Am 28.03.06 hat plusminus (ARD) einen Bericht gezeigt, der die Schadensregulierung von Kfz-Unfällen beschreibt. Das Fazit könnte sein: Teile der Versicherungswirtschaft bezahlen nicht mehr die entstandenen Schäden, sondern nur das, was man ihnen mit aller Gewalt nachweisen kann bzw. was das zuständige Gericht zubilligen würde. Die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts, des BGH, scheint viele Versicherer nicht zu interessieren (wenn man sich Schadensabrechnungen ansieht). – Eine vollständige Schadensregulierung ist ohne Rechtsanwalt damit praktisch nicht mehr möglich – und die Versicherten müssen letztendlich diese zusätzlichen bzw. vermeidbaren Kosten auch noch bezahlen.
Ausgebremst
Wer einen Autounfall erleidet, hat oft schon genug damit zu tun, gesundheitlich wieder auf die Höhe zu kommen. Gut, dass wenigstens das Finanzielle in guten Händen ist und die Versicherung sich um alles kümmert. Aber geht es dabei immer mit rechten Dingen zu?
Nein, sagen Experten. Es häufen sich die Fälle, in denen Versicherungen versuchen, ihre Leistungen zu drücken – zu Lasten der Kunden.
Ein Unfall mit Folgen
Klaus L. ist Facharzt für Chirurgie. Mit der Unfallregulierung hatte er nie etwas zu tun. Bis er im letzten Jahr einen Auto-Unfall hatte.
Klaus L. erinnert sich:
„Hinter der Kurve kam uns eine Dame gänzlich auf unserer Seite entgegen, erwischte uns vorne links, und schiebt uns in den Graben. Sie selbst schleudert danach auch in den Graben.“
Sein erst wenige Wochen altes Cabrio war auf beiden Seiten total verdellt, die Vorderachse völlig verzogen, alle Airbags hatten ausgelöst.L. ließ ein Gutachten über den Umfang des Schadens und die Kosten der Reparatur erstellen und wollte auf Gutachterbasis abrechnen.
Die HUK-Coburg ließ das eingereichte Gutachten bei der DEKRA überprüfen. Den Wagen schauten sich die DEKRA-Gutachter gar nicht erst an. So verwechselten sie prompt das Cabrio mit einer Limousine und strichen erst einmal 500 Euro für das Steuergerät des Überrollbügels – den hat eine Limousine ja nicht. Außerdem strichen sie fast 1400 Euro Ersatzteilzuschlag.
Klaus L. kann das Ganze immer noch nicht so recht verstehen:
„Als unschuldiges Opfer bei so einem Unfall fühlt man sich ganz schlecht. In dem Moment, wo man einen Gutachter bestellt, bekommt Schadensregulierung, und die HUK-Coburg streicht dann mit Hilfe der DEKRA am grünen Tisch, ohne Betrachtung des Fahrzeugs, die Summe ordentlich zusammen. Diesen Reibach machen dann die Versicherungsgesellschaften. Die Masse macht’s.“
Sie wissen was sie tun!
L. nahm sich einen Anwalt. Dem war die Masche nicht neu. Er reichte sofort Klage ein. Denn in der Anwaltschaft ist das Gebaren der Versicherer bekannt, weiß Hans-Jürgen Gebhardt vom Deutschen Anwaltverein:
„Die Versicherer wissen ganz genau, dass sie nicht Recht haben. Wenn ihnen mit Klage gedroht oder eine Klage eingereicht wird, dann nehmen sie keine Klage auf. Wenn sie nur eine Hoffnung hätten, dass sie Recht bekämen, würden sie natürlich prozessieren.“
Die Position „Ersatzteilaufschlag“, den die HUK-Coburg gestrichen hatte, berechnen die meisten Markenwerkstätten für ihr Ersatzteillager, damit der Kunde nicht auf die Teile warten muss. Die meisten Gerichte haben diese Schadensposition bei der fiktiven Abrechnung ohne Wenn und Aber gebilligt.
Die Rechtslage ist eindeutig
Auch Barbara D. rechnete nach einem unverschuldeten Unfall auf Gutachterbasis ab. Auch bei ihr kürzte die Versicherung auf Grund eines DEKRA-Gutachtens die Position „Ersatzteilaufschlag“.
Barbara D. ist sauer:
„Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür. Ich denke einfach, es ist schlimm, dass man gegenüber einer Versicherung als Normalbürger seine Leistung nicht mehr geltend machen kann, dass es nur noch mit anwaltlicher Hilfe möglich ist. Sie müssen heute Gerichtsurteile zitieren, und nur um überhaupt nachweisen zu können, dass dieser Anspruch besteht.“
Außerdem kürzte ihr die Versicherung die Position „Verbringungskosten“. Also die Kosten, die für den Transport des Autos zu einer fremdem Lackiererei entstehen. Gerne reduzieren Versicherungen auch die so genannten „Stundenverrechnungssätze“ einer Marken-Werkstatt.
Begründung: Die seien nur bei neuen Autos gültig, nicht bei älteren Fahrzeugen. Dabei hat der Bundesgerichtshof diesen Punkt klar und deutlich entschieden – schon vor drei Jahren – in dem berühmten so genannten „Porsche-Urteil“, wie Wolfgang Wellner, Richter am Bundesgerichtshof feststellt:
„Die Entscheidung des BGH sagt ganz eindeutig, dass jemand, der einen Porsche fährt, eben die Preise, die Stundenverrechnungssätze zu Grunde legen darf bei der fiktiven Schadensabrechnung, die eben eine Porsche-Vertragswerkstatt verlangt. Ich würde auch sagen, das gilt auch grundsätzlich, wenn das Fahrzeug zehn Jahre alt ist. Der Hintergrund dieser Rechtsprechung ist ja eben, dass man die Preise zu Grunde legen muss, die in einer Vertragswerkstatt, in einer markengebundenen Vertragswerkstatt, verlangt werden.“
Was sagen die Versicherer?
Die fiktive Schadensabrechnung war auf dem letzten Verkehrsgerichtstag in Goslar ein großes Thema. Für die Mehrzahl der Teilnehmer keine Frage: Verbringungskosten und Ersatzteilaufschläge gehören dazu.
Die HUK-Coburg sieht das anders. Ihr Argument: Einzelne Gerichte würden anders entscheiden. Deswegen prüft sie auch, wie das jeweils zuständige Gericht dazu steht. Manche Kunden haben dann Glück, andere eben Pech.Alois Schnitzer von der HUK-Coburg stellt dazu fest:
„Wir prüfen die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits, so sich denn einer anbahnt. Und wir meiden natürlich Prozessrisiken, die lediglich Kosten verursachen, die wiederum unsere Kunden zahlen müssten. Aber wenn wir die Aussichten haben, einen Prozess zu gewinnen, dann führen wir ihn auch.“
Im Falle von Klaus L. war der HUK-Coburg das Risiko wohl zu groß. Nachdem sein Anwalt Klage eingereicht hatte, zahlte sie innerhalb von drei Tagen den einbehaltenen Betrag.
Fazit
Die fiktive Schadensabrechnung auf Gutachterbasis ist für manche Versicherungen immer noch ein Spiel, das mit Recht und Gesetz wenig zu tun hat. Experten, wie Hans-Jürgen Gebhardt vom Deutschen Anwaltverein, raten, sich nichts gefallen zu lassen:
„Ich würde zumindest mal prüfen in den Fällen, wo der BGH das ausdrücklich entschieden hat, beispielsweise mit den mittleren Stundenverrechnungssätzen. Da sollten sich die Kollegen oder die Geschädigten überlegen, ob sie nicht Strafantrag wegen Betrugs stellen, denn das halte ich für einen Betrug.“
Letztlich steht fest: Wer sich gegen die Streichungen der Versicherungen wehrt, bekommt meistens doch sein Geld. Wer sich billig abspeisen lässt, hat es offenbar nicht besser verdient und schaut in die Röhre.
HUK-Coburg unter Betrugsverdacht?
Zeigt dieser Artikel etwa die Stratgie der HUK zur völligen Vernichtung einer freien Schadensfeststellung und auch Regulierung?
Anwälte und Sachverständige sollten hier dran bleiben.
Wenn das so weitergeht ist sicherlich auch die höchste Instanz gefragt.
mir ist zwar nicht bekannt, in welchem Teil der Republik sich die geschilderten Vorgänge ereigneten. Ich weiß jedoch aus eigener Erfahrung, dass die HUK-Coburg im Raum München die gleiche Vorgehensweise an den Tag legt, wie von plusminus beschrieben.
Bei verweigerten Sachverständigenhonoraren prüft die HUK offensichtlich nicht so genau die Prozesskostenrisiken, die, wie der Sprecher der HUK-Coburg, Herr Schnitzler, zutreffend ausführt, die Kunden dieser Versicherung zahlen müssen.
Wie mir aus eigener Erfahrung und auch aus dem Austausch mit Kollegen bekannt ist, verliert diese Versicherung im Gerichtsbezirk München schätzungsweise mindestens 95% der geführten Honorar- Prozesse.
Welche Kosten hier auf die Kunden der HUK-Coburg abgewälzt werden müssen, kann sich jedermann an den folgenden Beispielen aus eigener Praxis ausrechnen.
Fall 1
Die HUK-Coburg verweigert dem Geschädigten die Zahlung des gesamten Sachverständigenhonorars in Höhe von € 305
Die Huk-Coburg wird auf Zahlung der Sachverständigenkosten verklagt. Es wird vom Gericht ein Sachverständigengutachten zur Angemessenheit der Sachverständigenrechnung in Auftrag gegeben.
Hierzu wurde ein Kostenvorschuß in Höhe von € 1.500 einbezahlt.
Die HUK-Coburg verliert den Prozess.
Geschätzte Gesamtkosten des Verfahrens mindestens € 2.200 !
Fall 2
Die HUK-Coburg verweigert dem Geschädigten die Zahlung des gesamten Sachverständigenhonorars in Höhe von € 428
Kunde verklagt HUK-Coburg, unserem Büro wird der Streit verkündet.
Unser Gerichtskostenvorschuß für Sachverständigengutachten zur Honorarhöhe beträgt € 2.500
Geschätzte Gesamtkosten des Verfahrens mindestens € 3.200 !
Ich wage gar nicht hochzurechnen, welche enormen Summen hier bundesweit zu Lasten der Versichertengemeinschaft verbraten (veruntreut?) werden.
Jedenfalls kann dies nach meiner Meinung niemals durch unberechtigte Kürzungen bei den Stundenverrechnungssätzen etc. kompensiert werden.
Unvorstellbar ist für mich, dass sich irgend ein wirtschaftlich handelndes Unternehmen (mit eigenem Geld) einer solchen Geldvernichtung bedienen könnte.
Es liegt also n.m.M der Verdacht nahe, dass die unabhängigen Kfz- Sachverständigen, welche als Verbraucherschützer dieser Versicherung offensichtlich missliebig sind, durch diese Vorgehensweise der Versicherung wirtschaflich ruiniert werden sollen, zumindest in Misskredit bei ihren Auftaggebern fallen sollen.
hallo herr planner
die gleiche masche reiten jetzt auch die versicherer im raum der kirchen!die zahl der mir beannten,durch die huk-coburg verlorenen prozesse,liegt bei über 7oo!
mir liegen folgende unterlagen vor:
1.internes papier der huk-coburg,wonach die „schwarzen
schafe“unter den sachverständigen eliminiert werden sollen
2.schriftsatz eines huk-anwaltes an das lg-berlin,in dem die
vorgehensweise eingehend erläutert wird.(hochinteressant)
3.aktennotiz über infos einer huk-anwältin,wonach aufgrund
vorstandsbeschlusses das gutachterbüro gensert&breit-
felder keine gutachterkosten mehr reguliert erhält,und
die rechtsstreite um diese kosten immer durchzuführen
sind!
reift da nicht der verdacht zur gewissheit,dass es nach
wie vor dutzenden ordentlichen sachverständigen ebenso
ergeht?
hallo herr tischler
hier werden prinzipien geritten,rechtsgrundlagenlos!
so wie ich den begriff verstehe,sind alle gemeint,die über dem
bvsk-tableau abrechnen.
zitat aus dem schriftsat zum lg-berlin:“in fällen, in denen die klägerin der auffassung ist, dass die honorarrechnung eines sv, die einem geschädigten gelegt wurde, inhaltlich nicht prüfbar oder überhöht erscheint, wird der geschädigte allerdings auf diese auffassung der klägerin hingewiesen.
ihm wird mitgeteilt, dass er die überhöhte rechnung nicht zahlen sollte, weil er mit keiner erstattung durch die klägerin rechnen kann. er wird darüber informiert, dass er aufgrund seiner schadensminderungspflicht verpflichtet sein kann, sich vom sv auf das honorar verklagen zu lassen. die klägerin lässt in diesen fällen auch wissen, dass sie verpflichtet ist, die kosten eines solchen rechtsstreits zu tragen, sofern der geschädigte mit kosten belastet wird…“.
diese vorgehensweise leugnet die rechtstatsache,dass der
schädiger auch ein falsches oder überteuertes gutachten
zahlen muss,weil der sachverständige sein erfüllungsgehilfe,nicht der erfüllungsgehilfe des unfallopfers ist(bgh-njw1972,1800).fehler des gutachters sind daher dem
schädiger zuzurechnen!
Es wundert mich, dass diese Geschäftspraktiken der Versicherungen noch keinen Riesenaufschrei bei den Versicherten ausgelöst hat. Es muss wohl erst ein Seite-1-Bild-Artikel darüber erscheinen, dass es die Leute interessiert.
Gruß Lewiscollins
Hallo Lewiscollins,
was meinen Sie wieviel Kapital vorhanden ist und so eine Versicherung ausgibt um das Vertrauen jener zu erwerben die als Kunden in Frage kommen.
Eine großen Teil dürfte aus dem „Sammeltopf“ kommen wo man die Geldsummen der übervorteilten Unfallopfer und die abgeschwindelten Honorare der Sachverständigten sowie die der Rechtsanwälte sammelt.
Das beste Mittel gegen die Versicherungswillkür der Huk-Coburg ist dass man dort nicht versichert ist,dann kann man Sie auch im Schadenfall nicht verHoehnen.
hallo beobachter
sie sind mitarbeiter der huk-coburg.
Hehe
empfehlung an „beobachter“ guckst du weidä!
Hallo Lewiscollins!
Untersuchungen sollen ergeben haben, dass Geschädigte schnelles Geld vollständiger Schadensregulierung vorziehen. Mit diesem Wissen treten Versicherer als „Berater“ von Geschädigten auf, was schon ein Widerspruch in sich ist, da die Interessen von Versicherungen und Geschädigten nicht identisch sind. Der plusminus-Bericht hat wohl deutlich gemacht, dass Geschädigte, die rechtskonform handeln, mit Regulierungspraktiken und angeblich unabhängigen Sachverständigen konfrontiert werden können, die eindeutig nicht den vollständigen Schadnsersatz nach BGH-Rechtssprechung zugestehen. Wenn Versicherungen Sachverständige einschalten, machen sie das üblicherweise nicht, um die Schadensersatzleistungen und den eigenen Kostenaufwand zu erhöhen. Die Erfahrung zeigt hier, dass vielfach nach Ansatzpunkten gesucht wird, wie man den Schadensersatz verringern oder ganz verweigern kann.
Meine gerichtliche Erfahrung zeigt zudem, dass mit Kostenvoranschlägen, die von der Versicherungswirtschaft favorisiert und vielfach als ausreichend angesehen werden (zumindest aussergerichtlich gegenüber den Geschädigten), eine vollständige Unfallrekonstruktion in aller Regel (mit nahezu 100-%-iger Sicherheit) nicht möglich ist. Im Prozess wird dann regelmässig bestritten, dass die Schäden ganz oder teilweise aus dem streitgegenständlichen Unfall stammen. Ohne qualifizierte Beweissicherung (hochwertige Lichtbilder: am besten digital mit min. 5 MegaPixel) und einem Gutachten, das eventuelle Vorschäden konkret ausweisst, kann dann der beweispflichtige Kläger seiner Beweislast nicht nachkommen und verliert den Prozess vermutlich. Neben dem Umstand, dass er seinen Schaden nicht bezahlt bekommen hat, darf er dann auch noch die Verfahrenskosten tragen!
Ich bin schon wiederholt von Geschädigten gefragt worden, ob ein solches Verhalten nicht an Betrug grenzt bzw. als sittenwidrig einzustufen ist? Als Kfz-Sachverständiger kann ich dazu eigentlich nur sagen, dass es zum Glück nicht meine Aufgabe ist, rechtliche Beurteilungen abzugeben. Ich kann aber schon verstehen, dass Geschädigte sauer sind, wenn sie erst von Versicherungen (sehenden Auges) in eine gewisse Richtung gelenkt und damit „falsch beraten“ werden, und sich dann später herausstellt, dass diese Vorgehensweise (bekanntermaßen) nicht ausreichend war, um die Ansprüche durchzusetzen. Wenn Gechädigte dann von Arglist, unserösem Verhalten, Betrug etc. reden, kann man das wohl mmenschlich nachvollziehen. Aber bei Versicherungen/Kfz-Versicherungen dürften diese Begriffe nicht die allererste Priorität sein – dort geht es um GELD, und zwar um Milliarden!
Pingback: Captain HUK » hukcoburg - bericht einer Geschädigten
Hallo HUK-Coburg-Geschädigte,
auch ich bin unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und seitdem 60 % schwerbehindert. Meine Krankenversicherung hat wegen Drittverschulden die Operations- und Krankheitskosten abgelehnt. Weitere Operationen (Auge und Knie) stehen noch aus.
Obwohl die HUK ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben hat, zweifelt sie nun nach fast 2 Jahren nach Rücksprache mit ihren „Beratungsärzten“ den Kausalzusammenhang zwischen dem Unfallgeschehen und deren Folgen an und möchte ein weiteres Gutachten in Auftrag geben.
Weder Schmerzensgeld noch Verdienstausfall (ich war selbstständig)noch Haushaltsführungskosten wurden bisher übernommen.
Finanziell bin ich am Ende, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe und nun wohl den Klageweg beschreiten muss.
Vielleicht weiß jemand einen Rat!
Viele Grüße
M.S.
Sorgfältig arbeitende, fähige Rechtsanwälte sind in der Lage, ihre Mandanten zu 100% zufriedenzustellen, da nicht mal einer korrekten Schmerzensgeld-Berechnung was im Wege steht und der Gesetzgeber vorgeschrieben hat, Geschädigte müssen so gestellt werden, als wäre der Schaden nicht eingetreten.
Das ist eine weitreichende Direktive, die nur umgesetzt werden kann, wenn die Kommunikation zwischen Betroffenen und den Helfern der Rechtsverwirklichung klappt (Anwälte, Gutachter, Richter). Die Kommunikation scheitert oft schon daran, daß Betroffene nicht das für ihr Problem zuständige Ziel erfahren, ist also defakto nur ein Aufklärungsproblem des zuständigen Anwalts!
Wie Betroffene die Qualität anwaltlichen, gutachterlichen und richterlichen Schaffens in Hochform bringen können, erfährt man leider nur von Leuten, die Geld mit solchen Informationen verdienen …)
Ich finde, Plusminus unterstützt die Profitinteressen der deutschen Versicherungswirtschaft, weil die Redakteure nicht gut genug recherchieren. Sie interessieren sich nicht für die Pflichten der Anwälte, und die sind maßgeblich und entscheidend für jeglichen Rechtserfolg! Anwälte haben alles in der Hand. So hat das auch der Gesetzgeber bestimmt. Genutzt werden anwaltliche Ressourcen extrem selten!
Hans-Jürgen Gebhardt vom Deutschen Anwaltverein ist Rechtsanwalt und müßte wissen, daß Staatsanwälte lieber anderen Fällen nachgehen und solche Betrugsanzeigen nichts bringen. Kann er einen Fall vorweisen, bei dem das funktioniert hat? Verschafft er damit nicht nur Kollegen Aufträge …?
Schöne Grüße
vom Kampfhund Justitias 😉
besteht der Sinn, eine Versicherung abzuschließen, nicht darin, dass der Versicherte im Schadensfall gerade finanziell nicht am Ende ist, indem viele Versicherte für den Schadensfall des Einzelnen aufkommen.
Ich möchte jedoch nicht wissen, wie viele Menschen im Laufe ihres Lebens eines Besseren belehrt wurden.
Versicherungen bzw. die dahinter stehenden „Menschen“ haben leider nur noch im Kopf, wie kann ich den Gewinn im nächsten Jahr noch um ein paar Prozente mehr steigern.
Was ist zu tun, damit Versicherungen wieder versichern und nicht mehr als reine Geldabschöpfungsunternehmen agieren können?
Ein Anfang wäre – alle Volksvertreter kündigen ihre Geldüberweisungs-Posten bei allen Versicherungen, setzen sich z. B. mit Frau Schwennicke an einen Tisch, um rauszufinden, was geändert werden muss, damit der Versicherte endlich ein gleichberechtigter Partner der Versicherung wird.
Weiß jemand, wann einer Versicherung die Zulassung entzogen werden kann bzw. muss und wo dies nachlesen ist.
Ich habe nichts dagegen, wenn mein eingezahltes Geld einem Geschädigten zugute kommt, bevor über Jahre unberechtigte Rechtsstreite damit finanziert werden.
virus
@gensert 01.04.07 13,03h
Amtsgericht Frankfurt/Oder hat in ein Urteil geschrieben:
Eine Versicherung kann nicht verpflichtet werden, die
Geschädigten über ihre Ansprüche aufzuklären.
Hierfür soll er sich seines Gutachters und Rechtsanwaltes bedienen.
Die Kosten sind Schadenersatzpositionen.
Leider werden die Geschädigten, gezielt von der Beweispflicht abgedrängt. Das geschieht durch den Anruf der Versicherung beim Geschädigten, indem diese einen Kostenvoranschlag verlangt und gleichzeitig fragt wo der Versicherungssachverständige das Auto besichtigen kann.
Der Geschädigte erkennt nicht dass der Kostenvoranschlag kein Beweis ist und die Versicherung aus diesem Grunde bereits seinen Sachverständigen zur Beweissicherung gegen den Geschädigten angekündigt hat.
Eine strafbare Handlung stellt diese täuschende Handlung der Versicherung, aber unter den Unfallbeteiligten nicht dar, so die Ausführung der Staatsanwaltschaft.
Mit und durch den Schaden-Service wird der Geschädigte gezielt von seiner Beweispflicht abgedrängt und gegen Ihn ermittelt. Die Formulierungen sind so gewählt, dass der Geschädigte glaubt es wird etwas für Ihn getan und Er merkt nicht einmal, das sich alles gegen Ihn richtet.
Mich hat gerade ein Geschädigter angerufen der zuvor von der der regulierenden Versicherung (AXA Versicherung AG) kontaktiert wurde. Der Sachbearbeiter von dieser Versicherung erklärte dem Geschädigten, dass ein Kostenvoranschlag reicht. Ein Gutachten würden nicht bezahlt. Leider werden sind diese Aussagen vom Sachbearbeitern nach unserer Erfahrung immer mehr. Ich denke der Sachbearbeiter wird von seinem Arbeitgeber angewiesen. Dies wird sich leider nie Beweisen lassen.
Betrugsversuch auf Anweisung?
moin,
sollte man da nicht den sachbearbeiter mal am a… packen?
vielleicht kommt dann mal was raus wer die anweisung gibt.
wenns nich im guten geht, dann halt im bösen.
hallo SV MUC,moin Beckmann
nicht überlegen,sondern handeln!
die pauschale aussage,ein gutachten werde nicht bezahlt,stellt einen unerlaubten,zudem falschen rechtsrat dar.daneben erfüllt sie den tatbestand des unlauteren wettbewerbs in form des boykottaufrufes.
didgeridoos play loud!
(03.05.2007) SWR, Infomarkt: “Autoversicherungen, Tricks bei Unfallzahlungen
Auch unter Presse/TV
Ich befasse mich gerade mit folgendem Fall:
Wir haben als Unfallgeschädigte ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses weist Reparaturkosten in Höhe von ca. 2.780,- € aus. Gleichzeitig wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges mit 5.300,- € genannt, der Restwert mit 4.000,- €.
Nach unserem Antrag auf Regulierung des Schadens auf Gutachtenbasis avisiert uns die Versicherung des Unfallgegners die Erstattung des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes (5.300,- abzügl. 4.000,- = 1.300,- €).
Auf die Erstattung der (fiktiven) Reparaturkosten die ja deutlich höher ausfallen würden wird nur insofern eingegangen, dass nach erfolgter Reparatur die Rechnung eingereicht werden soll.
Haben wir hier nicht von vornherein Anspruch auf Ersatz der fiktiven Reparaturkosten? Hat jemand hierzu Erfahrungen?
Es liegt ein reiner Reparaturschaden vor, auf das Integritätsinteresse des Geschädigten kommt es nicht an. Die fiktiven Reparaturkostn sind zu ersetzen.
Hallo Herr Schepers,
herzlichen Dank für die superschnelle Antwort, ich sehe die Lage „aus dem Bauch heraus“ genauso. Hätten Sie eventuell hierzu ein Urteil oder ähnliches das ich zitieren könnte? Und könnten Sie mir kurz erläutern was in diesem Zusammenhang Integritätsinteresse des Geschädigten (also uns) bedeutet? Herzlichen Dank im voraus!
Hallo Det,
Lesen Sie sich am besten die Wichtigen BGH Urteile für Geschädigte da sind bald alle Abrechnungsmöglichkeiten ersichtlich.
Ferner gibt es auch in unserem Forum einen Abrechnungsratgeber der ihnen weiterhelfen sollte.
Das Forum ist eigentlich auch für Fragen wie diese vorgesehen, nicht der Blog.
Und ewig grüsst
das Murmeltierder Versicherungselch!@ schepers
…kommt es nicht darauf an, ob Det das Fahrzeug abschafft (dann VI ZR 192/04) oder ob er es behält (dann VI ZR 393/02 bzw., wenn trotz Schadens verkehrssicher, VI ZR 192/05)???
Ich glaube, ohne Klärung der Vorfrage „behalten und weiter nutzen“ oder „nicht behalten“ lässt sich die Frage nicht so beantworten, dass Det nicht eventuell in die Irre läuft.
Mit sachlichen Grüßen,
Joachim Otting
"Det" läßt sich bestimmt nicht in die Irre führen.
Andere vielleicht schon?
Man beachte die genauen Formulierungen in der Fragestellung.
Außerdem gibt es ja genügend versierte Rechtsanwälte, die gerne solche Fälle (innerhalb eines Mandats) annehmen.
Selbstregulierer = immer selbst schuld (an der gekürzten Schadensersatzforderung).