Neue Spielwiese für HUK und DEKRA

Ich habe letzte Woche gleich zweimal ein identisches Vorgehen der HUK in Zusammenarbeit mit der DEKRA erlebt. Beide Male schreibt mich der zuständige Rechtsanwalt, zu dem ich die Geschädigten geschickt habe, an, dass die HUK meinen ermittelten Wiederbeschaffungswert mit Hilfe eines Prüfberichtes der DEKRA drastisch kürzt.

Die Prüfberichte wurden jedes Mal auf Basis des Gutachtens ohne Besichtigung der Fahrzeuge erstellt. Das selbst ist schon ein schlechter Einstieg für eine sinnvolle Bewertung.

In einem Fall ist der „Sachverständige“ der DEKRA ganz dreist vorgegangen und schreibt sogar er habe auf dem örtlichen Markt den Wiederbeschaffungswert recherchiert.

Ich habe mir daraufhin die Mühe gemacht sämtliche Vertragshändler als auch Gebrauchtwagenhändler anzurufen und gefragt, ob dieser SV angerufen hat und ob überhaupt ein vergleichbares Fahrzeug dieses Typs existiert. Zur ersten Frage erhielt ich die einstimmige Antwort: „Nein.“

Zur zweiten Frage erhielt ich genau die Antwort, die ich schon bei meiner Recherche zur WBW-Ermittlung erhalten habe: „Ein Fahrzeug in dem Zustand mit der Ausstattung, vergessen Sie das mal. Das hätten wir gerne…“

Der „Kollege“ der DEKRA kann also keine Marktrecherche betrieben haben. Er hat wohl schlicht gelogen? Zum anderen prostituiert sich die DEKRA mal wieder für die HUK auf der neuen Spielweise Wiederbeschaffungswert…

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54 Antworten zu Neue Spielwiese für HUK und DEKRA

  1. sv weise sagt:

    das angebieder der dekra kann nicht für gut befunden werden, ist aber derzeit häufig zu beobachten und ein armutszeugnis für die schadenschätzer der dekra. die mäkelliste der dekra kann dabei alles umfassen (wbw, stundenverrechnungssätz, wertminderung selbst nach halbgewachs ;-), usw)
    zu deren rehabilitation kann nur gesagt werden, das im prüfbericht oft der satz „prüfung mittels vorgaben des auftraggebers“ steht..

  2. Willi Wacker sagt:

    Hallo Andreas,
    m.E. liegt hier nicht nur eine schriftliche Lüge des DEKRA-Sachverständigen vor, sondern ein Betrug gem. § 263 StGB. Mit der falschen Angabe soll bei dem Geschädigten ein Irrtum erregt werden, der ihn zu einer Verfügung über sein Vermögen veranlaßt, nämlich den ihm zustehenden Betrag nicht geltend zu machen. Der Vorteil kommt der Versicherung zu Gute (Drittbegünstigung). Also Strafantrag und -anzeige bei der StA erheben. Die Dekra muss ob ihres unredlichen Vorgehens richtig Druck kriegen.
    MfG
    Willi Wacker

  3. Hunter sagt:

    @sv weise

    „zu deren rehabilitation kann nur gesagt werden, das im prüfbericht oft der satz “prüfung mittels vorgaben des auftraggebers” steht..“

    Wer also eine Bank „nach Vorgaben des Auftraggebers“ überfällt, begeht somit keinen Straftatsbestand, sondern wird demzufolge rehabilitiert?

    Gut zu wissen!

    Oder war es vielmehr nicht so, dass Auftraggeber und Auftragnehmer zusammen verurteilt werden?

    Mitgegangen, mitgehangen……..

  4. virus sagt:

    Der BGH hat die Restwertproblematik klar gestellt, der Hinweis auf das Urheberrecht zementiert dazu den Wert im Gutachten und die Abwrackprämie läßt den Händler bei der Annahme von Unfallfahrzeugen eine Rechnung schreiben. Da bleibt als Ausweg nur die Verfälschung des Wiederbeschaffungswertes. Lassen wir es nicht zu, dass die Geschädigten den Bauernfängern zum Opfer fallen und diese dann wohlmöglich noch an der Wahl ihres vertrauten Sachverständigen zu zweifeln beginnen. Daher, wer immer uns einreden will, keinen Urheberrechtsvermerk und Datenschutzhinweis in das Gutachten aufzunehmen, denen ist eine Absage zu erteilen. Jede durch den Versicherer erfolgte Schadenskürzung untergräbt das Vertrauen von Haftpflichtgeschädigten in die Tätigkeit der die Gesetze beachtenden Sachverständigen. Dem sollten wir uns immer bewusst sein.

  5. F.Hiltscher sagt:

    @ SV Weise
    „zu deren rehabilitation kann nur gesagt werden, das im prüfbericht oft der satz “prüfung mittels vorgaben des auftraggebers” steht..“

    Rehabilitation, nach rechtswidrigem Kürzungsbericht der Dekra?

    Ich möchte nicht wissen wie die Staatsanwaltschaft darauf reagieren würde, wenn die unabhängigen SV ihr GA nach Auftraggeberwünschen abfassen würden und mit dem Zusatz versehen „dieses GA wurde gemäß den Auftraggebervorgaben erstellt“.
    Oder legalisiert so ein Vermerk ein schändliches bzw. kriminelles Handeln?

  6. Gottlob Häberle sagt:

    Hat nun die Wirtschaftkrise auch die DEKRA erreicht?

    Oder warum muss die DEKRA als angeblich unabhängiges Institut Aufträge der Versicherungswirtschaft nach Vorgaben des Auftraggebers annehmen?

    Mutieren Gutachten jetzt zu wunschkonzert ähnlichen Dokumenten gemäß Vorgaben der Auftraggeber?

    Ein Schelm wer böses dabei denkt.

    Beste Grüße aus dem Wilden Süden
    Gottlob Häberle

  7. PeterPan sagt:

    Hallo Leute
    die adäquate Reaktion ist die Sofortklage gegen 1.den Schädiger persönlich und 2.zugleich gegen die DEKRA.
    Nicht diskutieren,sondern handeln!

  8. Buschtrommler sagt:

    Manchmal gehts auch anders….
    Ein mir bekannter Anwalt forderte von einem Dekra-Sv das von ihm erstellte Ga zur Einsicht zwecks Überprüfung. Darauf kam vom Sv lapidar Antwort: abgelehnt wegen Datenschutz…
    Nach einem geharnischten Brief des Anwaltes an Vs wurde kommentarlos ungekürzt reguliert…welch Zufall…

  9. RA Uterwedde, Leipzig sagt:

    ich habe mich ehrlich gesagt schon lange gewundert, dass dieses mittel nicht angewendet wird, denn es schafft die meiste unruhe in der abrechnung. so kann nicht nur aus einem 128%-fall, ein 135%-fall gemacht werden, sondern auch aus einem 95%-fall, ein 105%-fall. die weitreichenden konsequenzen, wie qualität der reparatur (einfach oder lt. gutachten) brauche ich hier sicher nicht darzulegen.

    @ andreas: in diesem konkreten fall, sollte auf jeden fall eine strafanzeige erstattet werden. ich würde mich hierzu pro bono bereit erklären, weil dieses vorgehen nicht nur dreist, sondern m.e. in der tat versuchter betrug ist.

    ich habe aktuell einen ähnlichen fall, in dem am WBW gedreht wurde. die werte nach unserem gutachten waren:

    RK 3600
    WBW 2850
    RW 700

    das fahrzeug wurde MIT RECHNUNG repariert. nach abschluss der reparatur kam das als gutachten bezeichnete machwerk der dekra, die den WBW mit 2300 „festgestellt“ hat und damit versucht, die abrechnung zu torpedieren, da nun ein 156%-fall vorliegen würde, der bekanntlich keine reparatur, die aber bereits abgeschlossen war, erlaubt.

    die mandantin stand also mit einer rep.-rechnung über 3600 eur und einer zahlung der huk von 1600 da. hinzu kam, dass die werkstatt die herausgabe des fahrzeuges verweigert hat (werkunternehmerpflandrecht) und somit insgesamt ca. 2600 eur mietwagenkosten, die natürlich zunächst auch nur in höhe von ca. 1000 eur übernommen wurden, entstanden waren.

    selbstverständlich wurde auch unser gutachten als unverwertbar bezeichnet und nicht bezahlt. ich habe, nachdem ich die huk (natürlich vergeblich) aufgefordert hatte, die angeblichen recherchen der dekra nachzuweisen, sofort klage gegen die unfallverursacherin erhoben. nun hat die huk die KONKRETEN reparaturkosten, das gutachten und die restlichen mietwagenkosten von ca. 1500 eur bezahlt.

    NUR GUT, DASS DIE MANDANTIN RECHTSCHUTZVERSICHERT WAR UND KEINE KOSTEN SCHEUEN MUSSTE!!! ALLEIN DER GERICHTSKOSTENVORSCHUSS LAG BEI 315 EUR!

    ich werde nun auch die dekra anzeigen, weil offensichtlich ein gefälligkeitsgutachten vorliegt.

    mfg
    uterwedde

    p.s. siehe auch http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/der-wiederbeschaffungswert-als-handelsware/

  10. insider sagt:

    @ F. Hiltscher

    „Ich möchte nicht wissen wie die Staatsanwaltschaft darauf reagieren würde, wenn die unabhängigen SV ihr GA nach Auftraggeberwünschen abfassen würden und mit dem Zusatz versehen “dieses GA wurde gemäß den Auftraggebervorgaben erstellt”.“

    ….wahrscheinlich vollkommen anders! Mir sind (wie Ihnen sicher auch)Fälle bekannt, wo freie Sachverständige zu Bewährungsstrafen verurteilt worden sind, weil sie unsaubere Gutachten erstellt haben.

    Die Fälle waren zwar sicherlich anders gelagert(z.B. wiederholte Erstellung von mehreren Gutachten zum gleichen Schaden an einem Pkw mit dem Ziel, einen Schaden mehrfach abzurechnen), in letzter Konsequenz ist das für mich aber insofern mit dem Vorgehen der Dekra vergleichbar, als dass auch nur versucht wurde, einer der beteiligten Parteien (und sich selbst durch die ansonsten nicht anfallenden „Gutachten“gebühren) einen unrechtmäßigen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.

    Es ist mir wirklich absolut rätselhaft, aus welchem Grund Dekra immer noch bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften als die große, unabhängige Instanz angesehen wird und in einigen Bereichen fast das Monopol für die Erstellung von Gutachten gerade für Gerichte und Staatsanwaltschaften hat.

    Schlimm finde ich das vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die Machenschaften von Dekra nicht auch zu den Justizbehörden vorgedrungen sind. Das hieße dann nämlich, dass die Pateiischkeit von Dekra die Richter und Staatsanwälte nicht interessiert.

    Was vor diesem Hintergrund eine Strafanzeige gegen den Dekra-Gutachter bringt, kann man sich ja vorstellen. Die Dekra muss sich im übrigen ja ganz sicher sein, dass ihr unglaubliches Verhalten keine Konsequenzen haben wird. Sonst könnte man wohl nicht hundertfach „Gutachten“ in einer Form erstellen, die jeden freien Sachverständigen über kurz oder lang die Existenzgrundlage kosten würden…

  11. Jan sagt:

    Hallo, Peter Pan,

    was hier so alles ans Tageslicht kommt bezüglich der HUK-COBURG und des Zusammenspiels mit der DEKRA ist ja schon spannend. Aber wie erfahren das die Gerichte, die ja auch DEKRA-Sachverständige im Zuge einer für erforderlich gehaltenen Beweiserhebung beauftragen ?

    Ich habe erfahren, dass sich die DEKRA-Sachverständigen auch ansonsten nach den Wünschen ihrer Auftraggeber ausrichten und im Privatauftrag sieht der Inhalt eines Gutachtens dann oft ganz anders aus als im Falle eines Versicherungsauftrages und so ist es nicht verwunderlich, dass sie von der einen oder anderen Werkstatt auch für Unfallschadenbegutachtungen in Anspruch genommen werden und das oft in der Hoffnung, durch diese Maßnahme das Wohlgefallen der Versicherungen zu gewinnen.

    Nur in der Minderwertfrage tun sich die Jungs in den grünen Kittelchen nach wie vor schwer.

    Wer aber ein Gutachten unterzeichnet mit dem Hinweis, dass dieses „unabhängig“ und nach bestem „Wissen“ und „Gewissen“ erstellt wurde, der muß sich fragen lassen, welches Gewissen denn gemeint sein könnte und bei der intensiven Mitarbeiterschulung kann das Wissen doch auch nicht so begrenzt sein. Was letztlich mit „unabhängig“ gemeint sein könnte, wird die Welt nicht verstehen, wenn im Gutachten selbst angegeben wird, dass die vom Auftraggeber vorgegebenen Verrechnungssätze berücksichtigt wurden. Das ist dann beispielsweise die HUK-COBURG.

    Ersichtlich wird hier die DEKRA von Teilen der Versicherungswirtschaft benutzt / instrumentalisiert in der Absicht, mit Hilfe dieser in der Öffentlichkeit zweifelsohne sehr bekannten Institution berechtigte Schadenersatzleistungen unberücksichtigt zu lassen.
    Oder irre mich da ? Mal sehen, wie zukünftig die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit dieser fragwürdigen Verfahrensweise umgehen.

    Für mich stellt sich die Frage, ob bei soviel Respektlosigkeit vor dem Gesetz eine solche Organisation überhaupt die Erlaubnis bekommen sollte Haupuntersuchungen usw. durchzuführen.

    Mit freundlichem
    grenznahen Ostergrüßen

    Jan

  12. RA Wortmann sagt:

    Hallo Herr Kollege Uterwedde,
    nachdem Sie Klage gegen die Schädigerin erhoben hatten, hatte vermutlich die eintrittspflichtige Versicherung aus Coburg gezahlt, so dass der Rechtstreit in der Hauptsache hätte für erledigt werden müssen. Ich bitte, diesen Beschluss hier einzustellen.
    Mit freundl. koll. Grüßen
    RA: Wortmann

  13. insider sagt:

    @Jan

    Wer sagt, daß Dekra-SV ihre Gutachten unterschreiben? Werden die „Gutachten“ nicht elektronisch erstellt und sind auch ohne Unterschrift gültig? Sehen die Dekra-SV die „Gutachten“ überhaupt, bevor sie verschickt werden?
    Können die „Gutachten“ nicht von irgend jemandem „angepasst“ werden? Laßt die Dekra-SV doch zu Gerichtsterminen laden.

  14. DEKRAFREAK sagt:

    RA Uterwedde, Leipzig Dienstag, 07.04.2009 um 09:55

    Ich habe mich ehrlich gesagt schon lange gewundert, dass dieses Mittel nicht angewendet wird,

    @ andreas:
    selbstverständlich wurde auch unser Gutachten als unverwertbar bezeichnet und nicht bezahlt. ich habe, nachdem ich die HUK (natürlich vergeblich) aufgefordert hatte, die angeblichen Recherchen der DEKRA nachzuweisen, sofort Klage gegen die Unfallverursacherin erhoben. Nun hat die HUK die KONKRETEN Reparaturkosten, das Gutachten und die restlichen Mietwagenkosten von ca. 1500 EUR bezahlt.

    NUR GUT, DASS DIE MANDANTIN RECHTSCHUTZVERSICHERT WAR UND KEINE KOSTEN SCHEUEN MUSSTE!!! ALLEIN DER GERICHTSKOSTENVORSCHUSS LAG BEI 315 EUR!

    ich werde nun auch die DEKRA anzeigen, weil offensichtlich ein Gefälligkeitsgutachten vorliegt.
    -.-.-.-

    Sehr geehrter Herr RA Uterwedde,

    wir haben uns gerade mit einem fast identischen Fall beschäftigen müssen.

    DEKRA soll nachbesichtigen, weil man angeblich den Schaden aus der Fotodokumentation nicht erkennen konnte, obwohl ergänzend im Gutachten ausführlich beschrieben. Vor diesem Hintergrund wohl eher ein sehr unglaubwürdiger Rechtfertigungsgrund für das Nachbesichtigungsbegehren.
    Aber unsere Teilnahme an der Nachbesichtigung wurde seitens der Vers. gnädigst erlaubt mit dem Hinweis, dass man für die damit verbundenen Kosten nicht aufkommen würde(Schon wieder eine bereits im Vorfeld angekündigte Schadenersatzverweigerung).-
    –> Noch nie etwas von Waffengleichheit gehört ?

    Es kam, wie zu erwarten:

    Der DEKRA-Sachverständige stellte zwar den gleichen Schaden fest, berechnete aber die unfallbedingten Reparaturkosten mal eben um ca. 1000,00 EURO niedriger nach den vorgegebenen Stundenverrechnungssätzen seiner Auftraggeberin.

    Statt einer Zweischichtlackierung berücksichtigte er eine Einschichtlackierung und bei der Kürzungsquote war dann auch noch eine neue Stosstange drin, die unsererseits nur zur Lackierung vorgesehen war. Sollte diese schon augenfällige „Großzügigkeit“ an falscher Stelle wohl als besonderes Bonbon den Geschädigten davon überzeugen, wie unabhängig man seitens der DEKRA hier verfahren würde ?

    Für eine geringfügige Lackausbesserung an nahezu unsichtbarer Stelle eines Vorderkotflügels hinter der Stosstange wollte er jedoch als Vorteilsausgleichung 150,00 EUR zu Lasten des Fahrzeughalters angerechnet wissen, obwohl er ansonsten den Fahrzeugerhaltungszustand als „dem Alter und der Laufleistung entsprechend“ deklarierte und den sonstigen Zustand als „gepflegt“ bezeichnete. Solche geringfügigen Lackausbesserungen sind erfahrungsgemäß gerade bei älteren Fahrzeugen jedoch eher die Regel als die Ausnahme (hier älterer Porsche aus 1988 mit fast 200000 km Betriebsleistung). Ich frage mich ersthaft, worin unter jedwedem Gesichtspunkt eine solche „Vorteilsausgleichung“ praktisch gegeben sein sollte.

    Der DEKRA-Sachverständige versicherte im Schlusswort ebenfalls, dass er das Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt habe. Aber vieleicht hat er selbst das Schlußwort ja überhaupt nicht eingestellt und auch das ist ihm vorgegeben worden.

    Dieses DEKRA-Testat hat nun eine ergänzende gutachtliche Stellungnahme ausgelöst mit einem Kostenaufwand von etwas mehr als 200,00 EUR und nun geht die Sache zum AG nach COBURG, da Fahrzeugeigentümer rechtsschutzversichert ist.

    Der Rechtsanwalt des Geschädigten erwägt überdies Strafanzeige gegen den DEKRA-Sachverständigen. Man darf schon jetzt auf das Ergebnis gespannt sein und dazu werde ich gern weiter berichten.

  15. H.U. sagt:

    Hi, DEKRAFREAK, hallo, Jan,

    die Fahne in den Wind zu hängen wurde schon immer als ein probates Mittel angesehen, Geld zu verdienen und frei nach dem Motto: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.“

    Man bekommt keine Gänsehaut mehr und auch keine roten Ohren. Notfalls kann man Verfehlungen auch mit klingender Münze unter den Tisch kehren und dann wird mehr oder weniger professionell weiter geschwindelt, was das Zeug hält.

    Aber es lehrt die Erfahrung, dass man sich nicht unbedingt ans Bein pinkeln lassen sollte. Denn wenn dies erst einmal ein Köter versucht, wollen es die anderen auch mal probieren und wenn es dann schon so richtig stinkt, wird man auch dagegen immun.

    Dass Gelegenheit Diebe macht, ist bekannt. Deshalb kann es nicht verkehrt sein, solche Versuche sofort mit aller Deutlichkeit zu unterbinden.

    Mit Ostergrüßen

    H.U.

  16. Willi Wacker sagt:

    Hallo Insider,
    das Problem mit der Ladung der DEKRA-Sachverständigen vor Gericht ist, dass die elektronischen „Prüfberichte“, die nach Vorgaben der Versicherung erfolgen nicht unterschrieben sind und auch keinen Aussteller erkennen lassen. Schon daraus ist ersichtlich, dass die DEKRA bewußt ihre SV im Dunkeln läßt. Gleichwohl bin auch ich der Ansicht: Strafanzeigen über Strafanzeigen erheben.
    MfG
    Willi Wacker

  17. Werkstatt-Freund sagt:

    Hallo Jan, hallo DEKRAfreak,
    die Sachverständigen sollten sich ob des Vorgehens der DEKRA tatsächlich überlegen, ob sie sich nicht enger zusammenschliessen, um gegen die DEKRA massiv vorzugehen. Ein Weg scheint mir über die Sachverständigenorganisationen möglich zu sein. Ein anderer, dass die Sachverständigen in ihren Sprengeln Seminare mit RAen, die besonders qualifiziert sind, abhalten. Sachverständige, nehmt das Vorgehen der DEKRA nicht einfach hin.
    Mit besten Grüßen
    Euer Werkstatt-Freund

  18. Miriam sagt:

    insider Dienstag, 07.04.2009 um 10:02

    Schlimm finde ich das vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die Machenschaften von Dekra nicht auch zu den Justizbehörden vorgedrungen sind. Das hieße dann nämlich, dass die Pateiischkeit von Dekra die Richter und Staatsanwälte nicht interessiert.
    ——————————————————-

    Die bisher präsentierten Fälle und die hierzu angestellten Überlegung bieten eigentlich doch schon genug Material, um auch das öffentliche Interesse zu verdeutlichen.

    Ansonsten ist es eine Frage der Strategie, a l l e Gerichte und Staatsanwaltschaften immer wieder und vor allen Dingen beständig aktuell zu unterrichten. Viele Fälle aus der Praxis sind doch wohl auch sehr geeignet, die Leserschaft der Tagespresse zu interessieren und immer wieder auch Verantwortungsträger im Wirtschafts- und Justizministerium sowie unter bestimmten Vorzeichen auch im Finanzministerium. Die ansonsten zuständige Aufsichtsbehörde ist hingegen eine tote Nummer und in erster Linie zu verstehen, als gedachter Westwall zum Abwehren von Beschwerden. Wenn dort monatlich einige tausend Beschwerden eingehen würden, beispielsweise nur die HUK-COBURG betreffend, sähe die Geschichte möglicherweise etwas anders aus. Aber zweifelsohne spekuliert man hier wie da auf die Trägheit der Massen und fährt ganz gut damit, d.h. es rechnet sich. Meines Erachtens ist der Umgang der Gerichte mit den hier angeprangerten Verfahrensweisen bei der Schadenregulierung viel zu nachsichtig und zeigt oftmals auch nicht die gebotene Deutlichkeit in der durchaus auch möglichen Abwehr.

    Mit freundlichem Gruß

    Miriam

  19. Ing.-Büro Rasche sagt:

    Neue Spielwiese für HUK und DEKRA
    Montag, 06.04.2009 um 21:04 von Andreas | · Gelesen: 1019 · heute: 921

    Die Prüfberichte wurden jedes Mal auf Basis des Gutachtens ohne Besichtigung der Fahrzeuge erstellt. Das selbst ist schon ein schlechter Einstieg für eine sinnvolle Bewertung.

    In einem Fall ist der “Sachverständige” der DEKRA ganz dreist vorgegangen und schreibt sogar, er habe auf dem örtlichen Markt den Wiederbeschaffungswert recherchiert.

    Hallo, Andreas,

    eine persönliche Inaugenscheinnahme des zu bewertenden Fahrzeuges ist sicherlich sinnvoll und es ist doch wunderbar, wenn ein Sachverständiger angibt, er habe Recherchen am örtlichen Gebrauchtwagenmarkt angestellt.

    Wann denn ? Bei wem denn ? Wie denn ? Und mit welchen Ergebnissen ? Wurden die Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit untersucht ?

    Der Sachverständige, der so argumentiert, sollte dann auch angeben können, wo der Geschädigte zu dem vom Sachverständigen berücksichtigten Wiederbeschaffungswert
    ein vergleichbares – nicht gleichwertiges- Ersatzfahrzeug hätte finden können. Stand die Recherchemöglichkeit auch einem unbedarften Geschädigten zum Zeitpunkt des Unfalls zur Verfügung ?

    Übrigens noch ein kleiner Tipp am Rande als Osterei:

    Für Fahrzeuge in erster Hand gibt es regelmäßig keinen Wiederbeschaffungswert, weil sie in dieser ihrer Eigenschaft am Gebrauchtwagenmarkt nicht existieren. Es kann so allenfalls ein Fahrzeugwert angegeben werden, wobei die Beschaffung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges verständlicherweise auch schwerlich realisiert werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    aus Bochum + Tangendorf

    Dipl.-Ing. Harald Rasche

  20. Ingo sagt:

    Guten Tag, Herr Rasche,

    vielen Dank für den Hinweis zu einem Ersthandfahrzeug. Ein solches erlitt einen Totalschaden und der von der Versicherung eingeschaltete Sachverständige hat einen Wiederbeschafungswert angegeben sowie eine Widerbeschaffungsdauer von 2 Wochen. Jetzt habe ich kapiert, wo der Hase im Pfeffer liegt und mein Rechtsanwalt wird nun nachfragen, wo zu dem angegebenen Wiederbeschaffungswert ein vergleichbares Ersatzfahrzeug für mich verfügbar ist. Ich freue mich schon jetzt auf die dringlichst benötigte Antwort und nochmals vielen Dank für den guten Tipp.

    Ihr

    Ingo.

  21. Henning sagt:

    Hi, Harald,

    mein Fahrzeug ist eine alte Kiste und ich habe es vor 12 Jahren als Neufahrzeug gekauft.Ich habe jetzt zwar keinen Unfall gehabt, aber es könnte ja mal sein und da ist es gut zu wissen, dass der sog. Wiederbeschaffungswert dann nicht massgeblich sein kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    aus Frankfurt

    Henning

  22. Richard A. sagt:

    Willi Wacker Dienstag, 07.04.2009 um 17:22 Hallo Insider,
    das Problem mit der Ladung der DEKRA-Sachverständigen vor Gericht ist, dass die elektronischen “Prüfberichte”, die nach Vorgaben der Versicherung erfolgen nicht unterschrieben sind und auch keinen Aussteller erkennen lassen.

    Lieber W.W.,

    ohne Unterschrift (warum wohl ?) zurückweisen und sofort klagen. Textbausteine kann nötigenfalls auch ein Lehrling verarbeiten und wer weiss schon, wer das Schriftstück tatsächlich erstellt hat.

    Ein solches Papier ist hochgradig unseriös und eine Zumutung. Vielleicht in einem solchen Fall auch der Staatsanwaltschaft anzeigen. Eine Begründung dafür müsste sich doch finden lassen. Hier sind die kreativen Rechtsanwälte in der BRD gefragt. Mal warten, was da an Ideen aufkommt.

    Bis dann

    Richard A.

  23. Andreas sagt:

    Hallo Herr RA Uterwedde,

    die Anwälte der Geschädigten werden vermutlich (ich muss es noch vorsichtig ausdrücken) nicht nur die Schädiger verklagen, sondern auch den SB der DEKRA, der aus dem Bericht hervorgeht.

    Grüße

    Andreas

  24. Gottlob Häberle sagt:

    @Miriam

    Ihr Beitrag ist interessant.

    Doch leider drängt sich einem manchmal der Verdacht auf, als stünden manche Richterinnen und Richter selbst auf den Gehaltslisten der Versicherer.

    Entweder wollen einige dieser Richterinnen und Richter gewisse Vorgänge und Vorträge nicht hören, oder sie verstehen komplexe Zusammenhänge schlicht und ergreifen nicht und merken nicht, wie sie von der Versicherungswirtschaft und deren Rechtsanwälten in die Irre geführt werden.

    Da lob ich mir nochmals die Urteilsbegründung aus dem letzlich hier eingestellten Urteil des AG Meiningen.

    Dieser Richter hat es offensichtlich Verstanden.

    Zu Ihrer Anmerkung bezüglich Tagespresse ist folgendes festzustellen:
    Die schreibende Zunft der Tagespresse hat an diesen Themen relativ wenig Interesse. Zum einen deshalb weil das Fachwissen zu den Vorgängen in der Branche fehlt und die Presse auch nicht die Erfahrungen machen die z. B. eine Hausfrau oder eine Bäckerin innerhalb einer Schadenregulierung erfährt.
    Zum anderen, weil die Versicherungswirtschaft eine potenzielle Werbekundschaft für die Presse darstellt.

    Getreu dem Motto „Dessen Brot ich es, dessen Lied ich sing“.

    Grüße aus dem Wilden Süden
    Gottlob Häberle

  25. WESOR sagt:

    Da steht DEKRA drauf und drüber und damit ist der Geschäftsführer als Verantwortlicher zu verklagen.

    Ein Richter hat in der Pause mir gegenüber geäussert “ Jeder Unfallbeteiligte darf seine Meinung kund tun“ und die DEKRA, HPClaim, usw. tut halt die Meinung der Versicherung kund. Da im GG die Meinungsfreiheit steht, macht offensichtlich erst ein Richter den Meinungs-Verursacher zum Täter. Dieser Richter bestimmte einen DEKRA-Sachverständigen zum Gerichts-SV . Bedauerlich, auch er konnte die Tatsachen nicht umdrehen. Aber ein Versuch war es der Versicherung wert.

    Die Trägheit der unwissenden Massen macht es den Versicherungen sehr leicht sich mit dem Geldsack über Recht und Gesetz hinweg zu setzen. Man braucht sich nur die Argumente der Regulierer anhören: Hätten sie kein Gutachten eingereicht bräuchten wir es nicht prüfen (und kürzen), das dauert. Sie haben einen Rechtsanwalt beauftragt, wir dürfen die Regulierung nur über ihn erfolgen lassen. Alles nur faule Ausreden um den Geschädigten der seine Beweispflicht wahrnimmt und die Ersatzansprüche richtig stellt zu nötigen und weiter zu schädigen. Tatsache ist doch der Geschädigte braucht sofort Ersatz und nicht auf dem Klageweg in einem Jahr.

    Wie die Allianz schon vor 20 Jahren in einer Arbeitsanweisung geschrieben hat “ Diese Wegelagerer, Sachverständige und Rechtsanwälte der Geschädigten müssen wir ausschalten“. Wir müssen die Geschädigten erziehen, darum werden sie bis Abends 20 Uhr angerufen und am gleichen Tag mit Werbebriefen zur Schadensregulierung belogen. (Das Gutachten, der Mietwagen wird nur in dieser Höhe ersetzt) Ich kenne keine 320 000 zufriedene HUK-Coburg Geschädigte. Ich kenne nur HUK-Coburg Geschädigte die eine riesen Wut auf diesen Verein haben.

    Rechtlich funktioniert es nicht, also zieht Lug und Trug in die Regulierung ein.

  26. PeterPan sagt:

    Hallo Jan
    im Handbuch für Gebühren und Entgelte der DEKRA kann man nachlesen,wie sich diese feine Gesellschaft für das Streichen der Nebenkosten von den Versicherern bezahlen lässt:
    „Bei der Honorarermittlung werden die Reparaturkosten(netto)zuzüglich der gesondert ausgewiesenen(in der Kalkulation nich beinhalteten)Nebenkosten wie UPE-Aufschläge,Verbringungskosten etc.zugrundegelegt.“

    Na,dämmert´s?

    Ausserdem gibt es unterschiedliche Honorartabellen in diesem Handbuch,anzuwenden je nachdem,ob der Auftrag von Privat oder von der Versicherung erteilt wird!
    Dasselbe Gutachten ist für den Privatkunden ca.25% teurer,als für den Versicherungskunden.
    Ich habe diese Umstände schriftsätzlich in einem Verfahren bereits vorgetragen,was dazu geführt hat,dass der DEKRA-„Sachverständige“ von seinem Gutachtensauftrag entbunden wurde.
    Vorschlag:
    Alle DEKRA-SV werden künftig mit der obigen Begründung als befangen abgelehnt.
    Wenn die Gegenseite diese Ablehnungsbegründung als unzutreffend oder mit Nichtwissen bestreitet,dann beantragen sie gem.§142 ZPO durch Gerichtsbeschluss der DEKRA die Vorlage des Gebührenhandbuches aufzugeben!

    §142 I,1 ZPO lautet:“Das Gericht kann anordnen,dass eine Partei oder ein Dritter die in ihrem oder seinem Besitz befindlichen Urkunden oder sonstigen Unterlagen,auf die sich eine Partei bezogen hat,vorlegt.“

    Also legen sie los,jetzt aber richtig!
    m.f.G. Peter

  27. Glöckchen sagt:

    Hallo Peter
    werde ich ab sofort in die Tat umsetzen.
    Ich werde noch zusätzlich bei Gericht den Artikel aus dem Nachrichtenmagazin „FOCUS“ vorlegen,der hier im Blog unter „Presse“ abgerufen werden kann!
    Gerade das Zusammenspiel zwischen DEKRA und HUK ist dort sauber aufgearbeitet!
    Klingelingelingel….

  28. Babelfisch sagt:

    Hallo Peter Pan,
    dieser Thread entwickelt sich aber zu einem Handbuch ganz anderer Art. 😉
    Im Ernst: Die hier dargestellte Vorgehensweise der DEKRA erfüllt m. E. den Tatbestand des (versuchten) Betruges. Eine entsprechende Strafanzeige sollte den Hinweis auf eine Tatbeteiligung des Auftraggebers beeinhalten, nach dessen „Vorgaben“ „Gutachten“ dieser Art erstellt werden.
    Mal sehen, ob die Staatsanwaltschaften genauso findig sind, als sie es waren, als sie Rechtsanwälte, die Honorarzahlungen von Mandanten annahmen, der Geldwäsche beschuldigten, wenn diese Rechtsanwälte nicht nachweisen konnten, dass das Geld nicht aus Straftaten stammte. Vielleicht gibt es ja demnächst eine neue Kategorie „Strafverfahren“?

  29. Bernd sagt:

    Schön wenn endlich mal jemand etwas gegen das unsägliche Verhalten der Dekra unternimmt. Es ist einfach unfassbar, dass die Dekra auf der Homepage einerseits mit

    Neutraler Sachverstand für Automobil, Industrie und Personal

    wirbt und sich dann andererseits so verhält wie hier oder in anderen threads aufgezeigt.

    Ich glaube aber, dass seitens der Justiz (von rühmlichen Ausnahmen mal abgesehen) kein Interesse besteht,die Dekra in die Schranken zu weisen.

    Es gibt sicher Anwälte, die wegen der hier beschriebenen, offensichtlichen Misstände oder anderweitiger, massiver Geschäftsbeziehungen zwischen Dekra und einer der Parteien eines Rechtsstreits bestehen, einen Befangenheitsantrag gestellt haben.

    Und dann erlebt haben, dass der abgelehnt wurde. Da wird dann argumentiert, es sei ja nicht die Dekra, sondern der dem Gericht lang bekannte, zufällig beim Dekra angestellte Sachverständige beauftragt worden und der sei ja objektiv. Wenn man gegen den Bedenken hätte, müsse man die schon konkretisieren.

    Die Besorgnis der Befangenheit reicht also bei Dekra nicht aus. Da fragt man sich, in welcher Welt der so entscheidende Richter lebt. Als wenn der Angestellte ein Gutachten gegen die Interessen eines Auftraggebers erstellt (bzw. erstellen darf), mit dem im Rahmen der sonstigen Geschäftsbeziehungen satt verdient wird.

    Vielleicht hilft es da wirklich weiter, einen Auszug aus dem Gebührenhandbuch vorzulegen, sofern da tatsächlich das drin steht, was hier beschrieben worden ist. Wenn das nicht konkret ist, was dann?

  30. Glöckchen sagt:

    Hallo Babelfisch
    so sieht das der FOCUS-Artikel auch!
    m.E.ist das der organisierte Geschädigtenbetrug.
    Klingelingelingel

  31. RA Uterwedde, Leipzig sagt:

    @ RA Wortmann:

    ich hatte natürlich nach klageauftrag und vor klageerhebung noch bei der HUK angerufen, um (zur bestrafung) die terminsgebühr auszulösen. die wurde mit der begründung nicht bezahlt, dass sie nicht angefallen sei. deshalb bleibt der rechtsstreit anhängig, so dass der beschluss noch einige zeit auf sich warten lassen wird.

    nebenbei: wie immer hat der versicherer geschrieben, dass er von einer klagerücknahme ausgeht. dies mache ich aber grundsätzlich mit der begründung „dass begründete klage grundsätzlich nicht zurückgenommen werden“ nicht. leider hat die HUK inzwischen begriffen, wie man trotz erledigungserklärung die GK von 3 auf 1 reduzieren kann, wodurch die bestrafung mit zwei weiteren gerichtsgebühren (bei erledigungserklärung) nicht mehr funktioniert.

    @ DEKRAFREAK

    bei mir war die begründung für das nachbesichtigungsverlangen, dass man überprüfen müsse, ob die reparatur tatsächlich sach- und fachgerecht ausgeführt wurde. dies ist natürlich nachvollziehbar, da ein 130%-Fall vorlag. auf telefonische nachfrage teilte mir der gutachter unmittelbar nach der besichtigung mit, dass alles in ordnung sei und das fahrzeug sach- und fachgerecht repariert wurde. was er mir natürlich nicht gesagt hat, ist, dass er am WBW rumdreht.

    zum glück hatte unser SV seine rechercheausdrucke von autoscout und mobile aufgehoben.

    @ Andreas:

    als anspruchsgrundlage sehe ich hier eigentlich nur §§ 823 II bgb i.V.m. 263 stgb (betrug) und der ist erfahrungsgemäß nur sehr schwer zu beweisen, weil er vorsätzlich begangen werden muss.

    es erscheint daher effektiver, den geschädigten ALLEIN zu verklagen, weil der erstens einen riesenschreck bekommt, wenn ihm die klage ins haus flattert und so auch gleich von den machenschaften seines versicherers erfährt.

    soll ich mich um die anzeigen in ihrem fall kümmern?

  32. Werkstatt-Freund sagt:

    Hallo Glöckchen,
    Willi Wacker hatte es oben bereits gesagt: Betrug. Sie sprechen es noch drastischer aus: organisierter Geschädigtenbetrug. Absolut richtig. Der DEKRA muss im Bezug auf die Zusammenarbeit mit den Versicherern das Handwerk gelegt werden.
    Ihr Werkstatt-Freund

  33. borsti sagt:

    @ Ing.-Büro Rasche
    Übrigens noch ein kleiner Tipp am Rande als Osterei:

    Für Fahrzeuge in erster Hand gibt es regelmäßig keinen Wiederbeschaffungswert, weil sie in dieser ihrer Eigenschaft am Gebrauchtwagenmarkt nicht existieren. Es kann so allenfalls ein Fahrzeugwert angegeben werden, wobei die Beschaffung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges verständlicherweise auch schwerlich realisiert werden kann.@

    Die Argumentation ist zwar richtig, greift aber nicht durch weil der Wert zu ersetzen ist den das Fahrzeug am Markt hatte, also der Gegenwert eines Fahrzeugs das sich im Erstbesitz befindet.

  34. Miriam sagt:

    Gottlob Häberle Dienstag, 07.04.2009 um 20:31

    @Miriam

    „Ihr Beitrag ist interessant.

    Doch leider drängt sich einem manchmal der Verdacht auf, als stünden manche Richterinnen und Richter selbst auf den Gehaltslisten der Versicherer.

    Entweder wollen einige dieser Richterinnen und Richter gewisse Vorgänge und Vorträge nicht hören, oder sie verstehen komplexe Zusammenhänge schlicht und ergreifend nicht und merken nicht, wie sie von der Versicherungswirtschaft und deren Rechtsanwälten in die Irre geführt werden.“

    Hallo, Herr Häberle,

    Ihre Einschätzung kann ich nicht teilen und meine bisherige Beurteilungsmöglichkeit erachte ich als ausgewogen. Man ist oft aus der Situation heraus vielleicht manchmal etwas schnell geneigt Verdächtigungen in den Raum zu stellen oder jemandem etwas zu unterstellen, was bei näherer Betrachtung nicht zutrifft.
    Davon sollten wir bei CH jedoch Abstand nehmen, denn wir haben es nun wirklich nicht nötig, uns als Brandstifter zu präsentieren, wenn ich Ihre spontane Reaktion auch etwas verstehe.

    Wir, die täglich mit der Presse zu tun haben, sind da vielleicht etwas zu vorsichtig. Aber das mit der Tagespresse geht schon und das Interesse ist auch da,das kann ich Ihnen versichern. Sie müssen es nur richtig aufzubereiten wissen.

    Gruß

    Miriam

    Gruß

  35. Ing.-Büro Rasche sagt:

    borsti Mittwoch, 08.04.2009 um 12:18

    @ Ing.-Büro Rasche
    Übrigens noch ein kleiner Tipp am Rande als Osterei:

    Die Argumentation ist zwar richtig, greift aber nicht durch weil der Wert zu ersetzen ist den das Fahrzeug am Markt hatte, also der Gegenwert eines Fahrzeugs das sich im Erstbesitz befindet

    Hallo, borsti,

    danke für die Ergänzung. Auch das ist richtig und das war auch so gemeint, allerdings eben nicht als Wiederbeschaffungswert zu deklarieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    aus Bochum + Tangendorf

    H.R.

  36. Gottlob Häberle sagt:

    @Miriam

    Sorry.

    Weder wollte ich brandstiften, noch habe ich beabsichtigt, Ihre Beurteilungsmöglichkeit als unausgewogen in Frage zu stellen.

    Nichts desto trotz habe ich Erfahrungen gesammelt, wo seitens einzelner Gerichte – völlig an der Rechtssprechung vorbei – Exempel statuiert wurden, die nicht oder nur sehr schwer nachvollziehbar sind. Deshalb habe ich auch nochmals auf das AG Meiningen verwiesen. Es geht doch offensichtlich auch einfacher.

    Die Presse hat teilweise schon auch ihre Tücken. Hier mutmaße ich nicht, sondern berichte aus Erfahrung.

    Grundsätzlich haben Sie jedoch Recht. Meine Darstellung war – zugegeben – etwas plump.

    Ich entschuldige mich hierfür und gelobe Besserung.

    Grüße aus dem Wilden Süden
    Gottlob Häberle

  37. WESOR sagt:

    Mal das Neueste von DEKRA mit Rechtsanwaltskanzlei Barbara R.:

    Der Geschädigte bekommt im Autohaus ein Schreiben vorgelegt. Oben der Kopf vom Autohaus, dann folgt mit Überschrift dieser Text:

    Information zur Bearbeitung des Schadenfalls an Ihrem Fahrzeug

    Sehr geehrter Kunde,

    Ihr AH möchte Ihnen die Abwicklung des Schadenfalls an Ihrem Fahrzeug gerne so einfach und sorglos wie möglich gestalten.
    Hierzu bieten wir Ihnen in Kooperation mit autorisierten Kooperationspartnern (Rechtsanwälten) und DEKRA Claims Services GmbH folgenden —kostenfreien— Service an:

    Kraftfahrt Haftpflicht Schaden
    Unsere Partner übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung des Schadens mit der Versicherung Ihres Unfallgegners. Hierbei garantieren unsere Partner die Wahrung aller Ansprüche nach Rechtslage rund um Ihr Fahrzeug, die Ihnen aus diesem Schadenfall zustehen, wie z.B. Ersatzfahrzeug und Wertminderung. Die Reparaturkosten werden direkt der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt. Gerne übernehmen unsere Partner für Sie auch die Reparaturabsprache mit Ihrer Vertragswerkstatt und die gesamte Reparaturabwicklung.

    Auch übernehmen unsere Partner gerne die Realisierung von Regressansprüchen.

    Bitte helfen Sie uns, den Schaden an Ihrem Fahrzeug schnellstmöglich zu beheben und füllen Sie hierzu die Schadenmeldung aus, damit unsere Kooperationspartner alle erforderlichen Informationen zur Geltendmachung und Wahrung Ihrer Ansprüche aus dem Schadenereignis erlangen.

    Bei Fragen zu Ihrer Schadenabwicklung wenden Sie sich bitte direkt an:
    Rechtsanwaltskanzlei Barbara R./ ra-ritter.net

    Dann folgt eine Schadenmeldung mit den üblichen Daten der Beteiligten.
    Am Ende steht folgendes anzukreuzen

    Eigenverschuldet Fremdverschuldet

    Vorstehende Fragen sind nach dem bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß beantwortet. Mir ist bekannt, dass bewusst unwahre oder lückenhafte Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können, auch wenn der Versicherung dadurch kein Nachteil erwachsen ist.
    Ort, Datum, Unterschrift

    Wer von den Rechtsanwälten sieht den hierin einen krassen Verstoss gegen das UWG.

    Das geht alles“kostenfrei“ zudem immer der DEKRA SV ein Gutachten erstellt und an die Babara R. schickt, weil die holt die RKÜ für die Werkstatt ein und die kommt bisher tatsächlich nach ca. 1 Woche.

    Was inzwischen für Post beim Geschädigten eingegangen ist , derzeit noch unbekannt.

    Bitte um Komentare

  38. borsti sagt:

    Mehr zu diesem Thema und den Machenschaften der DEKRA findet der interessierte Leser unter nachfolgendem Link:

    http://www.unabhaengige-unfallhelfer.de./4.html

  39. So so, aha sagt:

    Car.tv und die Abwrackprämie

    http://www.ape.de/downloads/Angebotsblatt_inkl_Umweltpr%C3%A4mie-Infoblatt_02-2009.pdf

    ALFA ROMEO 145 (TYP 930) car.tv Nr.: 08I3ABA40 Vorgangsnummer: 111111 Einstellungsdatum: 10.02.2009, Uhrzeit: 12:04 Abrufdatum: 11.02.2009, Uhrzeit: 10:42 Anzahl der eingestellten Fotos: 6
    Restwertangebote
    Hinweis: Zu dem angegebenen Fahrzeug lagen zum Zeitpunkt des letzten Abrufs insgesamt 5 Angebote vor. Nachfolgend sind die höchsten 5 Angebote aufgelistet.
    Händler 1
    i.h.s Abwicklung/Service-ID: 21052330
    D-00111 Beispielort
    Tel. (+49 89) 630209-24
    Fax (+49 89) 630209-54
    Angebotsdatum: 08.10.2008, Uhrzeit: 23:18
    Ac anrg. tevb Notrs.:g 0ü8ltIi3gAkeBi tA: 4009.11.2008 650,- EUR
    Diese Nummer bei Adressweitergabe stets angeben!
    (incl. MwSt)
    2
    3
    4
    5
    Händler 2
    i.h.s Abwicklung/Service-ID: 21052322
    D-00112 Beispielort 2
    Tel. (+49 89) 630209-24
    Fax (+49 89) 630209-54
    Angebotsdatum: 08.10.2008, Uhrzeit: 20:28
    Ac anrg. tevb Notrs.:g 0ü8ltIi3gAkeBi tA: 4009.11.2008 510,- EUR
    Diese Nummer bei Adressweitergabe stets angeben!
    (incl. MwSt)
    Händler 3
    i.h.s Abwicklung/Service-ID: 21052331
    D-00113 Beispielort 3
    Tel. (+49 89) 630209-24
    Fax (+49 89) 630209-54
    Angebotsdatum: 08.10.2008, Uhrzeit: 16:53
    Ac anrg. tevb Notrs.:g 0ü8ltIi3gAkeBi tA: 4009.11.2008 400,- EUR
    Diese Nummer bei Adressweitergabe stets angeben!
    (incl. MwSt)
    Händler 4
    i.h.s Abwicklung/Service-ID: 21052335
    D-00114 Beispielort 4
    Tel. (+49 89) 630209-24
    Fax (+49 89) 630209-54
    Angebotsdatum: 08.10.2008, Uhrzeit: 16:53
    Ac anrg. tevb Notrs.:g 0ü8ltIi3gAkeBi tA: 4009.11.2008 300,- EUR
    Diese Nummer bei Adressweitergabe stets angeben!
    (incl. MwSt)
    Händler 5
    i.h.s Abwicklung/Service-ID: 21052311
    D-00115 Beispielort 5
    Tel. (+49 89) 630209-24
    Fax (+49 89) 630209-54
    Angebotsdatum: 08.10.2008, Uhrzeit: 15:57
    Ac anrg. tevb Notrs.:g 0ü8ltIi3gAkeBi tA: 4009.11.2008 170,- EUR
    Diese Nummer bei Adressweitergabe stets angeben!
    (incl. MwSt)
    i.h.s ist eine Dienstleistungsabteilung der APE Ptacek Engineering GmbH, Bayerwaldstr. 9, 81737 München
    1
    car.tv GATE 6.7
    (c) 2003 APE Ptacek Engineering GmbH
    Seite 1
    ALFA ROMEO 145 (TYP 930) car.tv Auftragsnr.: 08I3ABA40 Vorgangs-Nr.: 111111

    Informationen zur Umweltprämie

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    sollten Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen sich einen Neuwagen bzw. Jahreswagen anzuschaffen, können wir Sie dabei unterstützen.
    Voraussetzung um in den Genuss der Umweltprämie in Höhe von 2.500,00 EUR zu gelangen ist, dass die dafür vorgegebenen Bedingungen von Ihnen erfüllt werden. Diese finden Sie unter:
    http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/index.html
    Ein Kriterium – Das Fahrzeug muss älter als 9 Jahre sein – ist bereits erfüllt. Wenn das Fahrzeug auch schon seit mindestens einem Jahr auf Sie zugelassen ist und Sie eine Privatperson sind, werden bereits weitere wesentliche Kriterien erfüllt.
    Sind alle nötigen Kriterien erfüllt und Sie möchten jetzt Ihr Fahrzeug verwerten lassen, können wir Sie hierbei unterstützen.

    Ihr Fahrzeug
    Hersteller: ALFA ROMEO
    Modell: 145 (T145 (TYP 930)
    Erstzulassung: 1995

    kann von einem anerkannten Verwertungsbetrieb – vom aktuellen Standort – kostenlos abgeholt werden. Sie erhalten in diesem Fall einen Verwertungsnachweis vom Verwerter. Bitte machen Sie sich eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) vom oben genannten Fahrzeug.
    Sollten Sie an einer Verwertung Ihres Fahrzeuges interessiert sein, stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: 089/630209-24 / Fax: 089/630209-54
    Der i.h.s Abwicklungsservice der Firma APE GmbH wird sich gerne um die Verwertung Ihres Fahrzeuges kümmern.
    Mit freundlichen Grüßen
    Marc Ptacek Geschäftsleitung

    APE Ptacek Engineering GmbH, Bayerwaldstr. 9, 81737 München
    Tel.: (+49 89) 630209-0 – Fax: (+49 89) 630209-90 – Mail: „info@ape.de“ – Homepage: xxx.ape.de
    Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Helmut Ptacek, Marc Ptacek
    Registergericht: Amtsgericht München – Registernr.: HRB 88 498
    USt-ID gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 129226296

  40. Willi Wacker sagt:

    @ borsti 3.7.2009 09.16

    Hallo borsti,
    ich bin zwar erst jetzt dazu gekommen, deinen Kommentar zu lesen. Über den anhängenden Link bin ich allerdings mehr als erstaunt. Wo hat die RAin Barbara R. denn ihre Kanzlei? Meines Erachtens dürfte bei einer Mandatsannahme durch einen Geschädigten Interessenkollision vorliegen. Kein Anwalt kann und darf zwei Streitparteien, als Gegner vertreten. Die zuständige Anwaltskammer sollte eingeschaltet werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Wacker

  41. WESOR sagt:

    @borsti 03.07.09,16 vielen Dank für den Link. Barbara Ritter adresiert folgend für den Geschädigten:

    Rechtsanwaltskanzlei Barbara Ritter
    Zweigstelle Neubrandenburg
    Birnenstr.2
    17033 Neubrandenburg

    Kein Hinweis darauf das sie Direktorin des

  42. WESOR sagt:

    Da wird die Rechtsanwaltskanzlei Barbara R. von der Anwaltskammer als Direktorin des DEKRA Claims offensichtlich in Ruhe gelassen. Ein zugelassener Anwalt kann anscheinend alles betreiben. Mal schauen ob das bei uns auch funktioniert.

  43. borsti sagt:

    Hallo Wesor,
    die Betreiber dieser Internetadresse (RAes + SVs) werden sich bestimmt um diese Thematik kümmern/gekümmert haben. Aber ich kann mir das schon vorstellen wie das läuft/gelaufen ist:
    Da wird seitens der Anwaltskammer geprüft und geprüft und geprüft und…
    Eigentlich ein kollusives Zusammenwirken! Oder ?? Interessant wie weit der Einfluß einiger Kreise doch reicht. Das Einzige was zunehmend stört und nervt ist das freie Internet und solche Blogs wie CH.

    Aber das wird man auch noch in den Griff bekommen und jeder der gegen Internetkontrolle ist, ist gleich mindestens ein Kinderpornokonsument!

  44. WESOR sagt:

    @borsti, aber Kommentare dazu gibts es wenig. Offensichtlich ist das DEKRA Claim Problem nicht richtig erkannt von vielen. Mir scheint hier ein Zusammenspiel zwischen DEKRA Claim, RA Ritter und der Versicherung als Aushöhlung der Geschädigtenrechte. Wie kann es sonst sein, dass ein Mandat, ein Gutachten der DEKRA kostenfrei dem Geschädigten angeboten wird. Doch wohl nur wenn der Geschädigte getäuscht wird.

  45. borsti sagt:

    @Wesor, doch, oh Wunder, beim BVSK nachzulesen!

    http://www.bvsk.de/information/anzeige_detail.php?Kategorie=177&ID=177
    Zitat:–Auch das Versprechen, einen Rechtsanwalt zu vermitteln, ist kritisch zu hinterfragen, insbesondere wenn der Rechtsanwalt in einem sehr engen Verhältnis zu der organisierenden Sachverständigenorganisation steht.–

    Also, das DEKRA Claims Problem wurde dort schon erkannt aber so geringfügig tangiert, daß sich die Fragen aufwirft warum das so gehandhabt wird? Welche Interessen spielen hier tatsächlich eine Rolle? Die der BVSK Mitglieder ganz offensichtlich nicht.

    Aber vielleicht kooperiert die DEKRA Claims Services eines Tages ja dann mit „autorechtaktuell“ und Frau R. kann sich dann wieder ganz ihrem Direktorenposten widmen. Wer weiß? Und das wäre ja auch nach m.E. viel eleganter.

  46. WESOR sagt:

    @borsti, bleib dran. Vielleicht kann man noch mehr finden und veröffentlichen über Barbara R. und den DEKRA Claim.

  47. Buschtrommler sagt:

    §6 Abs. 3 der AGB von DCS lautet:
    An den erbrachten Dienstleistungen behält sich DCS die Urheberrechte ausdrücklich vor.
    Quelle: http://cms.dekra-services.de/asa/de/register/agb_dcs.pdf

    …ahja….gut zu wissen..(beim nächsten Anschrieb einer Vs bzgl. solcher Dinge hau ich denen aber was umme Ohren…)

  48. borsti sagt:

    Und noch was zum Thema DEKRA-Claims-Sevices. Es lohnt sich einmal den folgenden Link zu besuchen und sich dort gründlich umzusehen, da kann man was lernen, die Sparte Außenschäden ist besonders interessant. Preislisten für diese Dienstleistungen sind auch vorhanden.

    http://www.aga-asa.de/content/schadenmanagement_fuer_flotten_leasinggesellschaften/geschaeftsprozess.html

    Soweit hier bekannt gehört die ASA auch zur DEKRA

  49. borsti sagt:

    Nachtrag zu ASA:…die DEKRA Claims Services GmbH (vormals ASA GmbH) bereits vor Jahren…

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