Anlässlich einer aktuellen Unfallschadensabwicklung frage ich mich derzeit, ob es auf den Vorgaben des Herrn Heitmann oder auf dem Unwissen einer Urlaubsvertretung beruht, dass die HUK-Coburg jetzt einmal eine korrekte Unfallschadensregulierung vorgenommen hat.
Folgende Daten sind Fakt:
– Verkehrsunfall am 18.08.09,
– Totalschadensgutachten, erstellt am 20.08.09,
– Anspruchsschreiben des Rechtsanwalts vom 31.08.09 mit den Positionen Wiederbeschaffungsaufwand, Gutachterkosten brutto, Unkostenpauschale und Rechtsanwaltskosten bei einem Geschäftsgebührenansatz von 1,5,
– Regulierungsfrist bis 15.09.09 gesetzt.
Das Abrechnungsschreiben der HUK-Coburg datiert vom 09.09.09. Lediglich bei der Unkostenpauschale erfolgt eine Reduzierung von 30,00 € auf 25,00 €.
Völlig unbeanstandet bleiben
– der im Gutachten des Sachverständigen kalkulierte Wiederbeschaffungswert,
– der im Gutachten des Sachverständigen kalkulierte Restwert,
– die vom Sachverständigen oberhalb des BVSK-Tableaus 2007 in Rechnung gestellten Gutachterkosten,
– die vom Rechtsanwalt auf Basis eines Geschäftsgebührenansatzes von 1,5 in Rechnung gestellten Rechtsanwaltskosten.
Kein Textbaustein mehr sondern nur noch prompte Zahlung, die auf dem Anderkonto des Rechtsanwalts am 14.09.09, also noch vor Ablauf der Regulierungsfrist, einging.
Wo ist der Textbaustein geblieben, mit dem stereotyp die Wiederbeschaffungswertermittlung des Sachverständigen angegriffen wurde?
Wo bleibt die Einschaltung der Fa. car-tv oder der Fa. Auto online zur Beibringung eines von der gutachterlichen Schätzung nach oben abweichenden Restwerthöchstgebotes aus dem Internet?
Reguliert die HUK-Coburg jetzt auch weiterhin Gutachterkosten beanstandungslos, die deutlich über dem BVSK-Tableau 2007 gelegen sind?
Auch bei den Rechtsanwaltskosten unterlässt man die sonst nicht selten vorkommende Kürzung auf eine Geschäftsgebühr von 1,0!
Woran liegt das?
Es bleibt zu hoffen, dass es sich hier nicht um eine Eintagsfliege gehandelt hat sondern dass dies die ersten Anzeichen dafür sind, dass die Ankündigungen von Herrn Heitmann betriebsintern bei der HUK-Coburg in die Tat umgesetzt werden.
Gut anstehen würde das der HUK-Coburg selbstverständlich, denn mittlerweile ist ja bereits öffentlich geworden, dass die Steuerzahler – potentielle künftige Anspruchsteller bei der HUK-Coburg – die Einlagen der HUK-Coburg bei der Hypo Real Estate in Höhe von knapp 1.500 Millionen Euro nicht nur vor dem Verlust gerettet haben sondern dafür jetzt auch noch die Zinslasten zu tragen haben.
Vor diesem Hintergrund ist ein entgegenkommender Umgang mit den Ansprüchen der Unfallopfer längst überfällig!
Oder ist das ganze nur ein Lippenbekenntnis mit Rücksicht auf das nahende Jahresende und den 30.11. als letztmöglichen Kündigungstermin?
Die Zukunft wird es zeigen.
Mitgeteilt von Peter Pan im September 2009
Und hier wieder das bisherige unrechtmäßige Regulierungsverhalten:
Gutachten 1236,11 unrechtmäßig nach Anweisung der HUK-Coburg von der DEKRA auf 976,34 gekürzt.
Dann dieser Satz der HUK-Coburg:
Der Schaden am Fahrzeug ist nur gering. Das Anfertigen eines Sachverständigengutachtens war daher nicht erforderlich. Aus diesem Grund können wir das Honorar nicht übernehmen.
Der Unfallhergang war von vornherein unstreitig, sodass Problem bei der Regulierung nicht zu erwarten waren.
Ja die Probleme schafft sich die HUK-Coburg mit Hilfe der DEKRA schon selber. Weil eine unrechtmäßige Kürzung auf Anweisung der Verursacher Versicherung HUK-Coburg geradezu zum Streit herausfordert. Dann folgt eine Liste mit Urteilen die den Geschädigten von diesem falschen Treiben der HUK-Coburg noch überzeugen soll. Wir haben eine viel längere Liste mit Urteilen gegen die HUK-Coburg an den Geschädigten übersandt.
Hallo Peter Pan,
derartiges Regulieren gerade durch die HUK-Coburg ist aber selten, wie Du wohl auch zugeben musst.
Mit freundlichen Grüßen
Dein Willi
Es ist manchmal nur noch wunderlich wie reguliert wird. Teilweise (leider sehr selten) wird einwandfrei reguliert. Dann wieder werden kleinere Beträge gekürzt und zwischendurch wird so richtig in die Kürzungstrickkiste gegriffen um sehr hohe Beträge zu verweigern.
Und es ist nicht einmal ein System erkennbar, wann wie reguliert wird. Aber vielleicht wird es mit der Zeit ja doch besser.
Grüße
Andreas
Hallo Willi
solche Regulierungen erfolgen zugegebenermassen nicht oft,aber immer öfter.
Voraussetzung ist aber,dass die essentialia negotii beachtet werden,und zwar bereits im ersten Anspruchsschreiben.
Absolut und in jeder Beziehung korrekte Arbeit abliefern—dann kommt man auch zum Erfolg!
Die ignoranten Dilettanten,die Heute noch dieselben Fehler wie vor 20 Jahren machen sind diejenigen,die es niemals weg von der roten Liste der Versicherer schaffen werden.
Leider gibt es auch im Lager der Unfallopfer immernoch selbsternannte “Helfer”,die aus Mangel an Intelligenz oder Einsichtsfähigkeit völlig unnötige Fehler machen.
Schuld an der Miseere sind dann natürlich immer die Anderen.
Also mir gäbe das zu denken,wenn dieselbe Schadensaussenstelle der HUK die Kosten des SV X kürzungslos reguliert,die kosten des SV Y dagegen kürzt.
M.f.G.Peter
Peter Pan, Ihre Beiträge bisher immer gut und nützlich waren umso mehr verwundert hier die letzte Anmerkung. (kürzungslos und dagegen kürzt) Unsere Erfahrungen i.d.S. sind folgende: Verwendet man die von der HUK-Coburg an die DEKRA vorgegeben regionalen Partnerwerkstätten Stundenverrechnungssätze ohne Aufschläge wird auch eine unter BVSK Honorartabelle erstellte Honorrechnung bezahlt.
Wird das Gutachten aber mit deklarierten Stundenverrechnungssatz und ET-Zuschlägen der Vertragswerkstatt erstellt. Kommt Kürzung durch DEKRA Prüfbericht nach Vorgabe der HUK-Coburg und Nichtbezahlung der Rechnung oder Kürzung der Rechnung.
Ist es jetzt Mangel an Intelligenz oder Mangel an Einsichtsfähigkeit?
Selbstverständlich wird nicht mehr gekürzt, bei vorauseilenden Gehorsam gegenüber der HUK-Coburg.
In unseren Köpfen hat sich die Arbeitsanweisung der Allianz aus dem Jahre 1991 eingeprägt.
“Sachverständige und Rechtsanwälte der Geschädigten, diese Wegelagerer müssen wir ausschalten”.
“Die ignoranten Dilettanten,die Heute noch dieselben Fehler wie vor 20 Jahren machen sind diejenigen,die es niemals weg von der roten Liste der Versicherer schaffen werden”. – “Also mir gäbe das zu denken,wenn dieselbe Schadensaussenstelle der HUK die Kosten des SV X kürzungslos reguliert,die kosten des SV Y dagegen kürzt”.
Ich verstehe Ihre Aussage nicht richtig.
Wie schafft man es denn von der Roten Liste der Versicherer zu kommen? Etwa nach dem Verhaltensmotto: Dessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing?
Mit der Bitte um Aufklärung.
Grüße aus dem Wilden Süden
Gottlob Häberle
Hallo Peter Pan,
die Frage muss sich doch stellen, warum reguliert die HUK-Coburg in Deinem Fall mehr als zügig und in den anderen Fällen nicht? Liegt es an den Anwälten oder den Sachverständigen? Du kannst, selbst wenn die Schäden in ein und derselben Schadenaußenstelle bearbeitet werden, nicht jeden Sachverhalt gleich behandeln. Es gibt Unterschiede in den Gutachten, es gibt Unterschiede in den Anspruchsschreiben etc.
MfG
Friedhelm S.
Hallo Friedhelm
Genau!
Es kommt darauf an,ALLE möglichen Rückfragen und Einwendungen bereits im ersten Anspruchsschreiben zu erledigen.
Wenn ich die Vertretung des Eigentümers X anzeige,wenige Absätze später aber eine,auf Y ausgestellte Gutachterrechnung und ein,für Y erstelltes Gutachten vorlege,dann brauche ich mich nicht zu wundern,dass ich für meinen Mandanten kein Geld,sondern eine Rückfrage erhalte.
Wenn dann im GA bei einem Baujahr 1992 der Kilometerstand des Fahrzeugs mit 27936 angegeben wird-alles schon dagewesen-dann schlägt man sich als Anwalt mit dem Einwand herum,das Gutachten sei unbrauchbar und—–schonwieder ist Munition dafür geliefert,die Regulierung hinauszuzögern.
M.f.G.Peter
Hallo Wesor,
diese Äußerung ist in der Tat damals von einem Vorstandsmitglied der Allianz Versicherung gemacht worden. Diese Äußerung ist ein Angriff auf Sachverständige und Anwälte gewesen. Viele haben damals die Zielrichtung der Äußerung gar nicht erfasst. Heute wird gejammert. Bereits Otting hatte mit seinem Aufsatz in der VersR. 1997 auf die Reichweite und Wirkung hingewiesen. Fortgeführt später dann durch Wortmann in VersR 1998, 1304ff.
Erkennt der Versicherer, dass durch den Anwalt des Geschädigten Schadenspositionen geltend gemacht werden, deren Bestreiten der Erforderlichkeit von der Versicherung nicht zum Ziel gelangt, wird ein Urteil – schon wegen der Veröffentlichung in diesem Blog – gescheut. Insoweit kann nur jedem Geschädigten empfohlen werden, sich hier zum Schadensersatzrecht zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker
@Friedhelm S. Mittwoch, 30.09.2009 um 10:24
… die Frage muss sich doch stellen, warum reguliert die HUK-Coburg in Deinem Fall mehr als zügig und in den anderen Fällen nicht? Liegt es an den Anwälten oder den Sachverständigen?
Hallo F. S., Ihre Frage ist doch bereits von Wesor – Mittwoch, 30.09.2009 um 09:08 – hinreichend beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
SV m. E.
Hallo Gottlob
nein,natürlich nicht!
Auf der Roten Liste stehen Sachverständige, die völlig „schmerzfrei“ möglichst hohe Schäden kalkulieren um möglichst hohe Honorare abrechnen zu können,oder solche,die ersichtlich Positionen „vergessen“um unterhalb der 130% -Grenze zu bleiben.
Die Fülle falscher Gutachten bringt einen SV erst auf die rote Liste!
Legt er dagegen eine beständige,korrekte Arbeitsweise an den Tag,dann erhalten seine Kunden auch keine Kürzung der korrekt ermittelten Schadenshöhe und genau DARAUF kommt es an
Die Versicherung,die auf der einen Seite korrekte Gutachten zur Regulierung nutzt,dann aber die Gutachterkosten kürzt,ist vor Gericht in ärgster Erklärungsnot.M.f.G. Peter
Hallo Peter Pan,
und immer mehr SV kommen auf die *Rote Liste* weil sie nach Recht und Gesetzt ein Gutachten erstatten, sowie rigoros ihre Honoraransprüche durchsetzten und sich nicht durch Versicherungen und deren Anwälte beirren lassen.
Selbst bei x Nachbesichtigungen, wobei der SV der Versicherung nur auf eine Partnerwerkstaat mit deren Löhnen etc. verweisen konnte, ändert sich nichts an der Einstellung der Versicherungswirtschaft.
Sobald ein Urteil gesprochen wurde und dieses rechtsgültig ist, werde ich der Redaktion dieses gern zur Verfügung stellen. Da werden einige mit den Ohren schlackern auf was so mach Versicherer kommt um Geschädigte mittels eines *freien* SV um über 2.500 Euro zu betrügen.
Hallo Kommentatoren
mein Beitrag polarisiert,und das sollte er auch!
Macht euch doch bitte die Vorteile aus einer vorbildlichen Regulierung der HUK zunutze.
Ich jedenfalls habe das vorbildliche Abrechnungsschreiben der HUK -übrigens Magdeburg- bereits anderen Schadenaussenstellen zugeleitet mit der Aufforderung „diesem schönen Positivbeispiel“ zu folgen.
Was werden Gerichte,die über kleinliche Abzüge entscheiden sollen,dazu sagen—–??? etwa:HERR BEKLAGTENVERTRETER,jetzt erklären sie mir doch einmal,weshalb die HUK-Hannover die Gutachterkosten auf BVSK-Niveau kürzt,die HUK-Magdeburg dagegen kürzungslos reguliert?
Nutzen sie solche argumentative Vorteile!
M.f.G.Peter
@Peter Pan. „Die Fülle falscher Gutachten bringt einen SV erst auf die rote Liste!“
Also, bei aller bisherigen Wertschätzung, so pauschaliert ist das nicht zu halten, um es milde auszudrücken. Um auf die Liste zu gelangen gibt es auch noch andere Möglichkeiten.
Im Übrigen – was für ein Echo nur weil mal einer der SB ein paar Tage im Urlaub war. Ausreißer gibt’s doch überall.
Hallo borsti,
ganz verstehe ich Deinen Kommentar nicht. Wenn Peter Pan doch schreibt, dass in ein und derselben Schadenaussenstelle der HUK-Coburg, in seinen Fällen also Magdeburg, die HUK einmal bei dem SV X keine Kürzungen und bei dem SV Y keine zügige Regulierung vornimmt, so muss das doch einen Sinn haben. Da ein und derselbe Anwalt das Anspruchsschreiben verfasst hat, ist davon auszugehen, dass dieses identisch ist und dass die zügige Regulierung an dem Gutachten des SV X und die nicht zügige Regulierung an dem Gutachten des SV Y liegt.
Da muss ich Peter Pan beipflichten.
Ob bei der HUK-Coburg auch reine Willkür herrscht oder geknobelt wird, bei welchem SV Kürzungen vorgenommen werden, weiß ich natürlich nicht, da ich keine Einsicht in Regulierungsanweisungen habe.
M.f.G. Friedhelm S.
Hallo alle zusammen,
es ist interessant, wie kontrovers dieses Thema hier behandelt wird. Gerade aus der Diskussion heraus erwachsen neue Gesichtspunkte, die auch allen anderen helfen können, umso überraschter bin ich, dass bei anderen Berichten die Kommentare geschlossen oder plötzlich der Beitrag verschwunden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Euer Willi Wacker
@Peter Pan,
„Die Fülle falscher Gutachten bringt einen SV erst auf die rote Liste! Legt er dagegen eine beständige,korrekte Arbeitsweise an den Tag,dann erhalten seine Kunden auch keine Kürzung der korrekt ermittelten Schadenshöhe und genau DARAUF kommt es an
Die Versicherung,die auf der einen Seite korrekte Gutachten zur Regulierung nutzt,dann aber die Gutachterkosten kürzt,ist vor Gericht in ärgster Erklärungsnot“.
Ihrer Auffassung kann ich nicht bzw. nur teilweise beistehen.
Selbsverständlich gibt es auch „Schwarze Schafe“ unter den SV’s. Diese dürften jedoch eher die Ausnahme darstellen.
War dies in dem von Ihnen geschilderten Fall so?
Betrachtet man z. B. die Vielzahl der von der HUK verlorenen Honorarstreitigkeiten komme ich zu dem Ergebnis, dass die klagenden SV’s ja regelmäßig Recht bekommen. Dies ja wohl kaum unter dem Hintergrund, dass diese mangelbehaftete Gutachten erstellen. Es ist doch eher so, dass die HUK ein strategisches Vorgehen gegen freie SV’s an den Tag legt die der HUK aus Kostengründen – und nicht wegen mangelhafter Gutachten – ein Dorn im Auge sind.
Insofern stimme ich da SV Hildebrandt zu.
Es läuft doch häufig so:
„Dessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing“.
Machen die SV’s nicht mit läuft es anders:
„Und bist du nicht willig so brauch ich Gewalt“.
Bezüglich der Argumentation der unterschiedlichen Regulierungsstellen mit kontroversem Regulierungsverhalten stimme ich Ihnen zu. Hier kann man mit Sicherheit was daraus schnitzen.
Ansonsten ist mir Ihre Argumentation – wie schon von Borsti angeführt – ebenfalls zu pauschalisiert.
Es werden nicht nur Sachverständige gestrietzt die fehlerhafte Gutachten erstellen. Es werden vordergründig alle SV’s gestrietzt die nicht das tun was der HUK genehm ist.
Als aufmerksamer CH Leser schätze ich regelmäßig Ihre Ausführungen und Beiträge. Jedoch gehe ich davon aus, dass Ihnen als Insider die von mir beschriebene Problematik längstens und bestens bekannt ist. Und zwar besser, als Sie es mit vorstehenden Kommentaren in diesem Beitrag dargestellt haben.
Sofern ich falsch liege, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.
@Willi Wacker,
„umso überraschter bin ich, dass bei anderen Berichten die Kommentare geschlossen oder plötzlich der Beitrag verschwunden ist“.
Können Sie hierzu Beispiele nennen? Dies ist mir noch nicht aufgefallen. Sollte dies jedoch so sein, wird die Redaktion wohl ihre Gründe dafür haben.
Abschließend bin ich der Auffassung, dass Polarisieren durchaus Sinn macht. Kontrovers diskutieren auch.
In diesem Sinne weiter so. Immer fachlich und sachlich bleiben, dann wird die Redaktion die Beiträge auch freischalten.
Grüße aus dem Wilden Süden
Gottlob Häberle
So Leute
und jetzt seht Ihr,wie und wie hervorragend so ein Blog funktionieren kann!
Ein einziger Beitrag von Gestern und Heute schon über 1000 mal gelesen und bereits 17!!!! super Kommentare,in denen JEDER seine Erfahrung,Argumente und Fachwissen einbringt—und—noch besser—ankündigt,auch seine weiteren Erfahrungen HIER öffentlich zu machen!
Genau SO muss das sein!
Vorbei sind sie,die Zeiten,in denen die HUK mit ein paar Positivurteilchen versuchen konnte,vor Gericht Punkte zu machen.
Vorbei die Zeiten,in denen die HUK breitflächig Glauben machen konnte,sie kürze Gutachterkosten im Interesse ihrer Versichertengemeinschaft.
Geschichte ist die Angst so mancher SV,es könnte der HUK gelingen,den eigenen Kunden gegen sich aufzubringen.
Wir haben alle voneinander und miteinander vieles gelernt,gelernt,mit der von der HUK geschaffenen Situation umzugehen,Gegenstrategien zu entwickeln und zu praktizieren.
Ich denke da nur an die Einführung der Abtretung an Erfüllungs Statt,die es ermöglichte,das Unfallopfer aus der Schusslinie zu nehmen und die rechtswidrigen Kürzungen selbst einzuklagen;oder die Direktklage nur gegen den VN,die diesem zu der Erkenntnis verhelfen kann,vielleicht doch nicht sooo optimal versichert zu sein,wie ihm die Versicherungswerbung versprochen hat.
Wir müssen weiter daran arbeiten,unberechtigte Kürzungen,widersprüchliche Verhaltensweisen,Fehlinterpretationen höchstrichterlicher Urteile(erinnert euch an die 6-Monats-Frist)bei jeder Gelegenheit öffentlich zu machen.
Noch vor 5 Jahren gab es so gut wie Überhaupt kein Interesse in Presse,Funk und Fernsehen für die Sorgen und Nöte der Unfallopfer bei rechtswidrigen Regulierungsverkürzungen.
Und Heute?
Heute sind wir soweit,dass sogar der deutsche Anwaltsverein-von Pressemeldungen sanft geweckt- eine Markterhebung der Fa. Psephos beauftragt mit dem Ergebnis,dass die HUK im Haftpflichtbereich mit weitem Abstand von minus 1795 Punkten am schlechtesten reguliert.
Dass der DAV soetwas veranstaltet,wäre vor Jahren noch undenkbar gewesen.
Also: weitermachen und vorallem Beiträge schreiben die hier interessieren und die polarisieren,neue Strategien entwickeln und diese praktizieren,Bewährtes verbessern und Präzedenzfälle zum Erfolg begleiten!
Euer Peter
Hallo Gottlob Häberle,
wann ist ein Gutachten falsch? Wenn der Versicherer es behauptet?
Wir hatten folgenden Fall:
Zunächst behauptete der Haftpflichtversicherer, er sei nicht in der Haftung. Der Anspruchsteller habe den Unfall herbeigeführt. Nachdem dieser Schachzug ins Leere lief, wurde mal soeben die Richtigkeit des Gutachtens angezweifelt. Wenn schon gezahlt werden muss, dann bitte schön nur die vom Versicherer – nach Prüfung? – in diesem Fall des Wiederbeschaffungswertes und nach Restwert aus einer Internetbörse. Dies lässt sich jedoch nur schwer realisieren, wenn der SV im Gutachten auf das Urheberrecht seiner Lichtbilder hinweist. Da bleibt halt nur noch das As Gegengutachten. Dementsprechend aufwendig gestaltet sich natürlich die Tätigkeit der eingeschalteten anwaltlichen Vertretung, mit der Folge – viel Arbeit für wenig Lohn.
Deshalb aber daher zugehen, als technischer Laie beurteilen zu wollen, wann ein Gutachten richtig oder falsch ist, zeugt m. e. von keiner professionellen Rechtstätigkeit. Bleibt noch die Frage, hat, um auf die Ausführungen von Peter Pan einzugehen, dieser einen Spion, eine Minikamera oder Mikrofon beim Versicherer installiert, dass er nur mal so locker vom Hocker hinter deren Kulissen blicken kann. Oder ist er dem Glauben verfallen, jedes vom Sachverständigen erstellte Gutachten findet den Weg über seinen Tisch?
Schönen Abend noch.
Otto
Hallo Peter Pan
Die Behandlung der Abtretung an Erfüllung Statt, hat bei der HUK zwischenzeitlich andere Formen angenommen.
Das Honorar wird aufgrund der Abtretung an den SV komplett bezahlt, aber bei dem Geschädigten wird der Differenzbetrag zwischen dem „Gesprächsergebnis HUK-BVSK“ und dem tatsächlich in Rechnung gestellten Betrag, bei der Gesamtentschädigung abgezogen.
Und schon ist der Geschädigte bzw. sein Anwalt wieder gefordert und muss klagen.
Ich habe auch schon erlebt, dass nach vorab erfolgter Regulierung beim Geschädigten, die HUK an ihn herangetreten ist und das angeblich zuviel bezahlte SV-Honorar zurück verlangt hat.
Also Ruhe ist hier noch lange nicht eingetreten.
Hallo Peter,
ein lesenswerter Kommentar. Du hast recht, durch sachliche Beiträge und eben solche Kommentare lebt der Blog. Das Interesse an captain-huk wächst tagtäglich. Sogar der C.-H. Beck-Verlag hat jetzt von diesem Blog erfahren und in einem Aufsatz sogar in den Fußnoten http://www.captain-huk.de als Zitatstellen angegeben. Auch in der Richterschaft ist dieser Blog bekannt. Diese Bekanntheit wuchs mit der Anzahl der sachlich bezogenen Beiträge und den eingestellten Urteilen, die insbesondere bei BGH-Urteilen, rege kommentiert wurden. Die Bekanntheit des Blogs wuchs auch damit, dass unsachliche, versicherungsgesteuerte Kommentare unterdrückt wurden. Insgesamt wuchs der Blog. Dafür sei den Autoren Dank ausgesprochen. Auch unserem Herrn Chefredakteur muss Dank ausgesprochen werden. Für Deine sachlichen Beiträge, ich denke nur an die Reise nach Cham, und die Erforderlichkeit im Sinne des § 249 BGB sowie auch die von Dir eingestellten und besprochenen Urteile, sei ebenfalls gedankt.
Ich glaube daher auch, dass dieser Blog sich auf die sachbezogenen Urteile und Beiträge beschränken sollte. Dann wird auch in Zukunft der Blog nicht leiden.
Mit freundlichen Grüßen
Euer Willi Wacker
@Otto,
aus Ihrem Namen schließe ich, dass Sie ebenfalls aus dem Süden (Bayern?, verwandt mit dem König?) stammen. Ich hoffe ich liege richtig.
Das freut mich, denn so können wir vielleicht gemeinsam die Regulierungspraktiken im Wilden Süden erörtern.
Ihre Frage – „wann ist ein Gutachten falsch? Wenn der Versicherer es behauptet“? – ist meines Erachtens durchaus berechtigt, wenn ich auch Ihren dargestellten Einzelfall nicht beurteilen kann.
Allerdings entnehme ich Ihrem Beitrag, dass die anwaltschaftliche Leistung nicht den – für solch kompliziert gelagerten Fälle – Erfordernissen gerecht wurde.
Mir sind ähnliche Fälle bekannt, in denen der Versicherer behauptete das vom Sachverständigen erstattete Gutachten sei mangelhaft, weil es aufgrund des vom Sachverständigen angeführten Urheberrecht-Vermerkes nicht prüfbar sei bzw. eine Weiterleitung an unbeteiligte Dritte sachverständigenseitig untersagt sei, obwohl der Sachverständige überhaupt nichts untersagt hatte, sondern lediglich darauf hingewiesen hatte, dass zur Weiterleitung des Gutachtens an unbeteiligte Dritte vorher die schriftliche Genehmigung des Urhebers einzuholen ist. Substantiierte Mängel im Gutachten z. B. zum Wiederbeschaffungswert, Restwert, Rep.-Kosten u.s.w. wurden jedoch in keinem der Fälle vorgetragen.
Diese Vorgehensweise kommt schon Ihrer Vermutung nahe, dass die Versicherer – aus m. E. reiner Hilflosigkeit – Mittel und Wege eruieren wie sie den unbeugsamen Sachverständigen Herr werden und um somit auch das Vertrauensverhältnis zwischen Geschädigtem und dessen SV zu beeinflussen.
Hiergegen ist meines Erachtens die Direktklage gegen den Schädiger am wirksamsten, damit dieser erkennt wie deren Versicherer arbeiten. Also mit gleichen Waffen zurückschlagen und das Vertrauen des VN zu seinem Versicherer erschüttern.
Ich sagte ja bereits:
„Und bist du nicht willig so brauch ich Gewalt“.
Ich bin davon überzeugt, dass wenn sich die Versicherer auf ihr Kerngeschäft – nämlich eine ordentliche Schadensregulierung – konzentrieren würden und nicht immer neue Nebenkriegsschauplätze installieren würden, der ein oder andere Versicherer sowohl wirtschaftlich, als auch imagemäßig besser gestellt wäre.
Grüße aus dem Wilden Süden
Gottlob Häberle
@ Gottlob Häberle
Der Hinweis auf das Urheberrecht in einem Gutachten ist nur ein Hinweis auf die bestehende Rechts- und Gesetzeslage und stellt in keiner Weise ein Verbot der Prüfbarkeit eines Gutachtens dar.
Denn die urheberrechtliche Nutzung und Verwertung des Gutachtens ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und in dem zu Erreichung des Vertragszweckes erforderlichen Umfang zulässig, §31 Abs. 5 UrhG. Darüber hinaus werden doch durch diesen Hinweis die Verwertungsmöglichkeiten vom Verfasser eines Gutachtens weder erweitert noch eingeschränkt.
Hierzu kann ich nur auf die Urteile des LG Düsseldorf 12 O 153/09 und 12 O 260/09 verweisen, in denen Versicherungen untersagt bekommen haben, dem Anspruchsteller oder Dritten gegenüber zu behaupten, dass durch diesen Hinweis im Gutachten, die Weitergabe zu Prüfungszwecken vom Sachverständigen untersagt sei.
Es stellt nach Auffassung des Gerichts sogar eine Rechtsverletzung am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (§823 Abs. 1 BGB), eine Kreditgefärdung (§824 Abs. 1 BGB), sowie eine Verletzung der Geschäftsehre (§ 824 BGB) des Sachverständigen dar.
Diese (Falsch-)Aussage stellt keine freie Meinungsäußerung dar. Das Gericht hierzu: „Es handelt sich vielmehr um eine Art Boykott-Aufruf zum Nachteil des Antragstellers…“
Alle Versicherer leben von der Profitmaximierung und diese kann am leichtesten in der unrechtmässigen Ersatzleistungskürzung im Haftpflichtschadensfall erfolgen. Die Sachverständigen und Rechtsanwälte des Geschädigte sind die erklärten Wegelagerer dieses Profitstrebens der Versicherer.
Aus diesem Grunde sollen wir nur ein Ziel haben, gute Beweisgutachten für alle Schadenersatzansprüche den Rechtsanwälten des Geschädigten zu liefern.
Wir alle haben keinen Grund darüber nachzudenken welche roten / schwarzen Listen die Versicherer führen. Auch sollen wir wenig von schwarzen Schafen sprechen, wenn die wirtschaftlichen Interessen des Geschädigten ins Gutachten mit einfliesen. Die wirtschaftlichen Interessen der Versicherung HUK-Coburg kommen doch auch zum Ausdruck über die DEKRA-Prüfberichte. Also sucht nicht immer nach eigenen Fehlern, wenn die Schadenersatzabwehr mit allen Mitteln versucht zu kürzen und den Profit zu maximieren.
Hier gibt es ganz einfach zwei Parteien, den Geschädigten und den Verursacher. Beide wollen zu ihrem Recht kommen mit Hilfe von Sachverstand und Rechtskunde.
Nur das hinterlistige Vorgehen der Versicherer gegen die Geschädigten gehört richtig angeprangert. Dem Geschädigten Hilfe versprechen und diesen dann nach allen Regeln der Abwehrkunst über den Tisch zu ziehen.
Der Geschädigte soll auf das eigene Gutachten verzichten und dem Sachverständigen des Verursachers vertrauen.
„Wir verzichten auf ein Gutachten uns reicht ein Kostenvoranschlag, wenn sie Fragen haben unsere Schverständigen sind kostenlos für sie da!“
Diese unverschämte Tatsachenverdrehung der Versicherer
gehört doch richtig angeprangert.
Der Bericht (dessen Kritik zwischen den Zeilen ich durchaus wahrgenommen habe) ist leider zu schön, um für die Allgemeinheit wahr zu sein!
Mein Fall:
* Unverschuldeter Unfall am 26.6.09 an meinem älteren Fahrzeug
* Mitarbeiter der HUK (Versicherung des Unfallgegners) auf einer kostenpflichtigen 0180er Hotline endlich erreicht am 7.7.
* Noch am selben Tag das stark beschädigte Auto zum Sachverständigen gebracht (er attestierte einen wirtschaftlichen Totalschaden im Umfang von 1350.- EU)
* Seitdem trotz häufigem Hinterhertelefonierens NICHT EIN MAL auf einer der dauerbesetzten HUK-Telefonleitungen durchgekommen
* Nicht einmal auf Schreiben meiner Anwältin reagiert die HUK (mit Ausnahme eines belanglosen Schreibens auf die erste Fristsetzung, dass man „noch etwas Zeit brauche“ – wofür??)
* Rechnung des Sachverständigen bis heute (4 1/2 Monate nach dem Unfall) nicht beglichen
* Für mich viele Kosten, die ich vorschießen musste, und bisher nicht einen Cent von der HUK bekommen
In der Zwischenzeit lief der TÜV für das verunfallte Auto ab; eine Neuanschaffung wurde unumgänglich. Nicht auszudenken, hätte ich für die Zwischenzeit, in der ich auf das eigenes Auto verzichten musste, einen Leihwagen genommen…
Eigentlich legitimieren die Unfallgeschädigten erst die Existenz von Versicherungsunternehmen. Ursprünglich gehörten zu den Grundgedanken des Versicherungsgewerbes: Solidarität und Ausgleich für erlittenes Unrecht (die traditionsbehafteten lateinischen Namen diverser Unternehmen lassen grüßen!) – also Verbraucherschutz. Der heute herrschende Wettbewerb machen diesen hehren Zielen leider zunehmend den Garaus. Besonders diejenigen Firmen, die als Preisbrecher agieren, sind leider oft diejenigen, die am Unverschämtesten an unschuldig Geschädigten sparen.
Was ich mit der HUK erleben musste, spottet jeder Beschreibung! Wenn man eine Versicherungsfirma immer wieder verklagen muss um nach viel Nerverei endlich sein Recht zu bekommen, und diese trotz vieler teurer Prozesse, die sie verliert, noch satte Gewinne einfährt: Dann müsste man wohl darauf schließen, dass das Unternehmen, welches das konsequenteste Gegenteil von Verbraucherschutz praktiziert, normalerweise die besten Unternehmensgewinne erzielen müsste.
Traurig – und, nebenbei bemerkt, ein schlechtes Omen für die Zukunft unserer Gesellschaft!!!
Was ich selber erleben und auf Webseiten wie dieser immer wieder nachlesen musste, schreit nach strengeren Gesetzen zugunsten Geschädigter. Vorschlag: „Regulierungsverschleppung“ durch Versicherungsunternehmen sollte ein Straftatbestand werden. Eine Versicherung wird verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen von sich Kontakt mit dem Geschädigten aufzunehmen. Tut sie dies nicht, gilt der Schaden in vollem Umfang als anerkannt. Für jeden Tag nach Ablauf von zwei Wochen, den die Versicherung wegen Untätigkeit die Regulierung verschleppt, erhöht sich der Anspruch des Geschädigten um 5 %. Dann hätte Verbraucherschutz endlich wieder eine Chance!
Hallo Herr Gutmann,
es freut mich, dass Sie Ihre Erfahrungen mit HUK-Coburg hier im Blog auch einem großen Leserkreis zur Kenntnis bringen. Ein gutes Image für die Coburger Firma. Ich gehe davon aus, dass Sie keine Versicherung bei der besagten Firma abschließen, und wenn Sie Ihre negativen Erfahrungen auch Ihrem Nachbarn kundtun, bestimmt auch dieser nicht. Ihr Fall ist sicherlich kein Einzelfall.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker
@Peter Pan…der ursprüngliche Artikel hat sich offenbar als „Eintagsfliege“ dargestellt.
Aktueller Fall:
Schaden ca. 1100 €, Sv-honorar fix und ungekürzt ausgeglichen, Geschädigter bekommt eine von Dekra und controlexpert (wie üblich) gekürzte Abrechnung geschickt, Differenz ca. 200 €.
Nun hat eben der Anwalt mit der Huk seinen Broterwerb…
Hallo Herr Wacker,
ich muss zu meiner Schande bekennen, dass ich in den 1990er Jahren fast vier Jahre lang mein damaliges Fahrzeug bei diesem ***-Unternehmen versichert hatte. Nach den Erfahrungen der letzten Monate indes lasse ich in der Tat keine Gelegenheit aus um vor dieser Firma zu warnen.
Aber ich habe inzwischen mehr vor – hoffe es zeitlich zu schaffen:
* Es gibt einige Presseorgane mit Lobby, bei denen man sich eigentlich wundern muss, dass sie noch nie über das Gebaren bestimmter KfZ-Versicherungsunternehmen berichtet haben. Die bekommen von mir bald ein Briefing mit vielen interessanten Links.
* Ebenso die Verbraucherzentralen. Sie geben gerade jetzt kurz vor dem jährlichen Versicherungswechseltermin 30.11. Empfehlungen heraus, wie man an einen billigen (ich schreibe bewusst nicht „preiswert“) Versicherer kommt. Bei allem Respekt vor deren Arbeit: Sie haben offenbar noch nicht begriffen was die Konsequenzen der Billigtarife sind – nämlich massenweise allergröbsten Umgang mit den Verbraucherrechten der Unfallopfer! Die Logik des Preiskampfs ist ja leider, dass Unternehmen, die gewissenhaft, gesetzeskonform und schnell regulieren, auf dem Markt bald keine Chance mehr haben!
Und wo wir schon dabei sind: Hat zufällig jemand von den Lesern einen Draht zu Günther Wallraff?
😉