Manchmal haben Versicherer schlaue Einfälle. Vor allem der Versicherer, der irgendwann in den letzten Jahren seine Ü-Punkte verloren hat…
Ich habe für meine Kundin ein Haftpflichtschadengutachten erstattet. Da der Unfallhergang noch streitig ist, wird nunmehr zunächst mit der eigenen Vollkasko abgerechnet und danach werden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die noch offenen Positionen geltend gemacht.
Nun schreibt mich die Kasko-Versicherung an, dass sie die Reparaturrechnung von der Werkstatt erhalten habe und ich diese doch bitte unter Kasko-Gesichtspunkten prüfen möge. Nun schaue ich mal in meine Buchhaltung und stelle fest, dass meine Honorarrechnung zum Gutachten noch nicht bezahlt ist und damit schon gar nicht von der Versicherung.
Also erlaube ich mir den kurzen Hinweis, dass ich
a) zunächst meine Kundin anschreibe und mir die Bestätigung einhole, dass ich in diesem Fall für den Kasko-Versicherer tätig werden darf und
b) eine Kostenübernahmezusage für die in Auftrag gegebene Tätigkeit haben möchte.
Kein halbe Stunde später erhalte ich vom Sachbearbeiter die Antwort, dass der Auftrag zur Rechnungsprüfung zurückgezogen wird, weil die Angelegenheit nun an die internen Sachverständigen weitergegeben wird, die die Rechnung nach Kasko-Gesichtspunkten prüfen.
Warum nicht gleich so? Weil ja der Sachverständige, der ein Haftpflichtschadengutachtn erstattet vielleicht so doof ist und eine zusätzliche Leistung kostenfrei erbringt? Bekomme ich bei dieser Versicherung demnächst zu meiner Haftpflichtversicherung die Kasko kostenfrei dazu?
Hi, Andreas,
so oder so ähnlich ….
Von uns wollte auch der eine oder andere Versicherer-SB/In nochmals Lichtbilder – per Mail – versteht sich, weil diese verloren gegangen seien oder die eingescannten ja so was von schlecht sind.
Gut! Es fallen dann aber Kosten an und per Mail gibt es auch nichts.
Mm. Und die wären? …..
Worauf man dann erst mal in den Keller gehen will, um zu schauen, ob sich das Original-Gutachten nicht doch noch irgendwie finden lässt.
MfG. Virus
mal abwarten und dann falls kürzungen (100% wahrscheinlichkeit) sachverständigenverfahren einleiten.
Grundsatz sollte immer sein – wenn schon freier gutachter im quotenfall dann aber auch gerechte kaskoregulierung durchsetzen – wann hat man sonst schon mal die gelegenheit dazu.
Das Verhalten erlebt man jedesmal.
Wenn man die Assekuranz/den Sachbearbeiter anruft und ihm mitteilt,das man nicht für den Geschädigten/dem Schädiger gleichzeitig arbeiten kann, wird man als unorientiert erklärt oder es wird großspurig mitgeteilt, das dies Bestandteil der Gutachtenbeauftragung sei.
Die Weiterbildung scheint da doch sehr zu stocken.