Versicherung (leider nicht die HUK) respektiert Urheberrecht bei SV-Gutachten

Es gibt von den Versicherungen hin und wieder auch mal etwas erfreuliches zu berichten, diesmal von der KRAVAG:

Ich habe einen Mandanten, dessen Auto einen Totalschaden erlitten hat. Das Auto ist ein typischer Fall für die Online-Restwertbörse (deutsches Fabrikat, Diesel). Der von uns beauftragte SV schätzte einen restwert von "Null". Ich habe daraufhin das Gutachten an die Versicherung weitergeleitet mit folgendem Vermerk:

"Außerdem weise ich darauf hin, dass es sich bei dem Gutachten des SV xxx um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt, welches ohne vorherige Bezahlung nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Auch die Verwendung von Fotos ist urheberrechtlich geschützt und vor vollständiger bezahlung auch defintiv untersagt. Auch der Mandant ist mit einer Weitergabe an Dritte nicht einverstanden."

Reaktion der Versicherung: SV-Gutachten vorab (2 Tage nach Absendung) vollständig bezahlt und Fahrzeug dann in RWB eingestellt (der Mandant hatte das Fahrzeug natürlich vorher schon verschrottet, so dass die RWB uns nicht mehr interessierte). Generell gebe ich Gutachten in solchen Fällen immer erst an die Versicherung, wenn der Mandant das Fahrzeug zum SV-Restwert veräußert hat, um nicht auf RWB-Angebote eigehen zu müssen.  

Fazit: Will die Versicherung das Fahrzeug in die RWB einstellen, hat sie vorher die Vergütung des SV vollumfänglich zu ersetzen. So hat zumindest der SV zuverlässig und schnell sein Geld und bei der Versicherung  tritt vielleicht auch die Erkenntnis ein, dass man mit SV nicht machen kann, was man will. Bis die HUK das versteht, kanns wahrscheinlich aber noch etwas dauern …

Über RA Bernhard Trögl

Geb. 10.12.1969 in Weissenburg 1991- 1995 Studium an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen 1995 – 1997 Referendariat, unter anderem bei der Audi AG in Ingolstadt 01.09.1998 Eröffnung einer eigenen Anwaltskanzlei Seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit schwerpunktmäßig mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen befasst (sowohl Klein- als auch Großschäden) RA Trögl engagiert sich neben seiner Kanzleitätigkeit noch als Referent bei Schulungen sowie auf der Internet-Plattform www.frag-einen.anwalt.de. Zudem ist er Fördermitglied im Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V seit dem Jahr 2001. Bernhard Trögl Marktplatz 5 91785 Pleinfeld ratroegl@t-online.de www.ra-troegl.de
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2 Antworten zu Versicherung (leider nicht die HUK) respektiert Urheberrecht bei SV-Gutachten

  1. Frank sagt:

    IQ von einzelnen R+V Sachbearbeiter ?????

    @ H. Trögl,

    vielleicht sollte das die R+V einmal beherzigen.

    Die sind so …… und schicken das Gutachten wieder zurück mit den Vermerk

    wir (die R+V) können das Gutachten nicht prüfen da es mit Urheberrecht belegt ist.

    Toll was.

    Dümmer gehts nicht. Ist Reif für das Fernsehen „die dümmsten Sprüche aller Zeiten“ oder so.

  2. schöne bescherung sagt:

    hat sich der sv inzwischen die entgangene lizenzgebühr usw (sh bgh urteil von 2010) geholt ?

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