Schadensregulierung der VHV – OHNE BEANSTANDUNG!

Schreiben der Versicherung an das Sachverständigenbüro:

"Den Schaden können wir noch nicht abschließend bearbeiten.

Die Forderung gleichen wir mit 581,16 EUR aus.

Ihrem Kunden gegenüber behalten wir uns die Rückforderung vor.

Mit freundlichen Grüßen"

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Eine Antwort zu Schadensregulierung der VHV – OHNE BEANSTANDUNG!

  1. F.Hiltscher sagt:

    Ja,
    so geht es auch.
    Hut ab alle Achtung!
    MfG

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