kino.to scheitert am Urheberrecht – Wann scheitern eigentlich die Versicherer und ihre Helfershelfer endgültig am Urheberrecht ?

Quelle: Spiegel Online vom 14.06.2012

Wie kino.to Millionen verdiente

Ein illegales Unternehmen, entstanden aus einem Hobbyprojekt, Millionenumsätze, Verrat, schließlich Haftstrafen: Der Fall der Raubkopie-Seite kino.to ist beispiellos in der deutschen Kriminalgeschichte. Der Ex-Chef wurde nun zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt – doch wer sind seine Hintermänner?

Am 8. Juni 2011 blickte Dirk B. in die Mündungsöffnungen von Polizeiwaffen. Großrazzia, 250 Einsatzkräfte, 20 Durchsuchungen. B. selbst und zwölf seiner Komplizen landeten in Untersuchungshaft, ihre Computer wurden beschlagnahmt. Die Kriminalpolizei übernahm die extrem populäre Seite kino.to. Abertausende Nutzer des illegalen Streaming-Portals mussten sich plötzlich anderswo nach kostenloser Unterhaltung umsehen. Vor dem Gebäude der Staatsanwaltschaft in Dresden zogen Demonstranten mit Anonymous-Masken auf, um gegen die „Content-Mafia“ zu protestieren. Die meisten aber sind sich einig, selbst die Piratenpartei: Kino.to war eine kriminelle Organisation.

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Hier noch der Strafkatalog der „Mitarbeiter“ >>>>>

Na das lässt doch hoffen ? 😉

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84 Antworten zu kino.to scheitert am Urheberrecht – Wann scheitern eigentlich die Versicherer und ihre Helfershelfer endgültig am Urheberrecht ?

  1. G. Gladenbach sagt:

    Die von den Versicherungen bzw. ihren Helfern bei Control-Expert in Langenfeld und anderen Dienstleistern anderswo eingescannten Lichtbilder aus den Schadensgutachten kann man schicht und ergreifend auch als „Raubkopien“ bezeichnen, wenn diese ohne Zustimmung des Lichtbildners, also des Sachverständigen, in das Internet, sprich in die Online-Restwertbörse, eingestellt werden. Auch die Herren in Langenfeld und anderswo gehören hinter Schloss und Riegel. Raubkopien sind Raubkopien. Da beißt keine Maus den Faden ab.
    Meines Erachtens müßten jetzt massenhaft Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen bei den Staatsanwaltschaften eingehen wegen Urheberrechtsverletzungen –> sprich Fertigung von Raubkopien.
    Grüße aus Hessen
    G. Gladenbach

  2. reha sagt:

    Wie immer, die Kleinen hängt man und die Großen läßt man laufen,die haben doch nur ein Taschengeld an ihren Urheberrechtsverletzungen verdient im Gegensatz zu den Versicherungen.

  3. Benno sagt:

    @ reha
    Von „laufen lassen“ der Großen kann keine Rede sein? Höchstens von „Freigang“, weil sie bisher keiner angegriffen hat.
    Wie jahrelang bei den Restwertbörsen. Da hatte nur eine handvoll SV den Mumm, den Versicherern Parolie zu bieten. Ergebnis: Volltreffer!
    Das Urheberrecht ist sowas von eindeutig. Selbst das Einscannen der Gutachten nebst Lichtbildern bei den Versicherern ist bereits ein Urheberrechtsverstoß (unerlaubte Vervielfältigung). Die Weiterversendung an die Prüfdienstleister ist dann noch ein weiterer Straftatsbestand (Verbreitung / Veröffentlichung). Einstellung in eine Restwertbörse sowieso. Es gibt keine einzige Lücke oder irgend ein klitzekleines Schlupfloch im UrhG, das es den Versicherern erlaubt, eine entsprechende Kopie der Gutachtenlichtbilder zu ziehen. Auch nicht für eigene Zwecke. Sämtliche Vervielfältigungen zu gewerblichen Zwecken sind ohne Zustimmung des Rechteinhabers rechtswidrig (Straftatsbestand).

    Bei der Allianz kann man damit gleich anfangen. Strafanzeige gegen den Vorstand, wenn man einen Nachweis hat, dass das Gutachten nebst Lichtbildern in der zentralen Scannerstelle in Berlin eingescannt wurde. Nachdem das bei jedem Schriftstück zum Schaden, also auch den kompletten Gutachten geschieht, dürfte der Nachweis nicht besonders schwer fallen (Kürzungsberichte von Control Expert auf Grundlage des Gutachtens, Restwertangebote aus der Restwertbörse usw.). Die Einrichtung der zentralen Scannerstelle in Berlin war ja ein Vorstandsbeschluss. Ausreden demnach zwecklos. Und mit kino.to im Rücken eigentlich ein Selbstläufer. Bandenmäßiges Vorgehen zum Zwecke der Bereicherung in Millionenhöhe inklusive.

    Wenn Bewegung in die Sache kommt, dann ist ganz schnell Schluß mit „Controlexpert-Fairplay“. Die eine oder andere Staatsanwaltschaft vor Ort wird sich am Anfang natürlich zieren. Bei entsprechender Massivität am Stammsitz der Gesellschaft bricht aber auch dieser Widerstand irgendwann ein. Staatsanwälte und Richter können sich nicht dauerhaft gegen das Gesetz stellen. Insbesondere dann nicht, wenn die Sache öffentlich diskutiert wird.

  4. virus sagt:

    Meines Wissens befindet sich die zentrale Scann-Stelle der Allianz in Leipzig. Hier bedient sich die Allianz der Firma: „IC-Solution“ http://www.ic-solution.de/loesungen/

    “Controlexpert-Fairplay” dürfte auch nicht so ganz richtig sein. „Dienstleister“ für die Allianz ist die Firma EUCON. http://www.eucon.de/automotive/de/Das-Unternehmen

  5. benno sagt:

    @virus
    Das Posteingangszentrum in Berlin scannt alle Briefe, die bundesweit bei der Allianz eingehen, und in Leipzig steht eines von zwei Telefonberatungs-Zentren für ganz Deutschland.

    So zumindest mein derzeitiger Informationsstand. Falls sich daran etwas geändert haben sollte, lasse ich mich gerne belehren.

    Allianz, Fairplay und Controlexpert:

    http://www.captain-huk.de/allgemein/fairplay-fuer-das-unfallopfer-doch-nur-ein-weiteres-schadensteuerungsmodell

    http://www.captain-huk.de/wp-content/uploads/2008/07/allianz-fairplay-konzept-allianz-controlexpert_.pdf

    http://www.autorechtaktuell.de/index.php?option=com_content&view=article&id=97&catid=2:news&Itemid=10

    http://www.farbe.de/handwerk-intern/fahrzeuglackierer/betriebsfuehrung-recht/betriebsfuehrung/archiv/bfl-kooperiert-mit-der-allianz-beim-fairplay-konzept.html

    Im Rahmen der Diskussion spielt es zuerst jedoch einmal keine Rolle, wo das Scanzentrum steht, sondern nur, dass es eines gibt und dass es rechtswidrig operiert. Im Rahmen der Urheberrechtsverletzung ist es auch völlig wurscht ob Control Expert, EUCON oder sonstwer die gescannten Gutachten kürzt. Kernpunkt ist die strafbare Urheberrechtsverletzung an sich aufgrund des Scanvorganges. Das steht auf der to-do Liste!

  6. SV Hildebrandt sagt:

    Und was nutzen uns SV´s alle Bemühungen wenn die Rechtsanwälte der Geschädigten der Meinung sind: „Oh besser nicht, dadurch wird die Regulierung schwieriger oder der Mandant bekommt erst gar kein Geld!“

    Erst kürzlich rief die Allianz in unserem Büro an und bat um Übersendung der Lichtbilder per Mail da die eingescannten Bilder nicht den Schaden wieder geben würde. Der Anwalt des Geschädigten machte zusätzlich Druck das die Bilder als Mail an die Allianz geschickt würde, ansonsten würde er mich für die verzögerte Regulierung in Haftung nehmen.

    Da fehlen einem die Worte…

  7. Antwort sagt:

    @SV Hildebrandt
    das haben auch wir erlebt.
    Seit Anfang 2012 ist damit aber Schluss.
    Alle Kunden gehen zu UNSEREM Vertrauensanwalt,und gut ist´s!

  8. SV Wehpke sagt:

    @SV Hildebrandt, Sonntag, 17.06.2012 um 19:24
    Hallo Herr Hildebrandt,
    exakt das Gleiche ist hier auch passiert, allerdings schriftlich. Man bat um nochmalige Übersendung der Bilder per E-Mail, weil die Originale schwarz/weiss wären??
    Nach Rücksprache mit dem Anwalt sind wir so verfahren und haben dafür eine Rechnung gestellt. Jetzt will die Allianz das nicht zahlen. Aber wenn die Allianz das braucht, bitte – ein MB ist schon unterwegs!

    Wehpke Berlin

  9. HD-30 sagt:

    @SV Hildebrandt@ Sonntag, 17.06.2012 um 19:24,
    Der Anwalt des Geschädigten machte zusätzlich Druck das die Bilder als Mail an die Allianz geschickt würde, ansonsten würde er mich für die verzögerte Regulierung in Haftung nehmen.
    —————–
    Hallo Herr Hildebrandt, was ist das denn für ein Pfosten, dieser Anwalt? Der arbeitet wohl ansosten überwiegend für die Allianz? Der scheint ja nicht einmal in der Lage zu erkennen, wer hier die Ursache gesetzt hat. Ich würde den hier namentlich nennen. Unglaublich.

  10. HD-30 sagt:

    @benno Sonntag, 17.06.2012 um 17:46

    Hallo Benno, wer für die milden Worte bei autorecht-aktuell verantwortlich ist, wissen Sie zufällig nicht?

    Die sind nämlich eher bemüht bei den Versicherern unter die Decke zu schlüpfen. Das Ganze ist eine Unternehmung die überwiegend jenem Herrn gehört, der auch den BVSK dirigiert. Schon ein bißchen schizophren. Einerseits autorecht-aktuell und ein bißchen gegen Fairplay – andererseits Honorarvereinbarungen des BVSK mit der HUK – ein schöner Spagat. Egal – es macht ja nichts – es merkt doch keiner.
    Oder doch?

  11. hd-30 sagt:

    @Benno,Sonntag, 17.06.2012 um 12:45
    Die Einrichtung der zentralen Scannerstelle in Berlin war ja ein Vorstandsbeschluss. Ausreden demnach zwecklos. Und mit kino.to im Rücken eigentlich ein Selbstläufer. Bandenmäßiges Vorgehen zum Zwecke der Bereicherung in Millionenhöhe inklusive.

    Hallo Benno, und warum greift dann Herr RA Elsner, von der AG Verkehrsrecht, das nicht auf, wenn doch alles so easy ist? Sind die zu doof?

  12. Benno sagt:

    @hd-30
    Ob die beim DAV zu doof sind kann ich von hier aus nicht beurteilen. Fachkreise haben sich jedoch schon dahingehend geäußert. Wenn man die bisherige Fairplay-Klage gegen die Allianz einschl. ungenügender Vorbereitung betrachtet, könnte man auch durchaus zu diesem Schluß kommen.

    Warum die die Urheberrechtsache nicht aufgreifen? Ist doch offensichtlich. Weil das den Anwälten nichts bringt. Auch wenn es noch so easy ist. Nach dem Sebstverständnis der Anwälte ist das alles nur unnötiger Aufwand, der nicht bezahlt wird. Die meisten Anwälte gehen in der Regel den Weg des geringsten Widerstandes. Siehe z.B. den Kommentar von SV Hildebrandt und SV Wehpke. Anstatt der Allianz postwendend jeweils 1 Strafanzeige nebst Unterlassung einzubrummen, wird der Sachverständige unter Druck gesetzt, damit die Versicherung das Gutachten zum Kürzen weiterschicken kann. Der Geschädigte steht dabei, wie immer, erst in der 2. Reihe.
    Wenn jedoch die Scannerei ein Ende hat, dann bricht auch die Kürzerei im großen Stil bei der FIKTIVEN Abrechnung ein. Nutznießer ist dabei NUR der Geschädigte (in Milliardenhöhe!). Also weder der Rechtsanwalt noch der Gutachter hat dabei irgend einen persönlichen Vorteil. Wie gesagt. Kein Vorteil für den Anwalt = kein Interesse.

    Fairplay hingegen ist eine ganz andere Geschichte. Fairplay der Allianz schaltet gezielt Anwälte und Gutachter bei der KONKRETEN Abrechnung aus. Die Anwälte verteidigen mit der Fairplay-Klage also nur die eigenen Pfründe durch den entstehenden Mandatsverlust bei der konkreten Abrechung sowie bestenfalls die Interessen der Gutachter. Das Argument, dass die Wertminderung des Geschädigten dabei nicht oder nicht vollständig bezahlt wird, ist, meiner Meinung nach, mehr oder weniger vorgeschobenes Fremdinteresse, um von der eigenen Zielsetzung etwas abzulenken. Was nicht bedeutet, dass ich Fairplay gutheiße. Die Interessenslage ist jedoch völlig different zur fiktiven Abrechnung.

    @SV Hildebrandt u. SV Wehpke
    Mit dem Nachweis einer Urheberrechtsverletzung in der Hand der Allianz und den Anwaltsluschen auf den Leim gegangen?
    So langsam wundert mich gar nichts mehr.

  13. Zweite Chefin sagt:

    Benno: „Kein Vorteil für den Anwalt = kein Interesse.“

    Wenn Sie da mal nicht irren. Bereits an anderer Stelle wurde ausführlich dargestellt, dass die engagierten Anwälte, die wegen verweigerter restlicher SV-, Mietwagen- und Reparaturkosten tagtäglich klagen, im Endeffekt ordentlich zubuttern: die Streitwerte rechtfertigen eigentlich nicht den zu betreibenden Aufwand. Weniger als 100 EUR brutto bei einem – häufig vorkommenden – Wert bis 300 EUR für vorger. Tätigkeit, gerichtliches Verfahren mit u.U. einem Gerichtstermin.
    Und sie tun es trotzdem, aus Idealismus, weil sie das Kürzungsverhalten zu Lasten der Geschädigten stoppen wollen.

  14. RA Schepers sagt:

    @ Benno

    Ist das von Ihnen gewollt?

    Versuchen Sie hier gezielt, einen Graben zu ziehen zwischen Anwälten und Sachverständigen?

    Wollen Sie hier gezielt Fronten aufbauen zwischen Anwälten und Sachverständigen?

    Bereitet Ihnen der interdispziplinäre Austausch von Wissen, Erfahrungen und auch Ideen bei captain-huk Sorgen?

    Ist das Ihre Methode, captain-huk zu bekämpfen?

    Benno, wer sind Sie?

  15. benno sagt:

    @Zweite Chefin
    Leider irre ich nicht.

    „Die MEISTEN Anwälte gehen in der Regel den Weg des geringsten Widerstandes“

    Vielleicht gehören Sie tatsächlich zu dem kleinen gallischen Dorf? Aber nur vielleicht. Vielleicht aber auch nur teilweise? Vielleicht ist es aber nur die Anwaltspflicht, dass man den vollständigen Schadensersatz beitreibt?

    Nachdem Sie sich offensichtlich von den Anwaltsluschen abgrenzen wollen, stellt sich gleich die Frage zum o.a. Thema:
    Wie viele Urheberrechtsverletzungen sind Ihnen die letzten Jahre schon in die Finger gekommen (Restwertbörsengegenangebote der Versicherung auf Grundlage des Geschädigten-Gutachtens, Scannerei kompletter Gutachten usw.) und wie viel Strafanzeigen / Unterlassungen gibt es aufgrund Ihrer Initiative?

    Außerdem buttern die Anwälte nicht zu, wenn sie den restlichen Schadensersatz eintreiben. Die Gebühren errechnen sich nämlich aus dem gesamten Streitwert. Dafür ist auch der komplette Schadensersatz beizutreiben. Die Gebühren differenzieren sich nämlich nicht in einen Teil, den ich mit einem einzigen Forderungsschreiben eintreibe und mit einem Teil, den ich ggf. gerichtlich beitreiben muss. Auch wenn der Kostenfestsetzungsbeschluss ähnliches suggeriert. Nachdem diese Arie immer wieder von allen Seiten tönt, gibt es offensichtlich irgendwo einen „Anwaltsflüsterer“, der die Anwälte dahingehend „therapiert“. Wer das wohl sein mag?
    Der Auftrag an den Anwalt lautet doch: Hole mir schnellstmöglich meinen vollständigen Schadensersatz vom Schadenverursacher und nicht nur den Teil, den die Versicherung freiwillig bezahlen will, der nach dem ersten Anwaltsschreiben irgendwann auf dem Treuhandkonto eintrudelt.

    Abpropos Kürzung. Genau da liegt doch der Knackpunkt mit dem Urheberrecht. Wenn die Anwälte den Weg zu den Kürzungsfabriken abschneiden (Scannerei ausschalten), dann braucht man auch nicht mehr den Kleinbeträgen hinterher zu laufen. Also doch ein Vorteil für die Anwälte.

    @RA Schepers
    Lesen Sie die Kommentare von SV Hildebrandt u. SV Wehpke. Dann wissen Sie, wer den Graben zwischen Gutachter und Rechtsanwalt zieht. Beispiele die das Tagesgeschäft nur zu gut wiederspiegeln und Ihnen jeder erfahrene Sachverständige bestätigen kann. Der Graben braucht also nicht gezogen werden, der ist bereits da.
    Sie wollen wissen, was von mir gewollt ist? Gewollt ist, dass alle, also auch die Anwälte, ihre Arbeit richtig machen und gelegentlich etwas Eigeninitiative entwickeln, damit dem Kürzungswahn der Versicherer der Garaus gemacht wird. Nicht mehr und nicht weniger. Das Instrument dafür ist da. Nur spielen will oder kann es offensichtlich keiner.

    Aber auch an Sie die Frage:
    Wie viele Urheberrechtsverletzungen sind Ihnen die letzten Jahre schon in die Finger gekommen (Restwertbörsengegenangebote der Versicherung auf Grundlage des Geschädigten-Gutachtens, Scannerei kompletter Gutachten usw.) und wie viel Strafanzeigen / Unterlassungen gibt es aufgrund Ihrer Initiative?

    Wer ich bin? Das ergibt sich doch unschwer aus den bisherigen Kommentaren. Einer der sich ausschließlich für die Interessen der Geschädigten einsetzt. Kollidiert das mit den (Ihren) Anwaltsinteressen? Anstatt sich mit persönlichen Angriffen hier unnötig zu verausgaben, empfehle ich dringend die Lektüre UrhG.

  16. SV Hildebrandt sagt:

    @Benno

    „@SV Hildebrandt u. SV Wehpke
    Mit dem Nachweis einer Urheberrechtsverletzung in der Hand der Allianz und den Anwaltsluschen auf den Leim gegangen?
    So langsam wundert mich gar nichts mehr.“

    Wie soll man den Beweis nach einem einfachen Anruf, der dazu noch anonym war, führen!?! Selbst der Anruf der Geschädigtenanwalts war ja *nur* im Interesse des Mandanten.

    Und auf dem Leim gegangen bin ich dem lange nicht!

  17. RA Schepers sagt:

    @ Benno

    Nennen Sie doch einfach mal Ihren richtigen Namen, anstatt sich hinter einem Pseudonym zu verstecken.

    Und offenbaren Sie doch einfach mal, hinter welchen weiteren Pseudonymen Sie sich hier verstecken.

    Einer der sich ausschließlich für die Interessen der Geschädigten einsetzt.

    Wirklich?

  18. BGH LESER sagt:

    Bei so viel geballter Kompetenz in Sachen Urheberrecht bin ich mal gespannt, wer jetzt zu einem Fall berichten kann, bei dem eine Versicherung wegen Scannens von Gutachten Probleme bekommen hat?

    Gerne unter Anführung von Aktenzeichen?

  19. benno sagt:

    @SV Hildebrandt

    „Wie soll man den Beweis nach einem einfachen Anruf, der dazu noch anonym war, führen!?!“

    Ist die Frage wirklich ernst gemeint?
    Auf einfache telefonische Anfrage bewegt sich bei mir gar nichts. Schon gar nicht bei anonymen Anrufen. In derartigen Angelegenheiten bitte ich grundsätzlich um schriftliche Einreichung der Anfrage und um Nachweis durch Zusendung der angeblich schlecht erkennbaren Lichtbilder. Beweis erbracht!

    „Und auf dem Leim gegangen bin ich dem lange nicht!“

    Dann ist ja gut. Wie war eigentlich das Ergebnis?

    @RA Schepers
    Ach so, Sie sind an Namen interessiert? Gehört es zu Ihren Aufgaben, Identitäten hier aufzudecken? Wenn ja, in wessen Auftrag? Ich dachte immer, es geht hier um den Austausch von Informationen zur Schadensabwicklung. Hier gibt es eine Plattform auf der Sie sich richtig austoben können:
    http://www.beliebte-vornamen.de/
    Freie Auswahl!
    Wenn Sie sich irgendwann ernsthaft mit dem Urheberrecht auseinandersetzen wollen, sollten Sie es wissen lassen. In der Vergangenheit war demnach nichts in Sachen UrhG? Alles andere ist OT und Zeitverschwendung.

  20. RA Schepers sagt:

    @ Benno

    Gehört es zu Ihren Aufgaben, Identitäten hier aufzudecken?

    Gehört es denn zu Ihren Aufgaben, anonym zu bleiben und Zwietracht zu säen?

  21. Glöckchen sagt:

    @BGH Leser
    diesen Fall gibt es nicht,manche können aber nicht umhin,ständig davon zu träumen.
    M.E.ist das Herstellen einer elektronischen Akte rechtens.
    Die Weitergabe der so erstellten Daten an externe Dienstleister zum Zwecke der Schadenskürzung ist m.E.illegal,aber ebensowenig beweisbar,es sei denn,ein Insider packt mal aus.
    Wir stehen vor einer fusionsbedingten Kündigungswelle in der Versicherungsbranche.
    Das könnte genügend Unmut produzieren,dass mal ein Geschasster zur Bildzeitung läuft.

  22. benno sagt:

    @Glöckchen
    Ist „m.E.“ neuerdings eine Rechtsgrundlage?
    Gemäß UrhG ist jegliche Vervielfältgung, Archivierung usw. von urheberrechtlich geschütztem Material für gewerbliche Zwecke ohne Zustimmung des Rechteinhabers grundsätzlich ausgeschlossen. Strafrechtliche Sanktion inklusive.

    Wo also ist die Rechtsgrundlage für die These, dass das Herstellen einer elektronischen Akte einschl. urheberrechtlich geschütztem Material rechtens sein soll? Bitte Fundstelle benennen.

    Wer urheberrechlich geschütztes Material zu gewerblichen Zwecken vervielfältigen, verbreiten oder sonst irgendwie verwerten will – nichts anderes ist der Scanvorgang in höchster Potenz – der hat die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. So auch nachzulesen im Urheberrechtsurteil des BGH zur Einstellung der Lichtbilder in eine Restwertbörse. Gilt übrigens nicht nur für die Versicherer, sondern auch für die elektronische Akte der Rechtsanwälte. Oder soll hier etwas nicht sein, was aus eigenen Interessen nicht sein darf?
    Die These mit dem Archivierungsrecht wird zwar überall vertreten, entbehrt jedoch jeglicher Rechtsgrundlage. Nicht alles was „zeitgemäß“ erscheint, entspricht dem Gesetz. Bestes Beispiel ist auch hier wieder das Urheberrechtsurteil des BGH. Da hatte die HUK damals auch die Meinung vertreten, beim Einstellen der Lichbilder in eine Restwertbörse handle es sich um eine zeitgemäße Branchenübung zur „Überprüfung“ der Restwerte, die man, zum Wohle der Versichertengemeinschaft, eben hinnehmen muss. Auch dort waren viele „Experten“ der Meinung, die HUK dürfe das. Zweckübertragungslehre und son Sch.. Fehlanzeige!

    Die Musikindustrie hat in der Vergangenheit offensichtlich fleißig und gewissenhaft am Gesetzeswerk mit gefeilt, das keine Lücken offen lässt. Das Ergebnis ist zwar außerordentlich restriktiv, insbesondere für den Verletzer (siehe z.B. auch kino.to), aber für die wilde Scannerei von geschützten Inhalten in unserem Fall durchaus von Vorteil.
    Vorausgesetzt, man beschäftigt sich mit dem Thema.

    M.E. als Rechtsgrundlage genügt demnach nicht.

    M.E. sollten Polen oder Russland Europameister 2012 werden. So ein Pech aber auch.

    Übrigens ist die Weitergabe des gescannten Gutachtens an einen externen Dienstleister ohne weiteres beweisbar. Dazu braucht es keinen abtrünnigen Ex-Mitarbeiter sondern nur etwas Kreativität und Dummheit auf der Gegenseite.

    Die Allianz hat das Rechtsproblem offensichtlich erkannt. Nicht umsonst versuchen die inzwischen von vielen Sachverständigen die Bilder per E-Mail zu bekommen, obwohl die gescannten Bilder meist in guter Qualität bei der Allianz vorliegen. So etwas nennt man „Nachlizenzierung“.

  23. BGH LESER sagt:

    @ Glöckchen,

    so ist es.
    Schön das einer die Situation begriffen hat.

    Zum Thema “ fusionsbedingten Kündigungswelle in der Versicherungsbranche“. Da haben Sie sicherlich recht.

    Nur mal so am Rande:

    Da erzählte mir kürzlichst ein Arzt, dass seit geraumer Zeit ein erheblicher Zuwachs von Patienten/innen zu verzeichnen sei, welche bei der Versicherungswirtschaft beschäftigt sind. Häufig mit psychischen Problemen.

    Den Ausdruck „Hirnwäsche“ hat er zwar im weiteren Gespräch vermieden, nichts desto trotz musste er nicken, als ich den Begriff erwähnte.

    Ist das nicht Ironie des Schicksals, dass die die andere am meisten strietzen, gesundheitliche Probleme bekommen?

  24. SV Hildebrandt sagt:

    @ Benno

    Wie das ausgegangen ist!?!

    Ich habe der Versicherung eine Abfuhr erteilt und zurück kam: „Gutachten damit nicht brauchbar, keine Regulierung wenn wir das Geschädigten- Fahrzeug nicht besichtigen können!“

    Egal wie man es dann auch anstellt, wenn die Leute die auf einer Seite stehen nicht miteinander arbeiten, stehst du als SV auf verlorenen Posten. Klage einreichen!?! Was willst du dem Richter sagen!?! Seitens der Versicherung werden die schlecht eingescannten Bilder vorgelegt und schon stehst du, vorerst zumindest, auf verlorenem Posten! Dann kommt es weiter drauf an was der Geschädigte mit seinem Anwalt dir für eine Unterstützung zu kommen lässt und wetten ich weiß wie viel ich bei solchen Leuten erwarten kann!?!

    Aber zurück, die Versicherung teilte dem Anwalt mit: SV *spielt unser Spiel* nicht mit. Wir müssen selber besichtigen oder es gibt kein Geld. Der Anwalt hat kein Interesse mehr sich mit mir auseinander zu setzen und teilt diesen seinem Mandanten mit mir dann *Feuer* machen sollte was nun mit „seinen Bildern“ wäre…

    Da kannst du dir Fusseln an Mund reden, solange es Anwälte und SV´s gibt die, aus egal welchen Gründen, keinen Arsch in der Hose haben um ihren Job ordentlich im Sinne der neutralen Schadensregulierung zu erledigen, so dass der Geschädigte frei von Lasten ist.

    Weiter werden Besichtigungen zugestanden mit dem Hinweis an den SV: „Ja so kommt wenigstens schon ein Teil des Geldes!“ Das danach das Theater noch größer ist wie vorher wissen solche Anwälte genau, aber dann ist die Arbeit des Geschädigten- SV nicht OK gewesen!

    Gleiches gilt doch für diese Pamphlete die sich „Prüfgutachten“ nennen. Da soll der SV bei x dieser immer gleichen Schreiben eine Stellungnahme abgeben (ich habe mittlerweile keine Lust mehr dazu)um dann auch noch hinter diesen angefallenen Kosten hinterher zu laufen. Dabei ist es doch eigentlich ein ganz einfacher Weg: Klage einreichen und den Verfasser laden lassen… Nur wer ist das???

    Am meisten fasziniert mich aber immer die Aussage von manchen Anwälten wenn mal wieder eines meiner Gutachten in einer RWB aufgetaucht ist: „Ach ist doch egal, dass Auto ist repariert und da können die doch an Angeboten machen was und wie sie wollen! Wollen sie jetzt deswegen etwas die Schadensregulierung durch eine Klage behindern!?!“ Mir dann aber die Unterlagen zur Verfügung stellen, sobald die Regulierung in 5 Aufzügen (Sarkasmus aus), nein… das geht auch nicht…

    Fragen!?!

    Vielleicht machen sich mal manche Anwälte und Sachverständige, die hier nur lesen, Gedanken darüber das euer Job auch an einem rostigen Nagel hängt! Glaubt einer das die Assekuranzen dieses ohne Hintergrund betreiben!?! Auch wenn es für die Versicherungen ein langer und steiniger Weg zu sein scheint. Auf der einen Seite verdienen sie bereits Milliarden und auf der anderen Seite werden so die Geschädigten doch *geimpft*: „siehst du, wärst du direkt zu uns gekommen hättest schnell das dir zustehende Geld (das was die Versicherung meint) erhalten. Aber du musstest ja zu Leuten gehen die die Regulierung *unnötig* in die Länge ziehen weil die deinen vollständigen Schadenersatz einfordern!“

  25. benno sagt:

    @SV Hildebrandt
    Vielen Dank für den Vorgangsbericht. So oder so ähnlich läuft es heutzutage leider viel zu oft in dieser Republik ab. Die Zusammenarbeit endet immer recht schnell, wenn die Interessen des Anwalts berührt werden. Ausnahmen bestätigen die Regel.

    Wenn die Versicherung im Prozess die gescannten Bilder vorlegt, würde ich zum einen beim Termin eine Gutachtenzweitschrift mit den korrekten Bildern als Qualitätsnachweis des Originalgutachtens (Scanvorlage) einreichen und noch im Gerichtssal Strafantrag gegen den Vorstand der Versicherung wg. Urheberrechtsverletzung stellen. Was hält den Versicherer davon ab, das Originalgutachten vorzulegen, das er ursprünglich (zu treuen Händen) erhalten hatte? Schlecht gescannte Bilder vorzulegen als Rechtfertigung der Nichtregulierung, obwohl ursprünglich ein Originalgutachten vorhanden war (oder auch noch ist), geht außerdem noch in Richtung Prozessbetrug. Zivilrechtlich betrachtet gehen die Versäumnisse des Schädigers sowieso zu dessen Lasten. Vernichtung des Originalgutachtens ist also auch keine Rechtfertigung, die Regulierung des Schadens zu verweigern. Vielmehr handelt es sich hierbei noch zusätzlich um ein strafbares Eigentumsdelikt (Sachbeschädigung, Eigentumsentzug). Denn das Gutachten ist und bleibt ja das Eigentum des Geschädigten. Nachdem die meisten Anwälte das Originalgutachten nicht zurückfordern, nehmen viele Mitarbeiter bei den Versicherern inzwischen schon gar nicht mehr wahr, dass sie ggf. fremdes Eigentum beschädigen oder zerstören.

    Leider machen die meisten Anwälte so ein Fass nicht auf beim örtlichen Gericht. Man könnte ja möglicherweise den Richter verärgern, mit dem man die nächsten Jahre noch zusammen arbeiten muss. Alles schon gehört und erstaunt zur Kenntnis genommen über die Jahre.

  26. Dipl.-Ing. Andreas Hoppe sagt:

    Die Versicherer machen *NICHTS* ohne Hintergedanken!

    Zuerst werden die Anwälte und SV aus dem Ring gedrängt, die dem Geschädigten eine 100%-Abrechnung ermöglichen. Hierzu nutzt man auch gerne mal die SV, die bekanntermaßen falsche Gutachten erstatten, sich das Falsche jedoch zu Gunsten der Versicherung auswirkt.

    Ich habe hier örtlich nah einen SV, der jedes Fahrzeug in die Restwertbörse einstellt. Seine Rechnungen liegen ca. 25% über meinen, aber die HUK moniert seinen Rechnungen nie. Und warum? Klar, Restwertbörse bringt mehr Restwert, da kann man mal einen Hunderter SV-Honorar draufpacken…

    Wenn die ordentlich arbeitenden SV und Anwälte aus dem Rennen sind, dann kann man auch die unqualifizierten „Kollegen“ raushauen und danach kommen die frein, aber versicherungshörigen Kollegen dran. Und dann? Genau, dann wundern sich 95% aller SV wie es soweit hat kommen können.

    Ich will noch 35 Jahre in diesem Beruf arbeiten und deswegen engagiere ich mich heute und nicht erst dann, wenn es viel zu spät ist…

    Viele Grüße

    Andreas

  27. Zweite Chefin sagt:

    Wenn die Versicherung im Prozess die gescannten Bilder vorlegt, …

    Haben wir nicht einmal erlebt. Die Anwälte werden sicht hüten, die sind doch auch nicht doof.

  28. Babelfisch sagt:

    @Benno: ruhig Brauner

    Ich erzähl auch kein vom Pferd, wenn es um Sachverständigengutachten geht. Es nützt nix, die Mehrheit der Anwälte als willfährige Luschen zu bezeichnen. Damit vertieft man zumindest Gräben, die vielleicht schon vorhanden sind. Der Feind sitzt eigentlich woanders.
    Die Praxis ist häufig die, dass entweder
    1. der Geschädigte den RA beauftragt, seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Anzahl der Geschädigten, die aus falsch verstandener Rücksichtnahme (gegen wen?)nach Zahlung des vom Versicherer gekürzten Schadensersatzes abwinken und es gut sein lassen wollen, liegt ungefähr bei 50 bis 60 %. Denen kann man als RA nicht das Blaue vom Himmel versprechen, dass ihr Anspruch auf jeden Fall durchgeht. Dazu gehört, dass man diesen Mandanten das Prozessrisiko aufzeigt, da man sonst einen Pflichtenverstoß begeht. In Anbetracht der unsicheren Rechtsprechung ist jeder Prozess zwar eine Herausforderung, jedoch gibt es keine Garantie für eine positiven Abschluss. Dieses Risiko abwägend erteilen eben viele Mandanten einem Gerichtsverfahren eine Absage. Wer will es ihnen verdenken? Nicht jeder ist ein gerichtserprobter SV oder RA. Selbst die abgeschlossene Rechtsschutzversicherung bleibt nach dem Willen des Geschädigten ungenutzt. Der Versicherer rechnet die RA-Kosten übrigens nach dem gekürzten Streitwert ab, so dass der Reststreitwert dem RA dann die eigentliche Arbeit abfordert, die NICHT angemessen honoriert wird. Hat eigentlich schon mal jemand geschrieben, dass die SV in der Regel höhere Honorare berechnen als Rechtsanwälte?
    2. Der Sachverständige den RA beauftragt, gekürzte Honorare geltend zu machen. Himmel, dies ist keine lukrative Anwaltstätigkeit, sondern einem guten SV-/Anwaltsverhältnis geschuldet. Der Fall, dass ein SV bei einem Schadenfall lediglich mit ca. 70,00 € honoriert wird, ist mir nicht bekannt. Dass der RA für diesen Betrag mit einer mehrseitigen Klage beschäftigen darf, von den Versicherungsanwälten 15-Seitige Klageerwiderungen erhält und dann auch noch ein Gericht einen Verhandlungstermin terminiert, da habe ich Verständnis, wenn ein Anwalt sagt, so einen Scheiß mache ich nicht mit. Übrigens, bei solchen Streitwerten gibt es keinen Anwaltszwang, da kann jeder SV selber in die Bütt gehen. Habe ich aber auch noch nicht erlebt.

    Die Lösung steckt irgendwo im Bereich dazwischen. Bei einem SV, der den RA nicht als nützlichen Idioten missbraucht und einem RA, der die legitimen Interessen des SV mit Verve verteidigt.

    Ich habe noch keinen Urheberrechts-Verstoß-Prozess geführt. Würde ich aber gerne. Bislang scheiterte es immer daran, dass der Beweis, dass es eine Veröffentlichung in einer Restwertbörse gab, mangels Beweises nicht zu führen war. Da haben sich die Versicherer bislang verdammt gut aufgestellt. Alle halten dicht und die Phalanx der Anbieter hüllt sich ebenfalls in Schweigen.

    Ich habe auch noch keine Kenntnis darüber, dass ein Verfahren wegen eines Urheberrechtsverstoßes ohne Veröffentlichung von Bildern geführt wurde. Wo sind die SV mit dem Mut zur Auftragserteilung insoweit? Liegt es vielleicht daran, dass auch in diesem Blog Zweifel an der Erfolgsaussicht eines solchen Verfahrens geäußert wurden.

    Ach ja, noch was: wenn ich SV davon überzeugen muss, dass das Gutachten im Papier-Format übersandt werden sollte, dann reift bei mir die Überzeugung, dass es unter den SV genauso viele „Luschen“ gibt, wie unter den RAen. Schnelles Geld und gut?

    Also, besinnt euch auf gemeinsame Attacken und setzt die Säge nicht am eigenen Ast an. Die Versicherer reiben sich die Hände.

  29. Benno sagt:

    @Babelfisch
    Noch bin ich ausgesprochen ruhig. Aber Schönreden hilft auch nicht weiter. Genausowenig wie der „Schongang bei der Familie“. Ich bin es gewohnt, Mißstände aufzuzeigen sowie Dinge beim Namen zu nennen. Egal auf welcher Seite. Daran wird sich auch nichts ändern. Wenn ihr das nicht wollt, bin ich auf der falschen Plattform.
    Der Feind sind nicht die Anderen. Der Feind sitzt schon seit Jahrzehnten im eigenen Nest. Die Waffe ist Untätigkeit und Ignoranz. Sowohl bei den Sachverständigen als auch bei den Anwälten. Die Gräben sind tiefer denn je. Der Gegner profitiert mit Genuss davon. Mit einer geschlossenen aktiven Front hätte sich das Schadensmanagement nie ausbreiten können. Anstatt jedoch etwas zu ändern, geht es immer weiter im gleichen Trott Richtung Abgrund. Wie bei den Griechen.
    Bestes Beispiel ist die hiesige Diskussion zum Urheberrecht. Einige suchen die Oposition / Konfrontation ohne jegliche Rechtsgrundlage. Es könnte ja stimmen und man müsste sich eventuell hinauslehnen, etwas unternehmen oder gar gegen den Strom schwimmen.

  30. RA Schepers sagt:

    @ Benno

    Ich bin es gewohnt, Mißstände aufzuzeigen sowie Dinge beim Namen zu nennen. Egal auf welcher Seite. Daran wird sich auch nichts ändern. Wenn ihr das nicht wollt, bin ich auf der falschen Plattform.

    Sie sind nicht auf der falschen Plattform. Aber Sie machen es in der falschen Form. Beschimpfungen und persönliche Angriffe dienen der Sache nicht.

    Erfahrungsberichte und Austausch von Argumenten schon.

  31. Benno sagt:

    @RA Schepers
    Sie sind auch so ein notorischer Opositioneller. Leute (zuerst) persönlich angreifen und dann noch maßregeln wollen s.o.. Sofern Sie sich bei der Darstellung von vorliegenden Mißständen einer Branche persönlich angesprochen fühlen, wird es wohl seinen Grund haben. Aber nochmal und zum letzten mal. Ich werde keine weitere Zeit mit Ihren Befindlichkeiten verschwenden.
    Wo sind eigentlich Ihre Erfahrungen und Argumente zum Eingangsthema? Wo sind die sachlichen Beiträge von RA Schepers zum o.a. Thema? Außer sinnlosem Gestänker war da nämlich überhaupt nichts. Keine einzige Silbe!

  32. J.P sagt:

    @ Babelfisch
    Montag, 18.06.2012 um 21:54

    @Benno: ruhig Brauner

    Hallo, Babelfisch,

    manchmal muss man die Reizschwelle überschreiten, damit überhaupt eine Kommunikation zu stande kommt und hier sieht man einmal wieder, dass dies auch funktioniert und das erhoffte Potential an Qualifikation, Neugierde und Begeisterung durchaus verfügbar ist und nur immer wieder herausgefordert werden muss, denn wenn wir´s nicht probieren, tun wir´s nicht.

    Diesen Kommentar von Dir verstehe ich aber recht gut und kann die damit verbundenen Feststellungen in jedweder Hinsicht auch voll unterstützen.Gleichwohl will ich aber nicht verschweigen, dass die Kommunikationsschiene zwischen Rechtsanwälten und Kfz.-Sachverständigen leider nicht immer zeitnah und optimal verläuft. Das hat vielfach negative Auswirkungen auf ein gemeinsames Ziel, nämlich den Mandanten als Unfallopfer bestmöglich zu bedienen. Dazu möchte der Sachverständige, der seine Aufgabe richtig wichtet, auch bis zum Abschluss der Schadenregulierung gerne wissen, was läuft. Kosten -und zeitsparend bietet sich da das Informationsmanement per E-Mail an. Aber wer nutzt das schon immer konsequent ? Ich brauche als Unfallschaden-Service Partner Rechtsanwälte, die nicht nur mal so nebenher eine Unfallsache abzuwickeln versuchen, sondern die echten Einsatz verdeutlichen und in einem gemeinsamen Anliegen mit mir an einem Strang ziehen. Wenn in diesem Punkt Zweifeln Raum gegeben wird, sieht es schlecht aus, jedoch sollte man offen darüber reden können.Es ist halt wie beim Fußball auch.

    Mit freundlichen Grüßen

    J.P.

  33. RA Schepers sagt:

    @ Benno

    Sie sind auch so ein notorischer Opositioneller.

    Sie nicht?

  34. RA Schepers sagt:

    @ J.P

    Gleichwohl will ich aber nicht verschweigen, dass die Kommunikationsschiene zwischen Rechtsanwälten und Kfz.-Sachverständigen leider nicht immer zeitnah und optimal verläuft.

    Besser wird das nicht dadurch, daß man die „Reizschwelle“ überschreitet mit persönlichen Angriffen und pauschalen Vorwürfen an die eine oder andere Seite.

    Das führt nur dazu, daß auf persönlicher Ebene ein Streit ausgefochten wird, anstatt auf sachlicher Ebene das gemeinsame Ziel weiter zu verfolgen.

    Ich habe den Eindruck, daß diese Angriffe nur von ein oder zwei Personen stammen, die hier allerdings unter verschiedenen Pseudonymen agieren. Damit erscheint captain-huk als unseriöser Blog (jedenfalls auf lange Sicht gesehen). Dadurch wird captain-huk abgewertet und den Versicherungen geholfen.

  35. Frage sagt:

    Für welche Leistung will so ein Anwalt seine Gebühren in Rechnung stellen?

    Die Haftpflicht-Versicherung darf einen Haftpflichtschaden am Fahrzeug seines Mandanten besichtigen, weil der Anwalt des Geschädigten den Versicherer/Schädiger dazu auffordert!!!!

    @ Glöckenchen
    “Die Weitergabe der so erstellten Daten an externe Dienstleister zum Zwecke der Schadenskürzung ist m.E.illegal,aber ebensowenig beweisbar,es sei denn,ein Insider packt mal aus.”

    Wie viele Jahre bist du im Geschäft?

    _____________________________________________
    @ Glöckchen
    “M.E.ist das Herstellen einer elektronischen Akte rechtens.”

    @ SV Hildebrandt
    Erst kürzlich rief die Allianz in unserem Büro an und bat um Übersendung der Lichtbilder per Mail da die eingescannten Bilder nicht den Schaden widergeben würden. Der Anwalt des Geschädigten machte zusätzlich Druck das die Bilder als Mail an die Allianz geschickt würde, ansonsten würde er mich für die verzögerte Regulierung in Haftung nehmen.”

    Ich sage jetzt nicht, dass Glöckchen mit seiner Handakte Missbrauch treibt. Erlebt habe ich es dennoch.
    Ein Anwalt schickt das Gutachten, die Lichtbilder schön in schwarz/weiß, per FAX an die Allianz. Das so eine Arbeitsweise ein gefundenes Fressen für einen Sachbearbeiter ist und versucht wird, sich umgehend “schöne”, leicht zu verschickende Bilder vom Gutachter zu holen, dürfte hier wohl jedem klar sein.
    SV Hildebrandt, frage doch mal nach beim Anwalt deines Kunden, ob deine Bilder unter Verletzung deiner Urheberrechte durch ihn zum Versicherer gelangten.

  36. DerHukflüsterer sagt:

    @ Babelfisch Montag, 18.06.2012 um 21:5
    „Hat eigentlich schon mal jemand geschrieben, dass die SV in der Regel höhere Honorare berechnen als Rechtsanwälte?“

    Na sowas aber auch,

    hat eigentlich schon jemals ein RA darüber nachgedacht, welche Bandbreite SV Honorare in der Regel haben. ( von € 50,0- € 2.500)
    Ist der Ausnahmefall von einem sehr hohen Honorar einmal gegeben, was ca. 0,5 % mal vorkommt, gemessen an dem Auftragsvolumen per Anno , rechnen die Neider u. Schlauberger so etwas hoch, was zu unrealistischen Beträgen führt.
    Denken RA auch daran, dass die Höchsthonarare bei SV auf ca.€ 2.500,- begrenzt sind. Hier setzen sich die Anwaltshonorare erst fort zu Summen von denen SV nur träumen. Bei Streitwerten für den Einzelfall, welche zu einem Honorar führen, wo ein SV mehrere Monate hart dafür arbeiten muss.
    Im Übrigen kann ein SV mit einem fehlerhaften GA kein Geld verdienen, im Gegenteil er haftet dafür 30 Jahre!! lang.
    Der RA verdient aber mit einem fehlerhaft geführten Prozess, in den nächsten (evtl. gewollten) Instanzen und kann ein mehrfaches an Kosten herausholen, bis er letztendlich einen Vergleich anstrebt, der wieder sehr lukrativ ist.
    Der RA bekommt immer sein Geld, egal wie gut oder schlecht er ist.
    Könnte ein RA nur ein kompl. Honorar verlangen , wenn er seinen Fall ganz u. rechtsfehlerfrei abgeschlossen hat, würde das auch dazu führen, dass mehr Klasse am Markt wäre.
    Könnte ein RA ebenso abgelehnt werden wie ein SV wenn er ein falsches Wort sagt, würde auch den falschen u. oft bösartigen Behauptungen in den Schriftsätzen endlich einmal ein Riegel vorgeschoben.
    Diese wenigen Beispiele aus vielen Möglichkeiten sollten die Rechtsanwälte nur daran erinnen, welche „Narrenfreiheit“ sie bei ihrer Berufsausübung haben.
    Freilich arbeiten Sie auch zuweilen für nichts, wie wir SV auch, nur jammern wir nicht so.
    Keinesfalls ist auch nur der Anschein zu erwecken, dass SV höhere Honorare wie RA berechnen, weil das nachweislich falsch ist.

  37. HD-30 sagt:

    @benno, Montag, 18.06.2012 um 19:16
    Leider machen die meisten Anwälte so ein Fass nicht auf beim örtlichen Gericht. Man könnte ja möglicherweise den Richter verärgern, mit dem man die nächsten Jahre noch zusammen arbeiten muss. Alles schon gehört und erstaunt zur Kenntnis genommen über die Jahre.
    ————–
    Und Schlimmeres. Leider haben Sie in weiten Bereichen Recht.
    Die Gräben sind vorhanden und die Interessenlage bestimmt die Motivation. Ist halt so.
    Das Engagement der Anwälte nimmt proportional zur steigenden Zahl der Mandanten ab. Anfangs reißen sie einem jeden Parkzettel aus der Hand – später fragen sie einen Tag vor der entscheidenden LG-Verhandlung ob man nicht dieses eine BGH-Urteil, auf das man im Vorfeld schon mehrfach hingewiesen hatte, nicht noch schnell per FAX zur Verfügung stellen könnte. Und verloren wird dann auch noch wegen anwaltlicher Spitzenleistung.

    Leider braucht man, wie SV Hildebrandt schon angedeutet hatte, kooperierende Anwälte. Aber reicht ein SV-Leben auch um den richtigen Anwalt zu finden? Ich glaube eher nicht. Es ist ein Kreuz damit.

  38. Dipl.-Ing. Harald Rasche sagt:

    @ benno
    @ RA Schepers

    Liebe „Streithähne“,

    Ihr habt beide jetzt mal so richtig „die Sau rausgelassen“ aber bitte akzeptiert auch einmal die Andersartigkeit Eures Gegenüber.

    Carum est, quod rarum est.
    „Geschätzt wird, was selten ist.“
    Dazu gehört eine gepflegte Streitkultur.

    Streitkultur ist begrüßenswert und hat durchaus auch hier eine Berechtigung, denn sonst wäre Vieles nur fade Fachsimpelei für die sich viele andere Leser nicht interessieren.

    Ihr könnt Euch auch weiter die Köpfe blutig schlagen, jedoch von Agesicht zu Angesicht.

    Bitte aber solche persönlichen Anwürfe nach Möglichkeit coram publico vermeiden, weil sicher vermeidbar und was auch mir leider nicht immer gelingt.

    Mit besten Grüßen
    Bochum @ Tangendorf

    Dipl.-Ing. Harald Rasche

  39. SV Wehpke sagt:

    SV Hildebrandt, Montag, 18.06.2012 um 18:30
    Exakt getroffen und kann mich dem nur anschließen – bin auch ziemlich frustriert. Maulhelden hat’s wahrlich genug auf beiden Seiten des „Grabens“.

    Wehpke Berlin.

  40. SV Hildebrandt sagt:

    Ich habe Gottlob einige gute Anwälte mit denen ich zusammen arbeite, allerdings was nutzt es wenn Geschädigte auf das Geschleime der Sacharbeiter der Versicherungen rein fallen und einem sagen:

    „ich brauche keinen Anwalt, die waren so nett am Telefon und haben alles sofort zugegeben!“

    Anschließend soll ein Anwalt dann die Kürzungsorgie richten und genau DAS hatte man diesen Geschädigten im Vorfeld ausführlich erklärt das genau DAS geschehen wird, aber sie es ja nicht glauben wollten. Dann soll der Anwalt für einen Bruchteil dessen was er bei einer kompletten Schadensersatzforderung hätte das x- fache an Arbeit leisten. Damit dann auch nicht genug. Solche Geschädigte *laufen* zu ihren Anwälten weil diese ihnen bei ihren Scheidung oder sonstigen sozialen Problemen geholfen haben. Verkehrsrecht ist allerdings nicht deren Stärke…

    @ Frage

    mein Büro verlassen immer zwei vollständig gebundene Gutachten. Entweder beide Ausführungen zum Anwalt, oder eines zur Versicherung und die zweite Ausführung mit einer Kopie ohne Lichtbilderdokumentation zum Kunden. In wenigen Fällen gehen alle drei Ausfertigungen zum Kunden.

    Dann gibt es doch noch tatsächlich Anwälte, auch wenn ich einen von diesen nicht gerade in meiner *Freundschaftsliste* führe, die eine kostenpflichtige dritte Ausfertigung anfordern weil sie „ihre“ an ein Gericht gesendet haben damit die Akte vollständig ist. Davor kann man den Hut ziehen.

    Auf der anderen Seite fragen immer öfters Anwälte nach ob ich ihnen die GA nicht mailen kann, so ginge es schneller. Ich frag mich dabei dann wieso!?! Ob die gedruckte Ausfertigung ein paar Tage (Versand zum Anwalt, Anwalt zur Versicherung) länger unterwegs ist oder nicht ändert nichts am Regulierungsverhalten der meisten Versicherungen. In den letzten Jahren liegt die Bearbeitungszeit meist bei weit über 6 Wochen! Da sind 3 bis 4 Tage auch nicht wild, allerdings könnten sich diese Anwälte dadurch Lorbeeren verdienen wenn sie nach der Regulierung das Original zurück fordern würden… Ich wette wenn das seine Runde macht würde die Regulierung um einiges schneller gehen.

    Was mich allerdings verwundert ist, dass man sich hier fast die Köppe *einschlägt* anstatt gemeinsam den über die Jahre in Dreck gefahrenen Karren wieder flott zu bekommen. Was nutzen x Einzelkämpfer die wie Don Quijote gegen übermächtige Windmühlen kämpfen mit ihren wenigen mühsam und Nerven raubenden Prozessen Akzente setzen wenn man als Gemeinschaft und gegenseitiger Hilfestellung erhebliches mehr erreichen würde.

    Aber dazu muss man vom Roße (mit dem man nichts gegen die Windmühlen ausrichtet) absteigen und den Zug nehmen…

  41. andreas sagt:

    Moin Männer,

    im Moment ist ja etwas dicke Luft im Blog.

    Mein Vorschlag:

    Ein Treffen ALLER Interessierten an einem zentralen Ort zum Brainstorming.

    Das wäre doch einmal eine Massnahme und ist steuerlich absetzbar.

    Schönen Tag!

    svsander-online.de

  42. RA Schepers sagt:

    @ andreas

    Ein Treffen ALLER Interessierten an einem zentralen Ort zum Brainstorming.

    Gute Idee.

    Konkrete Themenvorschläge wären hilfreich, z.B.

    – SV-Gutachten und Urheberrecht
    – Verweisung auf Referenzwerkstätten
    – Zusammenarbeit von SV und RA
    – Aufklärung von Kunden/Mandanten

  43. andreas sagt:

    @RA SCHEPERS

    Ich bin dabei!-es wird höchste Zeit-bevor uns das Schadenmanagement überrennt.

    Ich könnte Herrn Rechtsanwalt Fuchs (BVSK :-)) zur Teilnahme bewegen-nur wenn es ausdrücklich gewünscht wird!!!
    Ich würde fast überall anreisen!!

    Vielleicht sollte man der Fairness halber auch Kollegen ausserhalb unseres Forums einladen.

    Es könnte ein Megaevent werden, an dem auch die Presse mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich
    Interesse zeigen wird.

    Gruß

    svsander-online.de

  44. Buschtrommler sagt:

    @ andreas….Ein Treffen ALLER Interessierten an einem zentralen Ort zum Brainstorming.

    Das machen die Versicherer auch…nennt sich „Round-Tablegespräche„, nur mit deutlich höherer Effizienz.

  45. andreas sagt:

    @ ALLE
    Ein Geheimnisträger der Versicherer sollte natürlich auch anwesend sein-vielleicht ein Aussteiger, der keine Angst mehr haben muss-alles ist machbar-man muss es nur machen!!

    Gruß

    svsander-online.de

  46. RA Schepers sagt:

    @ andreas

    Es könnte ein Megaevent werden, an dem auch die Presse mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich
    Interesse zeigen wird.

    Also, ich würde erst mal ein bis zwei Nummern kleiner anfangen. Wachsen kann man immer noch.

    Ich meine, folgende Fragen wären zunächst zu klären:

    1. Was konkret soll Thema sein?
    2. Wer soll teilnehmen?
    3. Wer organisiert es?

    Ich glaube, zu Beginn ein eher kleiner Rahmen (muß ja nicht gleich eine Konkurrenz zum Verkehrsgerichtstag sein) und ein oder zwei konkrete Themen wären ganz gut.

  47. virus sagt:

    @ Hildebrandt

    Auf der anderen Seite fragen immer öfters Anwälte nach ob ich ihnen die GA nicht mailen kann, so ginge es schneller. Ich frag mich dabei dann wieso!?! Ob die gedruckte Ausfertigung ein paar „Tage (Versand zum Anwalt, Anwalt zur Versicherung) länger unterwegs ist oder nicht ändert nichts am Regulierungsverhalten der meisten Versicherungen. In den letzten Jahren liegt die Bearbeitungszeit meist bei weit über 6 Wochen! Da sind 3 bis 4 Tage auch nicht wild, allerdings könnten sich diese Anwälte dadurch Lorbeeren verdienen wenn sie nach der Regulierung das Original zurück fordern würden… Ich wette wenn das seine Runde macht würde die Regulierung um einiges schneller gehen.“

    ———————————————

    Ja, die elektronische Akte lässt grüßen!
    Kein umständliches einscannen oder vorab faxen an den Versicherer mehr. Kleines Anschreiben und dann per Knopfdruck ab zum Versicherer. Es ist unglaublich, wie wenig das Hirn eingeschaltet zu sein scheint.

    Viele, nein alle Anwälte beschweren sich über die Kürzungsberichte. Aber beinahe niemandem aus der gelehrten Zunft kommt in den Sinn, dass die Mailer und Faxer die Urheberrechte der Lichtbildersteller genau so verletzen wie die Versicherer. Nein noch besser. Man hält die Versicherer angriffsfrei. Unglaublich!
    Dann lässt man sich noch auf eine Diskussion über die Kürzungen ein. Scheinbar keiner fragt sich, unter welchen Voraussetzungen, wo und durch wem die Prüfberichte erstellt wurden, werden konnten. Nicht mal die (von „Niemand“) zitierten (BGH) Urteile werden hinterfragt.

    Zwei Sachen weiß Mann/Frau Verkehrs/Versicherungsanwalt allerdings schon. Es hat sich herumgesprochen, die Versicherer kürzen. Ohne Anwalt geht es nicht. Wenn viele wüssten …..?

    Ob ich nicht mit der Rechnung die Rechte an meinen Lichtbildern an den Auftraggeber verkauft hätte, wurde kürzlich gefragt. Als ob man Urheberrechte verkaufen, abgeben, überlassen könnte. Das blanke Entsetzen macht sich breit!

    Ich bitte darum, dass sich die Anwälte/Innen nicht angesprochen fühlen, die ausschließlich „im Tor“ ihres Mandanten stehen!

  48. SV Hildebrandt sagt:

    Und jetzt gerade erst wieder ein Telefonat gehabt wo mir die Galle hoch kommt.

    Der Geschädigte kommt zu mir und beschwert sich das er 80 Euro weniger erhalten habe wie ihm zu stünde und legt mir das Schreiben seines Anwalt mit dem Anhang der Versicherung und dessen Restwertangebot aus Autoonline vor. Natürlich ein nicht erkennbares Bild und da das Geschädigten- Fahrzeug bereits entsorgt war kann es sich nur um eines meiner Bilder handeln.

    Kurzes Telefonat mit dem Anwalt wie das zustande kommen kann und was er gedenkt zu tun. Ich habe mit vielem gerechnet aber nicht damit:

    „Ist doch egal, Hauptsache der Mandant hat sein Geld bekommen!“

    Einen Moment war ich sprachlos und bevor ich reagieren konnte war seinerseits das Gespräch beendet. Beim überfliegen dieses Restwertangebotes hat es mir dann gänzlich die Sprache verschlagen: Als Bieter war die Firma benannt die ich befragt hatte! Nach einem weiteren Telefonat, diesmal mit dem Bieter: „Keine Ahnung, wir haben nicht geboten!“

    Nun ist fraglich wer was wie gemacht hat …

  49. andreas sagt:

    @ RA SCHEPERS
    ..ok, bin ich auch mit einverstanden.

    Wer kümmert sich um die Organisation??

    So eine komplexe Aktion kann nur ein Rechtsanwalt mit ausreichendem Mitarbeiterstab auf die Kette kriegen.
    Kollege Rasche wäre auch ein perfekter Organisator.

    Wachsen können wir immer noch???-Gerne!
    Ich werde bald 60 Jahre alt und bin 30 Jahre im Beruf, langsam rennt mir die Zeit weg.
    Wenn nicht jetzt-wann dann :-)?

    Gruß

    svsander-online.de

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