DEKRA Sachverständigenkosten für die Erstellung eines Kasko-Schadensgutachtens vom Feinsten

Für alle rechtswidrigen Kürzer an den Gerichten oder für diejenigen, die es (vielleicht nicht) werden wollen, haben wir hier beispielhaft eine Kostenrechnung der DEKRA für die Erstellung eines Kaskogutachtens, die zeigt, was Versicherer freiwillig bereit sind zu zahlen, sofern es sich um ihre „eigenen Partner“ handelt. Da sind offensichtlich auch Gesamtfahrtkosten in Höhe von EUR 29,47 für 4 km (= EUR 7,37 / km) plötzlich kein Problem? Oder die Ersatzteilpreisrecherche mit EUR 71,35, Wiederbeschaffungs/Restwertermittlung mit EUR 42,81 usw… Was wohl nach Kürzung auf Grundlage des BVSK-Diktats bzw. LG Saarbrücken sowie BGH VI ZR 50/15 davon übrig bliebe? Dagegen sind die Kosten der meisten freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen ja geradezu ein Discount-Schnäppchen.

Dieses Beispiel zeigt wieder einmal sehr deutlich, auf welchem Holzweg sich das LG Saarbrücken und neuerdings auch der BGH befinden. Dort sieht man bereits Fahrtkosten in Höhe von EUR 1,05 / km als deutlich erkennbar überhöht und kürzt diese dem (laienhaften) Geschädigten dann (rechtswidrig) auf EUR 0,70, obwohl in der jedermann zugänglichen ADAC-Autokostentabelle auch Werte deutlich über EUR 3,00 / km als Fahrtkosten ausgewiesen sind. Aber wer weiß? Möglicherweise sind die Damen und Herren der DEKRA ja inzwischen mit Rolls Royce und Chauffeur unterwegs? Bei Fahrtkostenabrechnungen wie diesen durchaus vorstellbar.

Hier nun die DEKRA-Rechnung aus dem Jahr 2016:

EDV-Gutachten                               Anzahl                       Einzelpreis                     Gesamtpreis
Auftragsorganisation                                                                                              23,78   EUR
Fahrzeit Besichtigung                     4 km                                                                 27,59   EUR
Aufnahme                                                                                                               61,84   EUR
Schadenkalkulation                                                                                               191,93   EUR
Ersatzteilpreisrecherche                                                                                         71,35   EUR
Ermittlung Werte                                                                                                     42,81   EUR
(Wiederbeschaffung, Restwert)
Fotodokumentation erstellen                                                                                  21,41   EUR
Ausarbeitung Dienstleistung                                                                                   71,35   EUR
Bearbeitung                                                                                                          512,06   EUR

Kommunikationspauschale                                                                                      12,00   EUR
Fahrtnebenkosten                          4 km                          0,47  EUR                          1,88   EUR
Ausfertigungspauschale                                                                                          50,00   EUR
Nebenkosten                                                                                                           63,88   EUR

Sonstige Auslagen                                                                                                   20,50  EUR
Auslagen                                                                                                                  20,50  EUR
Nettobetrag                                                                                                           596,44  EUR
Mehrwertsteuer     19,00    %    von         596,44 EUR                                           113,32  EUR
Gesamtbetrag                                                                                                      709,76  EUR

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

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8 Antworten zu DEKRA Sachverständigenkosten für die Erstellung eines Kasko-Schadensgutachtens vom Feinsten

  1. Gottlob Häberle sagt:

    Wie kommt jemand eigentlich darauf, dass die DEKRA mit den Versicherungen Probleme bei der Abrechnung bekommt?

    Getreu dem Motto:
    „Zwei Betrüger haben doch keine Probleme miteinander. Gefährlich wird es immer erst wenn ein Ehrlicher dazwischen funkt“.

  2. SV Langenfeld sagt:

    Die Nebenkosten sind erkennbar erheblich überhöht.

  3. Hilgerdan sagt:

    @
    „Dieses Beispiel zeigt wieder einmal sehr deutlich, auf welchem Holzweg sich das LG Saarbrücken und neuerdings auch der BGH befinden.“………………………..

    Hier befindet sich keiner auf dem Holzweg!
    Saarbrücken war nicht zufällig, sondern so geplant wie es der BGH auch tut.

    Glaubt ihr wirklich, den Versicherern geht es um die, nun von 4% auf 3,4 % geschrumpften Gesamtkosten für SV Honorare?
    Die 13,5%, welche an unabhängigen Sachverständigen (von ca. 1.1000) noch Schadengutachten erstatten, müssen weg!! Darüber ist sich auch der Staat (Versicherungen u. Banken Lobby) einig.

    Nur nach Weisung erstattete Pamphlete, welche mit Gutachten falsch betitelt sind, garantieren einen unvollständigen zu zahlenden Schadenesatz, welcher alle die bösen bösen Unfallgeschädigten in die gewünschte “ Ecke der Versicherungsbetrüger“ stellt.
    Dafür sorgen auch die Gerichte offensichtlich. Sauber und unabhängig arbeitende SV werden nach und nach in richtungsweisenden BGH Urteilen so diszipliniert, dass auf die Dauer ein wirtschaftlich berechneter Büroaufwand nicht mehr haltbar ist.
    Wahrscheinlich gehen bestimmte Bundesrichter davon aus, dass freie Sachverständige auch jährlich Nebeneinkünfte von mehreren 100.000.– € haben.
    Schlimm ist nur, dass man den Kfz.-Sachverständigen immer dubiose Listen vorhalten kann, an denen sie oft selber mit Eifer und Unverstand mitgewirkt haben.
    Schlimm ist auch, dass diese Kfz.- Branche der „Schlauen“, die einzige ist, welche sich öffentlich auf solche schwachsinnigen Listen beruft.
    Kein anderer Gewerbebetrieb verbreitet so einen Schwachsinn !!!
    Da ist es doch kein Wunder, wenn jede interessierte Institution eine eigene (natürlich die einzig richtige) Liste präsentiert, anstatt sich als unabhängiger SV auf die Rechte der freien sozialen Marktwirtschaft zu berufen, und auf seine betrieblich erforderliche Kalkulation hinweist.
    Warum verweisen die Gerichte auf die BVSK Liste ? Weil sie von Schwachköpfen jährlich so „aufgefrischt“ wird, damit unbedingt das Schaden-Honorarverhältnis wie vor 25 Jahren unverändert bleibt.
    Aber was rede ich da……………… Auf zur neuen VKS-Liste, wir sind besser als die Anderen.

  4. Dipl.-Ing. Harald Rasche sagt:

    @Hans Dampf
    Diese Abrechnung der DEKRA verdeutlicht einmal mehr, dass es ein „Üblickeit“ nicht gibt, schadenersatzrechtlich sowieso nicht. Interessant ist die überdies die „Nebenkostenzusammenstellung“.
    Welche Schadenhöhe war denn im Spiel?

    Dipl.-Ing. Harald Rasche
    BOCHUM & NORDHEIDE

  5. W.Sch.. sagt:

    „Warum verweisen die Gerichte auf die BVSK Liste ? Weil sie von Schwachköpfen jährlich so „aufgefrischt“ wird, damit unbedingt das Schaden-Honorarverhältnis wie vor 25 Jahren unverändert bleibt.“

    Es ist gut, dass auch so etwas einmal zur Sprache kommt. Von zu wenigen Ausnahmen abgesehen, traue ich deshalb keinem BVSK-Sachverständigen mehr über den Weg, denn die haben sich tatsächlich chameleonhaft entwickelt, wenn man nur an div. unterwürfige Absprachen mit der Versicherungswirtschaft aus der Vergangenheit denkt, jedoch auch die gegenwärtige Situation nicht aus den Augen verliert. Die versuchen seit Jahrzehnten ungestraft mit beiden Lagern zu paktieren, also mit Unfallopfern einerseits und mit der Assekuranz andererseits. So ist es denn auch kein Wunder, dass in diesem Berufsverband SSH-Sachverständige ihre Heimstatt gefunden haben. Wieso dürfen selbst die sich eigentlich noch immer als unabhängig bezeichnen? Unabhängig wovon? Sitzen da etwa unsere angeblich so unabhängigen und kompetenten Wettbewerbshüter mit im Boot? Man könnte es vermuten.-
    W. Sch.

  6. UFO-Flimmer sagt:

    @ W.Sch.

    Da gibt es beispielsweise sogar eine Art, die als Dreihornchamäleon bundesweit unsere Heimat bevölkert oder denkt an die Stummelschwanzchamäleons, die sind in Leipzig, in Langenfeld und Hamburg vorzufinden.
    UFO-Flimmer

    Rhampholeon

    Fischers Chamäleon

    Rieppeleon brevicaudatus

    Raues Bergchamäleon

    Nadzikambia

    Kinyongia

    Chamaeleo quadricornis

    Seychellen-Tigerchamäleon

  7. Babelfisch sagt:

    An welche Versicherung ging diese Rechnung?

  8. Iven Hanske sagt:

    Die DEKRA, mal Versicherer, mal Regulierer, mal Prüfer nach Maßstab der Versicherung und mal unabhängiger Gutachter und oft auch öffentlich bestellt. Wie fair und seriös ist ein Lobbyist? So ist die DEKRA Claims Services GmbH Aureliusstraße 2 in 52064 Aachen ein Versicherer oder Regulierer?

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