Hier ein Schreiben der VHV Versicherung vom 04.11.2015 an einen Kfz-Sachverständigen, nachdem der den VN der VHV um Begleichung der restlichen – durch die VHV Vers. rechtswidrig gekürzten – Sachverständigenkosten gebeten hatte.
Guten Tag!
Bezüglich Ihrer Mahnung vom 13.10.2015 bitten wir um Mitteilung, ob hier eine außergerichtliche Einigung, mit einer weiteren Zahlung von 50% der noch offenen Kosten, getroffen werden kann. Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung mit.
Mit freundlichen Grüßen
VHV Allgemeine Versicherung AG
Allemalachen !!
Wie süss Aber ich glaube, das wird wohl nichts…
Sowas schreit förmlich nach einer Klage gegen den VN der VHV. Dies gehört eher in die Reihe der Best OFF
Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung.
Allerdings droht wohl Insolvenz, wenn solche üppigen Angebote sämtlichen Kürzungen nachgeschoben werden würden.
Eben VHV – das sagt doch alles! Klage und feddich!
Sehr geehrte Damen und Herren von der VHV,
ich bezahle 50% meiner Haftpflichtprämie. Bitte teilen Sie uns mit, ob hier eine Einigung getroffen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Kai
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Ganz abwegig ist die Strategie der VHV nicht. Die Versicherer kennen eben ihre Pappenheimer. Nach meiner Prognose gehen mindestens 80% der betroffenen Sachverständigen auf unmoralische Angebote dieser Art ein.
Begründung:
Spatz in der Hand … – oder andere Schlappschwanz-Argumente.