Hier ein aktuelles Schreiben der WGV-Versicherung AG an den Geschädigten vom Februar 2012:
Sehr geehrter Herr … ,
das bei uns versicherte Fahrzeug ist an einem Unfall beteiligt.
Bitte rufen Sie uns, sofern noch nicht geschehen, unter oben genannter Servicenummer an, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen können.
Gegebenenfalls werden wir einen Sachverständigen mit der Besichtigung des Schadens beauftragen.
Bitte helfen Sie uns und geben Sie immer die oben genannte Schadennummer an.
Sie wollen ohne großen Zeitaufwand Ihren Schaden am PKW erledigt haben und dabei ein PLUS an Service erhalten?
Wir haben das Passende für Sie; unser WGV-Reparatur-Service-Paket!
Bei Reparatur in einer WGV-Partnerwerkstatt vermitteln wir Ihnen folgende Leistungen:
– Wir suchen Ihnen eine qualifizierte Fachwerkstatt in Ihrer unmittelbaren Nähe.
– Sie werden sofort von der Fachwerkstatt angerufen und können einen Reparaturtermin vereinbaren.
– Ihr Fahrzeug wird bei ihnen abgeholt und nach der Reparatur wieder zurückgebracht.
– Ihr Fahrzeug wird innen und außen gereinigt.
– Sie erhalten von der Fachwerkstatt eine erweiterte Garantie auf 6 Jahre auf alle ausgeführten Arbeiten und erforderlichenfalls Eintritt in die Herstellergarantie.
– Für die Dauer der Reparatur erhalten Sie Nutzungsausfall oder wir vermitteln Ihnen kostenlos einen Mietwagen.IHR PLUS:
Ist Ihr eigenes Fahrzeug in der Mietwagenklasse 3 oder höher und nehmen Sie einen Mietwagen der Klasse 1 (z.B. VW Polo, Opel Corsa, Ford Fiesta), erhalten Sie zusätzlich eine Ausgleichsentschädigung pro Tag zwischen 15,00 – 30,00 EUR!Die Möglichkeit einer Mietwagenvermittlung sowie der o.g. zusätzlichen Ausgleichsentschädigung besteht für Sie selbstverständlich auch ohne die Vermittlung Ihres Fahrzeuges in einer unseren Partnerwerkstätten.
Weitere Informationen, auch über die Einstufung Ihres Fahrzeuges, erhalten Sie über unsere Schadenhotline 0711/… ,
Im Übrigen bleiben alle anderen Leistungen, auf die Sie Anspruch haben, von der Vermittlung des WGV-Reparatur-Service-Paketes unberührt. Die Erstattung der Leistungen erfolgt entsprechend der Haftung unseres Versicherungsnehmers.
Fragen Sie nach dem WGV-Reparatur-Service-Paket; es lohnt sich! Weitere Informationen erhalten Sie auch unter http://www.wgv.de: Stichwort „Kfz Schadenservice“.
Mit freundlichen Grüßen
WGV-Versicherung AGi.A. …
Im Grunde zwar der übliche Kram, um die Geschädigten ins Spar-Netz der gegnerischen Versicherung „einzufangen“.
6 Jahre Garantie auf die ausgeführten Reparaturen der Partnerwerkstätten einschl. Übernahme der Werksgarantie ist jedoch eine sehr gewagte Aussage. Da sollte man die Werkstätten doch direkt in die Pflicht nehmen. Kotflügel bei einem Mercedes in der Partnerwerkstatt austauschen lassen und den Verlust der freiwilligen 30-jährigen Karosserie-Werksgarantie, der durch die „Fremdreparatur“ entstanden ist, im Fall der Fälle der jeweiligen Partnerwerkstatt jedesmal in Rechnung stellen. Mittelfristig ist dann ganz schnell Schluß mit vollmundigen Versprechen zur Übernahme irgendwelcher Werksgarantien. Von der Qualität der Reparatur ganz zu schweigen, bei einem (Hunger)Lohnniveau der Partnerwerkstätten, von dem man bestenfalls nur eine „Schmalspurinstandsetzung“ erwarten kann?
Die „Zusatzvergütung“ für die Inanspruchnahme „kleinerer Mietwagen“ ist auch eine interessante Entwicklung. Ein extra Bonus als Vergütung, wenn man einen Mietwagen nimmt, der mindestens 2 Klassen tiefer liegt? Am besten natürlich noch ein Fahrzeug der Mietwagenklasse 1 durch einen „Partnervermieter“ der Versicherung zum Sondertarif?
Hier wird doch offensichtlich mit allen Bandagen gekämpft, um das Mietwagengeschäft massiv zu schädigen bzw. teilweise auszuschalten? Betroffen hiervon sind wohl insbesondere mittelständische Mietwagenunternehmen, die das Geschäft rein betriebswirtschaftlich und nicht unter „Konzerngesichtspunkten“ betreiben (können).
Eigene Sachverständige, eigene (Billig)Werkstätten, billige (eigene?) Mietwagen, kein Rechtsanwalt.
In der Tat. Ein wahres PLUS – aber letztendlich wohl nur für die WGV-Versicherung.
Statt Porto für dieses Schreiben auszugeben, und Zeit dafür aufzuwenden, sollte sich die WGV auf ihre eigentliche Aufgabe, nämlich den von ihrem VN verursachten Schaden auszugleichen, konzentrieren. Die Schadensersatzforderung des Unfallopfers ist sofort fällig. Das hat schon der BGH im 130 Prozent-Urteil festgestellt.
Leider zeigt dieses, wie viele andere Schreiben, wie wichtig es ist vorbeugende Aufklärung für potentiell Geschädigte zu betreiben. Wenn dann ab 2015 noch E-Call hinzukommt und die Versicherer an diese Daten kommen, werden immer mehr Geschädigte von der Versicherungswirtschaft betrogen.
Mit düsteren Grüßen
Matthias Reckels