Liebe Mitleser,
es gibt positive und negative Eigenschaften, die Versicherer voneinander übernehmen können. Bei der Zurich stellt man sich wohl auf den Standpunkt lieber negative Regulierungseigenschaften zu übernehmen.
So habe ich letztens folgendes Schreiben erhalten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir übernehmen die Sachverständigenkosten mit insgesamt xyz,00 EUR.
Die in Rechnung gestellten Kosten für das Kfz-Gutachten ersetzen wir nicht in voller Höhe. Nach Marktlage halten wir maximal den gezahlten Betrag für angemessen und als erforderlichen Wiederherstellungsaufwand zivirechtlich geschuldet.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Zurich Kunden Service
Dem Schreiben ist leider kein Sachbearbeiter zu entnehmen, sodass eine persönliche Auseinandersetzung nicht stattfinden kann. Besonders dreist ist jedoch der gezahlte Betrag, der weder HUK-BVSK-Gesprächsergebnis noch sonst irgendeiner mir bekannten Liste entspricht.
Dann wird wohl wieder ein VN mehr neben seinem Beitrag für die Haftpflichtversicherung noch ein paar Euro nicht regulierten Schaden ersetzen müssen.
Nichts neues von der Zurich, die kommt nur selten vor.
ich hab jetzt auch den ersten fall gegen die zurich.
naja, die standartklage ist da schnell angepasst. 🙂 am längsten dauert noch, zu ermitteln, wer der gesetzliche vertreter der Zurich Insurance pls, Niederlassung für Deutschland (aktiengesellschaft nach irischem recht) ist
Herr Kollege
weshalb die Mühe,Sie kennen doch die ladungsfähige Anschrift des VN!
Ich muss da garnichts anpassen.
Im Übrigen… liegt da etwa ein Verstoss gegen §80 AktG vor?
MfkG Lutz Imhof
Hallo Andreas,
Deine Überschrift inspiriert mich zu der Überlegung, dass es auch schon ICEs in falscher Richtung gegeben hat, wie in Wiesbaden, der nicht Richtung Köln, sondern Richtung Niedernhausen fuhr, und dass so mancher Zug auf dem Abstellgleis endet. Zurich vor dem Prellbock.
Mit freundlichen Grüßen
Dein Willi
naja, war ja auch ironisch gemeint 🙂