„Wir sind der Ansicht, dass für den Geschädigten eine unabhängige Rechtsberatung genauso von fundamentaler Bedeutung ist wie eine unabhängige Schadenfeststellung als Basis einer fairen Schadenregulierung“

…..  so die Aussage von Jörg Elsner, Fachanwalt für Versicherungs- und Verkehrsrecht sowie Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), anlässlich des 5. AUTOHAUS-Schadenforums.

Die Schadenregulierung aus dem Blickwinkel der Anwaltschaft

Rechtsanwälte als Dienstleister

Da bisher mehr als 90 Prozent der Haftpflichtunfallschäden ohne einen Rechtsanwalt reguliert würden, sprach der Referent von einem „riesigen Markt, in dem wir mit großer Kompetenz tätig werden können“. Elsner weiter: „Wir haben dafür auch die besten Preise, da der, für den wir arbeiten, es nicht selbst bezahlt, sondern der hierfür auch leistungspflichtige Versicherer.“

(…….)

Unabhängige Rechtsberatung wichtig

Vehement griff Elsner die Versicherungen und deren Konzepte an, die es sich auf die Fahnen geschrieben hätten, zu jeder Zeit die Kosten zu minimieren. Elsner sprach hier wörtlich von der „Aldisierung“ der Schadenregulierung, die das Kerngeschäft der Marktteilnehmer bedrohe. „Wir sind der Ansicht, dass für den Geschädigten eine unabhängige Rechtsberatung genauso von fundamentaler Bedeutung ist wie eine unabhängige Schadenfeststellung als Basis einer fairen Schadenregulierung“, sagte der Fachanwalt, der damit u.a. auch für die Interessen der freien Sachverständigen mit eintrat. Elsner wies zudem auf den Haftungsaspekt hin: „Jede Rechtsberatung muss vollständig und richtig sein.“

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Eine Antwort zu „Wir sind der Ansicht, dass für den Geschädigten eine unabhängige Rechtsberatung genauso von fundamentaler Bedeutung ist wie eine unabhängige Schadenfeststellung als Basis einer fairen Schadenregulierung“

  1. Willi Wacker sagt:

    Hallo Leute,

    so ist es! Der versierte, im Schadensersatzrecht erfahrene Anwalt ist ebenso wie der qualifizierte freie Sachverständige für die Schadensregulierung unersetzlich. Hinsichtlich des Anwalts kann auf die zutreffenden Worte von Elsner verwiesen werden, hinsichtlich des unabhängigen Sachverständigen auf den Aufsatz von Wortmann in DS 2009,
    253ff, 300ff.

    Dass den Versicherungen die Anwälte und die freien Sachverständigen ein Dorn im Auge sind, ist nicht nur erst seit der Äußerung des damaligen Allianz-Vorstandsmitgliedes Dr. Küppersbusch in der ADAC-Motorwelt Heft 10 des Jahrgangs 1995, Seite 55, 56 bekannt: „…In der Masse der Fälle könnte der Schaden ohne Einschaltung Dritter reguliert werden…“ Sodann wurden Anwälte und Sachverständige als „Wegelagerer“ bezeichnet. Gerade das aktive Schadensmanagement der Versicherer versucht doch mit allen Mitteln, legal oder rechtswidrig, die „Helfer“ des Geschädigten auszuschalten nach dem Motto Wegelagerer braucht die Gesellschaft nicht. Die damalige Äußerung des Herrn Dr. Küppersbusch, heute selbst Anwalt in München, war Gegenstand zweier Aufsätze, nämlich den des Herrn Otting in VersR 1997, 1328 ff und Wortmann VersR 1998, 1204ff.

    So neu, wie Elsner das Problem nunmehr beschreibt, ist dies nicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Euer Willi

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