Der Winter war lang, mit viel Eis und Schnee – und so vielen Unfällen wie schon lange nicht mehr. Die Versicherungswirtschaft rechnet deshalb mit Zusatzkosten in dreistelliger Millionenhöhe. Wird jetzt die Kfz-Versicherung teurer?
55.000 Unfälle mehr als vergangenes Jahr
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt, dass es von Dezember bis Ende Februar 55.000 Blechschäden mehr gegeben haben wird als im vergangenen Winter, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ). Nach Angaben des Verbandes seien es vor allem kleinere Schäden, etwa Auffahrunfälle mit geringer Geschwindigkeit. Auf die Autoversicherer werden deshalb etwa 230 Millionen Euro an Zusatzkosten zukommen.
So schrieb die dpa am heutigen Freitag, dem 19.02.2010.
Da die Versicherungen an den Prämien augenscheinlich nichts verändern wollen, kann die gewaltige Summe von etwa 230 Millionen Euro nur bei den Geschädigten eingespart werden. Oder sollen Einsparungen bei den Vorständen erfolgen? Ich habe von derartigen Maßnahmen bisher nichts gehört. Dividenden sollen auch noch ausgezahlt werden. Also bleibt wirklich nur noch das Sparen bei dem Geschädigten übrig.
Hi Willi Wacker,
bei so vielen Unfällen freuen sich die Sachverständigen über die zusätzlichen Aufträge und damit auch über die zusätzlichen Umsätze, für die natürlich auch Umsatzsteuer zu zahlen ist. Also auch der Herr Bundesminister der Finanzen freut sich über die Zunahme der Unfälle. Die einzigen, die sich beklagen, sind die Versicherungen.Wie könnte es auch anders sein. Versicherungsmathematisch sind diese Winter mit Schnee und Eis bei der Festlegung der Prämien mitberücksichtigt. Jammern nützt den Versicherungen nichts. Die Unfall-Geschädigten müssen nur aufpassen, dass sie nicht letztlich auf der Strecke bleiben. Wichtig ist daher, dass der Geschädigte nach einem unverschuldeten Kfz-Unfallschaden direkt einen qualifizierten Anwalt einschaltet, der ihn dann zum qualifizierten Gutachter weiterleitet, damit ein beweiskräftiges mit Lichtbildern versehenes Gutachten erstellt wird. Wie hatte es RA. Wortmann in seinem hier auch veröffentlichten Aufsatz als Überschrift geschrieben: Der Sachverständige im Mittelpunkt der Schadensregulierung. (Der Sachverständige 2009, Heft 9 und 10, Seite 253 bis 260 und Seite 300 bis 305.) Die Geschädigten müssen dann auch ihre berechtigten Schadensersatzansprüche intensivst durchsetzen. Dafür ist dann der qualifizierte Anwalt gefragt. So muss es laufen.
In diesem Sinne
Euer Werkstatt-Freund
Hi Leute fällt Euch an dem Bericht der SZ nichts auf? Nach Angaben des Verbandes seien es vor allem kleinere Schäden, etwa Auffahrunfälle mit geringer Geschwindigkeit. Auf die Autoversicherer werden deshalb etwa 230 Millionen Euro an Zusatzkosten zukommen. An anderer Stelle wird von Blechschäden gesprochen. Die eingetretenen Schäden sollen offenbar damit bagatellisiert werden. Ich weise noch einmal darauf hin, dass es keine starre Bagatellschadengrenze gibt. Nach der Definition des BGH handelt es sich dann um Bagatellschäden, wenn nur oberflächliche (Lack-)Schäden vorliegen ( vgl. BGH WM 1987, 137 unter II 2b; BGH WM 1982, 511; BGH DS 2008, 104, 106). Als Bagatellschaden hat der 8. Zivilsenat des BGH bei Pkw nur ganz geringfügige, äußere (Lack-) Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-) Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war (BGH DS 2008, 104, 106). Da nach Angaben des GDV im Wesentlichen nur „Blechschäden“ eingetreten sind, sind dies nach BGH aber keine Bagatellschäden mehr, so dass auf jeden Fall Sachverständigengutachten durch versicherungsunabhängige Sachverständige zu Beweiszwecken einzuholen sind.
Lasst die Versicherungen ruhig jammern. Diese kümmern sich auch nicht um das Jammern der Geschädigten nach Ersatz der restlichen Schadensersatzbeträge, wenn durch die Versicherungen zu Unrecht, und damit rechtswidrig Schadenskürzungen vorgenommen werden.
Hi Willi Wacker,
ein interessanter Bericht. Mich stört allerdings folgender Satz: Die Versicherungswirtschaft rechnet deshalb mit Zusatzkosten in dreistelliger Millionenhöhe. Zusatzkosten sind eigentlich Kosten der Versicherer, wenn sie zusätzliche Mitarbeiter einstellen müssen, um den gewaltigen Mehraufwand bearbeiten zu können, dann sind das Lohnkosten. Wenn mit dieser Zahl aber gemeint ist, zusätzliche Schadensersatzleistungen in dreistelliger Millionenhöhe zu erbringen, dann muss man dem deutschen Bürger dies auch so sagen und Schadensersatzleistungen nicht hinter Kosten verstecken. Schadensersatzleistungen sind nämlich keine Kosten. So schlau müßte doch eigentlich der GDV und sein Pressesprecher sein.
MfG
Friedhelm S.
Als aufmerksamer Leser Ihres Blogs habe ich Ihren interessanten Bericht gelesen. Dabei ist mir folgendes aufgefallen.Die Versicherungswirtschaft rechnet deshalb mit Zusatzkosten in dreistelliger Millionenhöhe. Weiter unten im Bericht der SZ wird dann als Zahl ca. 230.000.000 (Zweihundertdreißigmillionen) Euro angegeben. Bei 55.000 Unfällen mehr im Jahr, macht das pro Unfall 4.182 Euro aus. Das ist kein geringer Schadensbetrag, so dass es sich nicht um Bagatellschäden handeln kann.
Hallo aufmerksamer Leser,
von der Seite hatte ich das noch gar nicht beleuchtet. Mein Augenmerk lag vielmehr darauf, dass offenbar versucht wird, die Vielzahl der zusätzlich zu regulierenden Schäden als Klein- oder Kleinstschäden zu bagatellisieren. Schon Deine Rechnung ( 230.000.000:55.000=4.181,81 ) macht deutlich, dass es sich durchschnittlich nicht um Bagatellschäden, wie versucht wird zu suggerieren, handelt.
Hallo Friedhelm S.,
auch Dein Hinweis, dass es sich nicht um Kosten handeln kann, sondern um zusätzlich zu erfüllende Schadensersatzansprüche der Unfallgeschädigten ist zielführend. Die Frage stellt sich tatsächlich, woher sollen die 230 Millionen Euro kommen, wenn nicht aus Prämien? Also letztlich doch vom Geschädigten.
Das Schreiben der HUK-Coburg zeigt, wie gespart werden soll. Der Geschädigte soll bewußt falsch unterrichtet werden, dann können die gerade vom BGH zuerkannten Stundenverrechnungssätze der markengebundenen Fachwerkstatt wieder auf den Zustand wie vor dem Urteil zurückgefahren werden und schon sind wieder bei den nicht anwaltlich vertretenen Geschädigten einige Millionen Euro eingespart.
Na, dann eine gute Nacht
euer Willi
Hallo Leute,
insgesamt sollten die Verbraucherschutzverbände, die auch für das Anerkenntnisurteil der HUK-Coburg vor dem BGH gesorgt haben, viel häufiger involviert werden.
MfG
Werkstatt-Freund