Versichert und verloren – Die zweifelhaften Methoden der Versicherer

… unter diesem Titel bringt die ARD heute, am 17. August 2015 um 22.45 Uhr nach den Tagesthemen eine Reportage aus der Reihe „Die Story im Ersten„.

Seit dreißig Jahren muss Frau Bernert wegen eines Behandlungsfehlers um das ihr zustehende Schmerzensgeld und den ihr zustehenden Schadensersatz für ihren behindert geborenen Sohn kämpfen, denn die eintrittspflichtige Versicherung (Allianz) ist einfallsreich, um sich vor Schadensersatzleistungen zu drücken. Bis Versicherungen Schadensersatz leisten, vergehen meist Monate. Gerade bei kleineren Schäden, mit Ausnahme der Kfz-Schäden, dort wird überall gekürzt, funktioniert die Schadensregulierung meist schnell. Aber bei größeren Schäden, wie bei dem in der Reportage geschilderten Fall, in denen es um lebenslange Schadensersatzleistungen geht, wird seitens der Versicherer gemauert bis auf Teufel komm raus. Keine Ausrede ist den Versicherern zu schade, um die Geschädigten auf die lange Bank zu schieben. Gerade in derart gravierenden Schadensersatzangelegenheiten wird auf die biologische Erledigung gesetzt. Menschenunwürdig ist ein solches Verhalten.

Wir weisen hiermit ausdrücklich auf diese Reportage in der ARD hin. Alle Captain-Huk-Leserinnen und -Leser sind aufgerufen, auch zu diesem Beitrag im Fernsehen, auf den wir verweisen, sachliche Kommentare abzugeben.

Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker

Quelle: ARD                    Sendungsvideo: >>>>>

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12 Antworten zu Versichert und verloren – Die zweifelhaften Methoden der Versicherer

  1. Wildente sagt:

    Das war schon immer so und wird sich auch zukünftig nicht ändern. Unwissenheit ausnutzen und mit einer großen Palette von Taschenspielertricks Geld scheffeln. Auch ein Ziel für Wachstum, dem unsere Kanzlerin so verfallen ist. Nur der Gesetzgeber könnte dem einen Riegel vorschieben, aber der will nicht und zeigt sich uninterssiert. Mit dieser Aufgabe ist er überfordert oder schlichtweg dazu unfähig. Da lobe ich mir doch die ehemalige Bundesjustizministerin, denn die hatte Rückgrat und Power.

    Wildente

  2. H.U. sagt:

    In dieser ARD-Sendung werden sicher besonders tragische Fälle angesprochen. Aber was ist mit dem täglichen Millionenbetrug bei Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen für den Versicherungsmitarbeiter sogar Prämien erhalten sollen ? Kleine Fische ? Wohl kaum, denn gerade hier wird mit deutlich zunehmender Intensität versucht, Unfallopfer zu übervorteilen mit einer Palette von Kürzungsstrategien, die es wert sind, einmal durchleuchtet zu werden. Hier wird immer wieder aufs Neue versucht, Unfallopfer zu manipulieren und wenn es nicht funktioniert, einzuschüchtern bzw. nachhaltig zu verunsichern. Sich von der gegnerischen Versicherung beraten zu lassen ist weit weniger gut, als sich die Steuererklärung vom Finanzamt machen zu lassen. Mit solchen fragwürdigen „Empfehlungen“ des Gegners können schon einmal 1000,00 € oder auch deutlich mehr an berechtigten Schadenersatzansprüchen verloren gehen. Da beraten versicherungsunabhängige Unfallschaden-Service Partner die Unfallopfer garantiert zweckmäßiger und weniger risikobelastet.

    H.U.

  3. Werner Beinhart sagt:

    Den Versicherern muss insgesamt auf die Finger gekopft werden. Die rechtswidrigen Kürzungen, sei es bei dem kleinen Verkehrsunfall, bei dem mal so eben 300 Euro gekürzt werden, oder bei Großschäden, wo durchaus auch 20.000 oder 30.000 Euro vorenthalten werden, müssen aufhören. Der Ruf nach einem effektiven Aufpasser über die Versicherungen muss immer lauter werden und bis in die Politik reichen.

    Die Krake Versicherung muss beschnitten werden.

    Ob dem Unfallgeschädigten Kfz-Eigentümer mal eben 300 Euro wegen Abzügen bei den Werkstattpreisen, bei den Verbringungskosten, bei den UPE-Zuschlägen oder bei den Mietwagenkosten etc. fehlen, ist genauso schlimm wie wenn der betroffenen Frau B. in dem Filmbericht in der ARD die materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüche in voller Höhe verweigert werden. Das eine ist genau so schlecht wie das andere. Pfui Teufel.

    In solchen Fällen müssen Strafgelder im Rahmen eines erhöhten Schmerzensgeldes wegen unberechtigter Zurückhaltung von Schadensersatzleistungen zugesprochen werden. Die Strafgelder müssen so weh tun, dass in Zukunft eine beschleunigtere Regulierung erfolgt.

  4. Willi Wacker sagt:

    Der Fernsehbeitrag war ja auch eine Werbung für diesen Captain-Huk-Blog. Der Experte für befangene Sachverständige hatte auf seinem Monitor gut sichtbar den Verweis auf Captain-Huk. Damit gab er zu verstehen, dass auch er Leser dieses Blogs ist. Das zunächst in eigener Sache.

    Bemerkenswert war auch, dass zumindest die Seminare von zwei Bundesrichtern, unter anderem auch der namentlich erwähnte Bundesrichter Wellner, sehr kritisch zu hinterfragen sind, wenn diese von Versicherungen oder versicherungsnahen Institutionen gesponsert sind. Die beiden betroffenen Bundesrichter, aber auch entsprechende OLG-Richter oder sogar der Präsident des LG Saarbrücken müssen sich fragen lassen, ob sie mit ihren Seminaren zumindest in den Geruch der Abhängigkeit geraten?

    Mit dem Beitrag hat sich die betreffende Allianz wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. Als Versicherung würde ich es mehr als peinlich ansehen, wenn mir durch eine Fernsehreportage vorgehalten wird, gefälschte Gutachten zumindest billigend in Kauf genommen zu haben.

    Darüber hinaus dürfte es mehr als bedenklich sein, nach wie vor noch den Schadensersatzanspruch abzuwehren, wenn der betreffende Mediziner bereits selbst eingeräumt hat, einen Fehler begangen zu haben. Damit hat der VN ein schuldhaftes Verhalten, für den der Versicherer gerade zu stehen hat, eingeräumt. Und gleichwohl beharrt die Allianz darauf, dass nicht weiterer Schadensersatz zu leisten sei. Ich erinnere mich noch an die Recherchen des Herrn Lüttgert vom Norddeutschen Rundfunk zu der Regulierungspraxis der Allianz. Dort wurde erklärt, dass es sich um einen Einzelfall gehandelt habe und man gelobte Besserung. Was ist dabei herausgekommen? – Nichts! Es wird weiter zu Lasten der Opfer gehandelt. Dieser Fall muss daher der Versicherungsaufsicht vorgelegt werden. Da hier die Versicherung billigend ein falsches Gutachten akzeptiert hat, hat sie auch ein falsches Urteil, das auf dem eingeholten Privatgutachten der Allianz beruht, billigend in Kauf genommen. Der Verdacht des Prozessbetruges steht daher im Raum.

    Da beschweren sich Versicherungen über Betrügereien der Geschädigten – und selbst begehen sie solche in Millionenhöhe. Die Staatsanwaltschaft sollte sich daher dieses Falles auch einmal annehmen.

    Auffallend war, dass bei der Einblendung der Versicherungslogos das der HUK-COBURG fehlte. War der Redakteur vielleicht ein VN der HUK-COBURG? Selbst wenn sich die Reportage gegen die Allianz richtete, so ist es mit Sicherheit bei der HUK-COBURG ähnlich. Immerhin ist die Allianz aber der größte Versicherer. Insgesamt hat der Fernsehbeitrag ein schlechtes Licht auf die Versicherungsbranche geworfen. Auch der GDV hat nicht überzeugt. Der könnte eigentlich abgeschafft werden.

    Wie in der Reportage bereits angeklungen, sollen sich die Versicherer auf ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren. Die Interessen der Anteilseigner dürfen nicht im Vordergrund stehen. Hier ist der zuständige Finanzminister aufgefordert, eine Änderung herbeizuführen.

  5. Karle sagt:

    @Willi Wacker

    „Da beschweren sich Versicherungen über Betrügereien der Geschädigten – und selbst begehen sie solche in Millionenhöhe. Die Staatsanwaltschaft sollte sich daher dieses Falles auch einmal annehmen.“

    Kleine Korrektur bzw. Ergänzung: Die Versicherer übervorteilen die Geschädigten – aber auch die eigenen Versicherungsnehmer – Jahr für Jahr in mehrstelliger MILLIARDENHÖHE.

    Von den Staatsanwaltschaften kann man nicht mehr viel erwarten. Die sind doch auch schon Teil des „Systems“.

    Ein wirklich guter Fernsehbeitrag. Überrascht hat mich der Mut der ARD zu dieser Sendung, da das Erste ja ansonsten auch im Sinne des „Systems“ operiert und moderiert. Insbesondere die Namensnennung der BGH-Richter Joachim Felsch (IV. Zivilsenat) und BGH-Richter Wolfgang Wellner (VI. Zivilsenat) nebst hilfloser Stellungnahme der beiden Herren (ab Minute 34) zeigt sehr deutlich, dass der ARD-Redaktion wohl genügend Beweismaterial vorliegt. Falls noch etwas fehlen sollte, kann bestimmt die CH-Redaktion weiteres belastendes Material beisteuern.

    Insbesondere der „Halbsatz-Wellner“ steht nun wohl gehörig unter Druck? Meiner Meinung nach ist er als BGH-Richter schon lange nicht mehr zu halten. Falls doch, wird Auswandern zur Pflicht. Denn Verhältnisse, in denen besonders interessierte Kreise die gesamte Justiz einschl. der höchsten Gerichte im Griff hatten, sind doch noch gar nicht so lange her? Die Folgen davon sind ja hinreichend bekannt. Wer hat schon Lust auf den nächsten Akt einer unendlichen Geschichte?

    In Fall Bernert setzt die Allianz offensichtlich auch nach 30 Jahren weiter auf die biologische Lösung. Und zwar offensichtlich nicht auf die von Daniel Bernert, sondern auf die von seiner Mutter. Denn wo kein Kläger auch kein Richter. Vater Bernert hat sich im Sinne der Allianz ja schon erledigt. Für den Fall der Fälle sollten wir dafür sorgen, dass die Rechtssache auch nach Mutter Bernert weiter verfolgt und zum positiven Ende gebracht wird.

    Nachdem sich diese Sauerei schon über Jahrzehnte hinzieht, kann man sich unschwer vostellen, was für skrupellose Individuen in den Vorstandsetagen der Versicherungen ihr Unwesen treiben.

    1. Bewerbungsvoraussetzung für den Posten eines Versicherungsvorstandes analog den Prinzen: Du musst ein Schwein sein in dieser Welt…

    Ein besonderer Dank auch an Herrn Federl, der sich mit seiner unfallakte 24.de Fällen wie diesen angenommen hat und dafür sorgt, dass die Sache in den Medien nicht in Vergessenheit gerät, sondern weiterhin wahrgenommen wird.

  6. Glöckchen sagt:

    @Karle
    „Halbsatzwellner“ gefällt mir!…,das wirkt so etwas unvollkommen.
    „Rechtswellner“ ist mir grade eben in den Sinn gekommen,weil er den Anwendungsbereich des JVEG entgegen dem Gesetzeswortlaut ausdehnen will zum Wohle der Versicherung.
    Rechtswellner“ könnte z.B. einer sein,der das Recht wellt,oder auch das Gegenteil sein von einem „Linkswellner“.
    Egal,der Mann wirkt suspekt!

  7. Franz E. sagt:

    Hei Leute,

    wacht auf. Was mich ärgert ist, dass dieser Beitrag tatsächlich aufrüttelt und keiner sagt was, bzw. gibt entsprechende Meinungen kund. Zwar ist hier ein durch ärztliche Fehler bei der Geburt des Kindes vor dreißig Jahren (!!!!) entstandener Schaden, für den die Allianz mithaftet, nur zum (geringen) Teil ausgeglichen, also könnten die hier mitlesenden Kollegen meinen, das betrifft mich nicht. Das ist aber falsch.

    Mit jeder Kürzung im Unfallschadensbereich wird ebenso umgegangen. Der Geschädigte wird um seine Rechte betrogen. Sei es um die berechtigten Verbringungskosten, sei es um die UPE-Aufschläge, sei es um die Fachwerkstattlöhne, die Mietwagenkosten, die Abschleppkosten und so weiter. Zwar erreichen im Einzelfall diese Kürzungen nicht die Dimensionen, wie sie in dem gezeigten tragischen Fall zur Rede stehen, aber die Masse macht es hier bei den einzelnen Positionen. Karle hat zu Recht darauf hingewiesen.

    Wo sind die mitlesenden Awälte? Wo sind ihre Ansichten zu dem geschilderten Fall?

    Ich erhoffe mir, dass die ARD noch weitere Fälle, die unglaublich sind, aufdeckt.
    Mir hat der Beitrag gefallen.

    Franz E.

  8. virus sagt:

    Ein „Dreißigjähriger Krieg“ mit den Haftpflicht-Versicherern des Krankenhauses und der Ärzte. Dahinter stehen vier verlorene Leben, was mit nichts auf der Welt wieder Gut gemacht werden kann!

    „Wenn man Glück hat, gibt es auch Gerechtigkeit“ antwortet der Anwalt seiner Mandantin. Er hätte besser richtiger Weise gesagt, wir fordern vom Richter, ein Urteil auf Basis Artikel 97 GG, damit wir sicher Recht und nicht nur – wieder – ein Urteil bekommen.

    Zu Richter Wellner:
    Jedes Urteil, welches die „Unterschrift“ von Herrn Richter Wellner trägt, wird nach diesem Fernsehbericht der Makel der Rechtsbeugung anhängen. Schlimmer noch, dieser Makel haftet dem 6. Senat im Ganzen an und beschädigt das Ansehen des höchsten deutschen Gerichts insgesamt.

    Der Aussage im Bericht, dass Richter „nur dem eigenen Gewissen verpflichtet sind“, dem ist zu widersprechen. Denn um allein seinem Gewissen verpflichtet zu sein, dafür bedarf es keines Staatsexamens. Nach dem Grundgesetz Art. 97 sind die Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Richter sind immer und allein dem Gesetz verpflichtet, woraus für jeden BGH-, Verwaltungs- und Verfassungsrichter die Verantwortung erwächst, den Gesetzgeber/Volksvertreter hinsichtlich einer Grundgesetz konformen Gesetzgebung „zu beaufsichtigen“ und diese gegebenenfalls einzufordern.

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 97
    (1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
    (2) Die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden. Die Gesetzgebung kann Altersgrenzen festsetzen, bei deren Erreichung auf Lebenszeit angestellte Richter in den Ruhestand treten. Bei Veränderung der Einrichtung der Gerichte oder ihrer Bezirke können Richter an ein anderes Gericht versetzt oder aus dem Amte entfernt werden, jedoch nur unter Belassung des vollen Gehaltes.

  9. virus sagt:

    Hier noch die aktuellen Zahlen der Allianz für das 1. Halbjahr 2015:

    DGAP-News: Allianz SE / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis/Quartalsergebnis Allianz SE: Allianz erzielt gute Quartalsergebnisse – Ausblick am oberen Ende bestätigt

    07.08.2015 / 06:59

    * Gesamter Umsatz steigt um 2,4 Prozent auf 30,2 Milliarden Euro * Operatives Ergebnis wächst um 2,6 Prozent auf 2,84 Milliarden Euro * Quartalsüberschuss/Anteilseigner verbessert sich um 15,0 Prozent auf 2,02 Milliarden Euro * Kapitalisierung nach Solvency II steigt auf 212 Prozent *Allianz bestätigt Ausblick für operatives Ergebnis 2015 am oberen Ende des Zielkorridors bei 10,8 Milliarden Euro

    Quelle: http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2015-08/34587657-allianz-se-allianz-erzielt-gute-quartalsergebnisse-ausblick-am-oberen-ende-bestaetigt-016.htm

  10. Bösewicht sagt:

    Kann man es denn nicht irgendwie schaffen, diese beiden Richter vom BGH zu entfernen ? Das ist doch einfach unglaublich sowas…

    Als ich den Bericht gesehen habe, hatte ich zunächst ein tiefes Mitgefühl mit dem armen Jungen und dessen Eltern. Im weiteren Verlauf brodelte es in mir und es kamen Hassgefühle gegen die Assekuranzen auf. Anschließend allerdings dann wieder Ernüchterung …

    Sicher kämpfen hier viele Anwälte und Sachverständige gegen Versicherer und das ist auch gut so und muss optimiert werden. Dennoch merke ich, dass ganz ganz langsam (trotz der einzelnen Erfolge) sich das Blatt immer mehr zu Gunsten der Assekuranzen wandelt.

    Ich denke gewisse Richter tragen dazu entsprechend bei. Traurige Welt…

  11. Werner K. sagt:

    Hei Bösewicht,
    ähnlich erging es mir auch. Innerlich hatte ich eine absolute Wut gegenüber der Allianz-Versicherung. Ich hoffe auch, dass die Angelegenheit trotz rechtskräftigen (falschen) Abschlusses des Falles, aufgrund der gezeigten Tatsachen wieder aufgenommen wird und die letztinstanzliche Entscheidung revidiert wird.
    So viel mir bekannt ist, ist das Verfahren gegen den Gutachter (aus Heidelberg) noch nicht abgeschlossen. Sollte sich dabei tatsächlich herausstellen, wie die CT-Bilder durch den Experten interpretiert wurden, dass ein medizinischer Behandlungsfehler, bzw. ein Fehler der angestellten Hebamme vorliegt, für den das Krankenhaus als Anstellungsanstalt haftet, so liegt eine volle Eintrittspflicht der Allianz und der bayerischen Versicherungsbank vor. Dann müsste in der Tat beiden ein erhöhtes Schmerzensgeld wegen verzögerter Schadensregulierung auferlegt werden. Gleichzeitig muss der Staatsanwalt bei dem Gutachter und bei der Allianz zeitgleich auftauchen. Verdacht des Prozessbetruges!
    Das Schmerzensgeld hat eine Wiedergutmachungsfunktion. Soviel Leid, wie der bei der Allianz Versicherte über die Familie B. gebracht hat, so viel kann die Allianz gar nicht mehr wieder gut machen. Die angebotenen 1,5 Mio. reichen da keineswegs aus. Wir haben zwar keine amerikanischen Verhältnisse, aber das Vielfache dessen muss es schon sein!
    Denn wenn die Allianz schon freiwillig 1.5 Mio anbietet, so geht sie selbst davon aus, dass sie bei einem Prozess mehr zahlen muss. Hoffentlich. Ich glaube immer noch an die Gerechtigkeit.

    Nun zu den beiden in der Reportage genannten Bundesrichtern. Zu dem Bundesrichter F. aus dem IV. Zivilsenat kann ich nicht viel sagen. Dafür aber mehr zu dem Bundesrichter W. vom VI. Zivilsenat. Aufgrund seiner dienstlichen Äußerungen ist er in Schadensersatzangelegenheiten als befangen abzulehnen. Nicht nur seine ständigen Seminare, die teilweise gemeinsam mir dem Präsidenten des LG Saarbrücken, dessen Urteile er revisionsrechtlich überprüfen soll, abgehalten werden, haben schon den Geruch der Nähe zur Versicherung. Auch seine in den Seminaren vertretenen Auffassungen grenzen an die Ansichten der Versicherer. Dies gilt insbesondere für die Prüfung der einzelnen Positionen der Nebenkosten bei Sachverständigenkostenrechnungen, die nach JVEG zu messen seien. Diese Ansicht widerspricht aber der eigenen Rechtsprechung um Urteil vom 23.1.2007 – VI ZR 67/06 -. In dieser Revisionsentscheidung ging es um die Überprüfung des Urteils des LG Frankfurt / Oder, das die Bestimmungen des JVEG sowohl auf das Grundhonorar als auch auf die Nebenkosten angewendet hat. Das wurde – zu Recht – vom erkennenden VI. Zivilsenat des BGH mit Urteil vom 23.1.2007 revisionsrechtlich beanstandet. Und jetzt sollen plötzlich die Nebenkosten JVEG-basiert zu messen sein? – Nein, das kann nicht sein. Im Übrigen ist in VI ZR 67/06 eine Preiskontrolle ausdrücklich untersagt, was auch für die Sachverständigenkosten gilt, wenn der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen wahrt. Was dabei zum Rahmen des Erforderlichen gehört, ergibt sich aus dem subjektiven Verständnis des Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung des Gutachters (Ex-ante-Betrachtung). Dabei kommt es auf die Situation an, in der sich der Geschädigte momentan befindet. Wie würde ein wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten handeln? Er würde – ohne Markforschung betreiben zu müssen – den in seiner Region zur Verfügung stehenden (qualifizierten) Kfz-Sachverständigen beauftragen. Preisvergleiche kann er nicht anstellen, da die Höhe der Sachverständigenkosten in Relation zur Schadenshöhe steht, und diese erst durch das Gutachten festgestellt werden soll. Wenn ihm aber ein Preisvergleich nicht obliegt, dann kann ihm auch nicht auferlegt werden, die Preise mit dem ihm – möglicherweise unbekannten – JVEG zu messen. Nach all diesen Gesichtspunkten, die aus den beiden Grundsatzentscheidungen VI ZR 67/06 und VI ZR 225/13 hervorgehen, ist eine JVEG-basierte Betrachtung der Nebenkosten nicht möglich, ohne dass der Senat sein Gesicht verliert.

    Nach alledem ist Herr Richter W. als befangen anzusehen, wenn er nun versucht von der vorgegebenen Linie des BGH abzurücken. Da dem VI. Zivilsenat bereits die Revision gegen das Urteil des LG Saarbrücken (Freymann-Kammer) vom 19.12.2014 – 13 S 41/13 – vorliegt, und der Senat bereits in dieser Rechtsstreitigkeit mit Urteil vom 22.7.2014 – VI ZR 357/13 – entschieden hatte und eine Zurückverweisung entschied, damit noch erforderliche Feststellungen getroffen werden können, hat Herr W. selbst die Gelegenheit, sich für befangen zu erklären, ansonsten müsste die Klägerseite überlegen, diesen Antrag zu stellen.

    Wahrlich eine traurige Welt.

  12. Birgit schulz sagt:

    Hallo Hr.Federl, soeben sah ich Ihren Doku Film, Versichert und verloren. Sie haben recht, Gerichte und Versicherungen sind einander verbandelt gegen die Versicherten! Auch ich hatte 2,5 Jahre gegen ein Unfallgutachten zu kämpfen. Das Gutachterbuero, S. B. Muenster‘ erstellte auch so ein Versicherungs gefälliges Gutachten. Mir half nur mein Wissen hinsichtlich Verformung, Physik und Optik und deren Zusammenhang bei einem Unfallgeschehen. Mein gelernter Beruf Fa für Glastechnik. Da hatten sie etwas Pech gehabt und mir als Frau auch nicht zugetraut, dass ich dieses Gutachten widerlegen würde. Vor dem OLG Hamburg bekam ich 2004 dann endlich mein Recht. Das Gutachten von, S./B.,war 0 8 15! Ich empfinde es als Schande!
    Danke für Ihren Doku Film! Christin

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