Schadensmanagement der Versicherungen

Die gigantische Summe von über einer halben Milliarde Euro setzte die Versicherungswirtschaft ein, um das sog. "Schadenmanagement" = Schadensteuerung am Markt zu installieren.

1.)

Um dieses  "Schadenmanagements" überhaupt erfolgreich am Markt zu plazieren, schaffte man zunächst Fakten: Der GDV (Gesamtverband der Versicherer) übernahm zunächst einmal die ADAC-Notruf- Säulen zu einem Preis von ca. 970 Millionen DM !, soweit ich mich erinnere. Dass dieser Verkauf an den GDV ein folgenschwerer Fehler war, weiß der ADAC heute hoffentlich.

2.)

Auch die Björn Steiger- Notrufsäulen wurden vom GDV übernommen, hier ist mir der Kaufpreis nicht bekannt.

3.)

Danach wurde dem GDV bundesweit die zentrale Koordination der Abschleppvorgänge (nach Verkehrsunfall) übertragen. Ich frage mich, wieso eine hoheitliche Aufgabe ohne jeden Grund dem Lobbyisten der Versicherungswirtschaft schlechthin übertragen wurde? Früher regelten das die zuständigen Einsatzzentralen der Polizei und zwar zur allgemeinen Zufriedenheit.

Diese drei "Schachzüge" des GDV waren meiner Meinung nach Grundvoraussetzung zur Installation des Kartells "Schadenmanagement", da man dadurch als  E r s t e r  an Informationen zu Unfallgeschehen kam. Danach konnte man sich daran machen, die "Feinheiten" anzugehen:

Unzählige  "Vertrauenswerkstätten der Versicherungen" wuchsen wie Pilze aus dem Boden. Diese müssen zu vorgeschriebenen Dumpingpreisen arbeiten und zudem noch zahlreiche kostenlose Serviceleistungen erbringen.

Vorreiter war hier, wie sollte es auch anders sein, die HUK- Coburg.

Nun wurden von den Versicherern sog. "Call- Center" installiert, deren eigens darauf trainierte Mitarbeiter die Geschädigten Tag und Nacht sofort an die jeweilige Schädiger- Versicherung vermitteln.

Was dies wohl die Versicherten- Gemeinschaft kostet, zumal hier auch noch nach meinen Informationen Provisionen an die Call- Center Mitarbeiter fliessen und zwar dann, wenn  man den Geschädigten dazu bringt, dass  k e i n  Verkehrsrechtsanwalt und  k e i n  unabhängiger KFZ- Sachverständiger eingeschaltet wird ?

Den geschulten Mitarbeitern dieser Call- Center ist es nach meiner Meinung ein Leichtes, zahllose, ahnungslose Geschädigte, noch unter dem Eindruck des Unfalls stehend, dazu zu bringen, die gesamte Schadenabwicklung der Schädigerversicherung zu überlassen. Die Vorteile für die Versicherungen liegen klar auf der Hand:

Ausschaltung des Verkehrs-Rechtsanwaltes, der alle ersatzpflichtigen Schadenersatzansprüche kennt und durchsetzt.

Ausschaltung des unabhängigen, weisungsfreien KFZ-Sachverständigen, der als Verbraucherschützer den Schaden so erfaßt und in seinem Gutachten  dokumentiert, dass  der Schaden vollumfänglich sach-und fachgerecht behoben werden kann und eine eventuelle Wertminderung nach den tatsächlichen Marktgegebenheiten festlegt, der im Totalschadenfall einen Wert ermittelt, zu dem sich der Geschädigte beim örtlichen Vertragshändler in einem angemessenen Zeitraum, ein adäquates  Ersatzfahrzeug beschaffen kann.

Ausschaltung von Mietwagenunternehmen, welche nicht ohnehin schon von Versicherern beherrscht werden, bzw. welche sich aus betriebswirtschaftlichen Gründen einem Preisdiktat wiedersetzen.

Qualität hat nämlich seinen Preis: Verantwortungsbewusste Mietwagenunternehmer rüsten alle ihre Fahrzeuge bei entsprechender Witterung auf Winterbereifung um, spezialisierte Unfallvermieter stellen Ersatzfahrzeuge Tag und Nacht zu, um die Mobilität des Geschädigten sofort weiter zu ermöglichen. Ausschaltung von Abschleppdiensten, welche   n i c h t   vertraglich an den GDV  gebunden sind und daher von dort keine Weisungen entgegen nehmen müssen. Ausschaltung von Fachwerkstätten, die  n i c h t  bereit sind, zu Dumpingpreisen für Versicherungen zu arbeiten, da dies nach deren Meinung ausschließlich zu Lasten der Reparatur-Qualität und der Sicherheit gehen kann. Ausschaltung von ortsansässigen, seriösen Aufkäufern, welche Unfallfahrzeuge nur zu einem Preis ankaufen, der eine gesetzeskonforme Entsorgung, bzw. Weiterverwertung gewährleisten kann. Fragen an die Juristen in diesem Blog: Es gibt da doch sowohl im BGB, als auch im EU-Recht einen Paragraphen, der mit Förderung fremden Wettbewerbs etwas zu tun hat. Greift das hier nicht ? Weiter habe ich gehört, dass ein "Unfallhelfer-Ring" gesetzwidrig ist. Gilt das nur für Privatpersonen/Unternehmen oder auch für die Versicherungen ? 

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34 Antworten zu Schadensmanagement der Versicherungen

  1. SV und Wegelagerer sagt:

    Hallo Herr Planner,
    wie Sie selbst wissen werden wir SV unter anderem als Wegelagerer bezeichnet weil wir noch so manches GA erstellen, wo die Versicherung zumindest inhaltlich keinen Einfluss darauf hat.Die Maßnahmen der Versicherungen welche Sie aufgezählt haben werden auch hier greifen.Es wird so werden, dass der Geschädigte zwar per Gesetzestext gewisse Rechte nach einem Unfall hat,aber sie nicht mehr in Anspruch nehmen kann,weil es die Assekuranz durch Ihr Schadenmanagmant verhindert.
    Die Assekuranz lebt davon, Ihren Kunden Angst zu machen über mögliches Unglück.Deshalb werden Verträge geschlossen.
    Tritt ein Schadenfall ein möchte man das bereits angelegte Geld nicht wieder ausgeben und setzt das Schadenmanagment ein zur Schadenabwehr.
    Eindringlich wird das Gewissen des Geschädigten auf Schadenminderungspflicht programmiert,wenn er auch nur die  Ansprüche fordert welche ihm gesetzlich zustehen.
    Muß man aber bezahlen,dann versucht man es mit Aussagen wie: „man belaste hier die Versichertengemeinschaft “ und setzt nun 85% aller SV ein, welche für die ach so betrogenen Versicherer „Sparmaßnahmen“ einleiten.
    Wie sollen  neutrale u. gesetzestreue SV jemals wieder zu einem guten Nahmen kommen,wenn durch das Schadenmanagment verhindert wird, dass SV ihre Neutralität u. Leistungsfähigkeit anhand von qualifizierten GA unter Beweis stellen.

    Die HUK-COBURG hat doch schon eindrucksvoll den Ruf der neutralen SV beschädigt und jene SV hofiert ,welche zu Lasten des Geschädigten falsche Gutachten erstellen.

  2. Peter Pan sagt:

    hi wegelagerer
    die sachverständigen müssen werbung für ihre dienstleistungen
    machen!
    in der presse und im fernsehen hört man immer nur ,wie toll
    man bei dem einen oder anderen versicherer im schadensfall
    aufgehoben sei;dabei ist der schadensfall doch der supergau,
    weil dann bezahlt werden muss.
    wie gut geschädigte bei sachverständigen aufgehoben sind,
    lesen oder hören oder sehen sie nirgends!
    wenn der chef einer dienstleistungsgesellschaft erführe,
    dass seine potentiellen kunden an der notwendigkeit seiner dienstleistung zu zweifeln begännen,was würde er tun?
    er würde auf sich aufmerksam machen,oder den laden zuschliessen; nichts,würde er aber sicher nicht tun!!

  3. SV sagt:

    Hallo P P,

    wenn Werbung für qualifizierte Sachverständige gemacht werden soll, dann sind auch dabei die „möchtegern Sachverständigen“ die in drei-vier Tagen ihr Geld abgenommen bekommen, als nicht geeignet zu bezeichnen.

    Wenn dann auch noch ein Verband der unter der Fitiche des „Ausbildungszentrums“, was immer das auch bedeuten mag, steht, eine sogenannte “ Prüfung“ bescheinigt, frage ich mich ob hier nicht das Potential für abhängige Sachverständige geradezu Vervielfacht wird.

  4. SV Guido Scherz sagt:

    Hallo Peter Pan!

    Werbung, im Sinne eines Verbraucherschutzes, durch SV ist natürlich begrüßenswert. Doch dieses Vorhaben ist insbesondere für sog. „Einzelkämpfer“, gerade wenn man sich als solcher nicht an irgendwelche Verbände binden und wirklich völlig autark arbeiten möchte, nicht einfach. Die dem möglichen Erfolg von regionalen Reklame- oder Infobeiträgen eines SV entgegen stehenden Kosten sind m. E. für Einzelkämpfer untragbar. Denn der Unfall bzw. das Schadenereignis ist kein sog. „Bedarfsgeschäft“. Meine Erfahrung zeigt, dass der normal denkende Autofahrer eine Infoanzeige eines SV eher „überliest“, denn ihm passiert ja sowieso kein Unfall. Wir wissen zwar, dass auch er (zumindest statistisch gesehen) in den nächsten 7-10 Jahren (Gebietsabhängig) mal mit diesem Ereignis konfrontiert wird, er aber denkt da anders. Insofern müsste der SV eine ständige Werbung in Tageszeitungen und/oder Zeitschriften treiben, und die ist eben für Einzelkämpfer grundsätzlich nicht zu finanzieren.
    Darüber hinaus könnte man sich auch Gedanken über div. Beiträge im Werbefernsehen bzw. im Rundfunk machen. Die diesseits verlangten Kosten für einen (i. d. R.) 20-Sekundenspot sind jedoch derart hoch (5.000 bis 10.000 EUR in guter Sendezeit pro Spotsendung), dass hier bestenfalls nur Verbände und/oder Vereinigungen tätig werden könnten. Angenommen es würden sich einige führende SV-Verbände hierfür zusammenfinden, dann stünde dem immer noch die Versicherungswirtschaft entgegen. Denn welcher Sender würde sich z. B. vom GDV gern fragen lassen, welche Werbeaufträge lukrativer wären – die wenigen der SV oder die unzähligen der Versicherungen.
    Insofern kann mein abschließender Tipp für die „Einzelkämpfer-Kollegen“ nur sein, gelegentlich mal einen Testbericht über ein neues Fahrzeugmodell zu verfassen und dann, wenn möglich noch als kostenloser redaktioneller Teil oder in Reklamekooperation mit dem örtlichen Händler, in der regionalen Tageszeitung veröffentlichen. Das ist zwar mit viel Arbeit verbunden, aber man kann sicher sein, dass dieser Beitrag nicht so oberflächlich wie eine Werbeanzeige „überlesen“ wird.

    Wer denn von den Kollegen hat denn sonst noch Ideen und Erfahrungen zum Thema „finanzierbare Werbung/Reklame im Sinne des Verbraucherschutzes“?

    SV Guido Scherz

  5. Xavante sagt:

    Unfallhelferringe: Sog.“Unfallhelferringe“ wurden von den Versicherungen in der Vergangenheitnicht nicht nur als unserös
    gegeißelt, sondern meiner Erinnerung nach auch in den Bereich krimineller Machenschaften gerückt. Was wurde als verwerflich angesehen ? Das frühzeitige Ansprechen des Geschädigten direkt nach einem Verkehrsunfall, beispielsweise durch Abschleppunternehmen, auf benötigte Hilfeleistungen, wie Reparaturwerkstatt, Mietwagen, rechtliche Unterstützung,
    Beweissicherungsgutachten usw. Der Presse wurde hierzu so manche abenteuerliche Geschichte präsentiert. Nun reibt man sich verwundert die Augen, wenn man feststellt, dass unter umgekehrten Vorzeichen eine Reihe von Versicherungen faßt exakt auf das zurückgreift, was vorher nachhaltig als unseriös
    verurteilt wurde. Dazu gehört u.a. die Belästigung des Geschädigten unmittelbar nach dem Unfall per Telefon oder/und Brief, die Aufforderung, die gegnerische Versicherung sofort
    telefonisch zu kontaktieren und alle weiteren Maßnahmen mit der Versicherung des Unfallverursachers abzusprechen, das Angebot einer Schadensteuerung mit Leihwagen, Vertrauenssachverständigen, Vertrauenswerkstätten usw.sowie letztlich allumfassend das Angebot, alles „für“ den Geschädigten zu managen. Und wenn dann der Geschädigte nicht willig ist und auf die versicherungsseitig präsentierte Offerte eingeht, werden auch schon mal möglichen Negativfolgen für ein abweichendes Verhalten angesprochen bis zur Drohung eines Verstoßes gegen die Schadenminderungspflicht.
    Hierzu Prof. Dr. Ernst Wolff:“Von einer Pflicht des Gläubigers gegenüber dem Schuldner ist in § 254 Abs. 2 S.1 BGB weder die Rede, noch ist eine solche dogmatisch möglich.“
    „Ein tatbestandsmäßiger Geschädigter hat gegenüber dem Schädiger keine Pflichten, sondern nur Rechte.:Ein eingetretener Schaden ist durch den Ersatzpflichtigen zu ersetzen, nicht durch den Geschädigten zu tragen.
    (Schriften zum Bürgerlichen Recht Band 88, Verlag Duncker & Humblot / Berlin).

  6. Heute hat uns eine Kundin beauftragt und dies obwohl sie von der Sachbearbeiterin der DEVK ja bereits aus einer telefonischen Unterredung wußte das Ihr Fahrzeug einen Totalschaden hat und das Sie das Fahrzeug zu dem Restwert den unser Büro festlegen wird nicht verkaufen dürfe.

    Ich verneige mich hiermit vor dieser Kundschaft die trotz solcher halbkriminellen Machenschaften der Versicherung dennoch die Courage besitzt uns zu beauftragen.

  7. F. Hiltscher sagt:

    Hallo Xavante,
    Ihr Kommentar bezüglich der Unfallhelferringe und insbesondere zur Schadensminderungspflicht entspricht dem,was mir auch seit Jahrzehnten bekannt ist und im §249 BGB verankert ist.
    Wie sollte es auch möglich sein, einen Unfallschaden,welcher in Bruchteilen von Sekunden entstanden ist und somit alle Rechte des unschuldig Geschädigten auslöst,zu mindern?
    Nach meinem Rechtsverständnis kann der Geschädigte den Schaden nur mindern wenn er auf seine gesetzlich verbrieften Rechte verzichtet!
    Er darf also den Schaden nur nicht über die gesetzlichen Befugnisse ausweiten.(Ausweitungsverbot)
    Die ständigen Ermahnungen der Versicherer an die Geschädigten ,auf die Schadenminderungspflicht zu achten ,ist m. M. nichts anderes als eine drohende Aufforderung zum Rechtsverzicht.

    Eine Schadenminderungspflicht kann demnach nur der Versicherer selbst haben,wenn bei klarer Schuldfrage,deliktische Schadenersatzleistungen umgehend zu bezahlen sind und deshalb nicht unberechtigt verweigert werden dürfen.
    Trotzdem provozierte Rechtsstreite,Ignoranz der Rechtsprechung usw. belasten die Versichertengemeinschaft und verstoßen hier eindeutig gegen das Gebot der Schadenminderungspflicht.
    Somit hat es der Versicherer in der Hand den Schaden zu mindern ,der Geschädigte dagegen nicht.

  8. Bernhard Trögl sagt:

    Hallo,
    mit dem Schadensmanagement der Versicherer beginnt ein Wettlauf gegen die Zeit. Mir ist folgendes passiert:
    Am Donnerstag bin ich, eine halbe Stunde nachdem der Unfall passiert war, mit der Abwicklung eines Unfalles beauftragt worden, der Sachverständige hatte ebenfalls schon den Auftrag sicher. Wenige Minuten nachdem der Mandant wieder zuhause war, erhielt er einen Anruf des Haftpflichtversicherers (KRAVAG Logistic), dass er weder Anwalt noch SV brauche und sich den Gang dorthin sparen könne. Man hole das kaputte Auto zuhause ab, es werde repariert und frisch gewaschen und auch innen geputzt zurückgebracht, für die Zeit der Reparatur erhalte der Kunde selbstverständlichst einen angemessenen Ersatzwagen, und das alles vollkommen kostenlos. Meine Mandantschaft war natürlich bereits über Ihre Rechte aufgekärt und hat sich hierauf nicht eingelassen. Was wäre aber passiert, wenn der Mandant nicht so kurzfristig zum Anwalt gegangen wäre. Dann hätte mal wieder eine Versicherung den Geschädigten um seine Rechte bringen können …

  9. F. Hiltscher sagt:

    Hallo Herr RA Trögl,
    das was Sie beobachtet haben geschieht ständig, man erhält einen Auftrag und kurze Zeit darauf wird er wieder storniert, weil der Geschädigte sich von der gegnerischen Versicherung überzeugen ließ,dass er dort besser beraten wird.
    Unser Problem ist hauptsächlich ein unaufgeklärter bzw. unwissender Geschädigter, der meistens zuerst mit der gegnerischen Versicherung telephoniert und dort den geschulten Sachbearbeitern ausgeliefert ist.
    Was sollen wir den Leuten entgegensetzen,welche einen Großteil der Versicherungsbeiträge dazu nützen , gegen den Verbraucherschutz zu agieren u. sich deshalb selbst als die vertrauenswürdigsten Instutitionen darstellen können,obwohl viele Dinge rechtswidrig sind?
    Wie können wir erreichen,dass der Geschädigte zuerst Rechtsanwalt u. Sachverständige befragt bzw. beauftragt?

  10. Bernhard Trögl sagt:

    Hallo Herr Hiltscher,
    wir können nur immer wieder Werbung für uns in den Grenzen des berufsrechtlich zulässigen machen. Wir hier vor Ort versuchen bspw. die Autohäuser zu gewinnen und den Kunden auch über die Machenschaften der Versicherer aufzuklären.Es gibt auch ein Extra Merkblatt,auf denen die Ansprüche und die Verfahrensweise bei Unfällen beschrieben ist. Wir haben in den örtlichen Zeitungen auch immer wieder Presseberichte zu diesen Themen. Dennoch werden auch wir nicht verhindern können, dass der ein oder andere sich über den Tisch ziehen läßt.Zur Überzeugung des Kunden genügt es aber meistens, wenn man dem erklärt, dass der Anwalt nichts kostet und für ihn seinen ganzen Unfall komplett kostenlos abwickelt. Wenn da Sachverständige, RAe und Werkstätten an einem Strang ziehen (diese Situation klappt bei mir vor Ort sehr gut), gelingt es vielleicht, die schwarzen Schafe auf ein Minimum herunterzufahren.

  11. Xavante sagt:

    Hallo, Herr Trögl,

    vermehrt wird von Kfz-Werkstätten, Rechtsanwälten, Mietwagen- unternehmern und Kfz-Sachverständigen die Frage gestellt, wie
    man dem Schadenmanagement der Autoversicherer entgegentreten kann. Keine Vision ist dabei so wertlos, als dass sie nicht
    sorgfältig zur Kenntnis genommen werden sollte.

    Wer sich im Rahmen des Schadenmanagements auf die Empfehlungen eines Versicherers eingelassen hat, sollte dennoch und möglichst preiswert ex post die Möglichkeit nutzen können, die
    Schadenabgrenzung und Vollständigkeit der Schadenregulierung
    versicherungsunabhängig noch einmal zu überprüfen und zwar
    unter rechtlichen Gesichtspunkten durch einen Rechtsanwalt und
    aus technischer Sicht durch einen Kfz.-Sachverständigen, da
    nach meinen Erfahrungen in vielen Fällen beispielsweise Minderwertansprüche, die allg. Unkostenpauschale und auch weitere Ansprüche schlichtweg ignoriert werden. Unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit wird dem Geschädigten eine
    solche Überprüfungsmöglichkeit auch eingeräumt. Dies ist bisher der breiten Öffentlichkeit kaum bekannt.

    Wie wäre es beispielsweise, einen Studenten mit der Verteilung von Handzetteln überall dort zu beauftragen, wo unwissende Geschädigte Vertrauenswerkstätten, Stationen der DEKRA, SSH-Stationen der Versicherer ansteuern, um die Unfallreparatur
    dort begutachten zu lassen ?

    Warum sind beispielsweise die Automobilclubs bisher noch nicht in das gleiche Boot gesprungen ? Interessieren sie sich in diesem Punkt nicht für die Belange ihrer Mitglieder, die ansonsten brav ihre Beiträge bezahlen ?

    Ansonsten ist aber wohl die Tatsache von Bedeutung, das über den rechtlich uninformierten Geschädigten möglichst kurz nach dem Unfall das Netz des Schadenmanagements geworfen wird, um ihn für die eigenen Belange einzufangen. Es ist halt wie beim Vogelfang in manchen südlichen Ländern. Ob man von Wilderern
    reden kann, soll hier nicht vertieft werden. Das Manko ist
    also der beim Verkehrsunfall uninformierte und unbedarfte Autofahrer, der sich in technischer und rechtlicher Hinsicht nicht auskenntund hier haben die Schadenmanagementbemühungen der Versicherer bisher noch ein relativ leichtes Spiel, um das ausgelegte oder geworfene Netz zuzuziehen. Wir brauchen also den vorsorglich ausreichend informierten und mündigen Autofahrer, der sich im Falle eines Verkehrsunfalls eben so
    nicht in das eigennützig ausgelegte Netz des Schadenmanagements der Autoversicherer verstricken läßt, sondern in eigener Regie seine Schadenersatzansprüche klärt und durchsetzt, denn Schadenmanagement ist zu sehen, wie eine Fußballmannschaft, die mit eigenem Schiedsrichter auf dem Platz erscheint, um sich einen Vorteil zu verschaffen
    und das Spiel zu gewinnen.-

    Wer soll aber nun den unbedarften Autofahrer rein vorsorglich
    informieren. Dazu gehören Automobilverkäufer ebenso, wie Kundendienstmitarbeiter, Autolackierereien, Tankstellen,
    Reifenhändler, Rechtsanwälte und Kraftfahrzeugsachverständige, um nur einige zu nennen. Die ARGE der UNFALLSCHADEN-SERVICE-PARTNER (U S P )hat hierzu ein kleines Faltblatt entwickelt, das in erster Linie darauf angelegt ist, den Autofahrer im Falle eines Unfalls darüber zu informieren, was er selbst unternehmen sollte, um neben dem Schreck nicht auch noch
    in finanzieller Hinsicht den Schaden zu haben. Das Faltblatt hat die Größe eines Kraftfahrzeugscheins und sollte immer mit diesem zusammen aufbewahrt werden, weil man im Falle eines Unfalls auch den Kraftfahrzeugschein vorlegt und sich spätestens dann wieder an die nützlichen Informationen erinnert.Ich kann Ihnen versichern, das dies bei Verbrauchern bisher als Präventivmaßnahme mehr als gut angekommen ist und ich werde es Ihnen per Post gern zur Verfügung stellen, da mir eine Publizierung an dieser Stelle nicht sinnvoll erscheint.

  12. PeterPan sagt:

    hi xavante
    für ein salär in höhe der unkostenpauschale prüfe ich gerne
    alle abrechnungen, die versicherer im rahmen des schadenmanagements vorgenommen haben!
    die verjährungsfrist für nachforderungen beträgt drei jahre
    ab dem ende des jahres,in dem sich der unfall ereignet hat.
    also lassen sich heute noch abrechnungen über unfälle des jahres 2003 prüfen!
    als die rechtsprechung zu der im wiederbeschaffungswert enthaltenen mehrwertsteuer gefestigt war(nicht 16%,sondern bei älteren fahrzeugen nur differenz-oder garkeine steuer),
    habe ich alle fälle in meinem büro aus den letzten 3 jahren
    nochmals aufgenommen.
    in dutzenden fällen gab es dreistellige nachregulierungen!
    nicht ein einziger rechtsstreit musste über die mwst-nachforderung geführt werden,weil die versicherer wussten,dass sie im streifalle keine chance hatten,sich dagegen zu wehren!
    wieviele millionen aber andernorts durch unterlassene nachforderungen den geschädigten verloren gingen,wage ich mir garnicht vorzustellen.
    alle,denen bei einer totalschadesregulierung vom wiederbeschaffungswert 16% mehrwertsteuer abgezogen wurden,sollten das schnellstens prüfen lassen.

  13. Bernhard Trögl sagt:

    Hallo Peter Pan und Xavante,

    stimme Euch in vollem Umfang zu. Auch ich habe etliche Altfälle wiede aufgenommen und anstandslos unter Verweis auf aktuelle BGH-Urteile noch Nachregulierungen erzielen können. Es rechnet sich also für den geschädigten, da nochmal nachzuhaken. Gerne überprüfe auch ich alte Abrechnungen zu gleichen Konditionen wie PeterPan. Die Idee mit den Studenten und dem Faltblatt ist nicht schlecht, meine Erfahrung ist aber, dass es nur über persönliche Kontakte geht, also über Werkstätten oder bspw. auch über örtliche Versicherungsmakler(die sich meist nicht am Schadensmanagement beteiligen, sondern für Ihren Kunden etwas heraushoslen wollen; ja, bei uns auf dem mittelfränkischen Land gibt´s sowas noch!).
    Bitte senden Sie mir das Faltblatt doch mal zu, gerne auch per mail.

  14. RA SG sagt:

    Hallo allerseits,

    nur mit Informationen und zwar so früh wie möglich kann man dem Schadensmanagment entgegensteuern.

    Wie Herr Trögl sagte, bei den Werkstätten und den Versicherungsagenturen muß der Hebel angesetzt werden, denn wo rollt der Geschädigte denn als erstes hin ? Zur Werkstatt …. und dann zum Versicherungsvertreter, denn der kennt sich ja aus.

    Ich habe bei einigen Werkstätten und Versicherungsvertretern eine Aufsteller mit einem Unfallbericht platziert und der Rücklauf ist nicht schlecht (ist halt Westmittelfranken :-))

  15. SV Guido Scherz sagt:

    Hallo RA SG
    Bei Euch Franken scheint es doch ganz gut zu laufen?! Bei uns in Mittelhessen vermute ich, dass sich der Großteil unserer RAe eher auf Versicherungsweisungen einlässt, um lieber eine 15/10-Gebühr (anstelle der 7,5/10) abrechnen zu können. Zwar schade für den Verbraucher (der das ja nicht weis), aber gut für den hart am Parteiverrat tätigen RA. Sofern ich dann dieses Gebühren-Thema bei RAen anspreche, hat damit natürlich keiner was am Hut. Genauso deutlich möchte ich betonen, dass es auch hier in Mittelhessen einige wenige RAe gibt, die wissen wo es lang geht – aber eben nur sehr wenige. Ich denke, je strukturschwacher das Gebiet ist in dem RAe arbeiten, umso eher wird nach Versicherungsweisung gearbeitet und dafür das doppelte Honorar kassiert.

  16. RA SG sagt:

    Hallo SV Scherz,

    bei den Gebühren ist das seit der Einführung des RVG fast egal, man muß nur prozessieren wollen……
    Die 15/10 gibts nicht mehr, dafür bei einigen Versicherern vergleichbare 1,8; nur der oberfränkische Versicherer zahlt 1,0 bzw. ggf. nach Prozeß 1,3 wo er vorher 1,5 freiwillig bezahlt hat. Aber das ist eine andere Baustelle 🙂

    Manchmal hilft halt sanfter Druck über den Schädiger auf die Versicherung und die (er)kenntnis der Versicherer, daß „am anderen Ende“ einer sitzt, der sich nichts vormachen läßt.

    Und das Mittelfranken strukturstark ist, würden die Landräte hier gern hören….

  17. Chr. Zimper sagt:

    Vielleicht wäre es angebracht, den unfallaufnehmenden Beamten vor Ort darüber zu informieren, welche Rechte unfallgeschädigte Fahrzeughalter haben, so dass er, wenn er gefragt wird, richtige Auskünfte geben kann. Mir selber ist passiert, dass mir gesagt wurde, ich dürfe das Fahrzeug erst verschrotten, wenn die gegnerischen Versicherung einen Gutachter geschickt hat.

    Was macht man mit Autohäusern bzw. Werkstätten, die mittels audatex die Schäden direkt mit der Versicherung abrechnen?
    Ein Meister eines VW und Audi Hauses sagte zu mir, als ich ihn fragte, warum er die Kundin, die gerade ein Gutachten in Auftag gegeben hatte, davon abhalten wollte zum Gutachter zu gehen – Frau Zimper, sie wissen doch, dass wir keine Gutachter mehr beauftagen dürfen, sondern den Schaden mit audatex kalkulieren müssen, um dann mit der Verischerung abzurechnen.

    Der Kunde ist in diesem Autohaus ein rechtloser Geldgeber, der nach Hause fährt und das Faltblatt studiert, welche Waren im aldi gerade im Angebot sind, um 5 Euro zu sparen. Er ahnt nicht, dass er gerade wohl möglich einige hundert Euro der Versicherung geschenkt hat.

    Chr. Zimper

  18. eberhard planner sagt:

    hallo herr hiltscher,
    wir sind beide schon über jahrzehnte im geschäft, deshalb kann ich mich noch gut an die hagel-katastrophe im jahre 1984 erinnern.
    hunderte von geschädigten sprachen damals bei mir vor, weil sie sich bei der regulierung durch ihre versicherung übervorteilt fühlten. ich habe diesen leuten zu angemessenen schadenersatz verholfen.
    alle (über 2000), damals von mir gefertigten gutachten wurden anstandslos reguliert, bis auf einen einzigen Fall, der in einem sachverständigenverfahren nach §14 AKB endete.

    der damals eingeschaltete obmann entschied zu 99 % für das von mir erstellte gutachten.

    wieso erinnern sich die schon damals hinters licht geführten geschädigten heute nicht mehr an diese situation?

    ich vermute, dass wir sachverständige in dieser richtung viel zu wenig aufklärung betreiben, bzw. eine starke interessenlosigkeit vorliegt.

    wie z.b. kann es sein, dass täglich mehr als 1500 !!! zugriffe auf diese seite erfolgen und gerade mal zwei handvoll kommentatoren sich zu wort melden ?

    ist es angst oder desinteresse?

    angst muss nicht sein!
    alle kommentar- schreiber, die unter pseudonym auftreten können von versicherungsgesellschaften nicht ermittelt werden.

  19. eberhard planner sagt:

    hallo frau zimper,
    warum nennen sie nicht das autohaus, welches den kunden als zahlendes opfer betrachtet.
    wir unabhängige kfz-sachverständige sind die einzigen verbraucherschützer für die geschädigten.
    jede veröffentlichung wird bis heute 60.000-fach gelesen.

  20. F. Hiltscher sagt:

    Hallo Herr Planner,
    ja die Zeit ist mir noch in Erinnerung.Damals hatten Sie auch noch 10 Leute beschäftigt.Das dürfen Sie ruhig sagen,ansonsten meinen die Leser sie hätten die 2000 Gutachten, für die man ca.6000 Stunden an Arbeitsaufwand brauchte, alleine in den 8 Wochen der Abwicklungsdauer ausgefertigt.
    Interessant war damals auch,dass die Versicherer überhaupt froh waren freie SV Kapazitäten zu finden.
    Warum sich die Leute nicht mehr daran erinnern? Tja vielleicht schon, aber man wird von interessierter Seite(Schadenmanagment)daran gehindert.

  21. eberhard planner sagt:

    Hallo Herr Hiltscher,
    Es ist richtig dass ich damals 10 Mitarbeiter beschäftigte. Anfang der 90-iger Jahre mußte ich mich auf Grund der restriktiven Politik von großen Teilen der Versicherungs- wirtschaft entscheiden, entweder, wie viele der sogenannten Kollegen, Handlanger und Weisungsempfänger der Versicherungen zu werden, oder Mitarbeiter freizusetzen.

    Schweren Herzens entschied ich mich für das Letztere und kann deshalb auch gut schlafen, weil ich mich entschloß, weiterhin als Verbraucherschützer und unabhängiger KFZ- Sachverständiger für die Belange von Unfallgeschädigten einzutreten.

    PS: Der einzige Wermutstropfen für mich ist, daß gute Mitarbeiter, welchen ich damals aus vorgenannten Gründen kündigen musste, leider heute noch arbeitslos bzw. Harz 4- Empfänger sind.

  22. hallo kollegen,
    man darf aber auch nicht außer acht lassen, dass im letzten jahrzehnt „sachverständige“ wie pilze aus dem boden schossen. denke ich an den südostoberbayerischen raum, waren wir anfang der 90er jahre noch gut 10 kollegen – heute tummeln sich hier fast 80! teilweise bestreiten diese ihr auskommen aus dem HU-Plaketten-weitwurf (die plakette wird schon das richtige auto treffen!)und nebenbei werden dann im „paket“ noch schadengutachten angeboten. es zeigt sich immer wieder, dass diese „neu“-kollegen einen kniefall vor den assekuranzen machen, um „ja keinen ärger“ zu bekommen, oder einfach das schulungs-wissen ihrer „wochenendseminare“ umsetzen.
    es wäre vielleicht nicht schlecht eine art „poster“ zu entwickeln – und an jedes autohaus zu verteilen, auf dem nicht nur die „rechte“ der geschädigten stehen, sondern antworten auf die frage „was“ dem geschädigten“ zusteht!
    wenn er dann das versicherungsgesteuerte gutachten mit „der liste“ vergleicht, würde auch „lieschen müller“ verstehen, dass sie vielleicht über den tisch gezogen wurde.

  23. SV sagt:

    SSH Stationen,

    wie täusche ich den verbraucher meine „neutralität“ vor.

    unter dem deckmantel der vereidigung werden bei diesen stationen verbraucher m. e. nach über den tisch gezogen.

    wenn schon anweisungen bestehen die den ssh sachverständigen zwingen einige nichtschadensrelevanten positionen einfach unter tisch fallen zu lassen, ist die vereidigung nichts mehr wert. die kammern sollten hier schleunigst die bestellungen einziehen um nicht in den verdacht des „vorschub“ zu geraden.

    mfg

  24. L. Krüger sagt:

    Hallo Zusammen,

    bin über TPG-Cert gestolpert und über google auf diese Seite gekommen, nachdem ich ein GA vom SV-Büro München Ost nach „SSH Kriterien“ geprüft habe! 😉

    Frohes Schaffen

    L. Krüger

  25. F.HIltscher sagt:

    Zitat:

    L. Krüger Dienstag, 09.05.2006 um 16:47
    „Hallo Zusammen,

    bin über TPG-Cert gestolpert und über google auf diese Seite gekommen, nachdem ich ein GA vom SV-Büro München Ost nach “SSH Kriterienâ€? geprüft habe! ;)“

    Frohes Schaffen

    L. Krüger

    Hallo Herr Krüger,(„Tankwagenkrüger“?)
    ich kann mir durchaus vorstellen,dass die ausgefertigten GA der hier tätigen Autoren in bestimmten Kreisen, jetzt besondere Aufmerksamkeit finden.
    Mit ziemlicher Sicherheit werden auch Fehler gefunden werden, die Sie dann auch behalten dürfen.

    Nicht nachlassen

    F. Hiltscher

  26. Eberhard Planner sagt:

    Hallo Herr L. Krüger,
    ich freue mich, Sie (einen waschechten Berliner?) auf diesen „ehrlichen“ Seiten begrüßen zu dürfen.
    Lassen Sie doch mal die Hosen herunter und erklären den hoch-
    interessierten Lesern Ihre „SSH- Kriterien“, nach denen Sie Gutachten überprüfen und vor allem, wie es zusammenpassen soll, dass ein ö.b.v. Sachverständiger, der absolut unabhängig sein m u s s , sich irgendwelchen Kriterien unterwirft ???

    In grenzenloser Neugier

    E.Planner

  27. Beobachter2 sagt:

    „nach SSH-Kriterien überprüft“
    Hallo Leute,
    „Ein Aprilscherz? Nein ein SV-Gutachten!“
    Wiederbeschaffungswert: EUR 5.800 Restwert EUR 6.180 !!!
    Wenn ich mich recht erinnere, erwähnte Herr Hiltscher in seinem Artikel vom 02.04.06, dass dieses mathematisch einzigartige Kunststück ebenfalls eine SSH-Stelle „errechnete“

    Ich wage gar nicht mir auszumalen, wie die „Gutachten-Ãœberprüfung nach SSH- Kriterien“ des Herrn Krüger ausging.

  28. Unfallopfer sagt:

    Hallo miteinander,

    bin gerad über HUK (Captain-Huk.de) auf diese Seite gestoßen.

    Habe einen „Regulierungsversuch“ hinter mir bei der ein SSH’ler fast keinen Schaden an meinem Fahrzeug feststellen konnte.
    Seitenteil sollte in 36 AW gerichtet werden. Der Radlauf hat angeblich nix.

    Der erste Gutachter hat 3800,00€ o. Mehrwertsteuer fesgestellt und ein neues Seitenteil freigegeben. War tief eingedrückt (etwa 4-5 cm) und über das ganze Blatt stark verworfen und der Radlauf war verbogen. SSH (Sind Schnell Halbiert, etwa Beträge) oder wie kann der SSH’ler einen solchen Quatsch machen.
    Da taucht die Frage auf, sind das überhaupt Sachverständige, wenn sich jemand nach den Angaben des Auftraggebers richtet?

    Bitte um Aufklärung

  29. Peter Pan sagt:

    hallo unfallopfer
    da hast du dir ja eine schöne zecke eingefangen!
    du solltest sofort zum anwalt und den beauftragen,ein selbständiges beweisverfahren gegen den schädiger einzuleiten.
    dann ermittelt ein vom gericht bestellter sachverständiger die schadenshöhe bindend für die pateien. von interessengeleiteten gutachten sollte man sich nicht beeindrucken lassen;sie bestehen die feuerprobe vor gericht so gut wie nie.

  30. L. Krüger sagt:

    Lieber Herr Planner,

    leider bin ich hier nur Angestellter, so dass ich mit meiner Meinung leider etwas zögerlich umgehen muss. Aber nurnoch bis Ende des Jahres! ;), dann bin ich hier weg!
    Eine kleine spassige Anekdote hab`ich aber für euch:
    Mein Chef (gerade bei Aktenprüfung bei einer Versicherung) ruft mich an und fragt mich als SV u. PI ob es eine Vorschrift in der StVZO gibt, dass beide Zusatznebelscheinwerfer gleich sein müssen?! Nach ein wenig Unverständnis u. Nachfragen kam dann heraus: HPF-Schaden, 1 Nebelscheinwerfer beschädigt, gleichen gibts nicht einzeln, SV hat neuen Satz für ca. 70€ aufgeschrieben.
    …und was kommt jetzt? 😉 Chef wollte nur einen bezahlen, wenn es keine Vorschrift über Gleichheit gibt! 😉 😉
    Das war so mit Abstand der größte Brüller!

    Bis dann,

    L. Krüger

  31. Leser sagt:

    Frage,

    wenn mich die Versicherung des Unfallverursachers zur Beweissicherung meines Schadens zur SSH oder zur DEKRA schickt und diese dann das Gutachten nach den Vorgaben der Versicherung erstellen, z. B. mittlere Stundenverrechungssätze, ich aber meinen Schaden fiktiv, also nach Gutachten geltend machen möchte, könnte ich dann diese Organisationen auf Schadensersatz – Differenz z.B. zu BMW Stundensätzen – verklagen?

  32. RA Bernhard Trögl sagt:

    Hallo Leser und Unfallopfer,

    @ Leser:
    selbstverständlich können auch im Fall einer fiktiven Abrechnung die Stundenverrechnungssätze markengebundener Werkstätten verlangt werden.Die Gerichte haben bislang die Frage unterschiedlich beantwortet, ob der Geschädigte im Falle der fiktiven Abrechnung lediglich die beispielsweise von der Dekra ermittelten mittleren ortsüblichen Stundenver- rechnungssätze oder die im Gutachten für eine qualifizierte Werkstatt konkret dargelegten Stundenverrechnungssätze von der Versicherung verlangen kann. Diesen seit Jahren währenden Streitpunkt hat der Bundesgerichtshof (BGH)jetzt endgültig geklärt und sich dafür entschieden, dass die konkret genannten Verrechnungssätze anzusetzen sind (Az: VI ZR 398/02).
    Soweit Ihre Unfallregulierung nur auf Basis der mittleren Stundenverrechnungssätze erstellt wurde, können und sollten Sie hier nachfordern. Im übrigen haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen und brauchen sich nicht auf den Gutachter der Versicherung einlassen. Wie diese Herren schätzen, hat sich ja gezeigt …

    @Unfallopfer:
    Ich stimme dem Kollegen Peter Pan zu, am besten gleich gerichtlich vorgehen. Dúmm wäre allerdings, wenn das Fahrzeug schon repariert wäre. Aber auch dann können Sie sich auf das Gutachten des ersten (vermutlich selbst gewählten SV) berufen. Der SV müßte genügend Bilder gemacht haben, die den Zustand dokumentieren und aus denen man Rückschlüsse ziehen kann.

    Also für beide: ab zum Anwalt und offensiv gegen den Versicherer vorgehen !!! Anders kann man die Versicherer nicht von der geltenden Rechtlage überzeugen.

  33. Leser sagt:

    Hallo Herr Ra Trögl,

    danke für die schnelle und kompetente Beantwortung meiner Frage.

    Leser

  34. Otto Normalverbraucher sagt:

    Ich bin Geschädigter und versuche gegenüber der Karlsruher Versicherung meinen Haftungsschaden ersetzt zu bekommen.

    Nach dem BGH hat die Versicherung Haftungs- und Nutzungsschaden zu ersetzen und dieses AZ hat die Versicherung auch bekommen samt sämtlicher Leitsätze und Gerichtsurteile die sich dem Urteil des BGH angeschlossen haben.

    Dieses hat die Versicherung auch alles schriftlich bekommen und das ist nun ihre Antwort darauf, das ich gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen habe.

    Mein Fahrzeug hatte unschuldigerweise einen Totalschaden erlitten. Das Fahrzeug war finanziert und der Unfall ereignete sich bei der ersten Ratenzahlung(kein Neuwagen)

    Nun ist mir bei der frühzeitigen Auflösung der Finanzierung durch die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank von ca.1200 Euro Kapitalschaden entstanden, welche ich von der Haftpflichtversicherung des Schädigers zurückfordere.

    Die Schadensregulierung ist soweit abgewickelt und ich habe mir als Ersatzfahrzeug einen Neuwagen finanziert und das Wrack zum Restwert an den Autohändler verkauft. Dieser hat den Restwertbetrag der finanzierenden Bank überwiesen und ich den restlichen Betrag dann von dem Differenzbetrag bezahlt den die Versicherung von Restwert und Wiederbeschaffungswert ausgezahlt hat. Somit war der Kredt getilgt und von der Bank die Schadensansprüche genüge getan.

    Jetzt stellt die Versicherung es so da, daß ich gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen habe, da für mich keine Pflicht bestand den Kredit vorzeitig zu kündigen nach dem Totalschaden und dies auch nicht aus dem Darlehensvertrag ersichtlich ist, denn nachdem das Sicherungsgut der bank verloren gegangen ist hätte ich lediglich das Ersatzfahrzeug als Sicherheit hinterlegen müssen und somit den Kredit hätte weiterbedienen können, deshalb befassen sie sich nicht weiter mit den Darlehenskosten.

    Für 50 Euro wäre das möglich gewesen und diese haben sie mir auch überwiesen.

    Nach telefonischen Kontakt mit der Bank habe ich erfahren, das die Bank natürlich darauf besteht laut Darlehensbedingungungen wenn das Sicherungsgut verloren gegangen ist auf ihre Schadenansprüche und die sofortige Bezahlung des Darlehens fällig wird.

    Anders wäre es gewesen wenn ich mir ein Fahrzeug vom gleichen Wiederbeschaffungswert gekauft hätte und somit das Fahrzeug dann als Sicherheit abgegeben hätte gegen eine Gebühr von 50 Euro.

    Die Bank ist nicht verpflichtet mir die Vorfälligkeitsentschädigung zu erstatten nach BGB§489 und BGB§490

    Habe ich jetzt gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen, da ich mir ein neues Fahrzeug als Ersatzfahrzeug finanziert habe und dafür einen neuen Kredit aufnehmen mußte und den alten dadurch nicht weiterbedienen konnte?

    Kann mich die Versicherung wirklich zwingen gleichwertiges gebrauchtes Auto weiter finanzieren zu müssen um den Kredit weiter zu bedienen,da ich sonst auf den Darlehenskosten des verunfallten Fahrzeugs selber sitzen bleibe?

    Kennt jemand ein Urteil welches besagt das ich durch die Anschaffung und finanzierung eines Neufahrzeugs gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen habe?

    Nochmal zum Verständnis, es handelt sich nicht um einen Kaskoschaden, sondern ich bin Geschädigter.

    Dazu sei gesagt das ich einen Anwalt habe, aber dieser ist kein Fachanwalt für Vekehrsrecht ist und sich leider auch nicht mit der Bank in Verbindung gesetzt hat, sondern ich das tun mußte, da er sonst nach seinem Schreiben fälschlicher Weise das was die Versicherung geschrieben hat als richtig beurteilt hatte.

    Nun lasse ich mir ein Schreiben von der Bank zukommen, worauf ich nachweisen kann das die Ablösung des Kredits durch den Totalschaden und Verlust des Sicherungsgut sofort fällig geworden ist und sie darauf bestanden hat.

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