Quelle: Süddeutsche.de – Marc Beise – vom 21.03.2013
Versicherungen stehen im Verdacht, im Leistungsfall nur widerstrebend und mit erheblicher Verzögerung zu zahlen. Die FDP könnte damit Wahlkampf machen. Dabei sind die Unterschiede zwischen den Versicherungstypen groß.
In der deutschen Versicherungswirtschaft wächst die Sorge davor, dass die Schadensregulierungen oder die Leistungen der Versicherungen gegenüber ihren Kunden zum Politikum werden. Kunden erleben es immer wieder, und Verbraucherschützer klagen schon lange darüber, dass Versicherungen genau dann zaudern und zögern, wenn sie wirklich gebraucht werden: im Versicherungsfall. Neu ist, dass das Bundesjustizministerium sich der Sache annimmt.
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Siehe auch:
Versicherungsjournal vom 22.03.2013
Captain HUK – Presse / TV
Stern.de
Ach die Frau Schnarrenberger mit ihrem Vier-Punkte-Examen versucht sich jetzt auch noch neues Wahlkampfmäntelein zuzulegen,wer hätte das gedacht!
Dass beim BGH fast 300 Verfahren gegen Versicherer anhängig sind und dass seit Jahren die Gerichte regelrecht mit Verfahren überhäuft werden,die durch unberechtigte Schadenskürzungen der Versicherer ausgelöst wurden,ist wohl bisher nur der Frau Leutheuser bekannt geworden.
Wissense was!–nehmense ihren unsichtbaren Hut und die Kollegin Ilse gleich mit.Die frühere Frau Bundesgesundheitsministerin und ihr lieber Mallorka-Cauffeur haben sicher noch ein Plätzchen frei bei ihrem Dauerkaffeekränzchen.
Schreibt doch einfach Herrn Dr. Marc Beise unter folgende E-Mail-Adresse und berichtet ihm von Schadenregulierungsvorgängen Eurer Auftraggeber oder auch von den Repressalien gegen unabhängige Kfz.-Sachverständige und Rechtsanwälte, also von Vorgängen, die auch die Leserschaft der Süddeutschen Zeitung sicherlich interessieren dürften, damit sie im Falle eines Verkehrsunfalls zukünftig besser gewappnet sind
Hier ist die E-Mail-Adresse:
marc.beise[at]sueddeutsche.de
Mit besten Grüßen
zum Wochenende
Florian
bei einem Jurareverat über die Versicherungspolitik, sagte ein Richters wörtlich,
“ wir sind die schraube der Versicherungspolitik“! Das heißt, nur seinesgleichen entscheiden wann im Streitfall der Kläger eine Entschädigung erhält. Dabei ist zu beachten, dass der Klagestandort auch der gleich der Standort der Versicherungsgesellschaft ist.