K. Th. zu Guttenberg und die x29080000496-Grenzen im Urheber-Strafrecht?

Die Tagesschau führte ein Interview mit Frank Bräutigam

Frank Bräutigam (Jahrgang 1975) ist promovierter Jurist. Er arbeitet seit 2006 in der Rechtsredaktion des SWR. Seit dem 1. Dezember 2010 ist er als Nachfolger von Karl-Dieter Möller Redaktionsleiter und ARD-Rechtsexperte.

zur Plagiatsaffäre K. Th. zu Gutenberg.

Rechtliche Konsequenzen der Plagiatsaffäre

„Hohe Hürden für Guttenberg-Anklage“

Mit einem Großen Zapfenstreich verabschiedet die Bundeswehr heute den zurückgetretenen Verteidigungsminister Guttenberg. Die juristische Aufarbeitung der Affäre beginnt gerade erst. Im Interview mit tagesschau.de erklärt ARD-Rechtsexperte Bräutigam, welche Ermittlungen Guttenberg fürchten muss.

Nach dem Großen Zapfenstreich folgt die juristische Aufarbeitung der Affäre. Doch ob die Staatsanwaltschaft Hof nach Beendigung ihrer Ermittlungen Anklage erheben wird, scheint wohl schon jetzt mehr als fraglich zu sein. Weil keiner, dessen Urheberrechte verletzt wurden, Anzeige erstattet hat, käme es darauf an, ob die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejahen werde.

Bräutigam: Voraussetzung für die Entscheidung, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, ist, dass ein Strafantrag der Urheber vorliegt, von denen kopiert wurde. Bislang ist das wohl nicht der Fall. Deswegen ist für eine Anklage eine andere, besonders hohe Hürde zu überspringen: Die Staatsanwaltschaft müsste ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejahen. Wenn sie das nicht tut, ist der Fall strafrechtlich erledigt.

tagesschau.de: Wann wäre dieses öffentliche Interesse gegeben?

Bräutigam: Das öffentliche Interesse wird zum Beispiel dann bejaht, wenn ein erheblicher Schaden für das Urheberrecht droht. In der Praxis wurde das bislang eher selten bejaht. Es geht dabei nicht um ein öffentliches Interesse in dem Sinne, dass die Medien viel berichtet haben und die Öffentlichkeit das Thema spannend findet. Sondern es geht um ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, also daran, dass genau dieses Verhalten auch bestraft werden muss. Das ist ein großer Unterschied.

Quelle: tagesschau.de, alles lesen >>>>>>>

Für uns stellen sich aus meiner Sicht vordergründig 3 Fragen:

  • Wie oder was hat die in ihren Rechten hintergangenen bewogen, bisher keine Strafanzeige zu erstatten?
  • Sind wir hier der Ansicht, dass bei einer Verfahrenseinstellung ein erheblicher Schaden für das Urheberrecht besteht?
  • Bejahen wir Frage 2 – ob und wie gedenken wir als Öffentlichkeit sodann, unser Interesse – Urheberrechtschutz der Fotodokumentation in Kfz.-Schadengutachten – im Interesse Unfall geschädigter – öffentlich darzustellen.
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9 Antworten zu K. Th. zu Guttenberg und die x29080000496-Grenzen im Urheber-Strafrecht?

  1. Willi Wacker sagt:

    Dieser Beitrag hat aber auch gar nichts mit Haftpflicht-Unfall-Kasko zu tun. Was soll das also?
    Das Niveau bei CH droht zu sinken.

  2. R.G. sagt:

    Also Willi Wacker,

    nun mal langsam mit den jungen Pferden und nicht so massiv, ohne vorher in Ruhe zu überdenken, warum Virus gerade diesen Beitrag hier eingestellt hat.

    Es geht auch in diesem Beitrag um Urheberrechte, beurteilungsrelevante Straftatbestände und um die richtige Herausstellung vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses. Also ein kleiner Denkanstoß und Wegweiser zu solchen Punkten und in dafür entscheidungsheblichen Fragen.

    Daran ist nun absolut nichts zu kritisieren.Ich habe den Eindruck, dass derzeit die Toleranzschwelle bei einigen Mitstreitern sehr niedrig liegt und auf diesen Luxus sollten wir gern verzichten können.

    Es ist wohl zweckmäßiger hier zunächst einmal von der Frage auszugehen, was den gut und nützlich an einem solchen Beitrag sein könnte, um den Verfasser auch zu weiteren Beiträgen motivieren zu können, denn wir sehen doch hoffentlich alle, wie wichtig es ist, die Kräfte und das Ideenpotential zu bündeln und das ist unsere Stärke, die – wie Sie selbst wissen – bisher sehr erfolgreich war.
    Also weiter so und nicht in Problemen, sondern in Lösungen denken, denn wenn wir´s nicht probieren, tun wir´s nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    R.G.

  3. Gottlob Häberle sagt:

    @ Willi Wacker,

    lieber Willi, auch ich finde an dem Beitrag von Virus nichts verwerfliches.

    So zeigt der Beitrag doch deutlich auf, dass das moralische Verhalten nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch in den höchsten Politikerriegen fragwürdig erscheint. Bleibt abzuwarten wie sich die Judikative verhält. So kann man auch in dieser Angelegenheit einiges zwischen den Zeilen lesen.

    Ich darf daher an Dich appellieren auch Beiträge anderer Autoren zu tollerieren, gerade damit das Niveau in CH nicht abfällt. Immerhin trägt Virus – wie auch Du selbst – regelmäßig mit sehr lesenswerten Beiträgen zum Gelingen von CH bei.

    Weitläufig geht dieser Beitrag auch nicht an der Sache vorbei, sondern beschäftigt sich ebenfalls mit dem – m. E. höchst interessanten Thema – „Urheberrecht“.

    Beste Grüße aus dem Wilden Süden
    Gottlob Häberle

  4. RA Schepers sagt:

    Ich schließe mich Willi Wacker an. So mancher Beitrag entfernt sich etwas sehr weit vom eigentlichen Thema des Blogs.

    Urheberrecht ist interessant. „Weitläufig geht dieser Beitrag auch nicht an der Sache vorbei“ (Gottlieb Häberle).

    Schalke 04 und Felix Magath sind auch interessant. Und das Thema geht weitläufig auch nicht an der Sache vorbei. Immerhin geht es da ja auch irgendwie um die Erfüllung irgendwelcher Pflichten. Trotzdem hat das hier nichts zu suchen.

    Gelegentlich verweise ich in meinen Schriftsätzen auf captain huk. Man stelle sich vor, ein mit Verkehrsunfällen betrauter Richter nimmt sich mal die Zeit, bei captain huk reinzuschauen. Und dann ließt er etwas von der Doktorarbeit zu Guttenbergs…

  5. Hunter sagt:

    @ RA Schepers

    Wenn der Richter in Irgendwo sich mit irgend einer Urheberechtsverletzung der Versicherungen herum schlagen muss, wird auch dieser Beitrag bei CH den Horizont erweitern. Denn Urheberrecht ist nun mal Urheberrecht. Sämtliche Erkenntnisse, die man daraus gewinnen kann, sind verwert- und ggf. übertragbar. Daraus ergibt sich eine Rechtsprechung mit Weitblick.

    Zeigt doch auch die Guttenberg-Geschichte, wie genau die Urheberrechte (auch von Schriftstücken!!) zu beachten sind und welche strafrechtlichen Folgen sich daraus ergeben können. Vor allem zeigt der Beitrag, dass der Verletzte sich selbst um die strafrechtliche Verfolgung kümmern muss. Alles wichtige Positionen zur Eindämmung von Restwerten aus der Restwertbörse, die von vielen Rechtsanwälten bisher nicht oder kaum verfolgt wurden. Strafanträge sind ja nur ungeliebtes Beiwerk, bei dem kaum etwas zu verdienen ist? „Aktive Beratung“ der Rechtsanwälte für die Sachverständigen in Sachen Urheberrecht gibt es im Regelfall nicht, weil viele Rechtsanwälte von dieser Thematik bzw. der strategisch richtigen Rechtsverfolgung (noch?) keine Ahnung haben. Und einige, die insbesondere das „finanzielle Potential“ erkannt haben, sind meist nicht ausreichend belesen.
    Inhalte der Guttenberg-Problematik kann man ohne weiteres 1 zu 1 für die Urheberrechtsverletzungen der Versicherungen übernehmen. Erfreut von solchen Beiträgen ist natürlich nur der, der etwas vom Urheberrecht versteht und/oder etwas über den Tellerrand hinaus sehen kann – oder will?

    Es gibt übrigens noch eine weitere Erkenntnis aus der Guttenberg-Affäre mit Interesse für die gesamte Internet-Gemeinschaft. Auch bei Internetbeiträgen mit „Fremdinhalten“ ist peinlichst genau auf die Herkunft nebst Angabe der Quelle zu achten – auch bei Übernahme von Inhalten öffentlicher Stellen. Pressemitteilungen gehören ebenso dazu! Da gibt es noch ein gewaltiges Defizit bei vielen Internet-Schreibern. Betroffen davon sind, wer hätte das gedacht, auch viele Rechtsanwälte.

    Urheberrechtsbeiträge bringen generell wichtige Erkenntnise, die man deshalb nicht oft genug multiplizieren kann!

    Interessant ist aber auch das stetige Ringen darüber, was für Captain HUK nun gut sein soll oder nicht. Kaum hat sich irgend eine Plattform etwas etabliert, schon kommen die Kritiker und „Bewerter“ überall aus der Hecke und versuchen irgend einen Einfluss zu nehmen. So weit mir bekannt, ist Captain HUK eine kostenlose Plattform ehrenamtlicher „Schwerarbeiter“. Die Inhalte kann man lesen, wenn man will, man kann es aber auch lassen = „Pressefreiheit“ des Lesers. Jegliche Diskussion darüber, was eine kostenlose Plattform leisten soll oder muss ist demzufolge völlig neben der Sache.

    Captain HUK scheint Ihnen offensichtlich zu nützen, wenn Sie die Plattform (sogar bei Gericht) weiter empfehlen? Sind Sie auch aktiv am Erfolg der Plattform beteiligt oder nur in Sachen „meckern“ unterwegs, sofern die jeweilige Darstellung den gewünschten Vorstellungen nicht entspricht?

  6. Gottlob Häberle sagt:

    @ RA Schepers,

    “Weitläufig geht dieser Beitrag auch nicht an der Sache vorbei” (Gottlieb Häberle)“.

    Wenn Sie so lesen wie Sie Schreiben wundert es mich nicht dass Sie das Thema Urheberecht nicht verstehen. Mein Name ist Gottlob und nicht Gottlieb Häberle. So viel Ehrenkäse muss schon sein.

    „Schalke 04 und Felix Magath sind auch interessant. Und das Thema geht weitläufig auch nicht an der Sache vorbei. Immerhin geht es da ja auch irgendwie um die Erfüllung irgendwelcher Pflichten“.

    Aua, jetzt wirds aber komisch?

    „Man stelle sich vor, ein mit Verkehrsunfällen betrauter Richter nimmt sich mal die Zeit, bei captain huk reinzuschauen. Und dann ließt er etwas von der Doktorarbeit zu Guttenbergs…“.

    Jetzt stelle man sich mal vor, der Richter versteht das Urheberrecht und weiß es womöglich noch richtig in die Praxis der Schadenregulierung umzusetzen?
    Dann dürfte das Thema Restwertbörse bald makulatur sein.

    Ansonsten ist den Ausführungen von Hunter nichts hinzuzufügen.

    Grüße aus dem Wilden Süden
    Gottlob Häberle

  7. sachverständige sagt:

    „Nun ist aber mal Gutt hier“ (stammt auch nicht von mir, kam als SMS am 1.3.11 auf meinem Handy im Ausland von zuhause als Nachricht bei mir an).

  8. Netzfundstück sagt:

    Nachdem schon mehrfach zu lesen war, dass noch immer kein in seinen Rechten Verletzter Strafanzeige gegen Herrn zu Guttenberg gestellt hat, Herr zu Guttenberg daher wohl nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müsse, schneit es nun doch einen Rechtswissenschaftler mit rechtlichem Gewissen zu geben.

    Zitat: „Derzeit läuft es nicht gut für Guttenberg: Denn ein durch das Plagiat des Ex-Ministers Geschädigter will nun selbst Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung bei der Staatsanwaltschaft Hof stellen. Das bestätigte das Plagiatsopfer, das anonym bleiben möchte, SPIEGEL ONLINE. Es handelt sich dabei um einen der Autoren, von denen Guttenberg in seiner Doktorarbeit abgeschrieben hatte, ohne die Stellen als Zitat zu kennzeichnen.“

    Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,756536,00.html

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