Scharlatane im Auftrag der Gerichte !

Gerade wurde mir ein sogenanntes "Honorargutachten" welches ein Unfallrekonstrukteur Dr. Ing., im Auftrag eines Gerichtes verbrochen hat, zur Einsicht und Stellungnahme übergeben.
Man kann sich nur wundern welche geballte Inkompetenz, in so ein Pamphlet einfließen kann.


Anstatt dem zu erkennenden Gericht pflichtgemäß mitzuteilen, dass zur Erstellung eines Honorargutachtens die nötige Sachkunde fehlt, täuscht man das Gericht, kopiert eine BVSK Tabelle und behauptet dann ohne weiteren Sachverstand einzubringen(woher auch) dass der SV viel zu teuer ist.
Das Gericht könnte sich im Internet selbst diese BVSK Liste ansehen, deshalb muß man nicht ein paar tausend Euro verschwenden, die der Unterlegene zu bezahlen hat. 
Das Gericht will sicherlich nicht nur wissen wie absprachegemäß BVSKler abrechnen, sondern dem Gericht sind die Besonderheiten der Honorarstrukturen, das Zustandekommen der Mischkalkulation, die Betriebstrukturen der einzelnen SV, die erforderlichen Stundensätze usw. mitzuteilen um zumindest ein kleines Fenster aufzustoßen, welches einen betriebswirtschaflichen Einblick in die Kalkulation eines SV-Honorars ermöglicht.
Hier in diesem Fall, wird des SV von einem Mitbewerber erheblich geschädigt, wenn das Gericht diesem Gutachten Folge leistet.
Die Sachkunde fehlt hier nachweislich, deshalb ist das Scharlatanerie und nach meiner Meinung vorsätzliche Falschgutachtenerstellung.
Schon bei dem Beweisbeschluss des Gerichtes und der SV-Benennung , machen die RA den Fehler, sich solche unqualifizierten Scharlatane aufdrängen zu lassen.
Aber niemand wehrt sich, niemand beschwert sich bei den Kammern, bei der Regierung usw., deshalb sind auch diese Schweinereien möglich.
Möglichkeiten gibt es schon,weil ich persönlich vor einigen Jahren bei einer IHK ereicht habe, dass  bestimmten ö.b.u.v.SV (Auftragnehmer der HUK-Coburg) untersagt wurde Honorargutachten zu erstellen. 
Diese Scharlatane erhalten sogar viel Geld für so ein "Gutachten", sichern sich weitere Aufträge, weil sie wissen dass sie dafür bei der nächsten Streitsache von der HUK-Coburg vorgeschlagen werden und können sich noch daran erfreuen einen lästigen Mitbewerber finanziell geschädigt zu haben.
Als krönender Abschluss ist dann evtl. in der Urteilsbegründung noch vermerkt, dass das Gericht der hervorragenden Sachkunde des SV gefolgt ist. Ist das nicht pervers? 
Dem ist nichts hinzuzufügen, außer Yell.

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9 Antworten zu Scharlatane im Auftrag der Gerichte !

  1. Karl Stoll sagt:

    Hallo Herr Hiltscher,

    dann kann man nur hoffen das Sie diese Sache umbiegen und widerlegen können.

    Mfg. K.Stoll

  2. H. Nordmeier sagt:

    Hallo Herr Hiltscher,

    ich würde Sie gerne bei meiner Bestellungskörperschaft für einen ausstehenden Gerichtsauftrag (Honorarforderung zum KFZ-Gutachten) vorschlagen, steht dem etwas entgegen?.

    Im übrigen habe ich selber bereits zahlreiche Verfahren zum Thema „Honorarkürzung“ durch die HUK-Coburg in diesem Jahr angestrengt. Die ersten Urteile dürften noch in diesem Jahr kommen und werden selbstverständlich hier bekannt gegeben.

    Gruß aus dem allzeit bereiten und wehrhaften Waldeck (Nordhessen).

    Harald Nordmeier

  3. Ingenieurbüro Rasche sagt:

    Sehr geehrter Herr Hiltscher,

    was Sie unter der Überschrift „Scharlatane im Auftrag der Gerichte“ hier berichtet haben, entspricht auch meinen langjährigen Beobachtungen. Tatsächlich werden die Gerichte
    durch solche in jedweder Hinsicht unqualifizierten „Gutachten“
    getäuscht und daraus resultieren dann Urteile, die dem betroffenen Sachverständigen zum Nachteil gereichen, weil hier durch ein „Gutachten“ auch der Eindruck einer unseriösen Honorarabrechnung erweckt worden ist.

    So werden beispielsweise zur Frage der „üblichen“ Honorarhöhe
    Umfragen unter einigen ausgewählten Sachverständigen Sachverständigen vorgenommen und die „Ergebnisse“ dann so interpretiert als habe man im Rahmen eines representativen Querschnitts ein aussagefähiges Ergebnis herausarbeiten können. Die tatsächlich beurteilungsrelevanten Randbedingungen
    werden indes überhaupt nicht angesprochen , ob mangels entsprechender Kenntnisse oder sogar vorsätzlich, vermag ich nicht zu beurteilen. Vielfach werden auch nur Sachverständige befragt, die bekanntermaßen in einem Preisunterbietungswettbe-werb auch für Versicherungen arbeiten. Der betroffene SV wird in die Umfrage hingegen nicht einbezogen. Man gewinnt den Eindruck, dass solchen Kollegen noch nicht einmal eine nachvollziehbare und tragfähige Definition vom Begriff der sog. „Üblichkeit“ bekannt ist, wie auch nicht erforderliche Grundkenntnisse der Datenerhebung und der Statistik.

    So wird vielfach den Gerichten noch nicht einmal zur Kenntnis gegeben, wie viele Kfz-Sachverständige in einem Erhebungsbezirk tatsächlich tätig sind und unter welchen Kriterien hier mittels Umfrage nur auf eine marginale Anzahl zurückgegriffen wurde, auch werden die den Sachverständigen konkret gestellten Fragen im „Gutachten“ nicht wiedergegeben.
    Eine Verrechnungsbandbreite wird ebenfalls nicht abgefragt und die Art der Umfrage zeigt bereits dem Insider, wie es um die Kompetenz des vom Gericht beauftragten Sachverständigen bestellt ist. Ich habe anläßlich eines solchen Vorgangs einmal einem vom Gericht beauftragten Kollegen schriftlich meine Bedenken mitgeteilt und zu überdenken gegeben, ob man eine solche in jedweder Hinsicht nicht aussagekräftige Umfrage überhaupt als Grundlage für das angeforderte Gutachten verwerten kann bzw. verwerten darf. Er hat sich über diese Bedenken hinweggesetzt zum Schaden des betroffenen Kollegen.
    Meine Kommentierung hat er dann allerdings in einem untergeordneten Zusammenhang in sein Gutachten übernommen, um wohl den Eindruck einer besonderen Kompetenz und tiefschürfender Erkenntnisse zu erzeugen. Die damit verbundene Widersprüchlichkeit ist dem Gericht nicht aufgefallen. Diese Pseudoexperten in Honorarfragen werden von den Versicherungen
    natürlich nicht abgelehnt, weil sie sicher sein können, dass das Ergebnis des Gutachtens ihre Interessenlage stützt. Man
    kann in einem solchen Fall nur bemüht sein, von vornherein die Beauftragung eines solchen „Experten“ mit einer in jedweder Hinsicht tragfähigen Begründung zu unterbinden, was wohl zunehmend auch wohl gelingt, wenn man das Gericht von der falschen Auswahl überzeugen kann. Dies sei auch dem Kollegen Harald Nordmeier aus Waldeck ins Gebetbuch geschrieben. Ich gebe ihm gern hierzu weitere Informationen.

  4. Rumpelstilzchen sagt:

    Hallo, Herr Hiltscher,

    ist denn der vom Gericht als Gutachter für Honorarfragen ausgewählte Sachverständige Dr.Ing…… wenigstens auf seinem Sachgebiet als Unfallrekonstrukteur kompetent ? Vielleicht
    war er ja auch in diesem Fall von der BVSK-Tabelle so begeistert, ohne zu wissen, wie diese überhaupt konzipiert worden ist und nach welchen Interessenlagen überarbeitet.
    Wenn er darüber hinaus auch noch Mitglied des BVSK sein sollte,
    wäre es doch verständlich, dass er sich auf diese Tabelle bezieht, weil er vielleicht sonstiges nicht kennt oder auch nicht kennen darf. Handelt es sich hier vielleicht um einen
    Fall aus dem Raum München ?

  5. H. Unfug sagt:

    Sehr geehrter Herr Hiltscher,

    mich würde vor allem interessieren, ob der Kollege Dr. Ing. ö.b.u.v. ist und wenn ja für welches Fachgebiet. Schon allein daraus ergibt sich möglicherweise der Grund für eine Ablehnung mit der Begründung „fällt nicht in mein Fachgebiet“.

    Unbenommen dieser Tatsache bin ich der Meinung, dass ein Gutachten nur von jemendem erstellt werden kann, der über die besondere Sachkunde auf diesem Gebiet verfügt, im Zweifelsfall ist diese durch den SV nachzuweisen.

    Andererseits gäbe es für uns völlig neue Fachgebiete, wenn wir Kfz-SV künftig z.B. Gutachten über SV-Büros wie z.B. Bürostrukturen, Kostenanalysen, Personalbedart, Werbekmaßnahmen, etc. etc. erstellen würden. Denn ich bin sicher, wer ein Kfz-Gutachten erstellen kann, der kann auch Gutachten über die vorgenannten Themen erstellen. Und als Dr. schon zweimal, schließlich hat er den höchsten akademischen Abschluss, den man in Deutschland erreichen kann. Also bitte, keine Kritik an unserem hoch dekorierten Kollegen, der schließlich nichts dafür kann, dass ihn das Gericht damit beauftragt hat.

    MfG
    SV Unfug

  6. F.Hiltscher sagt:

    Geschrieben:
    H. Nordmeier Mittwoch, 09.08.2006 um 14:49
    Hallo Herr Hiltscher,
    Zitat:

    „ich würde Sie gerne bei meiner Bestellungskörperschaft für einen ausstehenden Gerichtsauftrag (Honorarforderung zum KFZ-Gutachten) vorschlagen, steht dem etwas entgegen?.“Zitat Ende

    Hallo Herr Nordmeier,

    es steht dagegen, dass ich gegen die unseriös agierende Fa. HUK-Coburg eine erhebliche Abneigung habe und mich deshalb als Befangen erklären muss.
    Meine Abneigung und Verachtung gegen diese Firma ist deshalb entstanden, weil sie bzw. einige Rechtsvertreter ein nachweislich gefälschtes Schreiben(es wird behauptet es stammt von mir,was nicht stimmt)bei Gerichten vorgelegt haben,was angeblich meine Befangenheit beweist.Damit war ich als öffentlich bestellter u.beeidigter Honorarsachverständiger erledigt.(zumindest in HUK-Coburg Sachen)
    Daswegen wird auch, nach einigen Strafanzeigen, meiner Kenntnis bei verschiedenen Staatsanwaltschaften, wegen Urkundenfälschung usw. ermittelt.
    Deshalb ist auch die Captain-Huk Seite entstanden, mit der man der Öffentlichkeit zeigen kann wie kriminell einige Versicherungen agieren.In ein paar Jahren wird dann jedes Schulkind wissen, welche Versicherung man unbedingt meiden muss.
    Beraten kann ich Sie selbstverständlich auf privater Basis !

  7. F.Hiltscher sagt:

    Antwort auf,
    Rumpelstilzchen Mittwoch, 09.08.2006 um 18:28

    Hallo Rumpelstilzchen,
    ich könnte mir vorstellen dass die Qulifikation des Kollegen auf dem Unfallrekonstruktionssektor eine ausgezeichnete ist.Den Titel Dr. Ing. bekommt man nicht geschenkt.
    Aber als „Honorarexperte“ disqualifiziert er sich selbst.
    Der Fall ist aber nicht im Raum München, mehr darf ich im Moment nicht verraten.

  8. H. Nordmeier sagt:

    Hallo Herr Hiltscher,

    dass kann ich wirklich sehr gut verstehen, auf Ihr Angebot würde ich trotzdem gern irgendwann zurückkommen. Bis dahin sollten wir aber noch was für die Schulkinder tun und „Captain-Huk“ noch weiter bekannt machen. Hierzu wird auch in den nächsten Tagen ein Link auf der Seite von „motorrad-bild“ erscheinen.

    Übrigens auch die DIHK in Berlin ist diese Woche von der einzigartigen Vorgehensweise der HUK-Coburg detailliert in Kenntnis gesetzt worden.

    also abwarten !!!!!!!!!!!!!!!!

  9. F.Hiltscher sagt:

    @H. Nordmeier Samstag, 12.08.2006 um 01:02

    Hallo Herr Nordmeier,
    auch ich informiere wieder wie vor einigen Jahren alle 120 IHK, vielleicht erkennt man jetzt wie brisant die Situation ist. Damals bekam ich vom DIHT,trotzdem ich mehrmals monierte, nurausweichende und nichtssagende Antworten(Dr. Bleutge). Scheinbar gab oder gibt es da völlig andere Interessenlagen.
    Da nun ein „Neuer Mann“im DIHT agiert,versuche ich es nochmal.
    Je mehr Aufträge ich durch die HUK-Coburg verliere, desto mehr Zeit kann ich aufwenden deren Unseriösität bekannt zu machen. Vor 12 Wochen habe ich 768! Amtgerichte angeschrieben und sie von der widerholten Verwendung des gefäscheten Schriftstückes informiert welches HUK-Coburg Anwälte vorlegen, damit Gerichte mich in Honorarfragen nicht beauftragen.Man erhält Interessante Rückantworten.

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