Urheberrechtsverstoß der Fa. APE Ptacek Engineering GmbH (cartv.de) – Unterlassungserklärung

Auch nach dem Urheberrechtsurteil des BGH (I ZR 68/08 vom 29.04.2010) werden nach wie vor Lichtbilder der Kfz-Sachverständigen – ohne Genehmigung der Rechteinhaber – in sog. Restwertbörsen eingestellt. Teilweise werden inzwischen sogar Copyrighthinweise, Logos usw. aus den Lichbildern entfernt. Versicherer und deren Dienstleister sind deshalb permanent den (berechtigten) Angriffen der Rechteinhaber ausgesetzt.

Aber nicht nur die Einsteller von urheberrechtlich geschütztem Material in eine Restwertbörse haften für den jeweiligen Urheberrechtsverstoß, sondern auch die Restwertbörsen als gewerbliche Anbieter sind stets auch „mit von der Partie“. Fällig ist dann im Regelfalle eine Unterlassungserklärung nebst Übernahme der jeweiligen Kosten sowie eine Vertragsstrafe im Wiederholungsfalle. Bei außergerichtlicher Weigerung ggf. eine einstweilige Verfügung und/oder eine Unterlassungsklage.

Hier nun eine Verpflichtungserklärung der Restwertbörse cartv.de zur Unterlassung vom 20.10.2010, die – anerkennenswerterweise – seitens der Fa. APE außergerichtlich abgegeben wurde.

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

(MSTU0002)

Die APE Ptacek Engineering GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, Herrn Helmut Ptacek und Herrn Marc Ptacek, Bayerwaldstraße 9,81737 München, Deutschland, verpflichtet sich gegenüber der … GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn … ,

1. es bei der Meidung einer angemessenen, von der … GmbH für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Vertragsstrafe, deren Höhe im Streitfall durch das zuständige Gericht zu überprüfen ist, zu unterlassen, in der unter der Domain www.cartv.de betriebenen so genannten Restwertbörse die in der Anlage wiedergegebenen oder sonstige von der … GmbH gefertigte und mit einem entsprechendem Copyright-Hinweis versehenen Lichtbilder öffentlich zugänglich zu machen oder durch Dritte öffentlich zugänglich machen zu lassen oder Dritten die Möglichkeit zur öffentlichen Zugänglichmachung derartiger Lichtbilder zu eröffnen;

2. der … GmbH sämtlichen Schaden zu ersetzen, der durch die Handlung gemäß vorstehender Ziffer 1. bereits entstanden ist oder zukünftig noch entstehen wird;

3. der … GmbH die Kosten zu erstatten, die durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Anwaltssozietät … unter Zugrundelegung einer 1,3 Rechtsanwaltsgeschäftsgebühr aus einem Streitwert von EUR 30.000 zuzüglich Telekommunikationspauschale entstanden sind.

München, 20.10.2010                     APE Ptacek Engineering GmbH

Abgesehen von zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen sollte man auch die strafrechtliche Relevanz gemäß  UrhG § 106 ff. nicht unterschätzen – denn bei einer Urheberrechtsverletzung handelt es sich im Regelfall um eine Straftat, die (für die Verantwortlichen) unangenehme strafrechtliche Folgen auslösen kann ! Eine besondere Schwere der Tat dürfte vorliegen, wenn man Logos, Copyrightvermerke usw. entfernt (= nachgewiesener Vorsatz)!

Betreibern von Restwertbörsen sei deshalb (im eigenen Interesse) dringend angeraten, für entsprechende Sicherheit im System zu sorgen; insbesondere durch rigorosen Ausschluss rechtswidrig agierender Restwertbörsennutzer! Ansonsten sieht es in der Zukunft nicht besonders gut aus für das Geschäftsmodell „Restwertbörse“ ?!

Man kann die Schlagzeilen einer bekannten Tageszeitung schon heute erahnen?

Uneinsichtiger Geschäftsführer der Restwertbörse … nach notorischer Urheberrechtsverletzung nun entgültig im Knast!

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2 Antworten zu Urheberrechtsverstoß der Fa. APE Ptacek Engineering GmbH (cartv.de) – Unterlassungserklärung

  1. Andreas sagt:

    Richtig so!

    Grüße

    Andreas

  2. Willi Wacker sagt:

    Genau so muss es laufen!
    Richtig so.

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