HUK-Coburg klagt gegen Glas-Kartell
Alois Schnitzer, Leiter der Pressestelle der HUK-Coburg, bestätigte gegenüber AUTOHAUS-Schaden§manager, dass der fränkische Autoversicherer gegen den Glashersteller Asahi eine Schadenersatzklage am Landgericht Düsseldorf eingereicht hat. Die Assekuranz fordere 22 Millionen Euro von dem japanischen Autoglashersteller.
„Zwischen 1998 und 2003 hatten die vier Unternehmen sich mit Kartellabsprachen über die Preise für Windschutzscheiben und andere Glasteile an Fahrzeugen abgestimmt“, berichtete der Wirtschaftsteil der FAZ weiter.
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HUK-Coburg klagt gegen ein Kartell?
Ha, ha, ha!!! Selten sooo gelacht! Das kommt ja noch besser als das Menken-Urteil?
Ausgerechnet die HUK mit ihren kartellrechtswidrigen „Partner-Werkstätten“, „Absprachen“, Honorarvereinbarungen und „Gesprächsergebnissen“? Ob der Schuss am Ende nicht doch voll nach hinten losgeht? Ich glaube, irgendwo in meinem Fundus habe ich noch etwas zu einer Kartellabsprache HUK-Coburg / Carglas. Ich werde das Material mal an CH senden. Vielleicht hat auch das „Asahi-Kartell“ Interesse an den hochbrisanten Unterlagen?
Soll doch die HUK gegen alles und jeden klagen, denn wer zum Schluss ganz alleine an der Front steht, hat es bedeutend schwerer…
Grüße
Andreas
Fortsetzung: “HUK-Coburg wehrt sich gegen Preisabsprachen”
Donnerstag, 10.02.2011 um 17:09 von virus
Siehe Gesprächs“ergebnis“ BVSK-HUK-COBURG. Die Verantwortlichen haben ein deutlich ausgeprägtes Rechtsbewußtsein, das nach eigenem Gutdünken gepflegt und betoniert wird. Aber die Geschichte lehrt, wohin solche Nachtritte führen und mancher kommt dabei eher aus dem Sattel, als er es sich erträumt hat.
R.G.
Was ist denn mit dem Gesprächsergebnis des BVSK mit HUK-Coburg? Ist das keine Preisabsprache? Sicherlich! Denn ein Gesprächsergebnis ist das Ergebnis einer Absprache. Bei dem Gesprächsergebnis BVSK/HUK-Coburg wurden Honorarpreise für Kfz-Schadensgutachten abgesprochen und hierüber ein Ergebnis erzielt.
Fazit ist demnach, dass die HUK-Coburg selbst Preisabsprachen trifft. Wer aber selbst im Glashaus sitzt, der sollte keinesfalls mit Steinen werfen, denn sonst geht einiges zu Bruch. Man sollte hinsichtlich der HUK-Coburg nicht etwas angreifen, wonach man sich selbst verhält.
Jeder neue Schriftsatz der HUK-Coburg-Anwälte, in denen aufgeführt wird, dass die im Gesprächsergebnis BVSK mit HUK-Coburg aufgeführten Honorarbeträge die erforderlichen Beträge seien, führt sich ad absurdum. Das ist wiederum ein Fall des widersprüchlichen Verhaltens gem. § 242 BGB.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
Wer wehrt sich gegen die HUK?? WIR ALLE HIER !!