Ich habe gerade die heutige Post durchgesehen und einen Scheck vom BGV zum Ausgleich meiner Honorarrechnung erhalten. Der Brief wurde gestern versandt. Das Gutachten wurde im Original am 23.02.2010 an den BGV nach Karlsruhe geschickt.
Schneller kann eine Regulierung des Gutachtenhonorares doch gar nicht erfolgen. Mir fällt beim BGV die letzten Monate auf, dass dort mittlerweile immer sehr schnell reguliert wird, sofern es sich nicht um streitige Angelegenheiten handelt. Ich glaube länger als zwei bis drei Wochen hat es nicht gedauert bis das Gutachten bezahlt wurde.
Egal, was man von Scheckzahlung hält, wer so schnell zahlt, darf gerne einen Scheck schicken.
Danke, liebe SB vom BGV, dass es noch zügige, nicht unnötig verzögerte, Zahlungen gibt.
Den BGV werde ich weiterempfehlen.
Hi Andreas,
sieht man doch an Deinem Bericht, dass es auch anders, schneller, gehen kann. BGV kannte ich bisher noch gar nicht.
MfG
Jurastudentin
Hallo Andreas,
da sollte sich die HUK-Coburg mal ne Scheibe von abschneiden. Keine Kürzung, kein Verweis auf BVSK etc. So sollte es sein. Zumal die Sachverständigenkosten erforderlicher Wiederherstellungsaufwand sind.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker
BGV = Badischer Gemeindeversicherungsverband
Ist mir mittlerweile sehr symbadisch. 🙂
Grüße
Andreas
Hallo Andreas,
Wunder geschehen, auch hier in Niedersachsen.
Gab es doch vor kurzem noch erheblich lange Bearbeitungszeiten und noch länger auf sich wartende Honorarzahlungen, so mußte ich feststellen ,daß z.B. VGH am 23.02. die Honorarforderung beglichen hat, obwohl das Gutachten erst am 17. erstattet worden ist und erst am 18. hätte der Versicherung vorliegen dürfen.
Aber kein Einzelfall mehr.
Scheckzahler lehne ich übrigens auch ab, kann damit nicht arbeiten, aber wenn die DEVK nach 4 Tagen Bearbeitungszeit einen Scheck zuschickt, dann nehme ich den an.
Man muß dazu sagen, es waren alles klare, eindeutige Haftpflichtschäden.
Aber das kuriose ist, daß die Honorare die gleichen geblieben sind und auf einmal wird gezahlt, noch einige Monate vorher wurde sich um jeden Euro gedrückt.
Gruß
Hallo SV.S
Meinem Anwalt hat die Fahrlehrerversicherung vor Kurzem innerhalb von nur drei Tagen komplett alles reguliert!
Die nächste Akte,die er zu bearbeiten hatte war eine Regulierungssache gegen die HUK.Die Anspruchsanmeldung lag vier Wochen zurück;zwei gesetzte Fristen waren ohne jedes Lebenszeichen verstrichen;auf der Akte war neue Post,nämlich die Kostendeckungszusage der RS-Versicherung des Kunden.
Folge:Diktiergerät anschalten;Standartklage gegen HUK-VN reinlabern-das kann der mittlerweile perfekt,fast ohne Luft zu holen-und dann nurnoch abwarten,bis dem VN die Klage zugestellt wird.Der kann dann darin lesen,weshalb ER jetzt angeklagt wird.Dann ruft der VN seinen Versicherungsvertreter an;Wenn der Versicherungsvertreter nach seiner Gehörserhohlungsphase dann in Coburg anruft,fängt dort jemand an zu begreifen,dass Vertragskündigungen drohen(Sonderkündigungsrecht des VN im Schadensfall)!
Jetzt bekommt der Anwalt eine Geldüberweisung und ein völlig überflüssiges Schreiben,in dem es heisst,dass der Prozess nicht aufgenommen wird u.s.w.,u.s.w.
Erstaunlich:die HUK zahlt dann sogar 30,-€ Unkostenpauschale, Ankaufuntersuchungskosten, Verbringungskosten, Ersatzteilzuschläge, Deckungsanfragekosten, halt eben alles, was so eben vollständigkeitshalber miteingeklagt wurde.
Wenn auf Bitten der HUK dann die Klage wieder zurückgenommen wird,entsteht die Einigungsgebühr zusätzlich.
Abgerechnet wird nun mit der RS-Versicherung,hier ebenfalls die HUK!
Da könnte man aus Anwaltssicht fast etwas böse werden auf die Fahrlehrerversicherung,deren schnelle Regulierung nur 1,3 Anwaltsgebühren gebracht hat.
Mein Anwalt überlegt schon,das erste Anspruchsschreiben an die HUK in Form einer Klageschrift gegen deren VN im Entwurf abzufassen.Dann wäre nach Fristablauf sogut wie garkeine Arbeit mehr zu erledigen.
Klingelingelingelts?
Zur BGV kann ich nichts sagen. Bei der DEVK würden meine Alarmglocken uns so lauter schrillen, je schneller die Regulierung seitens (nicht nur) dieses Versicherers erfolgt. So wie die DEVK ohne Rücksprache mit dem Geschädigten das verunfallte Fahrzeug noch vor dessen Gutachter besichtigt hat, wird sodann versucht die Regulierung nach eigenem Willen vorzunehmen. Daher ist es ratsam, beim Auftraggeber nachzufragen, ob die regulierten Beträge mit den eigens ermittelten Werten übereinstimmen.
Ich wette, jede Nachfrage wird zum Treffer.
Hallo virus,
bei der DEVK teile ich Deine Bedenken voll und ganz.
Beim BGV habe ich aber tatsächlich die letzten Monate ausnahmslos gute Erfahrungen gemacht.
Grüße
Andreas
Hallo virus,
ja tatsächlich war es in der vergangenen Zeit so, je schneller die Zahlung erfolgte, desto mehr wurde beim Gechädigten gekürzt.
Aber seit Anfang des Jahres kann ich mich nicht beschweren, Nachfragen beim Auftraggeber waren auch erfolgreich, Abrechnung erfolgte strikt nach Gutachten, bis auf einmal, da wurden die Verbringungskosten gekürzt.
Aber im Gegensatz zum letzten Jahr sind das Peanuts.
Gruß
Nach dem VW-Urteil beim BGH müssen die Versicherer doch erst neue Strategien entwickeln. Das kann natürlich ein wenig dauern. In der Zwischenzeit wird hier und da eben „ordentlich“ reguliert. Kennt man doch bereits von Entscheidungen zu anderen Themen.
Möglicherweise handelt es sich hierbei also nur um die Ruhe vor dem Sturm?
BGV kommt zwar nur selten vor. Reguliert diese Versicherung aber nicht schon immer recht zeitnah?
In letzter Zeit ist es mir beim BGV halt besonders aufgefallen und deshalb wollte ich die Gesellschaft positiv erwähnen. 🙂
Es ist schön zu wissen, dass es diese Gesellschaften noch gibt.
Grüße
Andreas