Hier ein Schreiben der HUK Coburg Versicherung an einen der besten Verkehrsrechtsanwälte vom 26.03.2014 zum Thema Nutzungsausfall:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vermögen derzeit einen weiteren Anspruch auf Nutzungsausfall zu erkennen.
Etwaige durch die Werkstatt verursachte Verzögerungen (hier: insbesondere Überlastung der Karosserieabteilung) kann dem Schädiger nicht angelastet werden.Mit freundlichen Grüßen
HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse
kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg
Ihr Schaden-Team
Da fällt einem wirklich nichts mehr dazu ein?
Da weiß ich nicht mehr, ob ich darüber lachen oder weinen soll?!
Werden die mit jedem Sch… dümmer?
Ich nehme an, es soll heißen
Und in der Schadenregulierung gilt wohl: Es ist kein Argument zu blöd, als daß man es nicht zur Schadenkürzung verwenden könnte…
Der HUK-COBURG sollte doch klar sein, dass der BGH bereits höchstrichterlich entschieden hat, dass die Werkstatt Erfüllungsgehilfe des Schädigers (!) ist (vgl. BGHZ 63, 182 ff.). Werkstattverzögerungen gehen zu Lasten des Schädigers. Das Werkstatt- und Prognoserisiko trägt der Schädiger!
Nix mit Risiko des Geschädigten. Hier wird bewußt und vorsätzlich versucht, bei dem Geschädigten einen Irrtum zu erregen, um ihn von einer Handlung, nämlich Klage auf weiteren Schadensersatz, der ihm zusteht, abzuhalten. Es besteht der Verdacht des versuchten Betruges.
Im Übrigen sollte die HUK-COBURG mehr für ihre Mitarbeiter tun. Zumindest ein Deutschkurs in der VHS Coburg des abends nach Dienstschluss, gesponsert von HUK-COBURG, wäre das Mindeste, damit wenigstens die Schreiben in einem ordentlichen Deutsch abgefasst werden. Nur noch peinlich!
Grüße vom Vogelsberg
Hans Dampf,
das ist nicht nur „krank“, das ist was für den Psychiater. Offenbar leidet das Schaden-Team an Verfolgungswahn. Reif für die Anstalt.
„Hier wird bewußt und vorsätzlich versucht, bei dem Geschädigten einen Irrtum zu erregen, um ihn von einer Handlung, nämlich Klage auf weiteren Schadensersatz, der ihm zusteht, abzuhalten. Es besteht der Verdacht des versuchten Betruges.“
Wie in den Honorarkürzungsschreiben und in vielen daraus resultierenden Prozessen ebenfalls.
Jetzt braucht es nur noch eines mutigen und engagierten Staatsanwalts. Peng ! …Und das war´s dann.-
De facto
„Hier wird bewußt und vorsätzlich versucht, bei dem Geschädigten einen Irrtum zu erregen, um ihn von einer Handlung, nämlich Klage auf weiteren Schadensersatz, der ihm zusteht, abzuhalten. Es besteht der Verdacht des versuchten Betruges.”
Das Schreiben wurde nicht an den Geschädigten verschickt, da wäre es ja noch Taktik.
Es wurde an den Anwalt des Geschädigten verschickt, das ist einfach nur Dummheit !
@Werner H.
„Hans Dampf,
das ist nicht nur “krank”, das ist was für den Psychiater. Offenbar leidet das Schaden-Team an Verfolgungswahn. Reif für die Anstalt.“
Ja , ja dieses Team hat einen Schaden, deshalb der Name „Schadenteam“ !
Zweite Chefin says:
22. August 2014 at 13:34
„Das Schreiben wurde nicht an den Geschädigten verschickt, da wäre es ja noch Taktik.
Es wurde an den Anwalt des Geschädigten verschickt, das ist einfach nur Dummheit !“
hi, nur Dummheit?
Oder auch nicht, weil viele Anwälte (außer CH-Verkehrsanwälte) welche ich kenne, durchaus mit ihrem „umfassenden Wissen“ zu dem des Schadenteams passen.
Ein ähnliches Schreiben zur Kürzung der MW-Kosten wegen einer verlängerten Reparatur hatte ich diese Woche auch auf dem Tisch. Ich fand es dreist und sehe es als eine intellektuelle Beleidigung an!
….. und derzeit werden die Versicherungen immer dreister…..
@RA Schwier
“….. und derzeit werden die Versicherungen immer dreister…..”
Ist das ein Wunder? Nachdem die Versicherer es nun tatsächlich geschafft haben, das Gesetz zu den Lebensversicherungen mit Hilfe des “Spendenaffären-Finanzministers” (Mister 100.000 Mark) doch noch zu
beugen“reformieren”, mit dem man nun die meisten Deutschen um erhebliche Teile ihrer Altersversorgung im mehrstelligen Milliardenbereich bringt, ohne dass nur irgend einer irgendwo ansatzweise gegen diese Enteignung aufmuckt, gehen die Versicherer mit ihren Politikerkumpanen doch davon aus, dass in diesem Lande wirklich alles geht. Egal wie hanebüchen man die Sache auch verkauft.Die denken inzwischen bestimmt, der Deutsche Durchschnittsbürger sei so doof, dass er brummt? Möglicherweise haben die damit aber gar nicht so unrecht?
Insbesondere wenn man weiß, dass z.B. weit über 90% der Geschädigten Restforderungen nicht weiter verfolgen. Die meisten machen sich doch schon in die Hose, wenn man das Wort „Prozessrisiko“ auch nur erwähnt.
“Ich fand es dreist und sehe es als eine intellektuelle Beleidigung an!”
Schreiben von Versicherern dieser Art sollte man nicht persönlich nehmen. Die Textbaustein-Botschaft der Versicherung ist global zu verstehen und soll wohl heißen:
„Wir machen was wir wollen und sch… auch auf die Rechtsanwälte.“
Die HUK-Coburg und ihr Schaden-Team sollten sich das Urteil des AG Frankfurt / Main vom 24.04.2014 [Az: 30 C 624/14 (87)] ansehen und am besten kopieren und im Schaden-Büro aufhängen.
Pfefferminzia:“Wir zahlen nicht“
Zwingende Folge:
Geschädigter:“Hallo Schädiger,deine Pfefferminzia zahlt nicht;deshalb musst du nun den Schaden zahlen.“
Zwingende Folge:
Klage gegen Schädiger,wenn der auch nicht zahlt.
Basta!
Ich verstehe die Aufregung nicht. In der heutigen standardisierten Zeit gehört es zum guten Ton, Fehler im Satzbau zu präsentieren *Ironie*
Aber im Ernst; Da nun den Richtern völlig klar und nachvollziehbar präsentiert wurde, dass ein Heinz Müller Karosseriebau genau die „identischen“ Leistungen erbringen kann, wie der Überteuerte-Marken-Vertragshändler-Service, ist es doch völlig nachvollziehbar und verständlich, dass bei „Überlastung“ ein anderer Betrieb, gemäß Schadenminderungspflicht, zum Zuge kommen MUSS. Ironie?! – Nein.
Das Spielfeld der Schadenregulierung ist riesig und noch lange wurden nicht alle Tricks gespielt – dies ist doch nur ein Weiterer.
Bleibt nur zu hoffen, dass so viele Geschädigte und vor allem Rechtsanwälte, diesen Blog verfolgen und zu den wenigen Waffen greifen, die ihnen noch bleiben.
an dem Schreibfehler sieht man,dass diese Rechtsauffassung ausnahmsweise kein vorgegebener Textbaustein gewesen ist,sondern wohl eher der juristische Spasmus einer vergeblich umgeschulten Klofrau?
—Und es soll Anwältinnen und Anwälte geben,die dann auf solch hohem juristischen Niveau auch noch das Diskutieren mit der Klofrau anfangen,anstatt keine Zeit zu verschwenden und sofort zu klagen.
Ich würde den SB doch glatt beim Wort nehmen und den „weiteren Anspruch auf NA“ nochmals mit den passenden salbungsvollen Worten in Euronen anfordern. Das ist mir ein weiteres Fax wert.
Bin in Unfall verwickelt unverschuldet Dekra Gutachter und Huk Coburg Schadenteam arbeiten mit Unterstellungen anstatt den Schaden zu regulieren. Frechheit werde niemals einen Vertrag mit dieser Versicherung abschliessen. Huk Coburg ist der letzte Dreck.