Plusminus 20.05.2008 – Rechtswidriges Schadensmanagement der Versicherer

Unschuldige Unfallopfer – Wie Autoversicherer Schadenssummen drücken

Unter dieser Überschrift wurde gestern bei Plusminus im ARD ein Fernsehbericht gesendet, bei dem das rechtswidrige Schadensmanagement der Versicherer wieder einmal „beleuchtet“ wurde.

Obwohl Verkehrsrechtsexperten wie z.B. RA Pamer auf Gesetzes- bzw. Rechtswidrigkeit der Versicherer hinweisen, hält der Sprecher des GDV, Stephan Schweda, die Kürzungen bei der fiktiven Abrechnung nach wie vor für zulässig. Auch in Kenntnis und unter Berücksichtigung der eindeutigen Rechtsprechung des BGH vom 29.04.2003 (VI ZR 398/02).

Es ist also inzwischen so weit gekommen, dass die Versicherungswirtschaft sich offiziell und öffentlich durch den GDV zur rechtswidrigen Kürzung berechtigter Forderungen der Geschädigten bekennt.

http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,c2xo3wmeu4qspqi1~cm.asp

Wo sind die Damen und Herren Staatsanwälte?

Urteilsliste „Fiktive Abrechnung“ zum Download >>>>>

Dieser Beitrag wurde unter Fiktive Abrechnung, GDV, Haftpflichtschaden, Lohnkürzungen, Netzfundstücke, Stundenverrechnungssätze, TV - Presse, Unglaubliches, UPE-Zuschläge, Wichtige Verbraucherinfos, Willkürliches abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

8 Antworten zu Plusminus 20.05.2008 – Rechtswidriges Schadensmanagement der Versicherer

  1. Friedhelm S. sagt:

    Sehr gehrte Damen und Herren der Redaktion,
    prima, dass Sie das brisante Thema aus der Plusminus-Sendung am 20.5.2008 sofort aufgreifen und auch hier die zum Himmel stinkenden Verhältnisse anprangern. Weiter so!

  2. F.Hiltscher sagt:

    @Redaktion
    „Wo sind die Herren Staatsanwälte?“

    Die Frage ist berechtigt aber nicht zielführend.
    Staatsanwälte sind sofort zur Hand wenn es sich um Schwarzfahrer, Verkehrssünder, oder Missachter des Rauchverbotes handelt.
    Offen angekündigte Rechtsmißachtung durch den GDV, damit es ermöglicht wird Millionen von Unfallopfern zu übervorteilen, ist doch nichts was einem Staatsanwalt der auch meistens noch HUK-Coburg VN ist, aus dem Sessel reisst.

  3. Erlkönig sagt:

    F.Hiltscher Mittwoch, 21.05.2008 um 13:21
    @Redaktion

    “Wo sind die Herren Staatsanwälte?”

    Ganz richtig, Herr Kollege Hiltscher. Aber vielleicht werden die in unserem Rechtsstaat von ganz oben her zur Enthaltsamkeit angehalten und welcher Staatsanwalt würde sich schon mit Begeisterung auf einen für ihn so glitschigen Pacour begeben, der ja seine berufliche Laufbahn beeinträchtigen könnte. Und da fühlen sich die im Focus stehenden Verantwortungsträger der Versicherungswirtschaft doch nun so ziemlich sicher. Und sollte es mal tatsächlich einne kleinen Crash geben, hat man rein vorsorglich doch den Sicherheitsgurt angelegt und außerdem eine Auswahl unter den für diese Situation passenden Airbags. Außer nach dem vielleicht ersten Schreck passiert da nichts. Oder sind Sie anderer Meinung, Herr Kollege ?

  4. RA Wortmann sagt:

    Hallo Herr Hiltscher,
    vermutlich haben Sie Recht. Bei Schwarzfahren oder ähnlichen Kleindelikten ist die StA schnell bei der Hand, nicht jedoch bei derartigen Sachverhalten. Im Blog wurde bereits darüber berichtet, dass Strafanzeigen gegen Dekra-Mitarbeiter nicht weiterführte. Leider!
    Einen schönen Feiertag

  5. Peter Drux sagt:

    Die Bekanntschaft habe ich heute mit der Postversicherung gemacht.
    Da hat ein Postbote sein Fahrrad an ein Seitenteil von einem Porsche fallen lassen.
    Die Versicherung hat von dem Geschädigten zunächst einen Kostenvoranschlag verlangt.
    Der völlig korrekte KV war ihr zu hoch, sie hat ihn von Dekra Frankfurt prüfen lassen.
    Der Prüfer, der meine Porsche Werkstatt auch kennt, war der gleichen Meinung, der KV sei angemessen.
    Daraufhin schrieb die Versicherung dem Geschädigten, er habe eine Schadenminderungspflicht und nannte ca. 10 Betriebe in der Gegend Fankfurt, Oberursel und Bad Homburg, wo er diese Reparatur fast 600 € billiger durchführen lassen könne, was er dann auch tat.
    Sie hat den Kunden völlig überrumpelt.
    In der Zukunft wird es keine Erstellung eines Kostenvoranschlages, für einen Haftpflichtschaden mehr geben. An dessen Stellte tritt ein Gutachter und wenn die Versicherung rum macht, umgehend ein guter Rechtsanwalt.
    Die Werkstatt in Oberursel hat die Reparatur unterhalb der Selbstkosten durchgeführt, da muß ein Deckungsbeitagsrechner am Werk gewesen sein, dem entsprechend ist auch die Qualität der Arbeit zu beurteilen. Der Geschädigte wurde mal wieder über den Tisch gezogen. Auf jeden Fall werde ich auf ca. 250 € für den KV bestehen.

  6. Luettner, Herbert sagt:

    Betreff: Unfall vom 05.09.2009

    Wer hatte einen ähnlichen Unfall?
    Ich hatte am 05.09.09 einen Unfall der Privat geschehen ist.
    Die Folgen aus dem Unfall, Nervenquetschung am Zeigefinger und eine dauerhafte Versteifung des Fingers, das mit einem abgeschlossenen Gutachten von verschiedenen Ärzten am 31.10.10 von Ärztlicher Seite erledigt ist und mir auch ein Gutachten diesbezüglich ausgestellt wurde.
    Den Unfall hatte ich ebenfalls rechzeitig meiner privaten Unfallversicherung gemeldet und auch das Gutachten der Versicherung zugesendet.

    Von jetzt an hatte ich nur noch Probleme mit der Versicherung,es ging ca 6 Wochen bis ich wieder eine Antwort auf das Gutachten erhalten habe.
    Dann kam ein weiteres Schreiben von der Vers. ich müßte nochmals ein Gutachten von den Ärzten ausfüllen lassen,was ich dann sofort zur Ausfüllung den Ärzten zugeschickt habe, dieses ging wiederum ca. 5 Wochen bis ich das 2.Gutachten vom Krankenhaus erhalten habe.
    In diesem Gutachten geht hervor,dass ein eindeutiger Dauerschaden des Fingers bestätigt wurde.
    Dieses Schreiben habe ich wiederum der Vers. zukommen lassen.
    Wie es so ist, ging es weitere 3 Wochen und habe von der Vers. immer noch nichts gehört.
    Aufgrund dessen, habe ich die Vers. angerufen und er sagte mir, ja ich weis schon Sie warten auf eine Antwort und er hätte soeben ein Schreiben in das Krankenhaus geschickt, das ich nach ca. 2 Wochen angerufen hatte.
    Und das Krankenhaus hat mir dann gesagt, dass bei Ihnen von der Vers. nie ein Schreiben angekommen ist.
    Sie können Sich denken, mein Hals wurde immer dicker.
    Aufgrund dessen habe ich wieder den Versicherungsfuzzy angerufen, Er sagte Ooo, Ooo, ich glaube ich habe das Schreiben das er anscheinend an das Krankenhaus geschickt hat, versehentlich zu den Akten gemacht.
    Daraufhin sagte ich ihm, jetzt habe ich die Schnauze voll und werde sofort gerichtlich gegen ihn vorgehen.
    Es kam daraufhin sofort ein Schreiben, er hätte jetzt das 3. Gutachten das die Ärzte ein weiteres mal ausfüllen gleich abgeschickt.
    Somit sind es mittlerweile schon ca. 12 Wochen Zeit vergangen und der Unfall ist bis heute immer noch nicht reguliert.
    Wie lange hat eine Versicherung Zeit um den Schaden zu regulieren ?
    Bringt es etwas wenn ich Schadensersatz gerichtlich geltend mache.
    Falls diese Herren immer noch nicht schalten, werde ich diese Vers. namentlich im Internet breit und groß veröffentlichen.

  7. borsti sagt:

    Hallo Herr Luettner, das ist kein Einzelfall – so wie man mit Ihnen umspringt. Das ist System. Da gibt es nur einen vernüftigen Rat. Da muss sofort ein Anwalt ran. Aber Vorsicht – nicht einer der nur Scheidungen macht – das bringt nur weiteren Frust. Notfalls fragen Sie die Redaktion. Ich denke die können Ihnen weiter helfen und einen tüchtigen Spezialisten benennen. Ihr Fall ist mal wieder ein warnendes Beispiel dafür, dass Regulierung in Eigenregie meist in die Hose geht, zumal hier auch noch Körperschaden, Schmerzensgeld, Rentenansprüche, Verdienstausfall etc., eine Rolle spielen können.

  8. Glöckchen sagt:

    Hallo Herr Luettner
    nach den AUB (Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen)gelten Fristen,die Sie vielleicht schon versäumt haben!
    Deshalb SOFORT zum Anwalt,wenn Sie noch etwas retten wollen!
    Hier darf man Ihnen keinen juristischen Rat erteilen;das ist den Rechtsanwälten vorbehalten.
    Missstände öffentlich zu machen,ist das Eine,sich im Schadensfall qualifiziert helfen zu lassen,das Andere.
    Klingelingelingelts?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert