Hier ein Schreiben der VHV Versicherung vom 04.11.2015 an einen Kfz-Sachverständigen, nachdem der den VN der VHV um Begleichung der restlichen – durch die VHV Vers. rechtswidrig gekürzten – Sachverständigenkosten gebeten hatte.
Guten Tag!
Bezüglich Ihrer Mahnung vom 13.10.2015 bitten wir um Mitteilung, ob hier eine außergerichtliche Einigung, mit einer weiteren Zahlung von 50% der noch offenen Kosten, getroffen werden kann. Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung mit.
Mit freundlichen Grüßen
VHV Allgemeine Versicherung AG
Allemalachen !!
Wie süss 😊 Aber ich glaube, das wird wohl nichts…
Sowas schreit förmlich nach einer Klage gegen den VN der VHV. Dies gehört eher in die Reihe der Best OFF 🙂
Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung.
Allerdings droht wohl Insolvenz, wenn solche üppigen Angebote sämtlichen Kürzungen nachgeschoben werden würden.
Eben VHV – das sagt doch alles! Klage und feddich!
Sehr geehrte Damen und Herren von der VHV,
ich bezahle 50% meiner Haftpflichtprämie. Bitte teilen Sie uns mit, ob hier eine Einigung getroffen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Kai
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Ganz abwegig ist die Strategie der VHV nicht. Die Versicherer kennen eben ihre Pappenheimer. Nach meiner Prognose gehen mindestens 80% der betroffenen Sachverständigen auf unmoralische Angebote dieser Art ein.
Begründung:
Spatz in der Hand … – oder andere Schlappschwanz-Argumente.