, die sog. „Select-Partner", also die Werkstätten, welche dieses „Prädikat" verliehen bekommen, für die HUK- Coburg kostenlos übernehmen.
Umfangreiche weitere Pflichten sollen die „Select- Partnern" k o s t e n l o s übernehmen, wie in den „Kernprozessen in der Auftragsabwicklung "laut AUTOHAUS- Schadensmanager" definiert sein soll:
EDV- gestützte Termindisposition und Werkstatt-Kapazitätsplanung -/- Kennzeichnung reservierter Teile -/- Vermeidung von Wiederholreparaturen -/- Pflicht zur Direktannahme am Fahrzeug.
Führung eines inhaltlich von der HUK- Coburg definierten Auftragsprotokoll inkl. Fotodokumentation und Abwicklung via GDV- Schadennetz.
Bei Schäden bis 500 EUR Rechnung mit Fotos (Rechnungen ohne Fotos werden nicht akzeptiert)
Aufträge der HUK-Coburg sollen mit Priorität behandelt werden
Bei relevanten Schäden soll eine Probefahrt mit Dokumentation von Fahrer und KM- Stand erfolgen
Rechnung und HUK- Garantie müssen spätestens bei Fahrzeugübergabe erläutert werden
Werkstattauslastung und freie Kapazitäten sind dem regionalen SAS der HUK-Coburg fortlaufend mitzuteilen.
Weitere Vorschriften:
Vorgeschriebener Stundenverrechnungssatz
Festgelegte Preise für Nebenarbeiten, sowie für
Holen/ Bringen und Schleppen/ Bergen (maximal 50 EUR pro Fall, falls nötig)
Öffnungszeiten: (auch samstags von 9- 12 Uhr) Vorzuhaltendes Personal
Notdienstbereitschaft und das unverzügliche Erscheinen am Unfallort im Rahmen eines 365 Tage Notdienst, 24 Stunden pro Tag
Usw. usw.
Da fragt sich der Autor, wer soll diese Zeit- und Kosten- intensiven Sonderwünsche der HUK- Coburg letztendlich bezahlen ?
Die „Select- Partnerwerkstatt" kann nicht!
(und zwar auch dann nicht, wenn ihr wider Erwarten die Stundensätze der ehemaligen „Vertrauenswerkstätten" zugestanden würden)
Die HUK- Coburg will nicht !
Bleibt also nur der ganz normale Kunde !! (dieser „Select- Werkstatt )
sprich: der Verbraucher, der nicht bei der HUK- Coburg versichert ist und der auch keinen Unfall mit einem Schädiger hatte, der bei der HUK- Coburg versichert ist, also der Kunde der treu und brav seit Jahren als „König- Kunde" bei dieser Werkstatt aus- und eingeht und ortsübliche Stundenlöhne bezahlt (vielleicht in Zukunft noch etwas mehr, denn irgend jemand muss doch letztendlich den vorher beschriebenen Aufwand bezahlen)
Select-„Partner“
Hallo, Herr Planner,
die Ideenfinder geben sich hinsichtlich ihrer Absichten ohne jedwede Scham jetzt mehr denn je deutlich zu erkennen.
Kommentar:
Vielleicht ist ja bezüglich des Forderungskataloges auch „noch mehr drin“, wenn auch am Anfang der Bemühungen zunächst noch nicht verdeutlicht.
Wer aus Unwissenheit dann an eine solche Werkstatt gerät, sollte danach unter dem Gesichtspunkt der rechtlich zugestandenen Waffengleichheit noch einmal durch einen qualifizierten und versicherungsunabhängigen Kfz-Sachverständigen sein Fahrzeug begutachten lassen, was beispielsweise die Qualität der Reparatur und die Höhe eines Minderwertes angeht, denn mit der „Begutachtung“ durch eine Vertrauenswerkstatt der Versicherung muss sich wohl ein Geschädigter nicht zufrieden geben.-
Hoffentlich können zukünftig die Versicherungsnehmer der HUK-Coburg bei solchen Vorgaben mit kräftigen Rückvergütungen rechnen, denn die ersparten Millionen sollten doch sicher der Versichertengemeinschaft zur Verfügung gestellt werden und ihren Niederschlag auch in deutlich günstigeren Versicherungsprämien finden.
Allerdings erscheint es ratsam, das die Versicherungsnehmer der HUK-Coburg,soweit sie einen Unfall verursacht haben,
hautnah mitbekommen, wie seriös sich die Versicherung ihres Vertrauens bei zu leistendem Schadenersatz gibt und eine schnelle sowie gesetzestreue Schadenregulierung anstrebt , um im gegenteiligen Fall nicht persönlich auf dem Klageweg in Anspruch genommen zu werden.
Bei dem Forderungskatalog an sog. Select-Werkstätten drängt sich der Verdacht auf, dass hier das angesprochenen Kfz-Gewerbe außergewöhnliche finanzielle
Leistungen für die Umsetzung einer Idee der Versicherung erbringen soll, die vertraglich oder schadenersatzrechtlich verpflichtet ist, Schadenersatz zu leisten.
Wieso sich eine Kfz- Werkstatt in erheblichem Umfang werbemäßig und auf eigenes Risiko nun daran beteiligen soll mit der zusätzlichen Akzeptanz eines Kataloges von Verpflichtungen ist schwerlich nachvollziehbar und man kann nur wünschen, dass sich eine solche Select-Werkstatt nicht selbst ins Abseits katapultiert, denn unter umgekehrten Vorzeichen wäre auch das eine Selektion.
Was dann so eingespart wird, kann auf der anderen Seite zumindest anteilig wieder in günstigeren Versicherungsprämien seinen Niederschlag finden. Ob es sich insoweit um wettbewerbsrelevante Sachverhalte handelt, wird ggf. zu untersuchen sein.