Mir hat ein ADAC Verkehrsanwalt mitgeteilt, dass von Seiten der HUK Versicherung, mein Honorar gekürzt wurde. In diesem Schreiben heißt es wie folgt:
RECHTSANWALT
FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT
…..
Herrn
Enrico Kuron
Sachverständigenbüro
Oskar-Arnold-Straße 14
08056 Zwickau
Per Email
Ihr Kunde: …
Unfall vom 18.11.2011
Sehr geehrter Herr Kuron,
in der Anlage überreichen wir Ihnen das Schreiben der Versicherung vom 30.11.2011.
Die Versicherung hat als Sachverständigenhonorar einen Betrag in Höhe von 450,00 EUR an Sie überwiesen.
Ich gehe davon aus, Ihnen ist die Problematik der Sachverständigenentlohnung, speziell mit dieser Versicherung, bestens bekannt.
Es gibt ja auch ein Honorartableau speziell mit dieser Versicherung.
Ich gehe davon aus, Sie wollen hier den übersteigenden Honoraranspruch nicht weiter verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
….
Rechtsanwalt
Anlage
Schreiben der Versicherung vom 30.11.2011
Ich habe den Rechtsanwalt angeschrieben er möge mir mal mitteilen, was es für ein Honorartableau speziell mit dieser Versicherung gibt. Auf seine Antwort bin ich gespannt, für mich ist es doch etwas merkwürdig, wenn ein Fachanwalt für Verkehrsrecht von einem speziellen Honorartableau spricht und mir sozusagen davon abrät, mein restliches Honorar gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
Nicht nur der ADAC sondern auch seine Vetragsanwälte sind mittlerweile „Verräter“ am Autofahrer.
@ Kuron
„Ich gehe davon aus, Sie wollen hier den übersteigenden Honoraranspruch nicht weiter verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen“
Meine Antwort wäre in etwa so ausgefallen…..
„Ich gehe davon aus, Sie wollen hier den berechtigten Honoraranspruch für ihren Mandanten nicht weiter verfolgen, weil sie damit völlig überfordert oder zu faul sind.
Wir gehen auch davon aus, dass Sie in Zukunft von solchen lästigen Mandanten verschont bleiben wollen und richten uns danach.
Mit freundlichen Grüßen
Schreiben eines ADAC Verkehrsanwaltes wegen SV Honorarkürzung der HUK.
„Ich gehe davon aus, Sie wollen hier den übersteigenden Honoraranspruch nicht weiter verfolgen.“
Warum eigentlich nicht ? Weil der Herr ADAC-Rechtsanwält zusätzliche Arbeit fürchtet und auch eine Beschneidung seines Honorars ?
Er hätte auch zum Ausdruck bringen können, das seiner Mandantschaft ein Teil der berechtigten Schadenersatzansprüche vorenthalten wurde und der von dieser beauftragte Sachverständige deshalb doch auf den gekürzten Betrag verzichten möge. Unglaublich !-
Klauen Sie diesem Rechtsexperten doch einmal bei nächster Gelegenheit 50,00 € aus der Geldbörse und wenn er es merken sollte, gehen Sie auch davon aus, dass er wegen dieses lächerlich geringen Betrages die Sache doch nicht weiter verfolgen wird. Mal sehen , wie dieser Herr, der ansonsten doch wohl sehr großzügig mit dem Geld anderer Leute umgeht, reagiert.
Fazit: Unbrauchbar, Kommunikationsdaten löschen und Einschaltung nicht mehr empfehlen. Nur so läßt sich reiner Tisch machen und die Spreu vom Weizen trennen.Deshalb vielen Dank gerade für diesen Beitrag.
Herzliche Grüße
G.v.H.
naja der name des anwaltes hätte mich schonmal inter.
Schaut euch doch mal die Kopfbögen diverser Anwälte an, die vom ADAC-Rechtsschutzversicherer empfohlen werden. Links das ADAC-Logo, rechts das DEKRA-Zertifikat für gute Büro-Führung oder so.
Wir raten schon seit Jahren unseren Kunden nicht zu Anwälten, die von Rechtsschutzversicherern empfohlen werden. Es graust einem, wie hier m. u. an den Lippen vom Schädiger gehangen wird.
Zum obigen Sachverhalt: Liegt eine Abtretung vor oder ist für den Honorarfehlbetrag der Auftraggeber heranzuziehen? Wenn ja, was wohl dieser dazu sagen würde, trotz anwaltlicher Vertretung Geld in die Hand nehmen zu müssen. Es müsste doch mit dem Teufel zugehen, wenn sich dies dann nicht noch herumspreche!
@ virus
Es ist natürlich klar, daß der Sachverständige nicht einfach auf einen Teil seines Honorars verzichten soll. Und ich finde das Schreiben des Kollegen unglücklich, vielleicht aber auch nur unglücklich formuliert.
Ich würde einfach mal bei dem Anwalt anrufen und nach den Hintergründen fragen. Vielleicht ist der Mandant knapp bei Kasse und hat keine Rechtsschutzversicherung. Vielleicht hat der Anwalt mit anderen Sachverständigen die Erfahrung gemacht, daß diese ohne weiteres auf das Resthonorar verzichten. Vielleicht weiß der Anwalt nicht, daß bzw. wie das Resthonorar erfolgreich durchgesetzt werden kann. Vielleicht hat der Anwalt keine Lust, wegen des Restsbetrages ein großes Faß aufzumachen. Vielleicht hat der Anwalt sich bisher keine Gedanken über die Belange der Sachverständigen gemacht.
Das ließe sich in einem kurzen Telefonat sicherlich schnell klären. Ein sachliches Telefonat in höflichem Ton bewirkt oft mehr als 10 Schreiben. Und manchmal entwickelt sich aus einer solchen Begebenheit eine gute und lang andauernde Geschäftsbeziehung.
Falls der Anwalt auch nach dem Telefonat noch uneinsichtig ist, kann sich der Sachverständige immer noch an den Geschädigten wenden („waren Sie mit meiner Leistung nicht zufrieden, oder wieso verlangt ihr Anwalt, daß ich auf einen Teil meines Honorars verzichte…?“)
@ vermieter
Hallo vermieter,
dieser Anwalt hat einen Namen, der so ähnlich ist wie Ihrer. Der heißt einfach
„anwalt“ …
falls sie eine erstrangige abtretung haben (dagegen spricht allerdings, dass die HUK diese dann wohl beachtet und direkt an sie gezahlt hätte) und der anwalt von dieser kenntnis hat, hat er diese (wie auch die versicherung) bei der abrechnung der bei ihm eingehenden fremdgelder zu beachten, d.h. er muss unabhängig vom verhalten der HUK „als erstes“ ihr honorar bezahlen – und zwar voll.
interessant wäre noch, wie sie ihr honorar vereinbart haben? haben sie eine eigene tabelle, die auch in den vertrag einbezogen wurde, z.b. durch abdruck auf der rückseite des auftrages? falls ja, sollten sie ihr honorar direkt von ihrem kunden einfordern. spätestens dann dürfte der kollege vielleicht wach werden.
@ alle:
-nicht ärgern,auchnicht lange wundern,sondern aus der Abtretung gegen den VN klagen,ggfls.den VN vorher zur Zahlung unter Fristsetzung auffordern unter Hinweis darauf,dass seine Versicherung „den Schaden nicht voll bezahlen will“!
Klingelingelingelts?
@ RA Schepers
Klar doch. Sachverständige haben nichts besseres zu tun, als Anwälten hinterher zu telefonieren, sofern die ihren Job nicht richtig machen. Aufgrund der derzeitigen Anwaltsqualität in Bezug auf die Unfallschadenregulierung müsste man dafür mindestens 1 Stunde/Tag einplanen.
Der Sachverständige soll also einen ADAC-Anwalt (Fachanwalt für Verkehrsrecht) anrufen und als Nichtjurist dem Volljuristen (meist ungewollte) Nachhilfe darüber erteilen, wie man primitive Schadenspositionen eines Kfz-Unfallschaden korrekt geltend macht?
Der Vorschlag von Glöckchen ist da wesentlich praktikabler sowie effektiver und spart außerdem ein (unnötiges/unerfreuliches) Telefonat.
Die direkte Inanspruchnahme des VN (Schädiger) wurde hier schon unzählige Male wärmstens empfohlen, sofern dessen Versicherung nicht oder nur teilweise regulieren will. Abtretungserklärung für das SV-Honorar natürlich vorausgesetzt. In der Praxis beschleunigt dies die Schadensregulierung ungemein. Der Aufwand hierfür ist minimal.
ADAC-Anwälten etwas beizubringen, die einfachste Schadenspositionen nicht geltend machen können (wollen) und womöglich noch von Adajur „vergiftet“ sind, dürfte wohl Zeitverschwendung sein?
Oder einfacher ausgedrückt: Der o.a. Fachanwalt für Verkehrsrecht „hat sie wohl nicht alle“?
@ Glöckchen
Nur, wer weiß denn, auf was der Anwalt im Namen seines Mandanten noch alles verzichtet?
@RA Schepers
„Vielleicht weiß der Anwalt nicht, daß bzw. wie das Resthonorar erfolgreich durchgesetzt werden kann. Vielleicht hat der Anwalt keine Lust, wegen des Restsbetrages ein großes Faß aufzumachen. Vielleicht hat der Anwalt sich bisher keine Gedanken über die Belange der Sachverständigen gemacht.“
…. vielleicht sollte der Anwalt keine Verkehrsrechtsmandante mehr annehmen!
Aus meiner Sicht ein absolutes Unding des Herrn Fachanwalt/Vertragsanwalt. („Ich gehe davon aus, Sie wollen hier den übersteigenden Honoraranspruch nicht weiter verfolgen.“) Es sei denn, dass dies bisher auch so gehandhabt wurde.
Ansonsten wird daraus deutlich, dass der Anwalt keine Lust hat, sich auch für den verbleibenden Anspruch zu engagieren. Die Konsequenz in Bezug auf den Anwalt kann nur eine sein. Hinsichtlich des Restanspruchs hat Glöckchen den korrekten Weg vorgegeben.
In meinem Büro wird nach einem kürzenden Abrechnungsschreiben der Versicherung die Korrespondenz mit dem Versicherer umgehend eingestellt und nur noch mit dem Halter/Fahrer direkt kommuniziert (d.h. Zahlungsaufforderung mit einer Woche Frist, sofort nach Fristablauf Mahnverfahren). Ich kann nur dringend alle Kollegen auffordern, diese Vorgehensweise zu wählen, um Unruhe bei den Versicherten zu stiften, die zwar zunächst ihren Unmut gegen den Schädiger bzw. dessen Anwalt richten, nach einer kurzen Aufklärung („IHRE Versicherung kennt die Problematik, WIR haben ca. 100/500/1000 Urteile gegen die Versicherung bereits erstritten, und dennoch provoziert IHRE Versicherung den Ärger mit IHNEN. Klären SIE das doch zunächst mit IHRER Versicherung und bedenken Sie, dass SIE mindesten einmal jährlich die Möglichkeit haben, den Versicherer zu wechseln.“)
@ Hunter
Der Sachverständige soll auf jeden Fall den Prozeß gegen den Schädiger und für den Geschädigten führen? Und das, weil der Anwalt des Geschädigten sich nicht oder nicht richtig um die Sache kümmert?
Also, da würde ich zuerst einmal den Versuch starten, in einem kurzen Telefonat mit dem Geschädigtenanwalt die Sache zu klären …
@ virus
Das könnten Sie ihm in dem Telefonat dann ja nahe legen 😉
@ RA Schepers
Ne, Herr Schepers,
der Sachverständige sollte sich eben nicht mit irgendwelchen „Pfeifen“ unnötig verausgaben und statt dessen zusehen, wie er schnellstmöglich an sein rechtmäßig zustehendes Sachverständigenhonorar kommt. Mit einem unwilligen, faulen, oder unwissenden Geschädigtenanwalt gelingt das mit Sicherheit nicht. Auch nicht nach einem (meist unerfreulichen) Telefongespräch => schade um die Zeit. Mit Leuten, die Schreiben gemäß o.a. Beitrag versenden, kommt man sowieso auf keinen Nenner. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Wenn Sie schon selbst flächendeckend versucht hätten, nach Kürzungen der Versicherung sofort nur die Schädiger jeweils direkt und nachdrücklich in Anspruch zu nehmen, dann wüßten Sie, dass 80-90% der Fälle flitzeflott und ohne Prozess abgewickelt werden. Frist setzen und schon kommen die ersten Zahlungen – oft sogar direkt von der Versicherung. Wenn Fristablauf, dann Mahnbescheid – und schon kommen die nächsten Zahlungen. Man sehe und staune; auch dann wieder oft von der Versicherung.
Warum ist das so?
Die meisten VNs machen – nach einer Zahlungsaufforderung – nämlich ein mächtiges Faß auf bei der eigenen Versicherung, wenn sie mit dem selbst verursachten Schaden unerwartet finanziell „belästigt“ werden. Für was ist man denn versichert?
Und wer lässt sich schon gerne wegen 100, 200 oder 300 Euro verklagen? Kaum einer.
Es sind exakt genau so viele, die wegen 100, 200 oder Euro erst gar nicht klagen wollen!
Die Statistik derer dürfte jedem Anwalt mit langjähriger Praxis bestens bekannt sein?
Anwälte, die sich nach willkürlichen Kürzungen des Schadensersatzes weiterhin zeitraubend mit den Versicherern herumschlagen, sind selber schuld. Sachverständige, die sich mit „Anwaltspfeifen“ herumschlagen, auch!
@ Hunter
Mache ich regelmäßig, und das funktioniert auch genau so, wie Sie das schildern 🙂
Inzwischen gehe ich dazu über, dem VN schon das erste Anspruchschreiben an die Versicherung in Kopie zuzusenden mit der Bitte, eine fristgerechte Zahlung sicherzustellen…
@ RA Schepers
Willkommen im Club! 😉
= „Schadenregulierungsturbo“
Das Abratungshonorar 150 und mehr € wurde eben für diese Zwecke vereinbart. Ohne Arbeit Kasse machen auf Kosten der Geschädigten. Die dafür noch Rechtschutzbeiträge bezahlen.
Die Verpflichtung zur Offenlegung solcher Vereinbarungen zwischen Rechtschutzversicherer/Listen-Rechtsanwalt und Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss würden manchen VN davon abhalten solche ADAC oder andere Rechtschutzversicherer vom Abschluss abhalten.
Hallo aus der Städteregion Aachen
Auch mir wurde das Honorar um 65€ von der HUK gekürzt weil es über dem Honorartableau, welches laut Aussage der HUK in Aachen mit dem BVSK abgestimmt ist, lag. Ich habe mich über meinen Anwalt über die Möglichkeiten informiert wie ich an den Restbetrag komme. Da ich immer mit meinen Auftraggebern mit einer Sicherungsabtretung arbeite, könne ich nicht direkt die HUK verklagen sondern muss den Weg über meinem Auftraggeber gehen. Ein Telefonat mit dem Auftraggeber war zunächst sehr positiv. Mein Auftraggeber zeigte sich verständlich und stimmte der Sache zu.
Mein Anwalt hat dann erst den Schritt an die HUK gemacht und nach Erfolglosigkeit den Anwalt meines Auftraggebers mit der Forderung der 65€ an ihren Mandanten gestellt! Der Schuß ging dann voll nach hinten los!
Ein bitterböses Schreiben des Anwalts meines Auftraggebers!
Zitat: “ Ihr Mandant liegt weit über dem Honorartableau 2011 der HUK Coburg!“ und weiter “ Insoweit darf ich darauf hinweisen, dass auch in der Karriere des Unterzeichners erstmalig ein Sachverständiger mit dem von der Versicherung anerkannten Kosten nicht einverstanden war.“
Da muss ich mich doch Fragen, wie lange dauert die Karriere des RA den schon?? Insgesamt eine Frechheit!
Zitat: „Es versteht sich von selbst, dass mein Mandant die Kfz-Werkstatt und andere mögliche Kontakte darüber informieren wird, dass er hier zusätzliches Sachverständigenhonorar bezahlen müssen und einen Anwaltsbrief erhalten hat.“
Wie gesagt, der Schuß ging nach hinten los!
Ich habe heute einen Termin bei meinem RA, mal sehen was da heraus kommt!
SV-Staedteregion Aachen
@SV-StaedteregionAachen:
Da würde ich doch mal in mich gehen und hoffen, dass ich dort jemanden antreffe, der mir rät, meinem Rechtsanwalt mal die richtigen Fragen zu stellen.