HUK-Coburg muss für einen Sachverständigenhonorarstreit um 199,66 € Kosten an Gericht und Klägeranwalt in Höhe von 1.087,78 € nebst Zinsen zahlen.

In dem Sachverständigenkostenrechtsstreit des Sachverständigen F. gegen die VN der HUK-Coburg aus abgetretenem Recht hatte das Amtsgericht Schwerte /Ruhr (NRW) die VN der HUK-Coburg zur Zahlung von 199,66 € nebst Zinsen verurteilt. Auf das hier im Blog am 13.03.2010 eingestellte Urteil des AG Schwerte vom 26.2.2010 – 7 C 95/08 – nehme ich Bezug. Auf das besonders kurze Urteil des AG Schwerte darf noch einmal hingewiesen werden. Auf Grund des Urteils vom 26.2.2010 erging unter dem 10.5.2010 nunmehr der Kostenfestsetzungsbeschluss des AG Schwerte. Danach hat die Beklagte [ VN der HUK-Coburg ] sage und schreibe 1.087,78 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.4.2010 an den Kläger [ klagender Sachverständiger F. aus abgetretenem Recht ] zu zahlen. Aus dem sog. KFB kann nach 2 Wochen nach Zustellung vollstreckt werden. Der KFB ist den von der HUK-Coburg beauftragten Prozessbevollmächtigten der Beklagten ausweislich des Zustellungsvermerkes am 12.5.2010 zugestellt worden. Mit Schreiben vom 18.5.2010 baten die Prozessbevollmächtigten der HUK-VN um Nachsicht, wenn der festgesetzte Betrag nicht pünktlich eingehen würde, das wäre dann banktechnisch begründet. Von Zinsen war in dem Schreiben keine Rede, obwohl auch die tituliert sind. Der Prozessbevollmächtigte des klagenden Sachverständigen hat mit Schreiben vom 26.5.2010 unmißverständlich darauf hingewiesen, dass bei nicht fristgerechter Zahlung die Zwangsvollstreckung betrieben wird. In dem letzteren Fall merkt die VN der HUK-Coburg, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, bei was für einer Versicherung sie versichert ist.

Man muss insoweit festhalten, dass die HUK-Coburg ihre VN in einen Rechtsstreit treibt, der Kosten von sechsfacher Höhe der Klageforderung verursacht. Zu den festgesetzten Kosten des Klägers, die seine eigenen Anwaltskosten sowie Gerichtskosten enthalten, kommen noch einmal rund 100,– € für die Anwaltskosten der Beklagten. Mithin hat der Prozess bei einem Streitwert von 199, 66 € knapp 1.200,– € gekostet. Augenscheinlich geht es der hinter der Beklagten stehenden Haftpflichtversicherung gar nicht um die gekürzten Sachverständigenkosten, sondern darum den Sachverständigen F. zu disziplinieren, was allerdings böse ins Auge ging. Mit dieser Methode kann man auch Versichertengelder bzw. Gelder der Versichertengemeinschaft, wie die HUK-Coburg gerne in Schriftsätzen vortragen läßt, in den Sand setzen.

Zum anderen hat auch die HUK-Coburg ihre Versicherten so rechtzeitig von Zahlungsverpflichtungen aus Rechtsstreiten, die sie verursacht hat, freizustellen, dass es einer Zwangsvollstreckung nicht bedarf. Die Zahlung des Betrages von knapp 1.100,– € dürfte für die hinter der Beklagten stehenden Haftpflichtversicherung doch ein leichtes sein, denn in der Zeit des Prozesses hat sie mit Sicherheit durch Sachverständigenkostenkürzungen das mehrfache dieser Summe eingespielt. Warum also diese Verzögerung? Diese Frage kann man nur so beantworten, dass der genannte Sachverständige auf HUK-Kurs gebracht werden soll. Offensichtlich handelt es sich um ein „schwarzes Schaf“ unter den Sachverständigen, wie kürzlich ein von der HUK beauftragter Rechtsanwalt an das Gericht in Südwestdeutschland schrieb. Es gäbe unter den Sachverständigen schwarze Schafe, die überhöhte Kosten abrechnen würden. Dass es sich bei den Sachverständigenkosten um notwendige Rechtsverfolgungskosten handelt, die erforderlich i.S.d. § 249 BGB sind, hat sich offenbar trotz mehrerer BGH-Urteile noch nicht bis Coburg durchgesetzt.

Fazit: Was lernen wir aus diesem Rechtsstreit und seiner Kostenfestsetzung? Es gibt eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Sitz in Coburg, die propagiert zwar immer, wirtschaftlich im Sinne der Versichertengemeinschaft zu handeln und zu regulieren, das Gegenteil wird von ihr jedoch tagtäglich, wie dieser Blog hier zeigt – und wie das heute geschilderte Verfahren zeigt – vorgeführt. Damit den Versicherten dieser Versicherung gezeigt wird, in welcher Versicherung sie vermeintlich gut versichert sind, kann nur empfohlen werden, die Schädiger direkt vor Gereicht in Anspruch zu nehmen. Nur so erfahren sie, dass ihre Versicherung nur unzureichend den angerichteten Schaden reguliert hat und sie die Versicherten in einen Prozess hineinziehen, den sie gar nicht wollen.

Was sagt ihr?

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

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5 Antworten zu HUK-Coburg muss für einen Sachverständigenhonorarstreit um 199,66 € Kosten an Gericht und Klägeranwalt in Höhe von 1.087,78 € nebst Zinsen zahlen.

  1. Friedhelm S. sagt:

    Wie ich heute schon einmal in einem Kommentar angegeben habe, lernt es die HUK-Coburg nicht oder sie will nicht lernen. Wer nicht lernen will, muss fühlen und spüren. Es tut der HUK-Coburg zwar nicht weh, rd. 1200 Euro für einen verlorenenen Prozess um noch nicht einmal 200 Euro zu zahlen. Den zunächst gekürzten knapp 200 Euro stehen nunmhr der Urteilsbetrag von knapp 200 Euro und titulierter Anwaltskosten von 39 Euro und Kosten von rund 1200 Euro gegenüber. Jeder Privatmann hätte spätestens bei dem zweiten verlorenen Rechtsstreit überlegt, in Zukunft die Schadensregulierung korrekt vorzunehmen. Die HUK-Coburg scheint das nicht tun zu müssen, obwohl allein hier im Blog in der Urteilsliste über 1000 Urteile gegen die HUK-Coburg und deren VN gelistet sind. Na, dann gute Nacht Deutschland.

  2. Andreas sagt:

    Ich gehöre auch zu den schwarzen Schafen, habe aber ein weißes, äh reines, Gewissen.

    Ist doch nett für den VN, dass er trotz Prämienzahlung jetzt noch einen Schlag obendrauf zahlen darf. Hoffentlich merkt er sich das gut und kündigt nun ob des Schadenfalles seiner lieben HUK.

    Grüße

    Andreas

  3. Friedhelm S. sagt:

    Hi Andreas,
    dann sind die schwarzen Schafe nur verkleidete Schafe mit weißem Fell. Schafe mit weißem Fell sind normal. Also sind schwarze Schafe verkleidete normale Schafe, äh mit reinem Gewissen. Ich habs doch immer gewußt, das ganze Getue der HUK-Coburg mit den schwarzen Schafen ist Bauernfängerei mit Hirngespinsten!
    Diesen Bericht sollte Captain-Huk im Herbst wiederholen, damit den HUK-Versicherten der Wechsel von der Holzklasse in die Plüschklasse leichter fällt.
    MfG
    Friedhelm

  4. rgladel sagt:

    Naja, ähnliche Argumentationen kenne ich im Bezug auf Glasreparaturen, da sind Betriebe die auf Supermarktplätzen oder an Waschstraßen ihre Dienste anbieten auch schwarze Schafe, die man bekämpfen muss, auch gerne mal mit Hilfe der Dekra. Ist noch nicht lange her, da waren WINTEC und Junited auch dort anzutreffen.

    Da schreibt mir auch mal eine Sachbearbeiter einer Versicherung, dass ihm von einem Tauschbetrieb eine Teilerstattung der Selbstbeteiligung angeboten worden ist und manch eine Kfz-Werkstatt rechnet mal schnell eine Karrosseriereparatur als Scheibentausch ab. Alles böse böse schwarze Schafe, nur gut, dass es die bei den Versicherungen nicht gibt, die zahlen immer korekt und schnell und versuchen niemals Geschädigte um ihr Recht zu prellen.

    Spaß beiseite: Image ist Sache der Marketing Abteilung, die bügelt das aus. Verusacht zwar Kosten, aber was soll’s.

    Rechtsstreit ist Sache der Rechtsabteilung, interessiert die Schadenabteilung nicht.

    Schadenabteilung spart Geld.

    Ich empfehle ein Audit bei der Dekra, gehört zur Zertifizierung, da werden genau diese Probleme ausgebügelt, dann muss in der Zukunft keine teure Werbekampagne die Fehler der Schadenregulierung beheben und die Rechtsabteilung knallt kein Geld für sinnlose Prozesse raus. Wie war das noch: „Warum versichert die HUK-Coburg so fair und günstig?“ Könnte man sogar erreichen, dass dieser Spruch stimmt.

  5. Willi Wacker sagt:

    Hi Andreas,
    dass du auch ein schwarzes Schaf sein sollst, davon habe ich gehört. Hat das nicht der Anwalt der HUK-Coburg in seinem Schriftsatz so angeführt?
    Dann stellt sich umgekehrt die Frage, was ist denn die HUK-Coburg? Das schwarze Schaf unter den Versicherern?
    Da fällt mir das Sprichwort ein, dass man nicht mit Steinen werfen sollte, wenn man selbst im Glashaus sitzt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

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