Quelle: VOX Auto Mobil vom 15.04.2012
„Das Auto ist für Viele ein Fortbewegungsmittel, auf das sie täglich angewiesen sind. Daher zahlen wir auch pflichtbewusst die KFZ-Versicherung, damit wir uns im Falle eines Unfalls auf eine Regulierung des Schadens verlassen können. Umso ärgerlicher, wenn die Versicherung im Ernstfall nicht die kompletten Kosten übernehmen will. Wir zeigen Ihnen mit welchen Tricks die Versicherungen sich um die Zahlung der vollen Kosten drücken und mit welchen Strategien Sie als Geschädigter doch an Ihr Geld kommen…“
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…und was sagte der Lächler (nicht Klaus Kinski) Gerd Witte doch gleich…
ControlExpert ist keine Sachverständigenorganisation.
Man prüfe dort schematisiert und automatisiert „Vorgänge“.
Diskrepanzen zu „anerkannten Regeln der Technik bzw. der Herstellervorgaben“, erscheinen dann in einem Prüfbericht.
und…
Was letztendlich der Versicherer mit diesem Prüfbericht macht, ist Sache des Versicherers und nicht unsere „Baustelle“ und auch nicht von uns zu verantworten.
Bei 10.000 Vorgänger täglich ist es klar, warum er nur breit grinsend in die Kamera schaut.
Er verschwendet dabei garantiert keinen Gedanken an die Geschädigten, die durch sein Werk um einen Teil der Ihnen rechtmäßig zustehenden Entschädigung gebracht wurden, und leider noch werden.
Hallo,
zu hinterfragen ist auch die Aussage: „ab einer Schadenhöhe von EUR 800,00 hat der Geschädigte das Recht ein Gutachten erstellen zu lassen“.
Gruss Franz511
Hallo Franz 511,
die von der Versicherungswirtschaft angegebene Zahl von 800 € ist auch unkorrekt. Der BGH hatte einen Schadensbetrag von umgerechnet 715 € nicht beanstandet, so dass davon auszugehen ist, dass etwa 700 € die magische Grenze ist, wenn es überhaupt eine Bagatellschadensgrenze gibt. Du hast insoweit Recht als die Versicherungen hier wiederum bewußt unwahr Zahlen angegeben haben.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker
Hallo Mister L.,
die Aussage des Herrn Witte ist recht schnell als Lüge zu entlarven. Es werden nicht nur Diskrepanzen zu “anerkannten Regeln der Technik bzw. der Herstellervorgaben” geprüft, die dann in dem „Prüfbericht“ erscheinen. Herr Witte vergißt, dass auch Stundensätze der Markenfachwerkstatt, Verbringungskosten und Ersatzteilaufschläge gekürzt und gestrichen werden. Das sind allerdings keine „anerkannten Regeln der Technik oder Herstellervorgaben“.
Das ist bewußtes Mininimieren der Schadensersatzansprüche des Unfallopfers. Das ist Beihilfe zur rechtswidrigen Schadensverkürzung.
Auch bei noch nicht drei Jahre alten Unfallfahrzeugen werden durch C€ die Stundensätze der Partnerwerkstatt angesetzt, obwohl der BGH dies für unzulässig erklärt hat. Gleiches gilt für Verbringungskosten und UPE-Aufschläge. Diese werden einfach gestrichen, ohne nachzufragen, ob die Fachwerkstätten am Wohnort des Unfallopfers diese berechnen.
Nein, nein, Herr Witte, Ihr Statement war zu durchsichtig und zeigte die wahre Aufgabe der Firma: Dem eintrittspflichtigen Versicherer ein Papier in die Hand geben, mit dem er den zu regulierenden Schaden nach „Prüfung“ durch eine externe Prüffirma noch kürzen kann. Dass Ihre Firma dabei nur eine „Streichfirma“ im Auftrag der Versicherer ist, haben Sie bewußt verschwiegen.
Verantworten kann Herr Witte allerdings, dass entgegen der Rechtsprechung Schadenspositionen des Unfallopfers gestrichen werden. Also so unschuldig ist Herr Witte nicht.
so nennt man ein Land, in dem im öffentlichen Fernsehen über fast zehntausendfachen Betrugsversuch je Arbeitstag freimütig berichtet wird, ohne das ein Staatsanwalt sich daran stößt (10 000 x 500 € x 250 tage = 1.250 000 000 € ).
…. wenn wir es nicht vergessen, bis zu den nächsten Bundestagswahlen:
http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/peer-steinbruck-zu-gast-bei-controlexpert/
… dann könnte Herrn Steinbrück dieser Besuch teuer zu stehen kommen.
Gut, dass man noch einmal darauf hingewiesen hat.
Hier noch ein Fall von den Control€xperten (Premiumcheck mit Sachverstand?!)
Die „Experten“ kürzen bei fiktiver Abrechnung die SV-Kalkulation mit Verrechnungssätzen einer MB-Niederlassung auf eine günsigere MB-Verragswerkstatt in einer Nachbarstadt mit folgender Begründung:
>Für die fiktive Abrechnung legen wir die nachstehend aufgeführten Stundenverrechnungssätze eines Fachbetriebes für Karosserie- und Lackierarbeiten in Ihrer Nähe zugrunde.
Wir benennen ihnen einen Reparaturbetrieb, welcher die sach- und fachgerechte Reparatur nach dieser Abrechnungsgrundlage durchführen kann.
……
Bei den ausgewählten Referenzbetrieben handelt es sich im Sinne des BGH — Urteils vom 23.02.2010 — VI ZR 91/09 um qualifizierte KFZ — Meisterbetriebe, in denen eine fachgerechte und nach den Herstellerrichtlinien qualitativ hochwertige Reparatur gewährleistet ist. Es ist sichergestellt, dass der Qualitätsstandard der Betriebe regelmäßig durch einen Verband oder eine Zertifizierungsstelle überprüft wird. Es werden ausschließlich Originalersatzteile verwendet und die Betriebe gewähren auf alle durchgeführten Karosserie- und Lackierarbeiten eine mindestens 2-jährige Garantie. Auf Grund der modernen Ausstattung und umfangreichen Erfahrung der ausgewählten Reparaturbetriebe ist sichergestellt, dass die erforderlichen Arbeiten an dem hier gegenständlichen Fahrzeug gleichwertig einer markengebundenen Reparaturwerkstatt durchgeführt werden können. Das lässt sich auch bereits daraus herleiten, dass Markenwerkstätten, die keine eigene Karosserieabteilung und/oder Lackiererei unterhalten, die benannten Betriebe regelmäßig im Unterauftrag nutzen. Außerdem bietet diese Werkstatt einen kostenlosen Hol- und Bringservice an. Bei den genannten Stundenverrechnungssätzen handelt es sich um die allgemeinen Aushanglöhne.<
Wie blöd ist das denn?!