KFZ-Schadensteuerung – das Kartell der Rechnungsdrücker formiert sich?! – Neues von der ARGE Innovation Group

Bevor ich auf das Neueste von der Stuttgarter Schadensteuerer Innovation Group, nachzulesen bei autohaus-online,  komme, möchte ich auf ein EuGH-Urteil in Sachen Kartellrecht hinweisen:

Unzulässige Maßnahmen gegen nicht dem Kartell angehörende Wettbewerber

Die Tätigkeiten des Kartells auf dem genannten Markt bestanden in der unmittelbaren und mittelbaren Festsetzung der Verkaufspreise oder sonstiger Geschäftsbedingungen, der Aufteilung von Märkten insbesondere durch die Zuteilung von Kunden und abgestimmten Maßnahmen (mengenmäßige Beschränkungen, Preiserhöhungen und Boykottmaßnahmen) gegen nicht dem Kartell angehörende Wettbewerber. Die Mitglieder dieses Kartells kontrollierten mehr als 90 % des Marktes des Europäischen Wirtschaftsraums.

aus

EuGH: Geldbußen wegen Teilnahme an Kartell gerechtfertigt

Gerichtshof bestätigt fehlerfreie Beurteilung des Gerichts erster Instanz hinsichtlich des Grundsatzes der individuellen Bestrafung der Unternehmen

Von der Kommission verhängte Geldbußen gegen mehrere Unternehmen auf dem Markt für elektrotechnische und mechanische Kohlenstoff- und Graphitprodukte wegen der Teilnahme an einem Kartell, wurden zurecht erteilt. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.

Mit Entscheidung vom 3. Dezember 2003 verhängte die Kommission Geldbußen in einer Gesamthöhe von 101,44 Mio. Euro gegen das französische Unternehmen Le Carbone-Lorraine (43,05 Mio. Euro) sowie mehrere deutsche Unternehmen, darunter SGL Carbon (23,64 Mio. Euro), wegen Teilnahme an einem Kartell in einem Zeitraum von Oktober 1988 bis Dezember 1999 auf dem Markt für elektrotechnische und mechanische Kohlenstoff- und Graphitprodukte. Diese Produkte werden in vielfältigen Bereichen (Industrieerzeugnisse, Bahnanlagen, Konsumgüter) zur Übertragung von elektrischem Strom in und aus Elektromotoren eingesetzt.

Quelle: kostenlose-urteile.de, alles lesen: >>>>>>>>>>>

680 Werkstätten von 1200?, wer weiß es genau?, sollen beabsichtigen, die neu ausgehandelten Schadenssteuerungs-Verträge mit der Innovation Group zu unterschreiben?

Erste Entscheidungen sind gefallen

Der Juli wird für den Stuttgarter Schadensteuerer Innovation Group, die Vertreter der „Arbeitsgemeinschaft Innovation Group Partnerwerkstätten“, kurz ARGE-IG, und deren Regionalvertreter noch ein arbeitsreicher Monat werden. Schließlich geht es aktuell um den letzten Feinschliff zu den neuen Partnerverträgen, die noch in diesem Monat unterschriftsreif an die 680 Werkstätten ausgehen und rückwirkend ab 1. Juli gelten sollen.

Sieben Kernpunkte vereinbart

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7. Der „ReparaturServiceDirekt“ wird auf freiwilliger Basis eingeführt. Die Teilnahme wird sich aber positiv auf die Vermittlungszahl auswirken, denn es ist ganz klar eine essentielle Forderung der Versicherer, alle Reparaturen zum gleichen Preis über den gleichen Prozess abzuwickeln. Diese Position war in der Beiratssitzung nicht diskutabel. Vielmehr verfährt z.B. die Württembergische in ihrem Kerngebiet bereits mit 70% ihrer Partnerwerkstätten genau so. Im Vertrag wird also nur das manifestiert, was schon seit langem von vielen Werkstätten praktiziert wird. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass IG nur noch 44% der Schäden wirklich frei steuern kann. Beim Rest wird bereits von den Versicherern vorgegeben, wohin der Schaden zu lenken ist.

Regionalvertreter fürchten „Dammbruch“

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In der anschließenden Diskussion, bei der keine Vertreter von IG mehr dabei waren, ging es insofern deutlicher zur Sache, als vor allem der „ReparaturServiceDirekt“ sehr kritisch gesehen wurde. Dabei hatte sich die Kritik allerdings nicht unbedingt an den unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen für die Betriebe entzündet, da letztere durch den vereinbarten Kompromiss weitgehend abgefedert werden. Vielmehr wurde eine gewisse „Dammbruchwirkung“ mit Folgen für die ganze Reparaturbranche bedauert. Auf der anderen Seite gab es die Meinung, dass Schadensteuerung einfach als Realität hinzunehmen sei, die Direktkundenregelung schon seit langem von vielen gelebt werde und man sich als Betrieb jetzt – im Gegensatz zum vorigen Vertrag – frei entscheiden könne, ob man an diesem „ReparaturServiceDirekt“ teilnehme oder nicht.

Quelle: autohaus.de, alles lesen: >>>>>>>>>>

Schaufelt man so am eigenen Grab?  Wie lange es dauern wird, bis die durch die Versicherungswirtschaft ausgezehrten Reparaturbetriebe auf dem Sterbebett liegen werden, bleibt abzuwarten. Es sei denn, diejenigen, die sich der Schadensteuerung durch die Versicherungswirtschaft entziehen, stellen die ausgehandelten Verträge der Konkurrenz mit den Schadensteuerern kartellrechtlich auf den Prüfstand.

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