Bereits Ende der 90-iger Jahre versuchten sich einige Versicherer in Restwertregressen gegen unabhängige KFZ- Sachverständige. Auch mein Büro war betroffen.
Deshalb entwickelte ich eine Methode, Restwerte sachgerecht und für jedermann nachvollziehbar zu ermitteln.
Der Grundgedanke war folgender:
Jeder seriöse Restwert- Aufkäufer führt vor Gebotsabgabe eine ähnliche Wirtschaftlichkeitskalkulation durch.
Eine solche Kalkulation habe ich zusammen mit Dipl. Ing. (FH) Andreas Skalka bereits 1999 erarbeitet und zwar nicht, wie gewisse Nachahmer, in komplizierten Tabellenwerten- Formeln und Charts, sondern gewollt so, dass auch jeder Laie eine solche Kalkulation nachvollziehen kann.
Selbstverständlich inkl. ausführlicher Erläuterungen und Hintergrundinformationen.
"RESTWERTE"
"Die nachvollziehbare rechnerische Ermittlung von Rest- und Veräußerungswerten an unfallbeschädigten Kraftfahrzeugen"
ist das Ergebnis dieser Arbeit.
Ich habe übrigens keinen einzigen Regress- Prozess verloren.
Wen es interessiert, herunterladen unter:
http://www.gutachter-planner.de/images/restwerte.pdf
Die Autoren erlauben ausdrücklich die Verwendung dieser Berechnung, jedoch ohne jede Veränderung und unter Hinweis auf die Quelle.
Vielleicht können wir dem Einen oder Anderen hiermit Hilfestellung leisten.
Über eine rege Diskussion sowie eventuelle Ergänzungsvorschläge würde ich mich freuen.
PS: Restwert- Aufkäufer, die gigantische Gebote abgeben, welche erheblich über dem Ergebnis einer so durchgeführten Restwertermittlung liegen, sind somit als unseriös bzw. als "Briefhändler" entlarvt.
Hallo Herr Kollege,
wie bei zahlreichen anderen Gemeinschaftsprojekten waren wir der Zeit immer vorraus.
Nachahmer hat es tatsächlich einige gegeben, welche aber im Endeffekt nichts neues vorgetragen haben.
Vielleich sind jetzt die SV Kollegen reif für einen Umdenkprozess.
Wir brauchen keine europaweite Höchstgebotsbörse sondern einen seriösen am örtlichen Markt ermittelten Restwert.Mit dieser Berechnungsmethode funktioniert das auch.
Ja, das funktioniert wenn man es bei Gericht vorträgt.
Der Versicherungssachbearbeiter reguliert mit Höchstgebotsbörsepreis an der Berechnungsmethode vorbei.
Für die gibt es nur Profit. Berechnete Tatsachen ignorieren die doch glatt.
Der Restwert der noch verwendbaren Teile wird mit dem Handelswert des kompletten, nicht verwerteten Fahrzeuges verwechselt.Das ist die einfache Problematik auf welche jedoch nicht eingegangen wird.Nur so ist zu erklären, warum Restwerte zum Teil den ermittelten WBW im Gutachten überschreiten, und die dann mögliche Bereicherung des AST durch die Assekuranz hingenommen wird, da sie eine eigene Auszahlung nicht mehr leisten muss sondern die Regulierung auf den ,,Restwertbieter“ abwälzt.Reines Wirtschaftsinteresse.So erlebt mit der AXA.Bei einer Nachfrage zu dieser Vorgehensweise bei der AXA durch unser Büro wurde ich mit einem Eintrag in die,,schwarze Liste“ bedroht, nachdem ich mitteilte, meinen WBW überrechnen zu müssen, da dieser scheinbar zu niedrig angesetzt sei.So siehts aus.
Watt is datt dannn?
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