Tricks der Kfz-Versicherer
Versicherungen kassieren regelmäßig Beiträge und genau so regelmäßig versuchen sie, bei der Schadenregulierung Geld zu sparen. Bei Kfz-Schäden helfen ihnen häufig Gutachter wie die Dekra….
So die Einführung zu dem Fernsehbeitrage der MDR Umschau vom 26.08.2008, der heute um 10:48 wiederholt wird.
Beleuchtet wurde das Verhältnis der DEKRA zur Versicherungswirtschaft. In dem besonderen Fall das Verhältnis der DEKRA zur HUK-Coburg. Hier wurde versucht, das Gutachten des freien Sachverständigen, den der Geschädigte beauftragt hatte, von EUR 15.937,00 auf EUR 8.558,00 zu kürzen! Die DEKRA hatte das Fahrzeug „nachbesichtigt“. Der Leiter der DEKRA Leipzig versuchte den geschilderten Fall als Einzelfall „herunter zu spielen“, bei dem eben mal alles schief gelaufen wäre. Die Recherche von MDR hat jedoch ergeben, dass hier mit System gearbeitet wird und die DEKRA auch im Auftrag anderer Versicherer Kürzungsdienste durchführt. Alles in allem ein gut recherchierter Beitrag realistischer Bedingungen aus dem Tagesgeschäft der Kfz-Schadensabwicklung.
Die wesentliche Botschaft solcher Fernsehbeiträge sollte für Geschädigte jedoch folgendes sein:
Niemals eine Nachbesichtigung im Auftrag der gegnerischen Versicherung zulassen. Egal durch welche Sachverständige, Organisationen, DEKRA oder wie auch immer.
Sinn und Zweck einer Nachbesichtigung durch den gegnerischen Versicherer ist grundsätzlich nur die Herunterrechnung rechtlich zustehender Schadensersatzansprüche!
Hier der Bericht des MDR >>>>>
Leider enthält der Bericht einen eklatanten Fehler:
Der Restwert ist kein Höchstgebot (tatsächlicher Verkaufspreis), was angeblich Vorschrift sein soll, sondern ein mittlerer (reproduzierbarer) WERT!
Das soll ein Einzelfall sein? Bei allen großen Dekra-Niedrlassungen werden solche „Prüfungen“ zigfach durchgeführt. Im Bereich Schadengutachten wird der Umsatz stärker mit Versicherungsaufträgen als mit Privataufträgen gemacht.
Da scheut man sich an NRW-Niederlassungen auch nicht, bei der Erstellung eines Prüfungs-„Gutachten“ wider besseren Wissens nicht die Stundensätze der markengebunden Fachwerkstatt anzusetzen, sondern schlicht die zu nehmen, die die Versicherung vorgibt. Das schreibt man dann zwar in das „Gutachten“ rein, aber was hat das mit seriösem Arbeiten zu tun?
Für Dekra ist es auch kein Problem, z.B. in einem Rechtsstreit tätig zu werden, wenn es sich bei einer der Parteien um eine Werkstatt handelt, mit der ein Riesenumsatz durch das Kleben der §29-Plakette (TÜV-Prüfung) gemacht wird. Auf den möglichen Interessenkonflikt wird selbstverständlich grundsätzlich nicht hingewiesen.
Dass das aber erforderlich gewesen wäre, merkt man spätestens dann, wenn man das Gutchten in Händen hält und an der Art der Formulierungen das Bemühen spürt, selbst ein neutrales Ergebnis in eine bestimmte Richtung zu schieben.
Selbstverständlich werden im Auftrag der Polizei auch Fahrzeuge nach Verkehrskontrollen untersucht, wenn sie zuvor von einem Dekra-Mitarbeiter nach § 29 StVZO geprüft wurden.
Aus meiner Sicht sind nicht nur die Zustände an sich untragbar, es ist noch viel schlimmer, dass es offensichtlich niemanden zu interssieren scheint. Dekra erfreut sich eines überragend guten Rufs und wird als die große unabhängige Instanz angesehen.
Beispiel gefällig: ich habe vor einigen Monaten einen Fall erlebt, wo ein vom Richter vorgeschlagener, öffentlich bestellter und vereidigter SV für Straßenverkehrsunfälle von einem der Anwälte abgelehnt worden ist, weil er auch das eine oder andere Schadengutachten erstellt und der Herr Anwalt deher ein versicherungsfreundliches Ergebnis befürchtete. Dieser Rechtsanwalt hat dann anschließend von sich aus vorgeschlagen, einen Dekra-Mitarbeiter zu beauftragen. Diese Leute sind seiner Meinung nach so schön objektiv…
Dem Gehabe der gewissenlosen Auftraggstreicher kann man m.E. nur begegnen, indem man es immer wieder publik macht. Insbesondere sollten die hier mitlesenden Anwälte dies auch bei Gericht tun. Denn dort ist das Wissen um die Zustände nicht allzu weit verbreitet.
So hat sich vor einigen Monaten ein Richter eines Landgerichts ausnahmsweise einmal tierisch darüber aufgeregt, dass das Gutachten von einem anderen Sachverständigen erstellt worden ist, als er beauftragt hatte.
Dabei ist diese Vorgehensweise üblich. Der bekannte Abteilungsleiter wird beauftragt und lässt dann seine Untergebenen für ihn arbeiten. Das erkennt man schon daran, dass noch ein zweiter Sachverständiger unterschrieben hat.
Abgesehen von der Unterschrift stammt in diesen Gutachten meist rein gar nichts von dem beauftragten Sachverständigen. Der nimmt dann aber bei einer eventuellen Anhörung den Gerichtstermin wahr und gibt dort den großen Meister.
Wenn man dem Abteilungsleiter dann aber mal den Rechner hinstellt und sagt, es solle mal zeigen, wie er denn die Diagramme erstellt oder die Simulation des Unfalls durchgeführt hat, dann merkt man sehr schnell, wie viel er mit dem Gutachten zu tun hatte.
Aber auch hier gilt: hier rumschreiben allein hilft wenig. Man muss dieses Wissen auch an die entscheidenden Stellen bringen.
Bei Captain HUK ist folgender Eintrag zu lesen:
„Nofretete Mittwoch, 07.05.2008 um 06:23
Auszug aus der DEKRA-Homepage:
“DEKRA ermittelt objektiv die Schadenhöhe
Fahrzeug-Gutachten bei Schäden und Unfällen
Unser Sachverstand für Ihr Recht – Schadengutachten sichert Ihre Interessen
Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt werden. Bei der Klärung der Schadenhöhe ist objektives Expertenwissen gefordert, damit Sie zu Ihrem Recht kommen!
DEKRA ermittelt präzise alle Details, die für die Beweissicherung und Schadenregulierung wichtig sind. Alle Gutachten von DEKRA sind verkehrsfähig und prozesstauglich – zum Schutz vor unberechtigten Forderungen und für die Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche. Zu alternativen Produkten berät Sie unser Sachverständiger vor Ort.”
Diesen Text kann man so verstehen, dass ein Beweissicherungsgutachten für die Durchsetzung der Rechtsansprüche erforderlich ist. Und genau diese Gutachteninhalte werden mit Kürzungsprotokollen reduziert. Wer würde da an vorsätzliches rechtswidriges Verhalten denken?
Die DEKRA-Gutachten sollen alle “verkehrsfähig und prozesstauglich” sein. Hat schon mal jemand so ein Gutachten gesehen? Hat schon mal jemand eine prozesstaugliche Fotoanlage gesehen? Ist es zutreffend, das DEKRA die Fotos nur als PDF-Datei archiviert und die Original-Fotodateien, und damit Beweismittel vernichtet?“
Nach diesem TV-Bericht kann man sich schon fragen, wer die Märchenerzähler sind? – Die Jungs, die an der Homepage rumbasteln, oder die Jungs, die auf ihr beschmutztes Papier Worte wie „Gutachten“ etc. drauf schreiben?
Für den Geschädigten bedeuten die „Halbwahrheiten“ in „DEKRA-Gutachten“ (ca. 50 % der tatsächlichen Schadenshöhe) dann letztendlich:
100 % Aufschlag auf „DEKRA-Gutachten“ und du hast die richtige Schadenshöhe. Vielleicht setzt sich diese einfache Berechnungsformel auch in der Rechtsprechung durch?
Nach diesem Fernsehbericht dürfte eindeutig feststehen, dass die DEKRA eben nicht neutral, sondern versicherungsfreundlich entscheidet. Von einem Einzelfall, wie der Verantwortliche der DEKRA weiß machen wollte, kann auf keinen Fall die Rede sein. Jedes DEKRA-Gutachten und jeder DEKRA-Prüfbericht sollten daher als Privatgutachten der eintrittspflichtigen Versicherung zurückgewiesen werden.