Was „verdient“ eigentlich ein SSH-Sachverständiger ?

Außer einem gehörigen Maß an „Verachtung“ eigentlich nicht viel? Zumindest was die Aufträge für die Versicherungswirtschaft betrifft.

Hier eine aktuelle „Honorarvereinbarung“ der SSH (Schaden Schnell Hilfe) mit der VHV Versicherung :

Honorartableau VHV Modulares SSH KFZ-Schadentool

SSH-Compact-Drive In (nicht für Hagel)                           100,00 €*
Gutachten aus SSH-Compact Drive in Beauftragung
(incl. 1 Restwertbörse, falls erforderlich)                          200,00 €*

SSH-Compact-Drive Out                                                  150,00 €*
Gutachten (incl. 1 Restwertbörse)***                             270,00 €*

Hagel-Schadenbericht auf Sammelaktion / Drive In**      130,00 €*
Hagel-Gutachten auf Sammelaktion / Drive In**
(inkl. 1 Restwertbörse, falls erforderlich)                          180,00 €*

Hagel-Schadenbericht mit Anfahrt / Einzelbesichtigung    150,00 €*
Hagel-Gutachten mit Anfahrt / Einzelbesichtigung (inkl.
1 Restwertbörse, falls erforderlich)                                  250,00 €*

zzgl. Abrufkosten je weitere Restwertbörse                       20,00 €*

Rechnungsprüfung zu SSH-Produkt                                  30,00 €*

Sondergutachten nach Zeitaufwand pro Stunde
(Gegenübertellungen/Plauibilitätsprüfungen,                    119,00 €
Sonderfahrzeuge, Textgutachten/Berichte)

*Reparaturkostenkalkulationen und EDV-Gutachten zu Schäden an Zweirädern, PKW, LKW, Bussen, Zugmachinen, Sattelfahrzeugen, Anhängern/Sattelaufliegern, Sonderfahrzeugen, Wohnmobilen und Wohnanhängern, Sonstige, deren Ersatzteilpositionen mit Preisen und Arbeitswerten in EDV-Datenbanken von Audatex und/oder DAT überwiegend (90% der Ersatzteilpositionen) verfügbar sind.

**Sammelbesichtigungen ab 5 Fahrzeugen und Einzelbesichtigungen in SSH-Stationen (Drive In): keine Vollgutachten, wirtschaftlichen Totalschäden, Fahrzeuge > 3,5t, Wohnmobile und Anhänger. Hagel-Gutachtenpauschale beinhaltet 1 Restwertbörse/-beurteilung.

***Grundlage für das Gutachten: u.a. wenn die Reparaturkosten 50% des Wiederbeschaffungwertes erreichen oder überschreiten und / oder es liegen massive relevante Vor-/Altschäden vor.

Die angebotenen Konditionen verstehen sich brutto incl. allen Nebenkosten, Fotokosten sowie Fahrtkilometer bis zu einem Radius von 30 Kilometer. Jeder weitere Radius (30 km) wird mit 20 € netto zzgl. der gesetzlich erforderlichen Umatzsteuer berechnet.

Weitere Restwertbörsen werden nach Absprache eingebracht. Diese sind als extra Aufwendungen zu sehen. Standard ist 1 Restwertbörse.

Die angegebenen Honorare gelten als Honorarobergrenzen, der Sachverständige legt das endgültige Honorar aufwandsbezogen nach eigenem Ermesen fest.

Die bisherige Abrechnunsgart bei indirekt beauftragen Gutachten (die sog. „130% Regelung“) entfällt hierdurch. Als Honorarrahmen empfehlen wir ihnen sich an den marktüblichen Konditionen (HUK/BVSK- Tableau) zu orientieren.

Alles klar?

Pauschale Dumping-Brutto-Honorare „all inclusive“ – unabhängig von der Schadenshöhe, Rechnungsprüfung für 30 Euro, „indirekte“ Aufträge nach HUK-Honorartableau usw..

Da hat die Delegation der SSH aber richtig hart verhandelt?

Was bleibt dabei wohl noch übrig, wenn man 19% Mehrwertsteuer und die gesamten Kosten in Abzug bringt? Eine schwarze Null, rote Zahlen?
Auch als Auslastungsinstrument ist dieses „System“ völlig ungeeignet. Damit versaut man sich nämlich nachhaltig den gesamten Ruf.

Eine ähnliche Vereinbarung gibt es übrigens auch mit dem WGV. Dort gibt es dann noch 120 Euro (brutto) für den SSH RepCheck.

Dazu kommen in der Regel noch die bekannten „Schweinereien“ nach den Vorgaben der Versicherer bei der Schadenskalkulation; wie z.B. im Rahmen der fiktiven Abrechnung (keine UPE-Aufschläge, keine Verbringungskosten, keine Beilackierung, Smart-Repair, Kalkulation mit „Billiglöhnen“, Instandsetzung vor Erneuerung, Restwertbörse, „künstlicher Totalschaden“, Vorschadenexzess etc.)?

Der größte „Feind“ sitzt also nicht (nur) bei den Versicherern, sondern mitten im eigenen Lager. Für „kleines Geld“ werden hier Geschädigte (und auch „Berufskollegen“) „verkauft“ sowie ein  gesamter Berufszweig in Misskredit gebracht? Wie tief muss man eigentlich sinken, um hier mitzumischen?

„Verrat“ zum Schnäppchenpreis gehört heutzutage wohl zum Zeitgeist der Geldgesellschaft, wie eine verschimmelte Beilage in der Suppe? Vergleichbare „Sondervereinbarungen“ gibt es übrigens nicht nur bei den Sachverständigen, sondern auch bei Anwälten, Werkstätten, Mietwagenunternehmen usw..

Besser wird es aber dadurch nicht – „normal“ erst recht nicht!

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

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15 Antworten zu Was „verdient“ eigentlich ein SSH-Sachverständiger ?

  1. Graf Zahl sagt:

    Die „verdienen“ noch viel zu viel für den Schwachsinn an „Gutachten“, was da verzapft wird!
    Für mich sind das ganz arme Würstchen, die für ein paar Euro auch ihre Oma verscherbeln würden!

  2. SV W sagt:

    juhu..
    „SSH-Compact-Drive Out 150,00 €*“

    Wenn man die Mehrwertsteuer, die Abrufkosten DAT/Audatex, KFZ-Nutzung, SSH-Gebühr (musste der geneigte SSH-SV die nicht aus noch zahlen) usw. abzieht, bleibt für Anfahrt, Besichtigung, Abfahrt und Ausarbeitung des Gutachtes ja nicht viel übrig.
    SSH-Sachverständige sind eben doch entweder wahre Rechenkünstler oder einfach auf diesem Gebiet unfähig 😉

  3. zeckenzange sagt:

    Wer sich auf solche Konditionen einlässt, bei dem muss schon ordentlich die Hütte brennen.
    Ohne „Nebeneinkünfte“ z.B überteuerte Haftpflichtgutachten kann man mit einer solchen Honorarstrultur nicht lange überleben.

  4. DerHukflüsterer sagt:

    Graf Zahl says:

    11. Juni 2014 at 09:42
    Die “verdienen” noch viel zu viel für den Schwachsinn an “Gutachten”, was da verzapft wird!

    Ja, das denken sich die Versicherer auch, deshalb gibt es auch nicht mehr Geld, wie oben angezeigt, sondern immer weniger.
    SSH=schwache-simple- Halbierer. sind besonders Charakterlos gegenüber den armen Unfallopfern, dafür willig und für jede Schweinerei der Versicherer aufgeschlossen.

  5. virus sagt:

    „Da hat die Delegation der SSH aber richtig hart verhandelt?“

    Einer kann halt nur das Geld bekommen!!!

  6. Graf Zahl sagt:

    Bei den SSH-lern, die ich kenne, brennt die Hütte nicht. Die betreiben dies als 2. Standbein, weil diese ansonsten fest im Sattel sitzen. Es macht die Menge an Aufträgen die über die SSH suggeriert werden.
    Hier frisst wirklich Gier das Hirn völlig auf.
    Ich durfte schon das ein oder andere „Gutachten“ von den „Experten“ in den Händen halten.
    Für 6 Seiten und drei Bilder kann auch nicht mehr verlangt werden. Ganz zu schweigen von dem Inhalt.
    Da frage ich mich, wie solche „Spezialisten“ noch früh´s in den Spiegel schauen können?! Einfach erbärmlich!

  7. Karle sagt:

    Auf der Webseite sind die aber doch grundehrlich:

    „SSH Gutachten.
    Die machen Rechtsstreit überflüssig.“

    Soll wohl heißen?

    Lieber Geschädigter. Wir kalkulieren nur einen Teil deines berechtigten Schadens und die Versicherung bezahlt sofort – Rechtsstreit überflüssig.

    Getreu dem Motto der Initialien: „Schaden Schnell Halbierer“ ?

  8. RA Schepers sagt:

    Das AG Brühl (24 C 444/11) musste sich mit der Arbeit eines SSH-Sachverständigen auseinandersetzen, den es selber als Gerichtssachverständigen beauftragt hatte.

  9. Klaus O. sagt:

    Sehr geehrte CH-Redaktion,
    wenn man sich vergegenwärtigt, dass ein Großteil der SSH-Sachverständigen Mitglied im BVSK sind, so muss man sich fragen, wieso sich dieser Berufsverband noch als Verband der unabhängigen Kraftfahrzeugsachverständigen bezeichnen darf, denn das ist eine Irreführung der Justiz und der „Verbraucher“, das umso mehr, wenn dann noch solche „Kollegen“ öffentlich bestellt und vereidigt sind.
    Hier wird auf breitester Ebene etwas vorgetäuscht, was gerade nicht vorhanden ist. Ich rede von der Unabhängigkeit. Aber wer ist schon noch unabhängig ? Sind es lediglich die, welche kein Wohlverhalten zeigen oder gibt es auch noch andere Kollegen, die nur nicht hervortreten ?

    Mit herzlichen Grüßen

    Klaus O.

  10. RA Schwier sagt:

    Erinnert mich an den Sachschadensbereich (Gebäudeschäden…..). In diesem Bereich habe ich sehr praktische Erfahrungen gesammelt. Aber der Preiskampf unter den Regulierern ist immens und die Erwartungshaltungen der VN an die Versicherer ebenso. Das Controlling der Versicherer ist aber noch übler.
    Schaue ich mir in diesem Bereich die Mitkonkurrenten an, dann sind diese Gutachten einfach nur mit Ankreuzkästchen gestaltet! Aber „Hauptsache“ schnell, denn ein VN nimmt lieber 1000,00 € sofort, als 1200,00 € in 2 Wochen! So einfach sind die Leute gestrickt!
    …..“Drive in“ „Drive out“, was ist dies für eine Preisgestaltung? Sind wir hier bei McDonalds, BK, etc?!
    „If u pay with peanuts, u only get monkeys!“

    Aber Hauptsache es befindet sich ein „Hilfe“ in dem Namen……Marketing ist eben die halbe Einnahme! …. Aber bei der Dekra soll es, hinsichtlich der Preispolitik, nicht viel anders laufen für die SV.

  11. DerHukflüsterer sagt:

    @ Graf Zahl
    „Ich durfte schon das ein oder andere “Gutachten” von den “Experten” in den Händen halten.
    Für 6 Seiten und drei Bilder kann auch nicht mehr verlangt werden. Ganz zu schweigen von dem Inhalt.“

    Hi,
    wenn die Geschäftspartner sich einig sind, ist auch eine Kalkulation auf Klopapier, gesiegelt mit einem Kartoffelstempel und mit einer Unterschrift welche durch einen in Hühnerkacke eingetauchten Birnenstiel, zustande kam gültig.
    Schlimm find ich persönlich, dass die BVSK Honorare stark von der SSH nach unten gezogen werden. Aber das mögen die SV ja so. Zumindest jene welche sich immer auf den BVSK berufen.
    Leute die glauben dass die SSH Stellen nur die SSH Aufträge billiger gestalten müssen, sind da auf dem Holzweg!
    SSH Preise für alle, wenn auch die Gutachtenaufträge privat und nicht über die SSH kommen!
    (ca. 68 Versicherer)

  12. RA Schepers sagt:

    Es kommt immer darauf an, zu welchem Zweck das Gutachten erstellt wird. Der Geschädigte benötigt das Gutachten, um die erforderlichen Reparaturkosten zu prognostizieren und um Beweise zu sichern (Art und Umfang des Schadens).

    Der Schädiger verfolgt andere Interessen. Wenn er ein Gutachten in Auftrag gibt, wird sich das Gutachten an seinen Interessen orientieren… Eine oberflächliche Schadenkalkulation mit möglichst geringen Reparaturkosten ist wohl mit deutlich weniger Arbeitsaufwand zu erstellen als ein sorgfältiges Gutachten…

  13. Juri sagt:

    Die SSH (Schnelle Schaden Halbe) GmbH ist ursprünglich eine Gründung von ausschließlich BVSK Sachverständigen , allesamt „öbv“, zu einer Zeit in der man sich die „öbv“ noch gegenseitig in Verabredung mit dem damaligen Chef der IHK, ein Dr. Braun, am Biertisch zugeschoben hat. Das Berliner Büro Beccard war beispielsweise Gründungsgesellschafter, aber auch andere wie Delpiccolo, Schuler ..etc. waren mit von der Partie.
    Die haben beispielsweise seinerzeit – auf Wunscher der Versicherer – die Wertminderung auf einem Beiblatt beziffert; das konnte man dann bei der Vers. wieder heraus nehmen. Irgend wann einmal sind sie aber aufgekippt. Dann war’s vorbei damit.

  14. Andy Klug sagt:

    Ich habe noch nie so einen Dreckshaufen wie die SSH erlebt. Hände weg von den Betrügern.

  15. Iven Hanske sagt:

    # Andy
    Schnell ist nicht gleich gut und Hilfe ist nicht gleich Kompetenz aber Schaden bleibt ein Schaden, oder?
    Tipp: Hinterfrage doch vorher mit welchen Versicherungen der Gutachter zusammenarbeitet bzw. auf Weisung, wie z.B. die DEKRA kalkuliert. Ohne Weisung, also neutral und unabhängig, wäre Dir der Ärger sicher erspart geblieben.

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