Hier ein Hinweis auf die Reportage „Exklusiv im Ersten: Die Nein-Sager“, die
am Dienstag, 4. September
um 21.45 Uhr
auf ARD
ausgestrahlt wird.
Gezeigt werden an belegbaren Beispielen, wie die Versicherungswirtschaft durch gezielte Leistungsverweigerung zu Lasten von Geschädigten ihre eigenen Regulierungskosten gering hält und diese zu unnötigen Prozessen zwingt.
Hier ein kleiner Vorgeschmack aus den diesbezüglichen Pressemitteilungen:
„Sie stürzen Tausende in finanzielle und seelische Nöte. Deutsche Versicherungen kassieren Jahr für Jahr, Monat für Monat ihre Prämien. Wenn sie aber gebraucht werden, können sie sich fast ohne Risiko verweigern. Sie aktivieren juristische Apparate, arbeiten mit perfiden Tricks, verzögern und verschleiern, um berechtigte Ansprüche von Geschädigten abzulehnen. Reporter Christoph Lütgert geht zu verzweifelten Opfern, blickt ins Innere der Versicherungen und fragt die Politik, warum sie die übermächtigen Konzerne gewähren lässt.“
Textbeitrag: >>>>>
Video: >>>>>
Siehe auch:
Panorama – Die Allianz reagiert >>>>>
Panorama – Neues von den Nein-Sagern >>>>>
Studio-Gespräch mit Christoph Lütgert >>>>>
Wenn Herr Christoph Lütgert recherchiert, dann verspricht die Sendung wieder einmal ein Knaller zu sein. Vermutlich wird auch jetzt Herr Lütgert die Versicherungen demaskieren. Der Unmut über das Regulierungsgebaren der Versicherungen wird immer lauter. Warum wohl? Weil die Versicherungen ihre rechtswidrigen Kürzungen schicht und ergreifend überziehen. Da fällt mir gerade ein, dass der Krug solange zum Brunnen geht, bis er zerbricht! Na dann!
Noch eine schöne Woche
Der Titel „Die Nein-Sager“ist grob verharmlosend!
„Die Gesetzlosen“ würde besser passen,
eine fäkalsprachliche Beschreibung dieser Zunft träfe es am Besten.
Ich habe nie wirklich geglaubt, dass die Versicherungen wirklich so allmächtig sind und Ihre Kunden so bewußt täuschen, aber seit einem Unfall mit Fahrerflucht als Geschädigter habe ich meine eigenen Erfahrungen mit der Direct Line gemacht: Gutachten werden fehlerhaft und ohne klare Beweisführung erstellt, die Leistungsverweigerung wird vor der Einsicht der Polizeiakte definiert, Zeugenaussagen werden einfach ignoriert, Gesetzte der Logik außer Kraft gesetzt.
Es kostet viel Nerven und Kraft, sich hier aufzulehnen und für sein Recht zu kämpfen. Und das ist das unsoziale Verhalten der Versicherungen: Sie spekulieren darauf, dass man aufgibt, resigniert und sich zurückzieht. Wie perfide ist solch ein System, dass den Versicherungen diesen Freiraum des „Wir probieren das einfach mal aus, vielleicht klappt es ja?“ lässt? Hier muss dringend die Politik aktiv werden und den Verbraucher massiv schützen.
Die Allianz musste zwar synonym für nahezu alle Versicherer herhalten, aber überraschend kam das nicht.
Vor allem der kurze Teil mit den Gefälligkeitsgutachten hat mich nicht überrascht. Oft beschleicht einen das Gefühl, dass das nicht nur bei Personenschäden der Fall ist.
Viele Grüße
Andreas
Das erinnerte mich an einen „Aufschrei“ der Versicherer auf der Tagung in Goslar dieses Jahr. Sinngemäß: Natürlich muss der Versicherer die Möglichkeit haben dem Gutachter zu diktieren was er zu schreiben hat – jedes Gutachten, einschließlich das der Geschädigten, seien ja nur „Parteigutachten“.
Auch wenn wir es schon wußten,kann man sich jetzt umso deutlicher vorstellen, was es letztlich auch mit dem „FairPlay“ der ALLIANZ auf sich hat. Jetzt ist auch noch besser verständlich, warum sich Herr Rechtsanwalt Elsner aus Hagen in dieser Frage so engagiert und hoffentlich erkennen auch die Richter in diesem Rechtsstreit die unselige ALLIANZ und die gespielte Lauterkeit bis letztlich hin zur Sprachlosigkeit und zum vorgezogenen Schweigen.
Gruß
Florian D.
@ Elis
Mittwoch, 05.09.2012 um 07:51
Das erinnerte mich an einen “Aufschrei” der Versicherer auf der Tagung in Goslar dieses Jahr. Sinngemäß: Natürlich muss der Versicherer die Möglichkeit haben dem Gutachter zu diktieren was er zu schreiben hat – jedes Gutachten, einschließlich das der Geschädigten, seien ja nur “Parteigutachten”.
Ja, Elis, aber dann mit dem Unterschied, dass wir uns von unseren Auftraggebern nicht diktieren lassen, was wir zu schreiben haben, wenn es hier wie da auch ein Parteigutachten bleibt, das nicht mit einem entsprechenden Attribut ausgestattet sein sollte. Das sind strafrechtlich relevante Gefälligkeitstestate.
L.B.
Es kann so nicht weiter gehen. Die rechtlichen Grundlagen für solche Tricksereien sind abzuschaffen. Und die Politiker die das verhindern/behindern gehören gleich mitentsorgt. Oder geht das hierzulande schon nicht mehr?
Wehpke Berlin
Wie ich schon am Anfang der Kommentarliste festgestellt hatte, verspricht der Name Lütgert eine saubere Recherche – und der Bericht hat gehalten, was er versprochen hat, nämlich eine erschütternde Niederlage der Versicherung, in diesem Fall der Allianz. Zwar mag die Versicherung finanziell einiges gewonnen haben, indem sie den verunglückten Handwerker 30 Jahre auf seine angemessene Entschädigung warten ließ. Moralisch aber dürfte die Allianz auf den Tiefpunkt angekommen sein. Dies war ihr letztlich auch bewußt, als sie versuchte, das Interview, das voller Unwahrheiten war, zurückzuhalten. Herr Lütgert ließ sich aber auch nicht durch ein Schreiben des Herrn RA. Bergmann abbringen, doch das Interview zu senden.
Obwohl der Pressesprecher der Allianz Besserung versprach, wurde die unglückliche Mutter mit dem schwerstbehindert geborenen Sohn gleich wieder um ihre berechtigten Ansprüche geprellt. Welcher Hohn in der vormaligen Aussage des Pressesprechers der Allianz. Menschenverachtend ist so etwas. Nie mehr Allianz-versichert! Das wäre der richtige Werbespruch für diese bayerische Versicherung gewesen, die von sich selbst behauptet, im ersten Fall eine Landversicherung gewesen zu sein, obwohl sie bereits Europas größte Sachversicherung war.
Fazit der gelungenen Sendung war, dass man auf keinen Fall Regulierungen der Allianz hinnehmen sollte. Wer weiß, welches Privatgutachten der Allianz in ihrem Sinne gefertigt wurde. Im Nachhinein müßte der Staatsanwalt in München Ermittlungen gegen den Herrn Professor und die verantwortlichen Herren der Allianz wegen Prozessbetruges einleiten. Eigentlich könnte das auch jede Polizeidienststelle im Lande tun. Die polizei ist Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft und damit aufgerufen, bei Straftaten, soweit sie bekannt werden, von Amtswegen Ermittlungen einzuleiten.
Hallo Andreas,
auch ich bin der Ansicht, dass nicht nur im immateriellen Bereich, sondern auch im materiellen Schadensbereich aufgrund von Weisungen der Versicherer oder aufgrund von Absprachen Gutachten getürkt werden. Wie ist es sonst möglich, dass im Fall des Oldtimerprozesses mit dem Mercedes 300 SL Coupe der Gutachter zu einer Wertminderung von 0,– € gelangte, und das Gericht eine Wertminderung von 30.000,– € zusprach?
Mag sich jemand Gedanken machen, wer will.
Hallo L.B.
natürlich nicht. Der Gutachter hat, auch dann, wenn er nicht vereidigt ist, sein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen und insbesondere neutral und ohne Ansehen der Parteien zu erstellen. Wenn aber vorher Absprachen über den Inhalt des Gutachtens getroffen werden, dann ist das Gutachten nicht mehr neutral. Dabei vergißt die Versicherung jedoch, dass der vom Geschädigten eingeschaltete Sachverständige nach BGH Erfüllungsgehilfe des Schädigers ist – ebenso wie die reparierende Werkstatt. Der Erfüllungsgehilfe wird jedoch der eintrittspflichtigen Versicherung etwas husten, wenn ihm der Inhalt der Gutachten vorgeschrieben werden soll.
Den Versicherern muss einmal vor Augen gehalten werden, dass ihre Macht nicht grenzenlos ist. Auch dort bestehen, wenn schon keine moralischen Grenzen, dann aber juristische. Wie hatte Glöckchen als zweiter Kommentator zutreffend erklärt: die Neinsager sind die Gesetzlosen. Da ist was Wahres dran.
Willi Wacker
@SV Wehpke
„Die rechtlichen Grundlagen für solche Tricksereien sind abzuschaffen.“
Nanu!?
Wenn ich den zweiten Fall richtig verstanden haben, liegen gegenläufige Gutachten zu der Frage vor, ob es unabhängig von den Behandlungsfehlern bei der Geburt weitere Ursachen für die Behinderung gibt.
Ich vermag von hier aus ohne medizinische Kenntnisse und ohne Detailkenntnisse aus den Akten nicht zu beurteilen, welche der gutachterlichen Ausführungen richtig sind und welche falsch.
Noch mal das Zitat: “ Die rechtlichen Grundlagen für solche Tricksereien sind abzuschaffen.“
Ihnen ist schon klar, dass Sie damit die Abschaffung der Möglichkeit fordern, Beweis und Gegenbeweis durch Gutachten zu führen?
Dieser Forderung kann ich mich nicht anschließen.
Nachgewiesene willkürliche Zermürbungsverzögerungen zu sanktonieren, zum Beispiel durch massive Erhöhung des Schmerzensgeldes, ist sicher sinnvoll. Eingriffe in das Beweisrecht wären mir unerträglich, denn die wirken dann in jede Richtung.
Quelle: GDV vom 05.09.2012
ARD-Sendung „Die Nein-Sager“
Versicherer leisten – eine Klarstellung
Die Vorwürfe sind massiv, sie zielen auf die gesamte Versicherungsbranche: „Perfide Tricks“ werfen die Reporter in der ARD-Sendung „Die Nein-Sager“ vom 4. September den Versicherungen vor. Sie würden „verzögern und verschleiern“ und strategisch Ansprüche von Versicherten ablehnen. Der GDV stellt klar: Es gibt keine Strategie der Versicherer, bei berechtigten Schadenansprüchen Leistungen zu verhindern oder auf die lange Bank zu schieben – im Gegenteil.
=> Kompletter Artikel
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Soweit der GDV. Und da wird bestimmt so mancher Leser nachdenklich und kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus bei solcher Anhäufung von Seriosität, Gemeinsinn und artikuliertem Verantwortungsbewußtsein. Entweder sitzen die Herrschaften beim GDV weltentrückt inzwischen schon auf dem Mars oder aber glauben für einen Wettbewerb der Märchenerzähler noch etwas üben zu sollen. Die tägliche Praxis zeigt aber genau das Gegenteil von dem, was hier der GDV glorifizierend darzustellen versucht. Oder war alles nur Schaustellerei und hat es die angeprangerten Fälle möglicherweise gar nicht gegeben ?
Gruß
Christian A.
Wir warten schon heute auf die nächste Reportage von Christoph Lütgert.
Bitte verehrte ARD-Redaktion, lasst Eure Bemühungen der Verbraucheraufklärung nicht bei diesem hervoragenden Beitrag bewenden, wenn auch der verdienstvolle Reporter wahrscheinlich auf ein Bundesverdienstkreuz verzichten muss, was er mit Sicherheit verschmerzen kann.
Er bekommt von mir einen anderen Glücksbringer, ein Hufeisen des Einhorns.
Sandra
Ich habe nach den TV Bericht gleich eine email an Allianz geschrieben mit den hin weiß jetzt in kurz Form. Das ich all meine Versicherungen dort Kündigen werde, und mich nicht mehr von denen Versichern lassen werde. Ich als einzelner kann vlt wenig bewirken hoffe jedoch das viele Menschen das gleiche tun.
Ökte
@ Joachim Otting
„Wenn ich den zweiten Fall richtig verstanden haben, liegen gegenläufige Gutachten zu der Frage vor, ob es unabhängig von den Behandlungsfehlern bei der Geburt weitere Ursachen für die Behinderung gibt.
Ich vermag von hier aus ohne medizinische Kenntnisse und ohne Detailkenntnisse aus den Akten nicht zu beurteilen, welche der gutachterlichen Ausführungen richtig sind und welche falsch“.
Gehe ich richtig davon aus, dass Sie die Sendung nicht gesehen haben?
Ansonsten wären Ihnen sicherlich auch die m. E. für die Allianz peinlichen Ausführungen deren Parteigutachter bezüglich des Gefälligkeitsgutachtens aufgefallen.
Getreu dem Motto:
„Wer einmal lügt dem glaubt man nicht, auch wenn er dann die Wahrheit spricht“.
Hierbei darf erneut über die Bedeutung freier und unabhängiger Gutachter diskutiert werden. Sofern es noch viele davon gibt?
Und die Moral von der Geschicht, traue den meisten Gutachtern nicht.
Zitat: „Und die Moral von der Geschicht, traue den meisten Gutachtern nicht.“ Z-Ende.
Vor allem nicht den angestellten der Versicherungen und der DEKRA, der Carexpert usw. die im Auftrag so mancher Versicherung tätig ist.
Hallo Herr Otting,
Ihren Kommentar zu den Äußerungen von SV Wehpke verstehe ich gar nicht. Zunächst hat Herr Wehpke nichts von Beseitigung oder Abschaffung von Beweismitteln gesprochen. Herr Wehpke hat schlicht und ergreifend lediglich gefordert, dass „die rechtlichen Grundlagen für solche Tricksereien“ abzuschaffen sind. In Ansehung des Fernehbeitrages und des darin gezeigten menschlichen (Er-)Leidens eine für einen Nichtjuristen durchaus verständliche Forderung. Auch ich muss Ihnen gestehen, dass ich ob der Regulierungspraxis der beiden Allianz-Fälle und der bewußten Lügen des Pressesprechers der Allianz einen dicken Hals bekam.
Wir wollen doch am Thema bleiben. Derartige Regulierungsverzögerungen und Verweigerungen kann und darf es nicht mehr geben!! Eine drastische Erhöhung des Schmerzensgeldes ist zwar ein gangbarer Weg, wird auch schon von einigen Land- und Oberlandesgerichten begangen, hilft aber dem kleinen Unfallopfer mit seinem Fahrzeugschaden wenig. Dort müssen andere massive Repressalien bei Schadensregulierungsverzögerungen gefunden werden. Teilweise werden von Gerichten auch bereits Regulierungszeiten von drei Wochen höchstens angenommen. Innerhalb von 21 Tagen ist – auch bei Auslagerung der Prüfung der Gutachten durch externe Dienstleister – eine Regulierung durchaus machbar. Danach ist eine Art „Verzögerungsschadensersatz“ zu zahlen.
Und nun zu Ihrem Argument der Beweise durch Gutachten und Gegengutachten. Offenbar haben Sie übersehen, dass die Allianz ein getürktes Gutachten des Heidelberger Professors vorgelegt hat. Die Enthüllungen des Herrn Lütgert waren insofern für die Allianz mehr als peinlich. Das sind dann auch keine ernst zunehmenden Gegenbeweise mehr, sondern schlicht ungesetzliche Taktiken, die Regulierung herauszuzögern. Was hatte die frühere Versicherungsreguliererin gesagt: Man rechnet mit der biologischen Beendigung der Forderung!!
Nein, Herr Otting, den Versicherern noch das Wort zu reden, das mag ich nicht zu verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
F-W Wortmann
Hallo Herr Christian A.
die Allianz und die namentlich benannte Barmenia sind nur Synonyme für die gesamte Versicherungsbranche. Dass der GDV sich vor seine Mitglieder stellt, ist verständlich, hilft aber nicht weiter. Auch die von Ihnen aufgeführten Zahlen deuten doch darauf hin, dass immerhin knapp 18.000 (in Worten: Achtzehntausend!!), soviel wie eine Kleinstadt, sich über Schadensregulierungen beschweren mussten. Eigentlich müßte die Zahl bei Null liegen. Denn nach den Werbefilmen gibt es doch nur zufriedene Kunden der Versicherungen.
Die Aüßerung des GDV, dass „es keine Strategie der Versicherer gibt, bei berechtigten Schadenansprüchen Leistungen zu verhindern oder auf die lange Bank zu schieben – im Gegenteil. Auch Versicherer haben ein Interesse an zügiger Regulierung und spielen nicht auf Zeit. Die Versicherer sind durch das Versicherungsvertragsgesetz nicht zuletzt verpflichtet, Schäden möglichst rasch zu regulieren“ erscheint in Ansehung der von Herrn Lütgert sorgfältig recherchierten Fälle als Lüge. Genauso wie die entlarvte Lüge des Pressesprechers der Allianz, dass es sich bei der Allianz beim ersten Fall um eine kleine bayerische Landversicherung gehandelt habe und in Zukunft zügiger reguliert würde. Das Gegenteil war der Fall, wie der nächste Fall der Mutter mir dem schwerstbehinderten Sohn zeigte. Im übrigen war die Allianz auch im ersten Fall des verunglückten Kraftfahrers bereits Europas größter Sachversicherer. Starke Lügen, oder besser gesagt starke Unwahrheiten, die bewußt den Zuschauer gnädiger stimmen sollten. Das Image der Allianz ist auf dem Tiefstpunkt.
Das weitere Argument des GDV, dass die Versicherer zügig regulieren würden, wurde durch die glaubhafte Aussage der früheren Versicherungsangestellten eindeutig widerlegt. Diese konnte aus ethischen Gründen das perfide Spiel der Versicherer nicht mehr erdulden, bis zum biologischen Ende zu verzögern. Auch diese Lüge des GDV, dass es keine Verzögerungen und keine Taktik gebe, ist daher widerlegt.
Das letzte Argument bleibt noch das mit dem getürkten Gutachten. Hierzu haben Sie sich geflissentlich ausgeschwiegen. Ist auch besser so, denn jedes Argument würde das Ansehen der Versicherer insgesamt und das der Allianz noch mehr herabziehen. Es gibt dafür keine Rechtfertigungsgründe.
Es gibt laut GDV auch keine Taktik hinsichtlich der Revisionsrücknahmen. Gleichwohl werden BGH-Entscheidungen, wenn sie für die Versicherer negativ ausfallen könnten, durch Rücknahmen oder Anerkenntnisse in letzter Sekunde vermieden – und darin soll keine Taktik stecken? Das können Sie glauben, ich nicht!
Mit freundlichen Grüßen
F-W Wortmann
Hi Christian A!
Wenn Sie im Auftrag des GDV schreiben, dann wird durch Sie bzw. den GDV schon wieder getrickst. Sie führen Leistungen der deutschen Lebensversicherer im Jahre 2011 auf. Was haben Leistungen der Lebensversicherer mit den dargestellten Haftpflichtschäden zu tun? – Nichts, aber auch gar nichts. Was wollen Sie damit suggerieren? – Dass die deutschen Versicherer doch so gut sind? –
Die Antwort ist schlichtweg Nein. Die von Ihnen selbst genannten 17.733 Beschwerden beweisen doch, dass es mit der Zufriedenheit mit den deutschen Versicherern nicht weit her ist. Man muss sich die Zahl 17.733 einmal vor Augen halten. Das sind etwa die Einwohner von Starnberg!
Eine ganze Kreisstadt beschwert sich bei den Versicherungen wegen unkorrekter Regulierungen. Peinlich, peinlich.
Glaubt man den Werbeeinspielungen der Versicherer, müßte es nur zufriedene Opfer geben. Die von Christoph Lütgert sorgfältig dargestellten Fälle beweisen eindeutig das Gegenteil. Der Allianz-Sprecher hat sich im ersten Fall ja auch entschuldigt und Besserung gelobt. Allerdings war es mit seinen Äußerungen nicht weit her, wie der nächste Fall mit dem behinderten Sohn zeigte. So kann natürlich eine Aussage eines Sprechers der Versicherung eindeutig und nachweislich widerlegt werden. Beachtlich war ja auch, dass die Allianz – untauglich – versuchte das Interview im Nachhinein nicht senden zu lassen. Gott sei Dank blieb Herr Lütgert standhaft und demaskierte den Sprecher der Allianz und damit die gesamte Versicherungswirtschaft.
Dass bei den Versicherern Verzögern und Verschleiern auf der Tagesordnung steht, hat die Aussage der früheren Versicherungsmitarbeiterin bewiesen. Diese Aussage war im Gegensatz zu den Lügen des Sprechers der Allianz auch glaubhaft. Glaubhaft auch schon deshalb, weil jeden Tag hier im Captain-Huk-Forum die Leser über die Machenschaften, Tricks und Verzögerungen der Versicherungen lesen. Warum ergehen denn so viele Urteile auf Erstattung der restlichen Schadensersatzansprüche gegen die Versicherungen und deren Versicherungsnehmer? – Die Antwort ist doch die, weil die Versicherer hinauszögern und Schadensersatzansprüche rechtswidrig kürzen. Also ist die Aussage des GDV auch widerlegt. Lüge, nichts als Lüge!
Und was ist mit dem Gutachten des Herrn Professor aus Heidelberg, der zu Gunsten der Allianz sein Gutachten abfasste? – Hierüber schweigt der GDV. Vermutlich hat er dafür auch keine Worte! Ich war auch sprachlos, dass so etwas hier in der Bundesrepublik Deutschland geschehen kann. In meinen Augen war das Prozessbetrug, und zwar vollendeter, weil aufgrund der Angaben im getürkten Gutachten ein für das Opfer negatives Urteil gefällt wurde. Aber es ist auch besser, wenn weder der GDV noch Sie dazu etwas sagen. Das, was mit dem Heidelberger Professor gelaufen ist, ist unverzeihlich und muss strafrechtlich geahndet werden.
Der gute Ruf der deutschen Versicherer, wenn es ihn je gegeben hat, ist verloren gegangen im Rausch nach immer mehr Gewinnmaximierung.
Martin Müller
@joachim otting,Mittwoch, 05.09.2012 um 19:31
Sie schlußfolgern und unterstellen unzulässigerweise und kritisieren dann Ihr eigenes Ergebnis.
Aber gern lese ich Ihre Vorschläge wie den solche Unsäglichkeiten, Machenschaften – oder wie man es sonst nennen will, – abzustellen wären.
Da wird Ihnen doch was einfallen? Oder geht das nicht?
Wehpke Berlin
@ Wortmann
Was sind denn die „rechtlichen Grundlagen für solche Tricksereien“, die man abschaffen könnte?
Wann beginnen wir uns zu fragen,wieviel „Versicherung“ wir überhaupt benötigen?
Versicherungen,die unsere Beiträge dafür kassieren,dass wir im Schadensfalle um unser Recht kämpfen müssen.
Versicherungen,die uns mit ihren intransparenten Geschäftsbedingungen über´s Ohr hauen.
Der deutsche „Michl“ muss risikobewusster werden,nicht jegliches,noch so fern liegendes Risiko an irgendeine „Pfefferminzia“ verkaufen und sich dabei vereimern lassen.
Fragen sie doch mal ihren Versicherungsvertreter,ob er den Abschluss einer Haftpflicht-Versicherung für einen Türken oder Russlanddeutschen verprovisioniert bekommt.
Ich habe gehört,dass es dafür keine Provisionen gibt.
Die Abgründe des Systems scheinen so tief zu sein,dass der Grand Canyon wie eine Ackerfurche anmutet.
Herr Lütgert,sie waren gut!
Ihnen sollte aber klar sein,dass die planmässige Verarschung der Geschädigten nicht in spektakulären Einzelfällen,sondern tagtäglich in der breiten Masse und in vielfach grösserer Dimension stattfindet.
Will ich dieses System nichtmehr unterstützen,dann muss ich vermehrt meíne Risiken selbst tragen!
Ich habe bereits die Konsequenzen gezogen und z.B. meine Beteiligung an Schneeballsystemen (youtube.de/kapitalvernichtende Lebensversicherung) beendet.
Klingelingelingelts?
@ Otting
Sie greifen Herrn Wehpke an und fragen mich jetzt, was denn die rechtlichen Grundlagen für solche Tricksereien seien.
Ich hatte darauf hingewiesen, dass Herr Wephke juristischer Laie ist.
Mit ihrer Frage von 12.36 an mich sind Sie allerdings nicht auf meinen Kommentar von 10.45 eingegangen.
Wir haben hier einen ernsthaften Blog und keine Fragestunde!
@ Martina Müller,
„Und was ist mit dem Gutachten des Herrn Professor aus Heidelberg, der zu Gunsten der Allianz sein Gutachten abfasste? – Hierüber schweigt der GDV. Vermutlich hat er dafür auch keine Worte“!
Wenigstens hat der GDV begriffen, dass Schweigen sinnvoller ist als Lügen – ganz im Gegensatz zum Allianz-Sprecher.
Ansonsten hätte die Antwort vermutlich in etwa so gelautet:
Nach einhergehender Überprüfung des Sachverhaltes handelt es sich in vorliegender Angelegenheit um einen Einzelfall, welchen wir sehr bedauern……. ferner dürfen wir Ihnen zusichern interne Prüfungen gegenüber unserem Verbandsmitglied einzuleiten………., ……damit sich derartige Fälle nicht wiederholen. ???
Seitens der Bafin könnte eine Antwort wie folgt lauten:
“ Sehr geehrte blablabla, wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass die Angelegenheit außerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches gelagert ist. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, zivilrechtliche Schritte gegen die Versicherung einzuleiten oder die zuständige Schiedsstelle anzurufen…,…wir bedauern Ihnen in der Angelegenheit keine andere Nachricht mitteilen zu können und wünschen bei der weiteren Geltendmachung Ihrer Ansprüche viel Erfolg.
Der Autor bittet vorsorglich seinen Zynismus zu entschuldigen.
Grüße aus dem Wilden Süden
Gottlob Häberle
@Wehpke
Die „Tricksereien“, die in diesen Prozessen zu den Endlosverzögerungen führen, sind – so wurde es ja auch dargestellt – die Ausnutzung des Beweisantragsrechtes und die sich daraus ergebenden Gutachterschlachten.
Daher meine Schlussfolgerung.
Auch wenn mich Wortmann für’s Fragen zu rügen beliebt:
Was wollen Sie „abschaffen“?
Die Einführung eines sanktionierenden Schmerzensgeldes für willkürliche Verzögerung ist bereits in der rechtspolitischen Diskussion. Mehr geht nicht, wenn man nicht an den Grundfesten des Prozessrechtes rütteln will.
@ Otting
… und was ist mit dem Gutachten des Herrn Professor aus Heidelberg? Auch aus dem Beweisantragsrecht resultierend?
Sicherlich sollen die Grundfesten der Zivilprozessordnung nicht erschüttert werden. Im ersten Fall war aber die Haftung unbestritten. Der selbständige Unternehmer wurde eindeutig zum Krüppel gefahren. Vor dem Unfall konnte er Autofahren, nach dem Unfall war er auf den Rollstuhl angewiesen und konnte seine Firma nicht fortführen. Was musste da noch bewiesen werden? Ob der Mann vorher schon gelähmte Beine gehabt hat? – Nein! Wegen des hohen Schadensersatzes insgesamt (materieller und immaterieller Schaden) wurde 30 Jahre lang verzögert! Und letztlich der Wille des Geschädigten zum Schluss noch gebrochen, indem er auf faule Kompromisse einging bzw. nachdem die Familie auch noch zerbrochen war, eingehen musste. Hier ist ein Opfer so richtig mürbe gemacht worden. Und das kann nicht sein.
Im übrigen habe ich nichts gegen Ihre Fragen. Nur müssen die zum Thema gehören.
F-W Wortmann
Hi Gottlob Häberle,
ich bin Martin Müller, nicht Martina. Trotzdem hast Du Recht. Schweigen ist in diesem Fall sinnvoller als lügen.
Richtig, so sehe ich das auch. Am Besten die Allianz und der GDV sitzen das aus. Aber, aber! Die Tricksereien gehen doch trotz Fernsehsendung weiter. Es bessert sich nichts.
Viele Grüße aus der Altmark in den Wilden Süden
Martin Müller
@ Martin Müller
„Die Tricksereien gehen doch trotz Fernsehsendung weiter. Es bessert sich nichts.“
Leider ist das so! Aber was macht man, wenn das „ungezogene Kind“ nicht hören will? Erziehungsmaßnahmen einleiten! Greifen wir die Idee von Ökte auf – kündigen wir alle Allianz-Verträge.
Nur wenn ich sehe, wieviel Leser dieser Blog hat – keine Chance! Das ruft nur ein müdes Lächeln bei der Arroganz hervor…
Tja, wenn man die Bild-Zeitung o. ä. für eine solche Aktion gewinnen könnte. Nur 1x solch einem Aktienunternehmen den dicken Daumen zeigen, frei nach dem Motto: WIR SIND DAS VOLK – WIR SIND DAS VOLK…
@ Fred Fröhlich
Das ist richtig. Mit „Wir sind das Volk“ ist in Leipzig und anderswo vieles erreicht worden.
Man sollte Herrn Lütgert auch auf die kleineren Schadenskürzungen und -regulierungsverzögeruzngen hinweisen. Gut wäre auch die Bild, obwohl ich kein Springer-Leser bin. Immerhin haben aber bereits über 15.000 diesen Beitrag gelesen, fast so viele wie die Versicherungen Beschwerden haben.
Grüße aus der Altmark
Martin Müller
Martin Müller
Donnerstag, 06.09.2012 um 12:07
Hi, Christian A!
Wenn Sie im Auftrag des GDV schreiben, dann wird durch Sie bzw. den GDV schon wieder getrickst.
Guten Abend, Martin Müller,
natürlich habe ich nicht im Auftrag des GDV geschrieben, sondern vorausahnend nur das aktuelle GDV-Portal gecheckt.
Was ich als Elaborat hier auf http://www.captain-huk.de wiedergegeben habe , ist dort wortwörtlich nachzulesen und wir sind einer Meinung, was die Themaverfehlung angeht. Einfach nur peinlich und obendrein auch noch schlecht gemacht. Aber an der typischen Art und Weise der Darstellung erkennen wir sofort, dass man nicht bereit sein kann, auf die Kritik und Argumentation einzugehen, weil man sich ansonsten selbst entlarven müsste, denn Recht wird hier zur reinen Machtfrage, was der GDV mit schönen Worten und unpassenden Beispielen verschleiern möchte. Dass ihm das mal wieder nicht gelingen wird, bin ich mir ganz sicher.Christoph Lütgert hat mit demonstrativen Beispielen deutlich gemacht, wie Versicherer mit Recht und Gesetz umspringen und wer seine message verstanden hat, greift sie auf, weil sie narkotisierende Bewußtseinsfetzen hinweggefegt hat.
Chr. A.
Hallo Herr Wortmann,
die These lautete:
„Die rechtlichen Grundlagen für solche Tricksereien sind abzuschaffen.”
Meine Frage lautete:
„Was sind denn die “rechtlichen Grundlagen für solche Tricksereien”, die man abschaffen könnte?
Ihre Ansage lautet:
„Im übrigen habe ich nichts gegen Ihre Fragen. Nur müssen die zum Thema gehören.“
So ganz verstehe ich das jetzt nicht. Na ja, muss ich wohl auch nicht.
@ Joachim Otting
@ F.-W. Wortmann
Meine lieben und geschätzten Juristen,
das Streitgespräch um des Kaisers Bart ist müßig.
Der Kollege Wehpke hat offensichtlich etwas Anderes gemeint als das, worum jetzt wortstark gerungen wird. Aber die Frage:
“Was sind denn die “rechtlichen Grundlagen für solche Tricksereien”, die man abschaffen könnte?“ habe ich mir auch gestellt. Ist das verwerflich ?
Ich glaube, dass der Kollege aus Berlin vielmehr zum Ausdruck bringen wollte, wie es machbar sein könnte, mit den verfügbaren rechtlichen Mitteln unseriösen Versuchen, auch die Justiz zu mißbrauchen, Einhalt zu gebieten.
In der Tat muß dann aber zuvor geklärt werden, was darunter zu verstehen ist. Gutachten-Gegengutachten-Obergutachten – Prozeßverschleppung- wahrheitswidriger Vortrag usw. ?
Letzteres soll ja ebenso oft vorkommen, wie die unkritische Bewertung von Gefälligkeitstestaten oder der Täuschungsversuch der Justiz.
Ich erinnere mich da an einen Vorgang, zu dem der Kfz.-Haftpflichtversicherer die Haftung ablehnte unter Bezugnahme auf eine kurze gutachtliche Stellungnahme eins Büros xx aus Münster, dessen Identität nicht so einfach zu entschlüsseln war. Als es dann zur Klage kam, beabsichtigte das Gericht einen bekannten Unfallrekonstrukteur aus der gleichen Region mit der Aufklärung zu beauftragen, wobei die zwischenzeitliche Recherche ergeben hatte, dass das Büro XX mit dem Sachverständigen eng verbunden war. Als dies dem Gericht zur Kenntnis gebracht wurde, beauftragte dieses einen anderen, unabhängigen Sachverständigen. Was steckt hinter solchen Konstruktionen, die übrigens viel häufiger vorkommen sollen als man annehmen möchte, wobei ich unterstelle, dass die Gerichte diesbezüglich völlig ahnungslos sind und oft unbeabsichtigt in eine solche Falle hineintappen?
Was ist der Sinn solcher bewusst nebulös gehaltenen Verflechtungen ?
Die Versicherung greift auf einen als ihr in ihrem Interesse „zuverlässig“ bekannten Sachverständigen zurück, der allerdings in dieser Phase nicht unter seinem bundesweit bekannten Namen agiert. Der Versicherung wird in puncto Schuldfrage das bestätigt, was sie gerne hören möchte und läßt es dann auf einen Rechtsstreit erst einmal ankommen. Das angerufenen Gericht muss Beweis erheben und beauftragt nun das Sachverständigenbüro, dem auch die Versicherung positiv gegenüber steht, weil sie erwarten kann, dass das Ergebnis nicht anders ausfällt, als in der ersten „Kurzexpertise“, denn 2 unterschiedliche Ergebnisse wird ja nun der ansonsten auch von ihr in Anspruch genommene Sachverständige erwartungsgemäß wohl nicht präsentieren, um seine Pfründe zu erhalten. Oder denkt einmal an carexpert mit ihren „Kooperationspartnern“, die auch nicht als das ansonsten gerichtsbekannte Sachverständigenbüro xyz auftreten, das hinter dem Kooperationspartner tatsächlich steckt. Aber genau dieses Sachverständigenbüro wird dann später von Gerichten zur Erstattung eines Gutachtens herangezogen und in der Tat sollte solchen Manipulationen ein Riegel vorgeschoben werden.
J.U.
@joachim otting,Donnerstag, 06.09.2012 um 14:38
„Die Einführung eines sanktionierenden Schmerzensgeldes für willkürliche Verzögerung ist bereits in der rechtspolitischen Diskussion. Mehr geht nicht, wenn man nicht an den Grundfesten des Prozessrechtes rütteln will.“
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Diese Aussage ist mager. Ich hatte gehofft Ihnen fällt dazu mehr ein, wie solche Auswüchse einzubremsen sind?
Ein angedachtes Schmerzensgeld wird m.E. am zeitlichen Ablauf rein gar nichts ändern, weil es erst im Nachhinein verifizierbar ist.
Was wird die Folge sein? Das Gegenteil wird erreicht. Darüber wird dann ebenfalls gestritten. Dies eröffnet den Versicherungsjuristen lediglich den Weg einer nochmaligen weiteren Verzögerung und Verschleppung. Da reichen dann 30 Jahre bestimmt nicht mehr aus.
Wehpke Berlin
„Versichert und verschaukelt“. Gestern 11.9.2012, 21:45 wurde die Sendung im rbb ausgestrahlt.
Man kann es auch in You Tube ansehen. Das lohnt sich!
http://www.youtube.com/watch?v=bxn34BNCP_s
Und noch einmal “ Solche Tricksereien sind abzuschaffen“.
Wer in diesem Zusammenhang dem Schutz der „Grundfeste des Schadenrechts“ das Wort redet, hat wohl ganz andere Interessen im Sinn.
Wehpke Berlin
Sorry – das muss natürlich „Prozessrecht“ heißen.
Wehpke Berlin