Eine ordentliche und korrekte Unfallschadensabwicklung war kürzlich von der Concordia zu verzeichnen.
Der Schadensfall hatte sich am 20.07.09 ereignet. Der Pkw der Geschädigten hatte einen Heckstoß erhalten, während er vor der Rotlicht anzeigenden Lichtzeichenanlage wartete.
Der Schaden wurde umgehend begutachtet und nach Mitteilung des Gutachtensergebnisses zur Reparatur in die örtliche Markenvertragswerkstatt gegeben. Deshalb konnte schon am 06.08. der mit der Abwicklung beauftragte Rechtsanwalt den Schaden vollständig abschließend beziffern.
Es wurden die Reparaturkosten gemäß Rechnung der Markenvertragswerkstatt, die Gutachterkosten des Sachverständigen, die Unkostenpauschale, die im Gutachten des Sachverständigen kalkulierte Wertminderung, die während der Reparaturzeit angefallenen Mietwagenkosten und die Rechtsanwaltskosten für die anwaltliche Tätigkeit in Form einer 1,5 Geschäftsgebühr geltend gemacht. Die zum 20.08. gesetzte Regulierungsfrist verfehlte die Concordia nur knapp und überwies – noch im zeitlich vertretbaren Nachfristrahmen – am 27.08. die geltend gemachten Positionen vollständig.
Ein einziger Abzug wurde bei der Unkostenpauschale vorgenommen. Gefordert waren hier 30,00 €, und reguliert wurden lediglich 25,00 €.
Das Unfallopfer war über die komplikationslose Abwicklung natürlich sehr erfreut.
Es erklärte, dieser Versicherung künftig sein Vertrauen zu schenken und beim Kündigungstermin, dem 30.11.2009, zur Concordia zu wechseln.
Erst kürzlich hat das Institut für Markt-, Politik- und Sozialforschung GmbH namens „Psephos“ das Regulierungsverhalten von Versicherern in den Bereichen Kasko-Haftpflicht und Rechtschutz aus der Sicht von Anwälten erforscht.
Bekanntlich erhielt hier die HUK-Coburg in der Sparte Haftpflicht den negativsten Rankingwert mit –1.794 Punkten.
Die Concordia dagegen lag bestens sortiert unter den ersten 10, auf Platz 6 mit +108 Punkten.
Die Ergebnisse der Marktforschung der Fa. Psephos beweisen damit ihre Treffsicherheit aktuell auf hohem Niveau.
Mitgeteilt von Peter Pan im September 2009
Hallo Peter,
erfreulich, auch einmal Positives im Umgang mit eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherern zu lesen. Auch Dein positiver Bericht gehört mit in diesen Blog. Auch das ist Aufklärung der Unfallgeschädigten.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker
Die Concordia muss ich mir mal ansehen, der November rückt je bereits schon in greifbare Nähe.
Grüße
Andreas
Hallo Andreas,
Du hast recht. Wie die Zeit vergeht. 30.November eines jeden Jahres ist in der Tat ein wichtiger Tag. Kann man doch hier bei captain-huk überprüfen, welche Versicherung gesetzeskonform oder rechtswidrig reguliert. Ein jeder solle gewissenhaft prüfen, ob er bei dieser oder jener Gesellschaft gut aufgehoben ist. Den Tag des Wechselns sollte man rot im Kalender anstreichen. Prima Tipp, so rechtzeitig darauf hinzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker
Hallo Peter Pan,
zu der allgemeinen Unkostenpauschale von 25,– Euro meine ich, dass diese in der Rechtsprechung so auch allgemein anerkannt ist. Eine höhere Pauschale als 25,– Euro muss m.E. nachgewiesen werden. Nach der Rechtsprechung soll diese Pauschale ja für die Unannehmlichkeiten, die Laufereien zum Anwalt, Post- und Telefonentgelte etc. gezahlt werden. Es handelt sich um einen pauschalierten Schadensersatz. Nach alter Rspr. waren dies 40,– DM.
Ich wünsch Dir noch einen schönen Abend
Jurastudentin
Hallo Jurastudentin
sie lassen die Inflation ausser Acht.
Selbst die HUK zahlt anstandslos Unkostenpauschalen i.H.v. 30,-€.Mir liegen dazu dutzende Abrechnungsschreiben vor.
M.f.G.Peter
Hallo Jurastudentin,
allein der Zeitaufwand für den Geschädigten – selbst wenn er sich anwaltlich vertreten lässt – beläuft sich auf mehrere Stunden.
Dieser Aufwand wäre nicht angefallen, wenn der Schädiger nicht zum Schädiger geworden ist. Pro gefahrenem Kilometer (SV, Anwalt, Werkstatt) fallen bei einem günstigen Fahrzeug mit Sicherheit 40 Cent an. Dazu kommen Telefon- und Portokosten, Versandumschläge, etc.
Also bereits ohne den Zeitaufwand sind 25,- Euro durchschnittlich zu wenig!
Grüße
Andreas
Hallo Peter Pan, hallo Andreas,
die 25,– Euro bekommt der Geschädigte doch ohne konkreten Nachweis. Wenn er mehr Unkosten durch Laufereien, Porti, Fahrten zum SV, zum Anwalt, zur Werkstatt etc. hat, erhält er diese auch, allerdings muss er diese der Höhe und dem Grunde nach nachweisen. Insoweit ist die Pauschale von 25,– oder von mir aus auch bei der HUK-Coburg 30,– Euro ein pauschalierter nicht nachzuweisender Schadensbetrag. Ob 25,– oder 30,– Euro angemessen ist, soll hier auch in Anbetracht des Inflationsausgleiches nicht beurteilt werden. Wenn der Geschädigte in eine Einöde mitten auf dem Lande, weit von jeder Zivilisation lebt, und jeden Tag 20 km zum Anwalt fahren muss, um dem Schadensbelege einzureichen und Stellungnahmen zur polizeilichen Unfallakte abzugeben etc., so sind in der Tat die 25,– Euro unangemessen. Einverstanden. Der Einsiedler kann dann aber auch höhere Unkosten nachweisen und fordern.
MfG. Jurastudentin