Nach der Vorstellung der „Abtretung an Erfüllungs Statt“ haben viele Sachverständige die Initiative ergriffen und sich mutig des vorgestellten Instrumentes bedient.
Mutig deshalb, weil im Oktober 2006 der Forderungskauf noch nie zuvor praktiziert wurde und das Rechtsberatungsgesetz teilweise noch extrem restriktiv ausgelegt wurde.
Es ist den Mutigen zu verdanken, daß wir mittlerweile auf eine Fülle an Judikaten zum Forderungskauf verweisen können.
Eben diese Fülle hat mich veranlasst, einen Fachaufsatz zum Thema zu verfassen: den vorgeschlagenen Weg noch bekannter zu machen und darüber hinaus ein weiteres Mal die Gelegenheit zu suchen, ein Schlaglicht auf das rechtswidrige „aktive Schadenmanagement“ zu werfen.
Der Aufsatz ist in der Dezember-Ausgabe von „Der Verkehrsanwalt“ (DV 2008, 151), mit Mitteilungsblatt der ARGE-Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein erschienen. Mein Dank gilt dem Schriftleiter.
Der Aufsatz in der Autorenfassung kann hier bezogen werden. Diverse Urteile zum Forderungskauf gibt es (als Faksimile/PDF) hier.
Ein Exemplar der Zeitschrift kann über den Verlag bezogen werden.