Schöne Bescherung: LVM mit einem „Brüller“ zu Weihnachten, nachdem deren Versicherungsnehmer auf Ausgleich der gekürzten Sachverständigenkosten in Anspruch genommen wurde.

Hier ein Schreiben der LVM Versicherung vom 22.12.2014, nachdem der Sachverständige des Geschädigten den Versicherungsnehmer der LVM (Schädiger) auf restliches – durch die LVM gekürztes – Sachverständigenhonorar in Anspruch genommen hatte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

von unserem Kunden mussten wir erfahren, dass Sie die Firma … bezüglich der vorgenommenen Abrechnung angeschrieben hatten und hier die Differenz geltend machen wollten.

Wir weisen darauf hin, dass unser Kunde nicht Ihr Auftraggeber war und somit auch die Kürzung nicht zu vertreten hat.

Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, zukünftigen Schriftwechsel über uns laufen zu lassen und von weiteren Schreiben an unseren Kunden Abstand zu nehmen!

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. D.

Dreister geht’s wohl nimmer, oder?

Die kürzen rechtswidrig das Sachverständigenhonorar und beschweren sich dann, wenn man – völlig rechtskonform – den Schädiger auf Zahlung des Restbetrages direkt in Anspruch nimmt? Na da wird der Kunde der LVM-Versicherung aber seine Freude haben, wenn ihm demnächst eine Klage ins Haus flattert, nur weil sein Versicherer den gesetzlichen Regulierungsauftrag missachtet und die Rechtslage offensichtlich verkennt? Denn schlussendlich muss der Schädiger für alles gerade stehen, was seine Versicherung verbockt hat. Und das auch, wenn der Kunde der LVM nicht Auftraggeber des Gutachtens war. Wer hätte das gedacht?

Welche Botschaft verbirgt sich hinter Schreiben dieser Art?

Die Inanspruchnahme der Versicherungsnehmer nach Kürzungen durch den Versicherer ist ein voller Erfolg. Die Nerven liegen offensichtlich blank, wenn man die Kronjuwelen angreift. Deshalb immer weiter so! Und das nicht nur beim Sachverständigenhonorar, sondern grundsätzlich auch bei allen anderen Kürzungen, wie z.B. bei der fiktiven Abrechnung, der Wertminderung, dem Nutzungsausfall, den Mietwagenkosten, beim Schmerzensgeld usw..

Immer schön die Kunden der Versicherung auf Zahlung der restlichen Positionen in Anspruch nehmen. Das ist der (einzige!) Schmierstoff, der die Regulierung in Bewegung bringt.

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

Siehe hierzu auch:

Captain-HUK-Beitrag vom 08.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 15.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 24.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 30.06.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 10.07.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 01.08.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 20.08.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 28.08.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 17.09.2014
Captain-HUK-Beitrag vom 02.12.2014

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4 Antworten zu Schöne Bescherung: LVM mit einem „Brüller“ zu Weihnachten, nachdem deren Versicherungsnehmer auf Ausgleich der gekürzten Sachverständigenkosten in Anspruch genommen wurde.

  1. RA Schepers sagt:

    Wir weisen darauf hin, dass unser Kunde nicht Ihr Auftraggeber war und somit auch die Kürzung nicht zu vertreten hat.

    Hä???

    Was sollen uns diese Zeilen sagen?

    Der Auftraggeber des Sachverständigen (= der Geschädigte) hat die Kürzungen der Versicherung zu vertreten???

    Liebe LVM, ist das alles, was Ihr der Direktanspruchnahme entgegenzusetzen habt? Wirklich?

    Na dann: Viel Glück! 😉

  2. Hans R. sagt:

    Vielleicht überlegt die Versicherung mal, dass der vom Unfallopfer beauftragte Sachverständige der Erfüllungsgehilfe des Schädigers ist. Eventuelle Fehler des Sachverständigen gehen zu Lasten der Versicherung.
    Die LVM tut so, als ob sie keine Rechtsabteilung in Ihrer Hauptverwaltung am Kolde-Ring / Ecke Weseler Straße in Münster hat, obwohl dort ein riesiger Glaspalast steht.
    Peinlich, was die LVM da von sich gibt.
    Na dann gut Nacht LVM. Schlaft weiter!!

  3. Hannes Quaterkamp sagt:

    Man kann sich ja mal versuchsweise so richtig schön blöd stellen und vielleicht fällt einer darauf rein. Jedoch ist es besser, den Verursacher oder Schädiger direkt in die Zahlungsverpflichtung einzubinden und zwar ohne seine zahlungsunwillige Versicherung. Wenn dann mit Klagezustellung der VN bzw. Schädiger so oder so reagiert, werden wohl die Vertreter der LVM eines Tages auf die Barrikaden gehen und die Welt nicht mehr verstehen. Da nutzt auch eine Beschwerdestelle im Hause der LVM wenig, denn die unabhängigen Sachverständigen sind es leid, sich noch weiter veralbern zu lassen mit Rechtsansichten, die auch für die LVM neben der Sache liegen.Eins ist so gut wie sicher, nicht nur im Münsterland spricht sich die rechtswidrige Regulierungspraxis der LVM schneller rum, als ihr lieb sein kann. Der
    Verbreitungseffekt – auch Pegasuseffekt genannt – ist frappierend.
    „Hör ma, wat mir meine LVM-Versicherung da eingebrockt hat.-… Dat will ich Euch ma kurz vertellen.“
    Und schon galoppiert Pegasus an, um fliegend die Botschaft weiter zu tragen. Na denn mal ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2015. Es wird garantiert noch glatt, darauf schwör ich inzwischen Stein und Bein.

    Hannes Quaterkamp

  4. Vaumann sagt:

    Schon schlimm wenn der eigene VN leidvoll erfahren muss,dass seine Pfefferminzia volle Prämien kassiert aber jetzt nur den halben Schaden übernimmt.
    Vom Unfallgegner persönlich angeklagt zu werden ist vergleichbar unangenehm wie die Vorbereitung zur Koloskopie.
    Sorgen suchen sich jemanden,den man dafür verantwortlich machen kann!
    Und— man hat es ja schon immer geahnt—diese Drecksversicherung ist daran schuld.
    Wie passend,dass dieser Verdacht von allen mit denen man sich unterhält dann auch noch bestätigt wird.
    Am Ende steht die Frage:
    Wer braucht eine solche Versicherung die ihren VN im Schadenfall im Regen stehen lässt?
    Dann kommt die Erkenntnis:
    Ach, die sind doch alle gleich,völlig egal wo man sich versichert!
    Und dann kommt die Frage hoch:
    Brauche ich diese Versicherung überhaupt?Was bietet sie mir?Ist die Prämie angemessen im Verhältnis zu der Befürchtung, im Schadensfall alleine dazustehen?
    Ich will ruhig schlafen,aber gibt es überhaupt noch eine Versicherung,die mir das überhaupt ermöglicht?
    Sicher ist das dann keine billige Versicherung wie HUK 24 oder eine andere Direktversicherung,sondern eine sauteure Versicherung.
    Man sollte sich immer vergegenwärtigen,was „Versichern“ bedeutet:
    Ich erkaufe mir mit der Prämienzahlung nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen meine Versicherung.
    Eine Garantie dafür,dass mein Anspruch im Schadensfall auch erfüllt wird,erhalte ich für mein gutes Geld nicht!

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