Schreiben der Versicherung an das Sachverständigenbüro:
"Den Schaden können wir noch nicht abschließend bearbeiten.
Die Forderung gleichen wir mit 581,16 EUR aus.
Ihrem Kunden gegenüber behalten wir uns die Rückforderung vor.
Mit freundlichen Grüßen"
Ja,
so geht es auch.
Hut ab alle Achtung!
MfG