Quelle: Autohaus Online vom 30.12.2010
Das Autoglasforum „autoglaser.de“ blickt mit gemischten Gefühlen auf das Jahr 2010 zurück. In 2010 sei das Geschäft „unter besonderem Druck der Versicherungswirtschaft“ gestanden. Zudem habe das Kfz-Reparaturgewerbe den Glasmarkt wiederentdeckt und sage den Spezialisten den Kampf an. Darüberhinaus würden neue Anbieter ihren Marktauftritt in Deutschland vorbereiten. Dennoch konnten sich laut dem Forum Ketten, Kooperationen und Franchisepartner „gut behaupten“. Die Politik der Autoversicherungen ist für autoglaser.de das erklärte Thema des Jahres.
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Im Zweifel kann man unliebsame Marktmitbewerber ja wegen angeblichen Betruges anzeigen. So einen lustigen Fall hatte ich mal: http://www.mitfugundrecht.de/2009/01/pfusch-ist-kein-betrug
@ra kuemmerle
Leider ist dies kein Einzelfall und die Lacher halten sich in Grenzen, da als Ziel solcher Aktionen offensichtlich die Vernichtung von Existenzen ungeliebter Mitbewerber des Autoglaser-Glaserhandwerks im Fokus steht. In einem ähnlich gelagerten Fall wurde Strafanzeige durch den VS-Sachbearbeiter gestellt und dann den Kunden des Glaserbetriebes mitgeteilt, es laufe ein Ermittlungsverfahren wg. Betrugs gegen den Autoglaser.
Sofern sich dieses Vorgehen als „allgemeine Strategie“ herausstellen sollte – dann haben die Sachbearbeiter im Nachgang wohl ein kleines Problem?
Auch die „Sachverständigen“ die bei diesen „Aktionen“ mit den Sachbearbeitern offensichtlich mit im Boot sitzen, sollten sich (nicht nur im Winter) warm anziehen. Ich schlage vor, dass man vergleichbare Fälle an die CH-Redaktion sendet.
Hallo Hunter
es stimmt äusserst bedenklich,dass selbst die unsinnigste Strafanzeige einer Versicherung verfolgt und sogar verhandelt wird,andererseits aber sogar durch Urkunden belegte Strafanzeigen gegen Versicherer schon im Ermittlungsverfahren manchmal mit seltsamem Eifer abgebügelt werden.
Man könnte meinen,in beiden Fällen sei Bestechung im Spiel?
Hallo Vaumann,
dass die Versicherungen im Grenzbereich des rechtlich Zulässigen handeln, ist ihnen doch klipp und klar im Urheberrechtsurteil des BGH vom 29.4.2010 – I ZR 68/08 -, jetzt auch veröffentlicht in DS 2010, 391 ff. mit Anmerkung Wortmann, durch den I. Zivilsenat des BGH doch attestiert worden. Mehr muss man doch gar nicht mehr sagen. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Oberstes deutsches Zivil-Gericht schreibt der größten deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung ins Urteil, dass sie sich im Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt! Die müssen doch auch Juristen haben, oder sind die alle schon außer Haus gegeben worden, wie sonstige Prüftätigkeiten, sprich: Kürzungstätigkeiten.
Problematisch ist nur das Verhalten der Ermittlungsbehörden. Ganz einzusehen ist es nicht, dass dort mit zweierlei Maß gemessen wird.
Noch einen schönen Abend
und eine gute Nacht
Euer Willi