Versicherungen und Werkstätten
Hier mal ein paar Zitate aus dem Schriftverkehr, diesmal HDI-Gerling in Verbindung mit dem Versicherungsmakler IVB
Hintergrund eine Reparaturrechnung über 110 € wurde seitens des HDI ein Kürzung um 9,25 € vorgenommen. Ich forderte die Versicherung auf, den Restbetrag zu zahlen, ansonsten würde ich mich an den Kunden wenden.
Zitat 1 aus einem Mail vom 29.10.2009 des Maklers an mich:
„wir verwahren uns ausdrücklich gegen Ihre Unterstellung der gemeinsamen Kundin eine nicht risikogerechte Versicherung vermittelt zu haben.
Unsere entsprechende Unterlassungsklage gegen diese Rufschädigung werden sie in den nächsten Tagen erhalten.“
Ferner gibt es noch eine nette Ausführung über unseriöse Werkstätten, die den Kunden die Selbstbeteiligung erstatten.
Weiter im Zitat:
„Wir stimmen Ihnen NICHT zu, dass in D jeder geforderte Preis für eine erbrachte Leistung zu zahlen ist, hierfür gibt es entsprechende Gesetze und Urteile.
Gute Versicherer gehen mit den Geldern ihrer Versicherten sorgsam um und zeichnen sich genau hierdurch durch ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis aus.“
Alles schön und gut, aber von Wucher sind wir weit entfernt und das ganze geht den Versicherer wohl kaum etwas an.
Zitat 2:
Der HDI äußert sich zu dem Sachverhalt am 04.11.2009 wie folgt:
„Ihre Ausführungen haben wir zur Kenntnis genommen.
Bei dem von uns abgerechneten Betrag handelt es sich um den marktüblichen Peis.
Wir halten daher an der vorgenommen Abrechnung fest.“
Zitat 3:
Wie der der HDI in dieser Sache als Antwort auf erneute Reklamation:
„Wie bereits mitgeteilt, ist Ihr Preis nicht marktgerecht.
Gerne sind wir aber bereit Ihre konkreten Aufwendungen zu prüfen. Dies ist anhand Ihrer pauschalen Abrechnung (in der Branche absolut üblich – Anmerkung des Verfassers) nicht möglich. Senden Sie bitte aus diesem Grunde konkrete Unterlagen zum Materialaufwand und der benötigten Arbeitszeit zu, damit wir Ihren pauschalen Preis prüfen können.
Unser Versicherungsnehmer erhält eine Kopie dieses Schreibens.“
Aha, ich soll meine Kalkulation gegenüber dem HDI offen legen. Meine Anfrage, ob diese Versicherung Ihre Kalkulationen auch mir gegenüber offenlegt blieb unbeantwortet. Aber beim Kunden entsteht so natürlich der Eindruck, das meine Preise total überhöht sind.
Zitat 4:
Am 30.12.2009 griff der Makler noch mal in das Geschehen ein.
Um den leidigen Vorgang zum Abschluß zu bringen, fügen wir Ihnen € 10,– bei, dies ohne jegliche präjudizierende Wirkung für künftige oder zurückliegende Fälle.“
„Bislang hat der HDI auch keine Kalkulation für den „Durchschnittspreis“ geliefert, so dass wir Ihnen zustimmen, daß weder HDI, noch wir, noch Sie zur Offenlegung in irgendeiner Weise verpflichtet seien.“
Ist ja alles wunderbar, um die 10 € ging es dabei weniger, eher um Dreistigkeit seitens der Versicherung.
Wo bleibt bei dieser Entwicklung das Kartellamt. Wenn sich Betriebe freiwillig zusammenschließen und Preise absprechen, schreitet das Kartellamt ein, wenn Betriebe durch das Zusammenspiel der Versicherungen gezwungen werden einheitliche Preise anzubieten, dann zieht es sich mit der Bemerkung „grade die Versicherungsbranche ist bekannt für Ihren starken Wettbewerb“ aus der Affäre.
Tatsache ist, das die Versicherungen beim Kampf um den Kunden ein Wettbewerbsverhalten zeigen, aber beim Kampf gegen Werkstätten sehr schön an einem Strang ziehen. Der Strang heißt Control Expert, denn auf diese berufen sich die meisten Versicherungen. In der Branche Autoglas kann man von einem Preisdiktat seitens CE reden.
Hallo Frau Gladel,
schön, auch einmal wieder von Ihnen zu lesen. Prima Beitrag, zeigt er doch, mit welch rüden Mitteln die Versicherer zwischenzeitlich vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Wacker
Hallo Herr Wacker,
stimmt der Ton ist deutlich rüder geworden. Und der Druck nimmt erheblich zu. Witzigerweise schreibt man mir sogar noch „Es lohnt sich doch nicht um 10 € zu streiten.“ Stimmt, warum machen die Versicherungen es dann?
Gruß Gladel
Gerade der HDI scheint sich im Streiten allerdings auszukennen…
Grüße
Andreas
Hallo Frau Gladel,
die Versicherungen streiten um 10 Euro nach dem Motto: Steter Tropfen höhlt den Stein. Irgendwann ändert sich die Rechtsprechung, siehe AG Coburg bei Sachverständigenhonorarrechtstreiten, oder um die Betriebe mürbe zu machen. Auch die „ach so armen“ Versicherungen müssen angeblich im Sinne der Versichertengemeinschaft jeden Eurocent zusammenhalten. Ich wünsche trotzdem ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Willi Wacker