Ein böses Erwachen!
Erfreut über den neu gekauften Wohnwagen und einer eigens dafür geschlossenen Kaskoversicherung bei der Fa. Basler Sekuritas , mit auf der ersten Seite groß propagierten € 500,00 Selbstbeteiligung, welche die Fa. Freistaat Bayern zudem noch vermittelte fuhr Herr W. A. in den Urlaub.
Wie das Schicksal so spielt…..Hagelschaden am Urlaubsort! Kein großes Problem man ist ja versichert, bei der Basler Securitas.
Ein SV (SSH) durfte den Hagelschaden begutachten und kam auf eine Schadensumme netto von € 3.743,35 wo die Richtigkeit der Kalkulation hier vorausgesetzt wird.
Was macht der VN? Er möchte fiktiv abrechnen und erhält folgendes Abrechnungsschreiben der Versicherung:
Sehr geehrter Herr A….
für diesen Schadenfall ergibt sich folgende Abrechnung:
Reparaturkosten gemäß Gutachten netto |
€ 3.743,35 |
Davon / 50% wegen vertraglicher Vereinbarung |
€ 1.871,68 |
Fahrzeugschaden gesamt |
€ 1.871,68 |
Abzüglich Selbstbeteiligung |
€ 1.500,00 |
Verbleibender Regulierungsbetrag |
€ 371,68 |
Diesen Betrag haben wir heute separat angewiesen
In Ihrem Vertrag ist bei fiktiver Abrechnung eine Entschädigung von 50% vereinbart.
Das stand irgendwo im kleingedruckten, wie auch der überraschende Passus, dass bei Hagelschäden € 1.500,00 Selbstbeteiligung verrechnet werden.
Klar, doppelt reingefallen!
Nicht nur diese listigen u. m. E. sittenwidrigen Klauseln sind so überraschend, sondern das hinterlistige Rechenverfahren, wo am Anfang und nicht zum Schluss der 50%ige Abzug vorgenommen wurde was nachweislich auch falsch, aber für die B. Securitas einsparend ist.
Abgesehen von den überraschenden Klausel hätte die Abrechnung so aussehen müssen.
Reparaturkosten gemäß Gutachten netto |
€ 3.743,35 |
Abzüglich Selbstbeteiligung bei Hagelschaden |
€ 1.500,00 |
Zwischensumme |
€ 2.243,35 |
Abzüglich 50% der Entschädigungssumme bei fiktiver Abrechnung = Entschädigungsbetrag! |
€ 1.121,68 |
Dem ist außer einem "schämt Euch", nichts mehr hinzuzufügen!
Hallo Herr Hiltscher,
da sollte her W.A. hergehen und mit seinen größten, ihm zur Verfügung stehenden Stiefel, seinem Versicherungsvertreter sonst wo hintreten. Schönschwätzen und das wesentliche „vergessen“, typisch. Leider ist das vielen Vertretern eigen. Viele haben nicht einmal ansatzweise eine Ahnung vom Schadensersatzt- bzw. Kaskorecht geschweige den von den von ihnen verkauften Verträgen. Nur immer schön die Provision im Kopf. Und von solchen „Spezialisten“ muß ich mir dann auch noch das hirnlose Geschwätz von den ach so teuren SV`s anhören, die die Versicherung soviel kosten und die Allgemeinheit belasten.
Es gibt auch kundige, seriöse Vertreter, die das Wohl Ihres Kunden im Visier haben. Das werden aber immer weniger bzw. das Prämien- und Drucksystem der Arbeitgeber sorgt dafür.
Den Vertrag und die Abrechnungsmethode sollte man schnellstens einen Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Das geschickteste aber wäre, den Wohnwagen zur Reparatur zu bringen. Aus der Erfahrung der meist an der unteren Grenze angesiedelten Kaskogutachten heraus will ich wetten, das sich die Reparaturkosten bestimmt noch erhöhen. Dann ist es aus mit „Sparen“.
Mfg. K.Stoll
Sorry,
Wird nochmals formatiert. Weis auch nicht was da los ist.
Hallo Männer,
habe folgendes Urteil im Internet auf der Seite http://www.auto-unfall-hilfe.de gefunden. Hier kann auch Herr Regulierer nachlesen, was die Richter deutschlandweit zu „überhöhten“ SV Honoraren bisher zu sagen hatten.
BVERFG
26.05.2004
AZ: 1 BVR 2682/03
1.) Rechnet ein Sachverständiger nicht nach Stundenzahl ab, sondern nach der Höhe des Unfallschadens, so kann das erstinstanzliche Gericht entgegen der örtlichen Urteilspraxis den Ersatz der Gutachterkosten nur verweigern, wenn es gleichzeitig die Berufung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zulässt.
2.) Weicht die Entscheidung davon ab, ist das Willkürverbot verletzt.
Aus den Gründen: (…Hier hat das Amtsgericht mit der Frage nach den Anforderungen an die Aufschlüsselung einer Kraftfahrzeugsachverständigenrechnung eine Rechtsfrage entschieden, die eine Vielzahl von Verkehrsunfallsachen betrifft und äusserst umstritten sowie höchstrichterlich offensichtlich noch nicht geklärt ist.
Dabei ist es von der ihm erklärtermassen bekannten Rechtsprechung des zuständigen Berufungsgerichts abgewichen.
Indem es die Berufung nicht zugelassen hat, hat es damit eine Sicherung der Rechtseinheitlichkeit im Zuständigkeitsbereich dieses Berufungsgerichts vereitelt…).
MfG Chr. Zimper
@ franz hiltscher,
…welche die Firma Freistatt Bayern auch noch vermittelte …
ist es tatsächlich richtig, dass diese Versicherung vom Freistaat Bayern vermittelt wird?
Wundern würede ich mich darüber nicht.
Eben war ein Geschädiger bei mir, dem der aufnehmende Polizeibeamte erzählte, er solle zuerst mit der Schädigerversicherung Kontakt aufnehmen, da einige Versicherungen die Gutachterkosten nicht mehr übernehmen.
Das ist
1. unerlaubte Rechtsberatung durch einen Staatsbediensteten.
2. falsche Rechtsberatung.
(oder meinte der Polizeibeamte etwa seine eigene rsicherung, die HUK- Coburg mit dem -nicht bezahlen wollen?-)
PS: soeben erhielt ich noch einen Anruf:
Auch diesem Geschädigten wurde ähnliches durch den aufnehmenden Polizeibeamten erzählt.
Hallo Nero,
Namen der Beamten ermitteln, Rechtsanwalt einschalten und die volle Bandbreite sämtlicher rechtlicher Schritte und Disziplinarmaßnahmen , die möglich sind, einleiten. Auch ein persöhnlicher Anruf Ihrerseits bei der Dienststelle würde eventuell auch was bewirken. Ich würde dies so machen. Dann noch versuchen, rauszufinden, wer solche Gerüchte streut und dann hier einstellen.
Mfg. K.Stoll
Falsche Rechtsberatung durch Polizei!
vielleicht liegt hier Vitamin S… zugrunde. Wenn nicht sollte eine Beschwerde an das Innenministerium erfolgen.
MfG
@ nero und stoll
…da ist er wieder, der rechtsberatungsgesetzreflex.
rechtsberatung verstößt nur dann gegen das gesetz, wenn sie „geschäftsmäßig“ stattfindet, siehe Art 1 § 1 Abs. 1 RBerG. das kann man hier bezweifeln. darüberhinaus muss sie (siehe „masterpat-entscheidung“ des BVerfG) umfassend und abschließend sein, um gegen das gesetz zu verstoßen. bessere „Tipps“ sind keine rechtsberatung oberhalb der erforderlichen bagatellschwelle.
Fazit: wer das durchzieht, bekommt mit hoher wahrscheinlichkeit ein urteil, wonach das beanstandete verhalten nicht gegen das RBerG verstößt. das ist doch kontraproduktiv.so übrigens ist das RBerG zerkrümelt.
dennoch ist das verhalten der polizisten nicht in ordnung.
dass das RBerG inzwischen so weit aufgeweicht ist, müssten die SV eigentlich begrüßen. hand aufs herz: wie oft werden -heute ganz legal!- neben der technisch-kalkulatorischen arbeit auch den geschädigten und werkstätten „Tipps“ gegeben!? der sachverständige als hobbyjurist, das kann man ja auch hier gut mitlesen.
sachliche grüße
joachim otting
Hallo Herr Otting,
es kann ja aber wohl nicht angehen, das Beamte solche totalen Unwahrheiten verbreiten, oder? Diese Behauptungen sind geschäftsschädigend und irreführend. Da könnten ja auch Vertrauenswerkstätten hergehen und die Polizei beauftragen den Geschädigten zu sagen „gehen sie in die Vertrauenswerkstatt der gegnerischen Versicherung, Reparaturen bei ihrem Vertragshändler werden nicht mehr bezahlt“. Herr Otting, es geht nicht um gutgemeinte Tipps in der Grauzone des RBerG, sondern um ein Verhalten von Staatsseite her, das einen an der Unabhängigkeit dieser Beamten zweifeln lässt.
Irgendwas muß es hier doch geben, was man unternehmen kann?
Das sind keine Tipps, das ist ein Sauerei!
Mfg. K.Stoll
Hallo Leute,
in meinem Bericht hatte ich von der Fa. Freistaat Bayern gesprochen. Diese Fa. heisst so!
MfG
@ stoll
dass das verhalten der polizisten nicht in ordnung ist, schrieb ich schon.
nur: wer den rechtsberatungsgesetzhammer wirft (das war ja der vorschlag, den sie positiv kommentierten) riskiert, dass der hammer unterwegs zum bumerang wird. schaun Sie sich doch alle letzten derartigen versuche an. nach jeder attacke (masterpat, erbensucher, subventionsberater, abschleppunternehmer für polizei, rechts-TV etc. etc.) war das RBerG weniger wert. nur das war mein ansatz.
Ihr ansatz mit der (fehlenden?)unabhängigkeit ist vielleicht richtig. das ist was für dienstrechtsspezialisten, davon verstehe ich gar nix. der ansatz RBerG ist m. E. sicher (wie meistens) falsch.
sachliche grüße,
joachim otting
Die oben geschilderte Praxis der Polizisten ist bereits flächendeckend in Deutschland etabliert.
Scheint bei der Aus- oder Fortbildung unserer Ordnungshüter entsprechend propagiert zu werden (Ausbildungsort der Ausbilder ist vielleicht Coburg, mit leckeren Häppchen oder so?).
Welche Möglichkeiten gibt es?
1.) Dienstaufsichtsbeschwerde?
2.) Namentliche Nennung der fehlberatenden Beamten im Internet?
Spezielle Rubrik (Datenbank) hierfür einrichten.
3.) Klage (ggf. Musterprozess) gegen den entsprechenden Polizeibeamten wegen Geschäftsschädigung.
Bei der Auswahl von Zeugen ist jedoch besondere Vorsicht geboten. Erfahrungsgemäß fallen viele Zeugen um, wenn es zur Sache geht – insbesondere bei Verfahren gegen Ordnungshüter.
Ergänzung zu 2.) Mit einer entsprechenden, öffentlich zugänglichen Datenbank im Internet könnte man auch die “bösen Buben oder Mädchen” unter den Sachbearbeitern der Versicherer brandmarken. Als Ausgleich könnte man dort auch dem verbliebenen Rest der “lieben” Anerkennung ausprechen.
Jeder hat dann die Möglichkeit nachlesen, mit wem er es zu tun hat (Aufbau ähnlich Unfall-Blog).
Hätte sicherlich einen beträchtlichen erzieherischen Wert für die “bösen”.
Wer liest schon gerne negative Schlagzeilen mit Nennung seines Namens und seines Arbeitgebers im Internet?
Vor allem, wenn es aufgrund wahrheitsgemäßer Angaben nicht verhindert werden kann.
habe jetzt schon öfter von solchen unmöglichen Fällen gelesen, die man sich ja verkorkster nicht ausmalen kann! Mich wundert’s dass Securitas sich imemr noch so hält, denn ein Skandal bzw. Versagen jagt ja das nächste, egal in welchem Geschäftsfeld. Habe selbst zum Glück bislang keine schlechten Erfahrungen gemacht.
Bin seit 12.03 bei der Basler Securitas KFZ versichert
versichert ist ein citroen berlingo 1,6 16v 80 kw
vk mit 150,00€ sb tk ohne sb Jahres premie bei sf 28/=30%
353,00€
10.2010 fand einen farzeugwechsel statt
gleiches modell gleiche typklasse gleiche regioklasse gleiche sf klasse kein schaden regulierung
premie für das neu fahrzeug bei vk mit 300,00€ sb tk ohne sb
440,00€ ist das ein grund um dem vertrag mit sofotiger wirkung zu kündigen wer kann mir darüber auskunft geben ?
besten dank im voraus mario lombardo
Eigentlich ist es ein Grund sofort zu kündigen – die Basler ist wirklich listig. Die Praxis mit dem Hagelschaden ist mir auch schon unter gekommen und die Basler hat mir zu dem Hagelschaden auch noch ungewollt einen Gutachter gesendet obwohl ich nur „vorsorglich“ den Hagelschaden gemeldet hatte.
Der Schaden war bei mir nicht so schlimm aber ich wollte Folgeschäden vorbeugen, die erst später auftreten. Dann hat man auch gleich reguliert obwohl ich das nicht wollte aber die Basler scheint selsbt bei dieser Praxis Gewinne zu machen.
Noch eine Merkwürdigkeit der welcher die Basler recht rasch gegen mich reguliert hat war eine Reifenpanne. Hier wurde ich angezeigt daß meine Radkappe einen PKW beschädigt hätte. Das hätte ja stimmen können aber ich habe schon bei der Polizei an der angeblichen Unfallstelle unmittelbar nach der Reifenpanne gezeigt, daß die Radkappe noch am Fahrzeug ist. Das stand auch so im Polizeiprotokoll. Trozdem hat die Basler dem Betrüger die Rechnung bezahlt und weil der Schaden unter meiner SB lag bin ich voll auf den Kosten sitzen geblieben. Für mich klar ein Grund zur Kündigung.
meine Frage, ist der Verein Unterversichert bei einem Brandschaden und das Vereinshaus erliegt einem Totalschaden ist der Vorstand mit seinem Privatvermögen haftbar.
Für eine Auskunft wäre ich Ihnen sehr verbunden.
MfG Werner Seitz
Vorsitzender KGV Ochsenplatz Worms e. V.
Herr Werner Seitz !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Sie sind mit Ihrer Frage bei CH am falschen Platz. Hier geht es um die Kfz.-Unfallschadenregulierung. Alles klar ?
Mit freundlichem Gruß
W. Gluck