Quelle: NDR vom 14.10.2011
Von seiner Versicherung Schadenersatz zu erhalten, ist in vielen Fällen gar nicht so einfach. Manche Menschen werden bei den Auseinandersetzungen sogar ruiniert, meint die Unfallopfer-Hilfsorganisation „Subvenio„. Das soll sich ändern.
NDR.de: Wie hoch schätzen Sie die Zahl derjenigen, die durch nicht gezahlten Schadenersatz ruiniert sind?
Stefanie Jeske: Offizielle Statistiken gibt es nur für Verkehrsopfer. Aber Unfälle passieren ja auch in der Freizeit, beim Sport oder durch Hundeattacken und dafür gibt es bis heute keine verlässlichen Zahlen. Wir haben seit es „subvenio e.V.“ gibt, also Februar 2009, etwa 800 Anfragen von Betroffenen bearbeitet und schätzen die Zahl derer, die mit Versicherungen um ihren Schadenersatz kämpfen, auf etwa zehn Millionen jährlich. Nicht wenige davon werden ruiniert.
Weiterlesen >>>>>
Subvenio-Spot: >>>>>
… weil der Gesetzgeber es ihnen gestattet ….
NDR.de: Welchen Anteil hat die Gesetzgebung daran, dass die Versicherungsunternehmen offenbar unbehelligt ihre Verzögerungstaktik fahren können?
Jeske: Die mangelnde Gesetzgebung spielt eine große Rolle. Dass sich die Unternehmen verhalten, wie sie es tun, liegt daran, dass der Gesetzgeber es ihnen gestattet. Deswegen fordern wir auch, dass die Regulierungsverzögerung bei fremdverschuldeten Unfallschäden strafrechtliche Konsequenzen haben muss. Denn die Zeit, während der die Menschen kämpfen müssen, trägt dazu bei, dass sie nicht gesünder, sondern kränker werden: Behandlungen können nicht durchgeführt werden, psychische Erkrankungen werden kleingeredet und dadurch noch größer. An einem solchen Forderungskatalog arbeiten wir gerade. Im ersten Quartal 2012 werden wir mehr dazu sagen können.
@ virus
Strafschadensersatz nach amerikanischem Vorbild ist sicherlich auch ein hilfreiches und effektives Mittel. Ist im Gesetz zwar nicht vorgesehen, aber in der Rechtsprechung sind erste Ansätze zu sehen, die in diese Richtung gehen.
Erhöhung des Schmerzensgeldes bei grundloser Regulierungsverzögerung wurde schon zuerkannt worden. Auch die „Gewinnabschöpfung“ bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen (Caroline von Monaco-Entscheidung) hat eine ähnliche Intention.
Wenn die Rechtsprechung diesen Weg konsequent fortführt, könnte das zu einer Änderung des Regulierungsverhaltens führen. Wenn sich Verzögerungen wirtschaftlich nicht mehr lohnen, dann wird auch nicht mehr verzögert.