Hier ein Schreiben der HUK Coburg Versicherung vom 22.05.2014 an den Versicherungsnehmer der HUK, nachdem der Sachverständige den Kunden der HUK um Erstattung des rechtswidrig gekürzten Sachverständigenhonorars „gebeten“ hatte:
Sehr geehrter Herr … ,
das uns übersandte Schreiben des Sachverständigenbüros … .
Wir bitten hier ausdrücklich der Zahlungsaufforderung keine Folge zu leisten und uns unverzüglich zu informieren, sobald Ihnen ein Mahnbescheid/Klage (s..beigefügtes Schreiben) zugeht, damit dann von hier aus die nötigen Schritte in die Wege geleitet werden können.
Bei dem Ihnen übermittelten Schreiben handelt es sich um die übliche Vorgehensweise des Sachverständigen, um zum einen den Versicherungsnehmer zu verunsichern und zum anderen den Versicherer in Misskredit zu bringen, um die aus unserer Sicht überhöhte Forderungen gegenüber dem Versicherungsnehmer durchzusetzen.
Wir verweisen hier nochmals ausdrücklich darauf, dass die Kosten eines möglichen gerichtlichen Verfahrens von hier aus übernommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG
P. (Sachbearbeiterin)Anlage
Aus dem Schreiben kann man sehr gut die Hilflosigkeit der HUK erkennen, wie man der neuen Strategie der Geschädigtenseite – die Inanspruchnahme des Schädigers nach rechtswidrigen Kürzungen durch den Versicherer – etwas entgegen setzen will. Sofern sich der VN der HUK jedoch etwas kundig macht, z.B. hier oder hier, wird er recht schnell erkennen, dass seine „Pfefferminzia“ mit ihrer verqueren Rechtsauffassung schon mehrere tausend mal Schiffbruch erlitten hat und er in einem Prozess wohl für die Interessen seiner Versicherung aufs Neue „verheizt“ werden soll. Sofern er jedoch HUK-hörig sein sollte, kommt die Erkenntnis dann eben etwas später durch ein entsprechendes Gerichtsurteil.
Anstatt spätestens jetzt den klugen Rückzug anzutreten, zieht es die HUK offensichtlich vor, zuerst einmal die Eskalationsstufe zu erhöhen? Damit dürfte der Kunde am Ende „futsch“ sein?
Der Brüller in dem Schreiben ist aber die Formulierung „in Misskredit bringen“. Unabhängig davon, dass man einen Versicherer nicht in Misskredit bringt, wenn man eine korrekte Schadenregulierung einfordert, stellt sich folgende Frage: Was kann man bei der HUK eigentlich noch „in Misskredit bringen“, nachdem die Spatzen das desolate Regulierungsverhalten der HUK schon seit vielen Jahren von den Dächern pfeiffen?
By the way:
Wenn hier einer durch ein Schreiben in Misskredit gebracht wird, dann ist es höchstens der Kfz-Sachverständige gegenüber dem VN der HUK. Demzufolge dürfte hier der Sachverständige gegenüber der HUK einen Anspruch haben auf Unterlassung geschäftsschädigender Äußerungen auf Grundlage des UWG?
Bei der Strategie dieses (renommierten) Sachverständigen handelt es sich tatsächlich um die „übliche Vorgehensweise“, da der SV durch die HUK & Co. gekürztes Sachverständigenhonorar inzwischen grundsätzlich beim Schädiger geltend macht. Warum sollte er sich auch unnötig mit einem notorischen Schadensverweigerer verausgaben, wenn es einen wesentlich solideren Weg gibt? Sowohl Schädiger wie auch seine Versicherung sind Gesamtschuldner des Schadensereignisses. Das bedeutet: Sofern der eine nicht bezahlen will oder kann, muss eben der andere ran.
Die Kostenzusage der HUK für den VN beim Rechtsstreit erscheint vordergründig zwar „beruhigend“. Was die HUK aber hier elegant umschifft ist die Tatsache, dass auf der Kappe des Schädigers prozessiert werden soll. Letztendlich fängt also der Versicherungsnehmer der HUK das Urteil ein, so dass dessen Kreditwürdigkeit gefährdet ist.
Eines ist auch noch interessant. Bei der HUK gibt es offensichtlich doch noch reale Ansprechpartner/Sachbearbeiter(innen)? Zumindest für die eigenen Kunden. Geschädigte hingegen müssen sich stets nur mit dem anonymen „Schadenteam“ herumärgern.
Wie man (intern) so hört, sind die HUKianer inzwischen richtig sauer, wenn man deren Versicherungsnehmer in Anspruch nimmt. Ein weiterer Beleg dafür, dass wir uns genau auf dem richtigen Weg befinden und Motivation dafür, die Sache konsequent auszuweiten. Das heißt, nicht nur bei Kürzungen des Sachverständigenhonorars, sondern bei allen rechtswidrigen Kürzungen wie z.B. bei der fiktiven Abrechnung, Beilackierung, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Personenschäden, Restwertproblematik usw…
Außerdem ist es das einzige Mittel, mit dem man das rechtswidrige Schadenmanagement vieler Versicherer erfolgreich bekämpfen kann. Der Griff ins Eingemachte = Entzug von Prämieneinnahmen durch unzufriedene (scheidende) Kunden. Die „Strategen“ der Versicher verstehen in der Regel nur eine Sprache – und das ist die Sprache des Geldes.
Die HUK ist aber auch ein typisches Beispiel für die allgemeine Schnäppchenjägermentalität, die sich in den letzten Jahren in Deutschland breit gemacht hat. Eine rigorose Billigprämienstrategie, mit der in den letzten Jahren neue Kunden „eingesammelt“ wurden, zum Preis einer rigiden und desolaten Schadenregulierung?
„Marktführer“, ui toll! Fragt sich nur, „Marktführer“ für was? „Marktführer“ für perfides Schadenmanagmement?
Wer billig kauft, kauft meist zweimal. Ist eine altbekannte Weisheit und trifft auch hier den Nagel voll auf den Kopf.
Wer sich billig oder unzureichend Haftpflicht versichert, muss auch damit rechnen, dass er im Schadensfall zur Kasse gebeten wird und am Schluss die Zeche selbst bezahlen muss. Bei den Kürzungen des Sachverständigenhonorars geht es ja meist nur um „Kleingeld“ in Höhe von 50, 60 oder 70 Euro. Was passiert aber, wenn eine zahlungsunwillige Versicherung bei einem „Großschaden“ quersteht und der Geschädigte den Schädiger in Anspruch nimmt? Beispiele zur jahrelangen Regulierungsverschleppung umfangreicher Personenschäden durch die Versicherer gab es ja schon einige in den Medien. Insbesondere der „ehemalige Marktführer“ stand hierbei schon des öfteren in der Kritik. Sofern sich hierbei der Geschädigte beim Schädiger bedient, kann der eine oder andere brave Bürger wohl „das Buch zu machen“ und Insolvenz anmelden oder die Schlüssel für sein Haus und den Fuhrpark gleich dem Geschädigten in die Hand drücken?
Versicherer, die bereits bei Kleinbeträgen taktische Regulierungsspielchen veranstalten und den Schadensersatz rechtswidrig kürzen oder verweigern, würde (werde) ich meiden, wie der Teufel das Weihwasser.
Bitte sämtliche Kürzungsschreiben, Prüfberichte usw. an die Captain HUK Redaktion schicken. Irgendwann ist „D-Day“!
Siehe auch:
Captain-HUK-Beitrag vom 08.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 15.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 24.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 30.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 10.07.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 01.08.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 20.08.2014
Sehr geehrter Herr Hans Dampf,
für diesen Beitrag kann man Ihnen nur gratulieren.
Absolut sachlich und folgerichtig haben Sie das „armselige“ Schreiben der Sachbearbeiterin der HUK-Coburg, namentlich genannt, im Gegensatz zum anonymen Schadensteam, interpretiert.
Auch der BGH musste bereits feststellen, dass sich die besagte Coburger Versicherung vor Gericht drückt und ihre Versicherungsnehmer vor den Kadi ziehen läßt (vgl. BGH VI ZR 225/13).
Der Kampf um die Sachverständigenhonorare wird von Seiten der Versicherer bewußt auf dem Rücken der Versicherungsnehmer bzw der mitversicherten Fahrer ausgetragen.
Die HUK-Coburg und andere nehmen die eigenen Versicherungsnehmer in „Geiselhaft“, um ihre kruden Ideen des Schadenmangements durchsetzen zu können.
Warum sind die Geschädigten eigentlich nicht schon Ende des letzten Jahrtausends, als die groß angelegten Schadenskürzungen begannen, auf diese glorreiche Idee mit der Inanspruchnahme des Schädiger wegen des Restbetrages gekommen? Die Lösung lag doch im Gesetz. Fahrer, Halter und Versicherer haften als Gesamtschuldner! Mit dem Wort „Gesamtschuldner“ ist eigentlich schon alles gesagt. Wenn einer von denen nicht alles zahlen will oder kann, dann muss eben der andere den Rest bezahlen. Das ist eben Sinn und Zweck des Gesamtschuldnerverhältnisses.
Das musste nur mal so gesagt werden.
was ist „(s.beigefügtes Schreiben)“??
DAS würde ich gerne lesen!
Darin steht wahrscheinlich eine bitterböse Schmähung und Verunglimpfung des SV.
@ Hans Dampf
„Bei dem Ihnen übermittelten Schreiben handelt es sich um die übliche Vorgehensweise des Sachverständigen, um zum einen den Versicherungsnehmer zu verunsichern und zum anderen den Versicherer in Misskredit zu bringen, um die aus unserer Sicht überhöhte Forderungen gegenüber dem Versicherungsnehmer durchzusetzen.“
Hei Hans Dampf,
wenn sich die Huk-Coburg mit diesem Schreiben nicht mal die Finger verbrennt. Was passiert, wenn der Prozess gegen den Schädiger (hier in diesem Fall: VN der Huk-Coburg) gewonnen wird und dieser kosten- und auslagenpflichtig und verzinslich verurteilt wird, den von der Huk-Coburg gekürzten Betrag zu zahlen? Dann hatte die Sachbearbeiterin der Huk-Coburg mit ihrem Schreiben schlichtweg Nonsens geschrieben. Die Huk hätte sich das Porto sparen können.
Wenn der VN den Rechtsstreit verliert, dann ist der aber richtig verunsichert. Das Schreiben des Geschädigten auf Ausgleich des Restbetrages war dann nur eine kleine Verunsicherung im Gegensatz zu der ausgesprochenen Verurteilung durch das Gericht. Dann hat doch – gelinde gesagt – die Huk-Coburg gelogen. Die Forderung des Geschädigten war dann doch berechtigt. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass die Kürzung der Huk-Coburg rechtwidrig war. Dann ist der VN aber umsomehr verunsichert. Wichtig ist daher, dass der VN von dem Urteil erfährt, wenn es zu einer Verurteilung kommt. Von sich aus informiert die Huk-Coburg sicherlich ihren VN nicht. Aber der von der Huk-Coburg beauftragte Anwalt muss von sich aus den Mandanten, in diesem Fall der VN der Huk-Coburg, über das Ergebnis des Rechtsstreites informieren und zumindest die vom Gericht mitübersandte Abschrift des Urteils – üblicherweise sogar eine begaubigte Abschrift – dem VN übersenden. Auf die Einhaltung dieser standesrechtlichen Richtlinie sollte geachtet werden.
Wer wen in Misskredit bringt, hat die bisherige Rechtsprechung der Obergerichte gezeigt. OLG Naumburg, LG Düsseldorf , OLG Celle und andere haben doch mit ihren Urteilen gezeigt, dass die Versicherer die Sachverständigen in Misskredit gebracht haben. Die Folge war allerdings, dass die Versicherer Unterlassungsurteile einkassieren mussten. Die Huk-Coburg sollte daher mal die Kirche im Dorf lassen.
Die Inanspruchnahme der Schädiger persönlich ist ein scharfes Schwert gegen die Versicherer, die meinen, immer noch die Schadensregulierung nach Gutsherrenart betreiben zu können. Wenn der „Gutsherr“ nicht will, dann muss eben der Schädiger persönlich vor den Richter! So einfach.
Grüße aus Oberfranken
gerade gefunden:
youtube.com „Das Ernste Folge 1“ ab Zeitindex 13:20 :“Versichern heisst verdrehn“
Zur vermuteten Absicht, „den Versicherer in Mißkredit zu bringen“.
Verehrte Herrschaften in Coburg, man sollte zuerst einmal gründlich nachdenken, bevor man sich entschließt, einen solchen Schmarren seinen Versicherten anzubieten.
-Da sind es mal wieder die Anderen, die nicht verstehen, wie wir handeln und für Dich, hochgeschätzter Versicherungsnehmer, übernehmen wir sogar noch die Prozeßkosten und stellen Dir einen erfahrenen Rechtsanwalt zur Seite. Dass wir uns selbst in Mißkredit gebracht haben, vermögen wir nicht zu erkennen und halten das auch für ein ehrabschneidendes Gerücht, denn wir in Coburg pflegen nicht nur Tradition, sondern sind auch bemerkenswert freigiebig, wenn es um gemeinsam zu vertretende Ziele geht. Deshalb sind wir ja gerade auch Ihre HUK-Coburg, wenn Sie wissen, was wir meinen.-
Logopäde
Also Logopäde,
in einer mißlichen Situation Werbung, die ankommt, zu verbreiten, kannst Du mit Sicherheit weitaus besser, als die Strategen der HUK-Coburg. Es wäre sehr schade, wenn die Dich abwerben würden, denn Geld stinkt nicht. Dennoch glaube ich, dass DU nicht verführbar bist. Weiterhin deshalb eine gute Zusammenarbeit.
Klaus
Ja. Und deshalb „schont“ die HUK-Coburg seit jeher die Geldbeutel der Versicherten und verkriecht sich anschließend hinter einem Schild…