Unfallopfer kontra Versicherer – Der große Streit um Entschädigungen

Quelle: Handelsblatt vom 03.07.2013

Die deutsche Versicherungswirtschaft bietet heute in Berlin großes Kino. Gleich drei Manager großer Konzerne erklären „anhand von konkreten Beispielfällen“, wie Versicherer Schäden regulieren – nämlich „ohne unnötige Zeitverzögerung und im Interesse der Beteiligten“. So lautet der Tenor einer Mitteilung, die der Branchenverband der Versicherer (GDV) bereits am Montag verbreitete.

Verbraucherverbände und Unfallopfer sind da völlig anderer Ansicht. „In der Gesamtheit trifft diese Stellungnahme in keiner Weise den Kern der Vorwürfe“, erklären die Unfallopferlobbyisten vom Verein Subvenio in einer Stellungnahme, die Handelsblatt Online vorliegt.

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4 Antworten zu Unfallopfer kontra Versicherer – Der große Streit um Entschädigungen

  1. Bernadette sagt:

    Hallo, Hans Dampf,
    diese scheinheiligen Erklärungsversuche der „Experten“ im Lager des GDV, die um Lichtjahre an der Wirklichkeit vorbeigehen, sind schlichtweg nur zum Kotzen. Das Bundesjustizministerium sollte einmal versicherungsunabhängige Experten/Praktiker mit mindestens 3 Jahrzehnten Berufserfahrung anhören sowie unabhängige Institutionen, wie beispielsweise die Berufsverbände der Kraftfahrzeugsachverständigen BVK und VKS. Eine nahezu gediegene Informationsplattform ist mit http://www.captain-huk.de verfügbar und zwar in einem Umfang, der die Erklärungsversuche der Versicherungswirtschaft Lügen straft. Wenn hier „nur“ ca. 1.300 Verfahren/Urteile gelistet sind, ist mit Sicherheit die Prozeßquote allein um die rechtswidrige Kürzung von Sachverständigenhonoraren um ein Vielfaches höher. Fachleute gehen vom mindestens dem Zehnfachen aus. Unter Berücksichtigung der Vorgänge, wo nicht geklagt wird, ist von einer mehrfach höheren Quote auszugehen.Weitere Streitpunkte, die an der Tagesordnung sind, betreffen Mietwagenkosten, Nutzungsentschädigung, Minderwert dem Grunde und der Höhe nach, Reparaturkostenhöhe bei fiktiver Abrechnung und Schmerzensgeld. Wer allerdings nicht rechtsschutzversichert ist, klagt meist wegen der Kostenbelastung nicht und das sind immerhin mindestens 80% (!). All das verschweigen die Versicherungen bei ihrer geschönten Milchmädchenrechnung geflissentlich, wie auch die Tatsache, dass oft um Restbeträge von unter 300,00 € mit einer unverständlichen Unnachgiebigkeit gestritten wird und zwar auch dann noch, wenn die vom Gericht angeforderten Gutachten ein Vielfaches des Streitwertes ausmachen.
    Das alles zeigt die Unwahrhaftigkeit dieser Branche und hierzu gäbe es noch viele bezeichnende Beispiele anzuführen,wie, wenn beispielsweise dem unschuldigen Unfallopfer suggeriert wird, dass es ja „Kunde“ (?) sei, bearbeitungsintern aber als „Unfallgegner“ läuft und und auch so behandelt wird, von den mehr oder weniger massiven Einschüchterungsversuchen ganz zu schweigen.

    Mit herzlichem Gruß

    Bernadette

  2. Vaumann sagt:

    Markterhebung der Fa. Psephos im Auftrag des DAV über das“Regulierungsverhalten von Versicherungen in den Bereichen Kasko,Haftpflicht und Rechtsschutz aus der Sicht von Anwälten/innen“.
    Das Werk stammt aus Oktober 2008 und befindet sich seither in meinem Besitz.
    Ergebnis für die HUK:
    Platz 1 im Ranking nach negativen Rangwerten.
    Letzter Platz bei der Differenz von positiven zu negativen Rangwerten.
    Vielleicht sollte sich unsere BMJ einmal für DIESE Markterhebung interessieren,die NICHT von einer versicherungsnahen Institution oder sonst „auftragsgemäss“ erstellt worden ist.

  3. Schlapphut sagt:

    Hallo Kollege Vaumann,
    kann man nicht von dort Frau Leutheuser-Schnarrenberger, deren Kanzlei doch in der Nähe von Pullach liegt, nämlich am Starnberger See, durch die Übermittlung eines Links auf das von Dir genannte Werk informieren?
    mit stillem Gruß
    Schlapphut

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