Unabhängige Gutachter können jetzt Ihre Vereinbarung mit der HUK Coburg kündigen

Aufgrund der, durch den Kollegen Schmiedinger, vor dem BGH erstrittenen Urteilen zahlt die HUK Coburg jetzt alle Rechnungen nach Schadenshöhe in Höhe der Vereinbarung HUK-BVSK von 2002:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Rechnung für das Gutachten haben wir mit XXX EUR ausgeglichen. Im konkreten Fall halten wir ein Sachverständigenhonorar in dieser Höhe für üblich und angemessen. Es stellt nach unserer Auffassung den "erforderlichen" Aufwand zur Schadenbeseitigung gemäß § 249 BGB dar.

Hierbei haben wir auch berücksichtigt, dass ein Teil der Sachverständigen-Organisationen dazu übergegangen sind, ihre Vergütung nach dem zeitlichen Aufwand abzurechnen. Mangels konkreter Angaben zum zeitlichen Aufwand des Gutachters rechtfertigt sich im vorliegenden Fall keine Zahlung über unseren Erstattungsbetrag hinaus.

Soweit unsere Zahlung nicht als ausreichend angesehen wird, stellen wir anheim, die für die Sachverständigenleistung übliche Vergütung darzulegen und unter Beweis zu stellen. Auf die Entscheidung des BGB vom 04.04.2006 – X ZR 80/05 – nehmen wir insoweit Bezug.

wir zahlen heute an Sie:

Gutachterkosten XXX €

Auszuzahlender Betrag XXX €

Mit freundlichen Grüßen

HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG

Ihr Schaden-Team

Das bedeutet, alle unabhängigen Gutachter ohne Vereinbarung bekommen unverzüglich das gleiche Honorar ausbezahlt, wie die Gutachter mit Vereinbarung und haben zusätzlich die Option den Rest einzuklagen.

Die Vereinbarung können Sie somit unverzüglich kündigen, ohne weiterhin ein schlechtes Gewissen haben zu müssen. (Ich hoffe, das haben Sie. Zumindest hatte ich es, bis ich die Vereinbarung Anfang Oktober gekündigt habe.)

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Sachverständiger Sander

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47 Antworten zu Unabhängige Gutachter können jetzt Ihre Vereinbarung mit der HUK Coburg kündigen

  1. SV Windeck sagt:

    ..in diesem Zusammenhang eine Frage an die anwesenden RAe:
    Zuletzt habe ich in einem gleich gelagerten Fall die „ausreichende“ Zahlung an die HUK zurück überwiesen, mit dem Vermerk, dass Teilzahlungen/Ratenzahlungen nicht möglich seien.

  2. RA Bernhard Trögl sagt:

    Hallo Herr Windeck,

    ich würde das anders machen: den überwiesenen Betrag auf jeden Fall einbehalten (nach dem Motto „lieber wenig als nix“) und der HUK mitteilen, dass auf Zahlung des Restbetrages bestanden wird und die Teilzahlung nicht akzeptiert wird. Die Huk könnte sich sonst im Rahmen einer Klage darauf berufen, dass sie hinsichtlich des zurücküberwiesenen Betrages keine Veranlassung zur Klage gegeben habe, was für die Kostenfolge im Prozess nachteilig sein könnte.

  3. Zwölfender sagt:

    Eigentlich ein guter Tipp für alle meine noch offenen Handwerker-Rechnungen.

    Sehr geehrter Fa. XXX,

    für die von ihnen in meinem Hause durchgeführten arbeiten halte ich 5 Euro für angemessen. Diesen Betrag habe ich Ihnen überwiesen. Sollten Sie darüber hinaus weitere Forderungen an mich haben bitte ich mir diese nach Zeitaufwand zu Begründen.

    Mfg XXX

    Jetzt kann ich mir endlich ein Haus bauen. Danke liebes Schadenteam für diesen Tipp.

    Mfg

  4. Chr. Zimper sagt:

    Hallo Zwölfender,

    im Ernst, Herr Trögl hat natürlich völlig Recht.
    Wir so eingeklagt. Suche morgen mal das Urteil raus.

    MfG. Chr. Zimper

  5. Zwölfender sagt:

    Na das würde mir zumindest wenn es mir gerade finanziell nicht ausgeht, einen gewissen Zahlungsaufschub verschaffen. Des dauert bis der das aufgeschlüsselt hat und dann geht es erst richtig rund. Ich habe nämlich seine Pausen mitgestoppt und immer abends den genauen Werkstoffverbrauch festgehalten und die Fahrstrecke waren auch nur 22 km nicht 25…….

    Mfg
    😉

  6. Zwölfender sagt:

    Ach ja,um diese Wand hochzuziehen, hätte ich selbst nur 30 min gebraucht und Sie verrechnen eine Stunde????

    ….

  7. RA Bernhard Trögl sagt:

    @Zwölfender
    vielleicht sollte ma auch noch eine Rechnungsprüfung durch die Control-Expert-Experten vornehmen lassen? Die kennen sich mit sowas bestimmt auch aus 🙂
    Habe gerade heute wieder ein solches „Prüf-Gutachten“ auf den Tisch bekommen. Freut mich immer wieder, gibt nach der Rechtsprechung nämlich mehr RA-Gebühren !!

  8. SV Stoll sagt:

    Hallo,

    die HUK-Coburg hat mir in grauer Vorzeit, als ich von der ganzen Problematik noch keine Ahnung hatte, „vorgeschlagen“ mit ihnen eine Vereinbarung zu treffen.
    Ich habe der HUK-Coburg damals, in Hinblick auf meine Unabhängigkeit, geschrieben das ich weder heute noch in Zukunft jedwede Vereinbarungen, Erklärungen oder sonst irgendwas mit ihnen eingehen werde, die mich meiner Freiheit als Sachverständiger beraubt.
    Damals, wie gesagt, hatte ich nicht einmal ansatzweise einen Einblick in diese ganze Problematik wie es andere Kollegen schon lange (schmerzlich) hatten. Ãœber längere Zeit, mit Zunahme der freundlichen Briefe aus Coburg, hat man sich dann halt weitergebildet und bei neuerlicher Recherche mit dem Begriff „Sachverständigen-Honorar“ diese Seite gefunden.

    Mfg. SV Stoll

  9. sv Wolfgang Aschenbrenner sagt:

    @ Rechtsanwalt Bernhard Trögl

    ich wundere mich immer wieder daß eine Firma ControlExpert immer noch von der Versicherungswirtschaft
    beauftragt wird. Bei der Rechtsmißachtung und dem unterirdischen fachlichen Niveau sind die ihr Geld, sowenig es auch sein mag, nicht Wert.

    Bei allem Ärger über den lästigen Schriftverkehr wegen solcher Pamphlete bin ich doch froh, daß die Schadenregulierung nicht solchen Kräften überlassen wird, solange es noch unabhängige SV und RA gibt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dipl.-Ing. Wolfgang Aschenbrenner

  10. RA Bernhard Trögl sagt:

    @ Wolfgang Aschenbrenner
    Wenn sich nur ein paar Geschädigte mit den nach außen hin qualifziert klingenden Prüfebrichten zufrieden geben, sind die Kosten für die Versicherung wieder drin. Es gibt immer wieder Geschädigte, die sich um derartige Kleinbeträge nicht streiten wollen oder auch RAe, die nicht das Wissen haben, um gegen solche Prüfungen vorzugehen. Ein SV hat mir gestern erst wieder erzählt, dass ein RA eines Kunden von ihm gesagt hat, er müsse sich um sein Honorar selbst kümmern, das sei nicht Aufgabe seiner Mandantschaft, diese müsse den Gutachter nicht bezahlen (eine Abtretung lag natürlich nicht vor). Mir bleibt bei solchen Aussagen die Spucke weg, auch wenn ihr nur ungern Kollegenschelte betreibe.

  11. Beckman sagt:

    Hallo H. Trögl,
    Control Expert…..

    kann denn eine firma ohne die genehmigung des sv dessen ga überheupt prüfen? noch dazu wenn dies hohlköpfe die sich an die versicherung verkauft haben das fahrzeug nicht gesehen haben?
    wo is denn da der urheberschutz geblieben? wieso dürfn die nach x beliebigen faktoren kürzen? gibt es für diese lakaien keine rechtsprechung?

    mojn

  12. WESOR sagt:

    SVs warum machen Euch solche „Prüfstellen“ Ärger?

    Wir nehmen keine Stellung mehr dazu und verweisen den Geschädigten an den Anwalt. Unser Auftrag ist mit der Erstellung des Gutachtens beendet. Die Verursacherseite kann doch machen was sie will. Anwälten der Geschädigten antworten wir nur noch:

    Das von uns erstellte Gutachten wurde nochmals auf Inhalt und Richtigkeit geprüft und wird aufrecht erhalten.

    Zur Regulierung sind wir nicht befugt.

    Warum sollen uns wir den Kopf zerbrechen und versuchen die willkürlichen Kürzungen vom Verursacher zu begründen. Ich habe einmal versucht das Schweizermodell von 1953 zu finden, da habe ich nichts gefunden und seit der Zeit bleiben wir bei unserer festgestzten Wertminderung, Basta. Was geht es uns an, was eine Partnerwerkstatt der Versicherung in Buxtehude verlangt. Die sollen doch umsonst arbeiten für die Versicherungen. Manchmal verstehe ich wirklich nicht, warum so viele auf die Abwehrmassnahmen eingehen,diskutieren und schreiben. Das hat doch alles keinen Rechtshintergrund. Das ist ganz einfacher Bazarhandel mit dem Geschädigten.

    Entweder der Geschädigte stellt seinen Anspruch über den Rechtsanwalt mit unserem Gutachten oder er soll sich von der Versicherung billigst entschädigen lassen. Der Regulierungshandel blüht doch schon lange. Wir kämpfen nur noch um Kunden und unser Honorar. Gegen die Bequemlichkeit mancher Geschädigter ist kein Kraut gewachsen.

  13. RA Bernhard Trögl sagt:

    @Beckman
    wie gesagt, die Versicherung zahlt sofort und kommentarlos, wenn ich meinen Formulartext versende und dort auch auf das Urheberrecht hinweise. Die wissen also, das sie das nicht dürfen, aber man probierts halt.

  14. Störtebeker sagt:

    Moin Männer!

    Ich stimme Herrn Wesor uneingeschränkt zu! Denn wie ein altes Sprichwort schon sagt: Wer sich mit Dummen einlässt, ist noch dümmer!

    In diesem Sinne …
    frohes Schaffen

  15. Regulierer sagt:

    @ RA Trögl
    Vielleicht stelle ich jetzt mal wirklich eine dumme Frage, aber ich weiß es nicht!

    Was würde gegen das urheberrecht sprechen, ein Gutachten durch einen eigenen Dienstleister überprüfen zu lassen?
    Oder worauf zielen Sie in Ihrem Formschreiben an?

    Das interssiert mich sehr! Ich will ja auch gerne was lernen!

  16. Andreas sagt:

    Ganz einfach:

    X gibt den Auftrag an Y ein Gutachten zu erstellen und dieses an Z zu senden.

    Grundsätzlich gehört das Gutachten X, weil er es ja bezahlt. Auch wenn er sich die Kosten von Z wiederholt.

    Z kann selbstverständlich eigene Überprüfungen anstellen. Aber die Weitergabe an A ohne Einwilligung von X halte ich für nicht rechtmäßig.

    Ähnlich bei einem Buch. Die Rechte liegen beim Autor bzw. Verlag. Ich kann das Buch kaufen und lesen und überprüfen. Ich darf es aber nicht ohne Genehmigung für eigene Zwecke kommerziell verwenden.

    Außerdem könnte die Weitergabe der Daten im Gutachten gegen das Datenschutzgesetz verstoßen.

    Grüße

    Andreas

  17. harlekin sagt:

    also Leute, ihr glaubt es nicht.
    War gerade ein Autofahrer da, der mal so wissen wollte, wie hoch die Nutzungsausfallentschädigung ist.
    Laut seinen Aussagen:
    Kostenvoranschlag von BMW 800,00 €
    Gutachten von Verursacherversicherung 400,00 €

    Auf seine Frage, wie der große Unterschied zustande kommt.
    Anwort des GA: Ich habe durchschnittliche Stundenverrechnungssätze angesetzt.

    Geschädigter hat bisher eine Teilreparatur durchgeführt, will die Rechnung aber nicht einreichen, verzichtet lieber auf die darauf anfallenden MWST, weil er denkt, dass er dann noch weniger von der VS bekommt.
    Ein Gutachten eines freien Gutachter will er nicht und zum Anwalt will er auch nicht, macht alles nur Ärger.
    Er weiß immer noch nicht wie hoch die Nuntzungsausfallentschädigung ist.

    Schönes Wochenende

  18. Schleudersitz sagt:

    Hallo,

    wurde hier eigentlich schon gesagt das es, aus einer Handvoll SV die dies auf Druck der HUK Coburg gemacht haben, keine Organisation gibt die ihre Rechnungshöhe ständig nach Zeitaufwand abrechnet?

    Dann sei es!

    Lieber Herr Höhnen,

    hier und heute möchte ich Ihnen Mitteilen, dass es keine Organisation gibt die nur nach Zeitaufwand abrechnet.

    Mfg
    Dein Schleudersitz

    P.S. Ich sag das ja nur weil ich denke, dass das m. E. auf lange Sicht wohl sehr Imageschädigend für Ihren Verein sein wird.

  19. Schleudersitz sagt:

    Schon heute, wenn ich mit Kunden über Sie spreche sagen, mir diese oft: „ja das haben wir schon gehört….“

    Schönes WE

  20. RA Bernhard Trögl sagt:

    @Regulierer und Andreas
    bin erst eben wieder ins Büro zurückgekommen und habe gesehen, dass Andreas die Frage schon geklärt hat. Diesen Ausführungen schließe ich mich vorbehaltlos an.
    Was ist ein „eigener“ Dienstleister. Doch wohl einer, der extern beauftragt wird, also nicht bei der Versicherung angestellt ist, oder? Genau dies untersagt das Urheberrecht vor Bezahlung des Werkes. Intern darf meinetwegen geprüft werden, solange das GA nicht an Dritte außerhalb weitergegeben wird. Aber dann klingt die Stellungnahme halt nicht so offiziell wie bei einem externen, der den schein der Neutralität aufkommen läßt.

  21. Störtebeker sagt:

    Hallo Regulierer!

    Seit einigen Wochen interessieren mich auch Ihre Kommentare in diesem Weblog. Immer wieder darf ich feststellen, dass Ihre Denkweise und Rechtsauffassung wohl völlig verdreht ist.

    Solche Aussagen wie: „… bei 2000 bis 3000 Euro Schäden ist meist kein Gutachten nötig …“, oder „… was würde gegen das urheberrecht sprechen, ein Gutachten durch einen eigenen Dienstleister überprüfen zu lassen? …“, bestätigen dies zumindest!

    Dabei ist es doch gar nicht so schwer. Schauen Sie, um es Ihnen mit den Worten der „Sendung von der Maus“ oder „Peter Lustig“ einmal leicht zu erklären, merken Sie sich für die Zukunft doch einfach folgendes:

    Der Sachverständige, man sagt auch Gutachter, das ist ein Onkel mit Fotoapparat, Computer und vielen anderen Geräten.

    Der erstellt so schlaue Schriftstücke über kaputte Autos von unfallgeschädigten Leuten. Das Schriftstück nennt man auch Beweissicherungsdokument oder Gutachten – und Unfallgeschädigte sind Leute, denen man einfach so ihr Auto kapput gemacht hat. Und weil der Gutachter über Autos und was da so alles drin steckt ganz doll Bescheid weis, schaut der sich die kaputten Autos an und schreibt in sein Gutachten, was die Gegnerpartei für eine ordentliche Reparatur zu bezahlen hat.

    Wenn dieser Onkel Sachverständiger nun das schlaue Schriftstück erstellt hat, ist er auch Urheber und Autor seines Gutachtens. Was ein Urheber und ein Autor ist erkläre ich aber das nächste mal.

    Ganz wichtig ist nun aber, dass es weder den armen Geschädigten noch den Sachverständigen zu interessieren hat, ob und wann die Gegnerpartei – das sind nämlich die, die blind umherfahren und anderer Leute Autos kaputt machen – überhaupt ein Gutachten oder sonst irgend etwas benötigt. Denn diese Gegnerpartei hat als Entschuldigung und Wiedergutmachung gefälligst den entstandenen Schaden auszugleichen – und zwar in Euro und Cent und nicht etwa mit irgend einer Pfuschreparatur in einer Billig- oder sogenannten Vertrauenswerkstatt.

    Deswegen ist es für den Sachverständigen (also den Onkel mit dem Computer und so) wichtig, dass sein Auftraggeber, das ist der arme Geschädigte, an dessen Auto ein Schaden zugefügt wurde, zum Ersatz seines Schadens diesen auch beweisen und beziffern muss – und dafür erstellt der Sachverständige ein Gutachten.

    Und weil so ein Geschädigter als sogenannter „Otto-Normalverdiener“ monatlich vielleicht nur EUR 1.500 verdient, hat der Bundesgerichtshof, das ist ein ganz ganz wichtiges Gericht, festgelegt, dass alle Schäden, die mehr als 715,- Euro umfassen, nicht mehr als Bagatelle bezeichnet werden dürfen. Mit Bagatelle meinen die Richter etwas Billiges, Unwesentliches oder Unwichtiges.

    Die Richter haben deswegen auch festgelegt, dass sich der arme Geschädigte bei allen Schäden, die keine Bagatelle mehr sind, also alle Schäden über 715 Euro, von einem Gutachter und von einem Anwalt helfen lassen kann und das auch tun sollte. Ist ne gute Sache, weil der arme Geschädigte sich ja nicht so gut mit Autos und Gesetzen auskennt wie so`n Sachverständiger oder Anwalt. Is doch toll – so kann ihn wenigstens die Gegnerpartei, also die, die anderen immer alles kaputt machen, jedenfalls nicht noch einmal schädigen oder über den Tisch ziehen. Denn die Gegnerpartei ist immer auch ein riesiges Versicherungsunternehmen, was mit ergauntertem Geld von den armen Geschädigten immer größer und reicher werden will.

    Ist halt ne tolle Erfindung – so`n Sachverständiger und so`n Rechtsanwalt!

    So für heute wars das – und pass gut auf, dass Du der Schädigerpartei immer frühzeitig aus dem Weg gehst.

  22. RA Bernhard Trögl sagt:

    @Stoertebeker
    ein „affengeiler“ Beitrag, jetzt wird es wohl auch der letzte kapieren, wie das mit den Versicherern und den sachverständigen so geht. Aber aufpassen, dass sie nicht auch mal in einem Bauwagen hausen müssen …

  23. Leser sagt:

    @Schleudersitz

    Dekra soll angeblich nach Zeitaufwand abrechnen. Habe allerdings noch keine Dekra-Rechnung gesehen, die den Mindestanforderungen an Zeitabrechnung genügt, die also Stundensatz und Zeitaufwand wirklich ausweist. Das sieht mir sehr nach Etikettenschwindel aus:

    Also sollte der Dekravorstand in Honorarprozessen vorgeladen werden? Der Dekra-SV kann dann ja mal seinen Stundenzettel vorlegen und erläutern.

  24. harlekin sagt:

    schade Störtebecker, dass du das erst vorhin geschrieben hast.
    Meinem Autofahrer von heute Mittag hätte ich das glattweg ausgedruckt – so fürs nächste mal halt.

    harlekin

  25. Andreas sagt:

    @harlekin

    Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass es Geschädigte gibt, die sich bei Kürzung des KV der Werkstatt durch den Versicherer um 50% nicht wehren wollen.

    Jeder jammert doch ums Geld und dass es uns allen finanziell so schlecht geht (ob’s stimmt oder nicht, sei dahingestellt).

    Aber es gibt anscheinend Menschen, die soviel Geld übrig haben, dass sie mal flott auf 400,- Euro verzichten können. Sich dann aber den Nutzungsausfall von 30,- oder 50,- Euro holen zu wollen und den SV um die Ecke zu belästigen, setzt dem ganzen eigentlich die Krone auf. Das Geld haben sie nicht verdient…

    Gleiches gilt auch für die Wertminderung. Ein-, zweimal im Monat kommt ein Geschädigter zu uns, legt ein DEKRA-GA vor und jammert, weil bei einem 8000,- Euro Schaden an seinem 16000,- Euro Pkw (2 Jahre alt) keine Wertminderung ausgewiesen wurde.

    Die erwarten dann allen Ernstes, dass wir die „Fehler der Kollegen“ berichtigen und wir sollen dann kostenlos eine Wertminderung ermitteln…

    Wertminderungsermittlungsgutachten kosten seit zwei Jahren bei uns 200,- + MwSt. Oder der DEKRA-Geschädigte soll sich doch an den Oberingenieur der DEKRA wenden…

    Einen schönen Samstag wünsche ich

    Andreas

  26. RA Schepers sagt:

    @ Andreas

    „Die erwarten dann allen Ernstes, dass wir die “Fehler der Kollegenâ€? berichtigen und wir sollen dann kostenlos eine Wertminderung ermitteln…

    Wertminderungsermittlungsgutachten kosten seit zwei Jahren bei uns 200,- + MwSt.“

    Das müßte mir mal passieren, daß ich einen potentiellen Kunden mit solchen Rechnungsbeträgen abschrecke, wenn ich den ohne Probleme glücklich machen kann und ihm nebenbei auch noch die Hintergründe erklären kann. Ich würde nicht auf solch einfache Werbung verzichten. Das nächste mal besser so vorgehen:

    1. Lieber potentieller Kunde, die Wertminderung beträgt X,- €.

    2. Diese Auskunft gebe ich Dir umsonst, aber komm das nächste mal doch direkt zu mir.

    3. Wie Du siehst, wollen die anderen nur Deinen Schaden runterrechnen, um Geld zu sparen. Das tun die, weil die davon ausgehen, daß Du Dich nicht wehrst.

    4. Fordere die Wertminderung bei der Versicherung an, wenn die nicht zahlen, geh vor Gericht.

    5. Komm das nächste mal am besten direkt zu mir.

    6. Du solltest auch einen Rechtsanwalt einschalten.

    7. Komm das nächste mal am besten direkt zu mir.

    8. Wenn Du mit meiner Arbeit zufrieden bist, kannst Du das auch ruhig Deinen Freunden und bekannten erzählen.

    So macht man Werbung, ist viel billiger als ein Eintrag in den gelben Seiten und ist auch viel effektiver.

  27. WESOR sagt:

    Von dieser „kostenlos“ Werbung für die Wertminderung halten wir gar nichts. Der Geschädigte bringt damit nur das „kostenlos ist unser Sachverständiger“ der Versicherung in Verbindung.

    Macht dem Geschädigten doch klar, ein Anspruch muß bewiesen werden und der Beweis durch einen Gutachter kostet dem Verursacher sein Geld.
    Und wenn er nicht zum Gutachter geht verliert ER, der Geschädigte, sein Geld.

    Mir können doch nicht auf der einen Seite „kostenlos ist wertlos“ argumentieren und dann selbst „kostenlos“ Leistung erbringen. Sie haben doch ein auf Gewinn eingerichtets Büro!

    Warum legt ihr beim Arbeiten den Strick um den Hals und stranguliert euch selbst. Überlasst doch dieses Verhalten den Sachverständigen die für die Versicherung gegen die Geschädigten tätig sind.

  28. Chr. Zimper sagt:

    Hallo Männer,

    und was hindert den Geschädigten, mit der Wertminderung und der Rechnung vom SV dazu, zur Versicherung zu gehen.
    Ist die Wertminderung berechtigt ist auch die Rechnung zur Ermittelung dieser berechtigt – oder sieht das jemand anders.
    Jeder Geschädigte sollte bedenken, ein Gutachter lebt auch nicht nur von Luft und Liebe allein.

    Außerdem ist dann nicht das ganze Gutachten vom versicherungsbeauftagten Gutachter falsch oder zu mindest unvollständig, wenn dann auch noch die Stundenverrechnungssätze nicht der BGH-Rechtsprechnung entsprechen sollten und der Restwert aus der Restwertbörse stammt, ist es dann nicht für den Geschädigten höchste Zeit, ein eigenes, aber diesmal unabhängiges Gutachten in Auftrag zu geben?

    Wenn die zu regulierende Versicherung, wie so oft ein zweites Gutachten in Auftrag geben und bezahlen kann, warum sollte das nicht auch umgekehrt funktionieren? Was sagt die Allianz immer zu unseren Kunden – auf einem Foto ihres Gutachters ist der Schaden nicht deutlich zu erkennen – wir schicken ihnen mal unseren Gutachter vorbei.

    MfG.
    Chr. Zimper

  29. Störtebeker sagt:

    Was ist das denn für eine quere Diskusion?

    Ohne das Unfallfahrzeug (vor der Reparatur) gesehen zu haben, würde ich mir niemals anmaßen, eine nachträgliche Wertminderung zu ermitteln. Dafür gibt es nunmal keine Tabellen oder so etwas.

    Lieber Kunde wenn Du beim falschen Gutachter warst und der keine Wertminderung ermittelt hat, ist das leider Dein Pech. Unser Büro verlassen jedenfalls nur vollständige Gutachten, mit Stellungnahme zur Wertminderung. Also das nächste mal unser Büro beauftragen, zumal die Wertminderung in Ihrem jetzigen Fall schätzungsweise mindestens XY Euro betragen dürfte.

  30. Chr. Zimper sagt:

    ich meinte mit „den Geschädigten“ keinen bestimmten, meine Ausführen waren gedacht für den Fall der Fälle.

    Chr. Zimper

  31. Andreas sagt:

    Hallo RA Schepers,
    hallo Störtebecker,

    und genau deshalb, weil eine Wertminderungsermittlung zeitaufwendig ist, nämlich auf Grund Analyse des vorliegenden Schadens an Hand der Kalkulation, der Bilder und eventuell des noch unreparierten Fahrzeugs oder aber des reparierten Fahrzeugs, den Marktbeobachtungen sowie allen weiteren Nebentätigkeiten (auch des Schreibens), ist das mit Sicherheit keine Tätigkeit, die kostenlos erbracht wird.

    Sicherlich wird dem Geschädigten (kostenlos) mitgeteilt, dass
    a) bei uns im Gutachten Stellung zur Wertminderung genommen worden wäre,
    b) er mit dem Gutachten der DEKRA schlecht bedient ist (Ungerheimtheiten finden sich ja fast immer),
    c) eine Wertminderung in der Höhe von etwas xy bis ab angefallen wäre.

    Aber er bekommt nichts Schriftliches. Dann soll er einen Auftrag geben und die Kosten bei der Versicherung geltend machen.

    Aber diese Kosten scheuen die meisten DEKRA-Geschädigten interessanterweise.

    Wir sind aber nunmal kein Wohlfahrtsbüro – auch wenn wir in einigen Bereichen einen sehr hohen Kundendienstaufwand betreiben – und haben durchaus die Einstellung, dass gute Arbeit auch entlohnt werden soll.

    Ein Handwerker berechnet mir ja schließlich auch das Anschließen einer Lampe, wenn er die Elektrik nicht verlegen durfte, sondern sein Kollege…

    Grüße

    Andreas

  32. RA Schepers sagt:

    @ Andreas,
    @ Störtebecker,

    ich weiß nicht, ob man oft die Möglichkeit hat, einen Geschädigten zu beraten, der es zunächst alleine versucht hat und dann von der Versicherung schlecht behandelt wurde.

    Jeder mag für sich selbst entscheiden, was er in dieser Situation für hilfreich hält.

    Allerdings halte ich Preise von 200,- € alleine für die Ermittlung der Wertminderung für kaum vermittelbar. Sollte es dann tatsächlich mal einen Geschädigten geben, der – nachdem er von der Versicherung schlecht behandelt wurde und sich dann hilfesuchend an den freien Sachverständigen wendet – dieses Angebot dann annimmt und mit der Rechnung zur Versicherung geht, dann hat die Versicherung leichtes Spiel, den Sachverständigen als Abzocker darzustellen.

    Das kann ja wohl nicht der Sinn dieser Preispolitik sein. Dann lieber dem Geschädigten ganz offen sagen, daß Sie nicht im Nachhinein für Ihn tätig werden wollen.

  33. Sir Henry Morgan sagt:

    Habe gerade so was vor mir liegen.

    Kunde kam zu mir wegen Schaden an Firmenauto. Bei der Besichtigung gab er an auch an seinem privaten Mercedes vor Kurzem einen Schaden gehabt zu haben und diesen mittels Reparaturrechnung und Anwalt reguliert zu haben.

    Letztlich weigert sich nun die Versicherung trotz Reparaturrechnung und „Anwalt“ den Nutzungsausfall zu regulieren. (Scheint also nicht beim Versicherer von unserem Regulierer zu sein).

    Ich habe mir das Auto also angesehen sowie das Abrechnungsschreiben der Versicherung.

    Fahrzeug: Mercedes Benz Typ ML Erstzulassung 04/04
    Farbe: Silber 2 Schicht metallic.

    Schaden Türe v.l. verformt. -erneuern

    Werkstatt: Mercedes Niederlassung

    Jetzt kommt´s:

    Regulierte Lackierung: Rechnungsbetrag unter 200 €:
    Die anliegenden Flächen wurden laut Lackschichtdickenmessung nicht beilackiert.

    Wertminderung: 0,0 €

    Nutzungsausfall trotz Reparaturrechnung und Anwalt: 0,0 €

    Hätte auch gute Lust das abzulehnen. Aufgrund des parallel beauftragten GA werde ich da aber als Kundendienst Stellung nehmen. Der Kunde wird nie wieder ohne Gutachter regulieren.

    Mfg
    Sir H.M.

  34. WESOR sagt:

    NUTZUNGSAUSFALL BEI FIRMENWAGEN? MEHRERE FIRMENWAGEN = VORHALTEKOSTEN! WERTMINDERUNG WAR DER MERCEDES UNFALLFREI?
    WARUM KEINE MANGELEINREDE BEIM ERSTGUTACHTER WENN DIE VORAUSSETZUNGEN GEPRÃœFT SIND?

  35. Sir Henry Morgan sagt:

    NUTZUNGSAUSFALL BEI FIRMENWAGEN? MEHRERE FIRMENWAGEN = VORHALTEKOSTEN! WERTMINDERUNG WAR DER MERCEDES UNFALLFREI? WARUM KEINE MANGELEINREDE BEIM ERSTGUTACHTER WENN DIE VORAUSSETZUNGEN GEPRÜFT SIND?

    siehe oben: "…an seinem privaten Mercedes…" siehe oben: "…und diesen mittels Reparaturrechnung und Anwalt reguliert zu haben." Kein Vorschaden Kein Gutachter weil kein Gutachten Der wusste bis dato nicht was Wertminderung überhaupt bedeutet. Danke lieber Mercedes Partner. Mfg Sir H.M.

  36. Andreas sagt:

    Hallo RA Schepers,

    es gibt leider noch immer viel zu oft die Möglichkeit den Geschädigten, der es zunächst ohne GA eines freien SV und RA versucht hat, beratend zur Seite zu stehen.

    Eine Beratung ist auch nicht das Problem. Ich nehme mir auch gerne die Viertelstunde, um dem Kunden klar zu machen, was ihn der Spaß gekostet hat und welche Rechte er als Geschädigter hat.

    Aber:

    Eine „einfache“ Wertminderungsermittlung gibt es nicht. Ermittle ich sie im Rahmen eines Schadengutachtens, dann ist der zusätzliche Aufwand relativ gering.

    Soll ich sie im Nachhinein ermitteln, dann ist der Aufwand groß. Ich bin halt keiner, der die Daten mal schnell in die Formeln einsetzt, dazu braucht man keinen SV, sondern das kann auch unsere Bürokauffrauauszubildende.

    Und wenn mich die Versicherung als Abzocker hinstellen will, bitte, soll sie doch, was hat denn die Versicherung gemacht? Diesen Geschädigten habe ich, nachdem er weiß, dass er von der Vers. abgezockt wurde auf meiner Seite. Im übrigen können Sie davon ausgehen, dass in solchen Fällen neben der Ermittlung der Wertminderung dem Geschädigten auch noch nahe gelegt wird, dass er diese über einen RA einfordern soll, dann hat die Versicherung eh keinen Zugriff mehr auf den Geschädigten. Und ich habe es bisher noch bei allen geschafft zu erklären, wieso man die WM-Ermittlung nicht mal eben schnell machen kann.

    Es ist schlicht und ergreifend einfach nicht möglich immer nur Kundendienstleistung zu erbringen. Wenn wir ein Schadengutachten für jemanden erstellt haben und der kauft sich ein anderes Auto, weil seines Totalschaden war, dann machen wir ihm einen kostenlosen Gebrauchtwagencheck.

    Wenn ein RA Probleme mit der Regulierung hat, weil die Versicherung einwendet es läge überhöhte Geschwindigkeit vor, dann sagen wir dem Anwalt, was er uns für Unterlagen beibringen soll und ermitteln die Geschwindigkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

    Und alles kostenlos. Stunden um Stunden. Und wenn manchem Anwalt am Samstag Nachmittag einfällt, dass er am Montag eine Verhandlung hat und noch technischen Rat braucht, auch dann sitze ich am Sonntag mit ihm im Büro und helfe ihm.

    Die Liste der kostenlosen Dienstleistungen kann fortgesetzt werden, aber irgendwann ist mal Schluss. Und wenn ich kostenlos die Fehler anderer ausbessern soll, dann funktioniert das einfach nicht.

    Im Übrigen habe ich noch keinen Rechtanwalt erlebt, der dann, wenn seine Tätigkeit über eine einfache Beratung hinaus geht, ebenfalls nichts verrechnen würde. 😉

    Grüße

    Andreas

  37. RA Schepers sagt:

    @Andreas

    „Im übrigen habe ich noch keinen Rechtanwalt erlebt, der dann, wenn seine Tätigkeit über eine einfache Beratung hinaus geht, ebenfalls nichts verrechnen würde. ;-)“

    Doch, soll schon mal vorkommen… aber nicht oft.

    Ansonstens, wenn dem Geschädigten klar ist, daß die Versicherung ihn „abzocken“ wollte, sollen Sie auch für Ihre Arbeit bezahlt werden.

    Übrigens, es gibt auch Anwälte, denen nicht erst am Samstag auffällt, daß für den Gerichtstermin am Montag noch technische Fragen zu klären sind. 🙂

    Schönes Restwochenende

  38. F.Hiltscher sagt:

    @RA Schepers Sonntag, 19.11.2006 um 12:58
    Zitat:
    “ Allerdings halte ich Preise von 200,- € alleine für die Ermittlung der Wertminderung für kaum vermittelbar. Sollte es dann tatsächlich mal einen Geschädigten geben, der – nachdem er von der Versicherung schlecht behandelt wurde und sich dann hilfesuchend an den freien Sachverständigen wendet – dieses Angebot dann annimmt und mit der Rechnung zur Versicherung geht, dann hat die Versicherung leichtes Spiel, den Sachverständigen als Abzocker darzustellen.“

    Hallo Herr RA Schepers,
    der Kollege @Andreas spricht das aus was Sache ist.
    Eine nachträglich zu ermittelnde merkantile oder evtl. auch technische Wertminderung setzt voraus ,dass sich der betreffende SV in das sogenannte Fremdgutachten erst einlesen muß,einlesen heisst auch Gutachteninhalte auf Richtigkeit überprüfen und dann sein Wissen und seine Marktkenntnisse auch dementsprechend in Form eines Gutachtens abfasst und ausfertigt.Dafür haften wir SV auch persönlich 30 lange Jahre!
    Dass dies ohne weiteres auch 1-2 Stunden in Anspruch nehmen kann ( ca. € 110,00-€ 140,00 pro Stunde netto)müsste nachvollziebar sein.(Es genügt kein Blick in den Schwacke)
    Selbstverständlich gibt es auch in Sachen Wertminderung die „Schnellschießer“ und „Bauchwehermittler“ die ihren Beruf weniger ernst nehmen, dafür aber die Weisungen der Auftraggeber um so konsequenter.
    Sollen wir unabhängige SV deshalb spottbillig oder gar umsonst arbeiten, weil der Geschädigte auf seine Rechte verzichtet und erst einmal in die Sch.. gelangt hat.
    Ein guter Verkehrsanwalt wird auch die zusätzlichen € 200.- für eine nachträglich berechnete Wertminderung,nebst der Werminderung selbst mit entsprechender Argumentation durchsetzen.
    Letztendlich ist es so, dass der Geschädigte spätestens zu diesem Zeitpunkt wo feststeht, dass man ihn um die Wertminderung übervorteilen wollte, erkennt was Sache ist.
    Bekanntlich wird man aus Schaden klug.
    In Zukunft wird zu dieser Lebensweisheit noch eine Variante dazukommen, welche wie folgt lautet.
    Aus Schadenmanagement wird man noch klüger!
    MfG
    Franz Hiltscher

  39. Andreas sagt:

    Bezüglich des Zeitaufwandes der als Dienstleitung erbracht wird, ist vielleicht eine kleine Beispielrechnung zur Verdeutlichung angebracht:

    Wir haben bei uns im Büro mal ausgewertet wie sich die letzten Jahre der Aufwand pro Gutachten erhöht hat. Nicht bzgl, der technischen Seite, sondern der Aufwand danach, nämlich Schriftwechsel, Streitigkeiten, etc. und wie sich im gleichen Zeitraum das Durchschnittshonorar verändert hat.

    Das „Missverhältnis“ ist ein Maß für den zusätzlichen Kundendienst.

    Während das Zeitaufkommen um ca. 40 – 50% gestiegen ist, ist das Honorar lediglich um etwa 30% gestiegen, bedingt durch eine differenziertere Honorartabelle, höheren Schadensummen und Anpassungen der Honrartabelle.

    D.H., dass neben eh schon vorhandenen Kundendienst nunmehr sich die letzten 10 Jahre ein zusätzlicher – unbezahlter – Kundennutzen ergeben hat. Dass im wesentlichen die Versicherungswirtschaft die zusätzlichen Zeitaufwand verursacht hat und dieser – obwohl man es eigentlich sollte – dem Kunden nicht weiterberechnet wird.

    Weiterberechnet wird er nicht, weil der Kunde Probleme bei der Durchsetzung bei der Versicherung hat, die man ihm nicht antun will, weil sonst der schwarze Peter auf einen selbst zurückfällt.

    Allein beispielsweise die Prüfberichte SSH, ControlExpert, DEKRA, HP Claim Controlling und Konsorten tragen ihren Teil dazu bei. Vor allem bei den SSH-Berichten kommt mir jedesmal die Galle hoch, wenn ich lese: „Die angemessenen Reparaturkosten betragen somit […]“

    Aber jetzt weiche ich vom Thema ab. In jedem Fall freuen sich die AWK, die mit uns zusammenarbeiten, weil die Mandatsanzahl die letzten Jahre stetig durch Kundenberatung zugenommen hat. 🙂

    Schönen Start in die Arbeitswoche

    Andreas Hoppe

  40. runabout sagt:

    @ Andreas

    Daß der Aufwand zur Erstattung der gesamten Schadenshöhe zunimmt, ist Teil der Strategie der Versicherungswirtschaft.
    auch die Allainz hat sich hierfür eine ausgefeilte
    Vorgehensweise zueigen gemacht.
    Meistens läuft es so:
    der SV bestimmt die Schadenshöhe, auf Basis einer fachgerechten Instandsetzung in einer Herstellerwerkstätte der jeweiligen Region.
    Daraufhin schickt die Allianz ein „Gegengutachten“
    auf Heimwerkerniveau.
    (Stundenverechnungsätze, UPE, Verbringungskosten, Farbtonangleich, Demontage von Leisten und Dichtungen
    im Lackierbereich…) werden zusammengestrichen, bis der zertifizierte Mitarbeiter der Allianz bei etwa 60-70% der, laut Herstellervorgabe, korrekten Schadenhöhe angelangt ist.
    Auf Basis dieser gekürzten Instandsetzungskosten wird dann der Minderwert heruntergerechnet und ein imgaginärer Duchschnittswert aus Ruhkopf Sahm, Schweizer Modell und Halbgewachs gebildet.

    Aufgrund dieser Glanzleistung der Sachverständigenkunst wird dem Geschädigten ein Teilbetrag überwiesen.

    Hat der Geschädigte keinen Anwalt, hat die Allainz fast gewonnwen, weil es schwierig ist, einen Anwalt zur Nachforderung von Teilbeträgen zu motivieren.
    (geringerer Gegenstandswert).

    Wenn ein Anwalt eingeschaltet ist, wird „freiwillig“
    ein weiterer Teilbetrag zugestanden.
    Möchte der Geschädigte die gesamte Schadenshöhe geltend machen muß geklagt werden.
    Nach Klagezustellung entscheidet die Allainz, ob sie den Rest bezahlt, oder den Prozeß führt.

  41. RA Schepers sagt:

    @ runabout

    „Wenn ein Anwalt eingeschaltet ist, wird “freiwilligâ€?
    ein weiterer Teilbetrag zugestanden.
    Möchte der Geschädigte die gesamte Schadenshöhe geltend machen muß geklagt werden.
    Nach Klagezustellung entscheidet die Allainz, ob sie den Rest bezahlt, oder den Prozeß führt. “

    Und deshalb: konsequent Rest einklagen.

  42. Kfz-SV Nuri TASKINGÃœL-BVT sagt:

    Hallo,
    habe die Freude heute das erste mal hier zu schreiben. Die Aussage des RA., unsere hochqualifizierte Dienstleistung „umsonst“ zu tätigen scheint keine Einzelmeinung zu sein. Ich habe hier vor Ort (Aachen) auch einen ADAC Verkehrs-Fachanwalt gehabt, der die Abrechnungsmethode z.B. der HUK für absolut korrekt hielt und somit n i c h t bereit war eine gewünschte Klage zu tätigen.
    Andersrum kann ich von RA. eine lange Liste erstellen, die für (ja sogar telefonische Beratung) horrende Summen an Honoraren verlangt und eingeklagt haben.
    Seltsam was für eine Doppelmoral.

    Schönen Abend noch.

    Nuri Taskingül-BVT

  43. RA Schepers sagt:

    Hallo Herr Nuri Taskingül-BVT,

    um einem Mißverständnis vorzubeugen: Ich erwarte nicht, daß Sachverständige umsonst arbeiten. Ich halte es nur für sinnvoll, dem (potentiellen) Kunden mal einen kostenlosen Dienst zu erweisen. Das ist meist billiger und effektiver als die Werbung in einer Zeitung.

    Die Abrechnungsmethoden der Versicherungen interessieren mich nicht allzusehr. Ich orientiere mich an den Schadenkalkulationen der freien Sachverständigen. Kürzungen der Versicherungen klage ich konsequent ein.

    Auch von mir einen schönen Abend noch.

  44. harlekin sagt:

    Super ernste Autoreparatur

    Bleibt eine Blondine mit ihrem Auto auf einem Parkplatz stehen und bläst in das Auspuffrohr.
    Eine andere Blondine kommt dazu und fragt, wozu das gut sei.
    „Ich hab eine Delle in der Tür und da hat ein freundlicher Herr von der Versicherung gesagt, ich soll ins Auspuffrohr blasen, so fest es geht. Durch den erzeugten Druck würde die Delle wieder rausgehen.“
    Sagt die andere Blondine: „Das wird aber nichts!“
    „Warum?“
    „Weil die Fenster offen sind!“

  45. Leser sagt:

    @harlekin

    > ganz normales Schadenmanagement:

    Der erste Teil der Aussage war außergerichtlich, der andere Teil gehört in das Gerichtsverfahren:

    „Sagt die andere Blondine: “Das wird aber nichts!â€?
    “Warum?�
    “Weil die Fenster offen sind!â€?“

    Dort heißt es dann vielfach:
    Der Kläger ist zu 100% beweispflichtig!

    Das heißt: Guter Rat ist TEUER und macht vielleicht schadensersatzpflichtig?

  46. hschneck sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich selbst war vor wenigen Wochen in Treuchtlingen geschädigte eines Verkehrsunfalls.
    Ich holte einen Sachverändigen aus Pleinfeld und nahm mir
    Rechtsanwalt herr T. aus Pleinfeld. Ich hatte weder Ärger noch
    einen unzumutbaren Aufwand, da beide Herren sich zu meiner VOLLSTEN ZUFRIEDIENHEIT um alles gekümmert haben und der Schaden wurde nach Gutachten noch vor den Feiertagen ausbezahlt! Ich danke den Autoren dieser Seite um ihre Vorabinfos Aufgrund derer ich mich an die fähigen Spezialisten gewand hatte! Ein gesundes neues Jahr wünscht hschneck aus Treuchtlingen

  47. KFZ Gutachter Berlin sagt:

    Auch wenn die Beiträge hier schon älter sind hab ich sie heute mal einem Kunden ausgedruckt und als Hausaufgabe mit gegeben. Einfach das er mal versteht wieviel Geld er leichtsinnig verschenkt wenn er das Angebot der Versicherungen annimmt….

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